Landeseigene Wohnungen - Mehrheit der Anträge auf Mietminderung in Berlin wird abgelehnt

Do 01.08.24 | 06:09 Uhr
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Symbolbild: Ein unterschriebener Mietvertrag. (Quelle: dpa/Klose)
Audio: rbb24 Inforadio | 01.08.2024 | Sebastian Schöbel | Bild: dpa/Klose

Wer mehr als 27 Prozent seines Einkommens für die Nettokaltmiete zahlt, kann Mietminderung beantragen - zumindest bei Berlins landeseigenen Wohnungsunternehmen. Die meisten Anträge in diesem Jahr wurden bislang abgelehnt.

Die meisten Anträge auf Mietminderung bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen in diesem Jahr wurden abgelehnt. Das geht aus einer parlamentarischen Anfrage der Linken hervor, die dem rbb vorliegt. Demnach wurden von 468 Anträgen 304 abgelehnt, das entspricht fast 65 Prozent. Nur 51 Anträge wurden bewilligt.

Mieterinnen und Mieter der landeseigenen Unternehmen können Mietminderung beantragen, wenn die Mietkosten mehr als 27 Prozent des Einkommens auffressen. Dieses sogenannte "Leistbarkeitsversprechen" wurde 2015 in das Berliner Wohnraumversorgungsgesetz geschrieben, es ist aber nur für landeseigene Wohnungsunternehmen verpflichtend.

Hunderte Kündigungen wegen Mietrückständen

Gemessen an der großen Zahl von Mietwohnungen in Landeshand erscheint die Zahl von 468 Anträgen auf Mietminderung gering. Das Problem, dass Mieterinnen und Mieter auch die vergleichsweise günstigen Mieten der landeseigenen Unternehmen nicht mehr zahlen können, ist aber größer. So sprachen Degewo, Gesobau, Gewobag, Howoge, Stadt und Land, sowie WBM im Jahr 2022, für das die aktuellsten Zahlen vorliegen, fast 4.000 fristlose Kündigungen wegen Mietrückständen aus. Nur in etwas mehr als der Hälfte der Fälle konnte die Kündigung noch abgewendet werden, etwa durch Beratungsangebote.

Der wohnungspolitische Sprecher der Linken, Niklas Schenker, bewertet die relativ geringe Zahl von Anträgen auf Mietminderung als Beweis dafür, dass viele Mieter:innen dieses Recht gar nicht kennen. "Nicht nur hat der Senat verpasst das Leistbarkeitsversprechen bekannt zu machen, es ist auch viel zu kompliziert gestaltet." Laut Schenker würden viele Betroffene aufgrund des komplizierten Verfahrens vor einem Antrag zurückschrecken. Er fordert, das Leistbarkeitsversprechen nicht auf die Kalt-, sondern auf die Warmmiete anzuwenden. "Für eine echte Entlastung braucht es aber einen Mietenstopp bei landeseigenen Wohnungsunternehmen."

BBU: Weitere Mieterhöhungen notwendig

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung widersprach: "Die landeseigenen Wohnungsunternehmen weisen ihre Mieterinnen und Mieter bei Mieterhöhungen ausdrücklich auf das Leistbarkeitsversprechen hin und wie es beantragt werden kann", so ein Sprecher der Verwaltung. "Dies ist eine zielgerichtete Information und nach unserer Auffassung im Augenblick ausreichend."

Die landeseigenen Wohnungsunternehmen hatten zuletzt für mehr als 154.000 Haushalte Mieterhöhungen verschickt, nachdem zuvor zeitweise ein Mietenstopp galt. Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) hatte vergangene Woche weitere Mieterhöhungen in Aussicht gestellt. "Angesichts der hohen Inflation der Preise für Instandhaltung oder Modernisierung sowie der deutlich gestiegenen Zinsen sind Mietanpassungen unerlässlich, um die Bausubstanz der Wohnungen zu erhalten oder dringend notwendige Investitionen, beispielsweise in energetische Sanierungen, finanzieren zu können", so BBU-Vorständin Maren Kern.

Sendung: rbb24 Abendschau, 01.08.2024, 19:30 Uhr

68 Kommentare

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  1. 68.

    Dann sollten sie die Schreiben mal genauer lesen. Oder sich an ihre Hausverwaltung wenden.

  2. 67.

    "...Die landeseigenen Wohnungsunternehmen weisen ihre Mieterinnen und Mieter bei Mieterhöhungen ausdrücklich auf das Leistbarkeitsversprechen hin und wie es beantragt werden kann"..."

    Wir wohnen seit 28 Jahren in der Wohnung einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft. Ich kann mich nicht erinnern, jemals bei einer Mieterhöhung über dieses seit 2015 vereinbarte "Leistbarkeitsversprechen" informiert worden zu sein. Diese Aussage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung entspricht also nicht der Realität.

  3. 66.

    Von Mietenwahnsinn ist Berlin noch weit entfernt, was wir hier haben, dass sind im Vergleich zur vor 2011 total überteuerte Immobilienpreise.

    Zum Glück haben wir Experten wie sie die uns das jeden Tag weismachen wollen.

  4. 65.

    Zum Glück haben wir Experten wie sie die uns das jeden Tag weismachen wollen.

  5. 64.

    Von Mietenwahnsinn ist Berlin noch weit entfernt, was wir hier haben, dass sind im Vergleich zur vor 2011 total überteuerte Immobilienpreise.

    Zum Glück haben wir Experten wie sie die uns das jeden Tag weismachen wollen.

  6. 63.

