Versammlungsrecht - Demonstranten dürfen in Berlin weiterhin FFP2- oder medizinische Masken tragen

Do 09.02.23 | 15:46 Uhr
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Symbolbild:Eine Demonstrierende mit Maske streckt die Faust nach oben.(Quelle:dpa/Geisler-Fotopress)
Bild: dpa/Geisler-Fotopress

Auf Demonstrationen in Berlin dürfen grundsätzlich weiter medizinische oder FFP2-Masken getragen werden. Das teilte die Pressestelle der Polizei am Donnerstag auf rbb|24-Anfrage mit.

Das Tragen von "Vermummungsgegenständen" sei nur dann verboten, wenn sie dazu geeignet und darauf ausgerichtet sind, die Identität zu verschleiern, erklärte Polizei und berief sich auf das Versammlungsfreiheitsgesetz in Berlin (VersFG BE). Allerdings kann die Polizei für einzelne Demonstrationen bestimmte Gegenstände verbieten, auch Masken.

Maskenverbot für Autofahrer - Fahrschüler ausgenommen

Während der Corona-Pandemie war zeitweise das Tragen von Masken bei Demonstrationen vorgeschrieben. Nach dem Ende der Maskenpflicht in fast allen Bereichen ist es beispielsweise Taxifahrern und anderen Autofahrern nicht mehr gestattet, eine Maske zu tragen. Diese wären sonst auf Beweisfotos nur schwer oder gar nicht identifizierbar, so die Polizei.

Eine Ausnahme besteht laut Polizei für Fahrschülerinnen und Fahrschüler: "Vor dem Hintergrund, dass Fahrzeugführende von Fahrschulfahrzeugen in der Regel bekannt sind und nicht durch Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstöße auffallen", verstoße die freiwillige Nutzung einer Schutzmaske nicht gegen die Straßenverkehrsordnung.

10 Kommentare

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  1. 10.

    Interessant, Sie werfen einfach alle Demonstranten in einen Topf.
    Dabei geht es um hier um grundverschiedend Leute und Anliegen.
    Btw. Sie meinen wohl seiD...
    Ich weiß, ist kleinlich aber das tut immer so weh beim Lesen.

  2. 8.

    Gut, aber Taxifahrern muß eine FFP2 Maske trotzdem erlaubt sein, dabei geht es auch um Inklusion und Glaubensfreiheit!
    Wenn jemand glaubt, ohne Maske könne er/sie keine Fremden transportieren, oder jemand hat Kontakt zu nicht impfbaren Vorerkrankten, oder möchte seine Gesundheit schützen, darf das nicht verboten sein!

    Ich schrieb schon das das Recht auf Gesundheitsschutz, über dem Recht des Staates geschwindigkeitsverstöße per Fotobeweis zuzuordnen steht.
    Außerdem kann mir keiner erzählen, das die Polizei, Taxifahrer mit FFP2 Maske auf, nicht identifizieren könne!

    Es gibt nur X Taxifahrer, die biometrischen Daten der Bürger + Funkzellen, GPS Tracking, Wlan, RFID, Kameras & Providerdaten!
    Wenn Ihr es nicht könnt, fragt die NSA, wer am Steuer saß, die wissen es!

  3. 7.

    Durchsichtiges Manöver. Justiz will keine Ermittlungen.

  4. 6.

    Wenn hier etwas lächerlich ist, dann wohl Ihr Kommentar. Wie haben sich die Demonstranten angestellt, als sie Maske tragen sollten, jetzt, da sie nicht mehr müssen sondern noch dürfen, ist es wieder nicht recht. Ihr seit doch krank!

  5. 5.

    Naja, hab auch schon erlebt, dass ein Schal überm Kinn als "Vermummung" galt. Die Polizei hat da auch Spielraum...

  6. 4.

    Kasi, du hast es auf den Punkt gebracht!!!

  7. 3.

    Liebe Taxifahrer, werdet zu Demonstranten, dann dürft ihr wieder Maske tragen. Wie bekloppt ist das denn?!!

  8. 2.

    Verkehrte Welt. Bald werden Demonstrationen mit Masken verboten. Wenn die Inzidenz wieder steigt sind sie wieder Vorschrift. Die Behörden werden immer alberner, aber einen Ausweis auszuhändigen hat keine Bedeutung mehr. Die Politik hat die Menschen 3 Jahre an der langen Leine geführt. Warum sollte sie das jetzt ändern.

  9. 1.

    Dehnbare Begriffe für Vermummte? Eine Steilvorlage für Anwälte. Das Ergebnis: Vermummung ist erlaubt...
    Ist eine Auto mit mehr als einer Person eine Demo? Und bei dichtem Verkehr ein Corso?

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