Landeseigene Wohnungen - Mehrheit der Anträge auf Mietminderung in Berlin wird abgelehnt
Wer mehr als 27 Prozent seines Einkommens für die Nettokaltmiete zahlt, kann Mietminderung beantragen - zumindest bei Berlins landeseigenen Wohnungsunternehmen. Die meisten Anträge in diesem Jahr wurden bislang abgelehnt.
Die meisten Anträge auf Mietminderung bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen in diesem Jahr wurden abgelehnt. Das geht aus einer parlamentarischen Anfrage der Linken hervor, die dem rbb vorliegt. Demnach wurden von 468 Anträgen 304 abgelehnt, das entspricht fast 65 Prozent. Nur 51 Anträge wurden bewilligt.
Mieterinnen und Mieter der landeseigenen Unternehmen können Mietminderung beantragen, wenn die Mietkosten mehr als 27 Prozent des Einkommens auffressen. Dieses sogenannte "Leistbarkeitsversprechen" wurde 2015 in das Berliner Wohnraumversorgungsgesetz geschrieben, es ist aber nur für landeseigene Wohnungsunternehmen verpflichtend.
Hunderte Kündigungen wegen Mietrückständen
Gemessen an der großen Zahl von Mietwohnungen in Landeshand erscheint die Zahl von 468 Anträgen auf Mietminderung gering. Das Problem, dass Mieterinnen und Mieter auch die vergleichsweise günstigen Mieten der landeseigenen Unternehmen nicht mehr zahlen können, ist aber größer. So sprachen Degewo, Gesobau, Gewobag, Howoge, Stadt und Land, sowie WBM im Jahr 2022, für das die aktuellsten Zahlen vorliegen, fast 4.000 fristlose Kündigungen wegen Mietrückständen aus. Nur in etwas mehr als der Hälfte der Fälle konnte die Kündigung noch abgewendet werden, etwa durch Beratungsangebote.
Der wohnungspolitische Sprecher der Linken, Niklas Schenker, bewertet die relativ geringe Zahl von Anträgen auf Mietminderung als Beweis dafür, dass viele Mieter:innen dieses Recht gar nicht kennen. "Nicht nur hat der Senat verpasst das Leistbarkeitsversprechen bekannt zu machen, es ist auch viel zu kompliziert gestaltet." Laut Schenker würden viele Betroffene aufgrund des komplizierten Verfahrens vor einem Antrag zurückschrecken. Er fordert, das Leistbarkeitsversprechen nicht auf die Kalt-, sondern auf die Warmmiete anzuwenden. "Für eine echte Entlastung braucht es aber einen Mietenstopp bei landeseigenen Wohnungsunternehmen."
BBU: Weitere Mieterhöhungen notwendig
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung widersprach: "Die landeseigenen Wohnungsunternehmen weisen ihre Mieterinnen und Mieter bei Mieterhöhungen ausdrücklich auf das Leistbarkeitsversprechen hin und wie es beantragt werden kann", so ein Sprecher der Verwaltung. "Dies ist eine zielgerichtete Information und nach unserer Auffassung im Augenblick ausreichend."
Die landeseigenen Wohnungsunternehmen hatten zuletzt für mehr als 154.000 Haushalte Mieterhöhungen verschickt, nachdem zuvor zeitweise ein Mietenstopp galt. Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) hatte vergangene Woche weitere Mieterhöhungen in Aussicht gestellt. "Angesichts der hohen Inflation der Preise für Instandhaltung oder Modernisierung sowie der deutlich gestiegenen Zinsen sind Mietanpassungen unerlässlich, um die Bausubstanz der Wohnungen zu erhalten oder dringend notwendige Investitionen, beispielsweise in energetische Sanierungen, finanzieren zu können", so BBU-Vorständin Maren Kern.
Sendung: rbb24 Abendschau, 01.08.2024, 19:30 Uhr