    Nein, da ungesetzlich steigende Mieten, und gesetzlich erlaubte Steigerungen, das sind zwei verschiedene Dinge.

  7. 62.

    wenn mich nicht alles täuscht haben sie vor Monaten ganz anders argumentiert damals als unmöglich eingestuft, so wie viel die sich über steigende Mieten beschweren. sie sollten mal meinen Namen und Mieterhöhungen kommunaler Wohnverwalter google.

  8. 61.

    Dieser Kommentar hat mit meienen Ausführungen nichts zu tun,
    Um sich gegen ungesetzliche Mieterhöhungen zu wehren, das bedarf keine Erweiterung des Horizonts, da allgemein bekannt.

  9. 60.

    auch an Dagmar Nicht Berlin treibt, sondern die Mieter selber, wer sich weigert gegen Mieterhöhungen zu wehren der muss halt am Ende die Rechnung zahlen. Mann sollte doch annehmen mit Hartz IV Einführung 2005 habt oder/ bzw. solltet ihr euren Geistigen Horizont erweitert haben. Die Widersprüche zwischen BGB ( Mietrecht) und Sozialleistungen( KdU) aller Art. Ich empfehle mal die Gerichtsentscheidungen abzuarbeiten.

  10. 59.

    Das die Berliner in einem "Mieterhamsterrad" gehalten werden, das ist überhaupt nicht wahr, selbst als die Immobilienpreise super billig waren, ist die Mieterquote in Berlin nicht nach unten gegangen, die Berliner haben keinerlei Intersse an Wohnungskauf gezeigt, höchstens zum weitervermieten als Kapitalanlage.
    Nun sind die Verkaufspreise um das dreifache gestiegen, dass wäre nicht passiert, wenn die Eigentümerquote von Selbstnutzern bei 50% liegen würde

  11. 58.

    Und ergänzend dazu: "Angesichts der hohen Inflation der Preise für Instandhaltung oder Modernisierung sowie der deutlich gestiegenen Zinsen sind Mietanpassungen unerlässlich, um die Bausubstanz der Wohnungen zu erhalten oder dringend notwendige Investitionen, beispielsweise in energetische Sanierungen, finanzieren zu können", so BBU-Vorständin Maren Kern.

  12. 57.

    Dann wäre vielleicht Auswandern in ein Land mit für Sie passenderen Regelungen eine Alternative für Sie?

  13. 56.

    Stimmt und Berlin treibt die Preisspirale mit nach oben, indem die Grunderwerbsteuer eine der höchsten im Bundesgebiet ist. Es scheint als hätte der Berliner Senat schon seit Dekaden gar kein Interesse an der Entlastung der Berliner Bevölkerung. Sonst würde die Grunderwerbsteuer gesenkt und die Investitionsbank Berlin Brandenburg würde vergünstigte Darlehen anbieten, damit Menschen sich ihre erste eigengenutzte Wohnung leisten kann. Aber hier die Menschen in dem Hamsterrad des Mietmarktes zu halten ist für bestimmte Flügelparteien und deren Vertreter wie u.a. Niklas Schenker anscheinend eines der letzten verbleibenden Themen, um nicht in der politischen Bedeutungslosigkeit zu versinken...

  14. 55.

    Von Mietenwahnsinn ist Berlin noch weit entfernt, was wir hier haben, dass sind im Vergleich zur vor 2011 total überteuerte Immobilienpreise.
    Immerhin ist dadurch das BIP Berlins gestiegen, worauf man stolz ist, aber man vergisst, dass diese Preise eine Anpassung bei Neuvermietung nach sich ziehen.
    Resultat: der Senat verteielt mit Gießkanne monitäre Wohltaten, und die Wohnungssuchende müssen tiefer in die Tasche greifen.

  15. 54.

    Den Ansatz, die Leistbarkeitsgrenze auf die Warmmiete zu beziehen, finde ich falsch. Jeder, der seine Miete aus seinem Arbeitseinkommen selbst bezahlen muss, versucht, Energie zu sparen (Wasser/Heizung). Dieser Anreiz fehlt schon den Bürgergeldempfängern, deren warme Wohnung der Steuerzahler finanziert. Die Zahl derer indirekt noch zu erhöhen ist schlicht unverantwortlich.

  16. 53.

    Fakt, wohnen in Berliner Beständen in BRD unterdurchschnittlich billig.

    Und dann noch Miete senken? Das ich nicnt lache!

    Besser mal wieder von Teilzeit auf Vollzeitarbeit umstellen.

    Entspricht nicht so mancher WorkLfeBalance schon klar.

    Ist aber dann PP.

  17. 52.

    Noch ein Rechtshinweis wer sich bei der Jahresabschlussrechnung freut weil er Geld zurück erhält sollte nach § 560 BGB
    über eine Senkung seiner Mietvorauszahlung beantragen /nachdenken.

  18. 51.

    Das ist richtig obendrein Stele ich Mal folgende Frage was unterscheidet eine Mieterhöhung von pseudo Privaten Wohnverwalter zu Staatlichen Wohnverwalter siehe Verstaatlichungs Absichten?

  19. 50.

    Es scheint das sie sich im Deutschen Recht nicht auskennen.Es werden bestimmte Vorgaben gemacht wer wann Wohngeld bzw Grundsicherung zu beantragen hat das Grundsicherungsamt lehnt Anträge ab weil es meint das sie erst Wohngeld zu beantragen haben.

  20. 49.

    Was für ein irrsinnig Beitrag auf meinen Kommentar.
    Mir geht es nicht um Mieterhöhung,sondern um die Begleichung von Reperaturen. Die Mieter werden im Stich gelassen.

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