Koteletts, Qualm, Konflikte - Was beim Grillen in der Großstadt und Barbecue in Brandenburg erlaubt ist
Im Park oder auf der Wiese ist nun wieder öfter der Grill für Würstchen, Käse oder leckeres Gemüse im Gepäck. Doch wo darf er überhaupt aufgestellt und angefacht werden? Eine Übersicht von Sylvia Lundschien
Es gibt jene Menschen, die grillen bei Sturm, Minusgraden und Eishagel. Und es gibt jene "Schönwetter-Griller", die es jetzt, da die Temperaturen steigen, wieder im Keller zwischen Fahrrad und Luftmatratze nach dem Grill kramen. Doch neben der Frage, ob Einweg, Holzkohle oder Gas verfeuert werden oder ob die Spießchen wirklich für alle reichen, stellt sich eine weitere Frage – nämlich: Wo darf man überhaupt in Berlin grillen?
Grillen ist nur in wenigen Berliner Parks erlaubt
Denn wer kein eigenes Grundstück oder Garten zum Grillen hat, der weicht meist auf eine der zahlreichen Grünflächen und Parks von Berlin aus. Doch das Grillen ist nur in wenigen davon erlaubt.
Grund für die Einschränkungen ist die Brandgefahr, aber auch Schäden an den Wiesen und Anlagen sowie der zusätzliche Müll. Weitere Faktoren sind Geruchsbelästigung, Rauch und Qualm sowie der Lärm von Grillpartys, wodurch sich Parkbesucher, aber auch Anwohnerinnen und Anwohner gestört fühlen könnten. Wer auf nicht erlaubten Flächen grillt, muss mit einer Ordnungsstrafe von bis zu 5.000 Euro rechnen.
Gibt es für einen Park oder eine Grünfläche in Berlin eine Grillerlaubnis, ist diese jedoch nicht in Stein gemeißelt. Vielmehr kann das jeweilige Bezirksamt die Erlaubnis auch kurzfristig entziehen –beispielsweise im Hochsommer bei großer Trockenheit. Aktuelle Infos gibt es bei den Grünflächenämtern sowie beim zuständigen Bezirksamt.
In diesen Parks und öffentlichen Grünflächen darf 2023 in Berlin gegrillt werden:
Grillen im Volkspark Friedrichshain
Am "Neuen Hain" im Volkspark Friedrichshain ist das Grillen erlaubt. Die Grillwiese wurde von einem privaten Pächter gemeinsam mit dem Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg entwickelt. Die gut 30 Grillparzellen müssen online vorreserviert werden [externer Link]. Grill-Fans erhalten vor Ort eine Pfandmarke für den Grill, die gut sichtbar daran befestigt werden muss. Ohne diese Marke ist das Grillen nicht erlaubt. Wer hier bucht, der kann noch eine Bierzeltgarnitur dazubekommen.
Grillen im Görlitzer Park
Im Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg gibt es zwei Grillplätze - auf der Wiese gegenüber dem Kunstrasensportplatz sowie gegenüber vom Rodelhügel. Der Blücherplatz bietet Grillplätze auf einer Wiese zwischen Waterlooufer und Zossener Straße .
Grillen auf dem Tempelhofer Feld
Auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof [tempelhoferfeld.de] gibt es drei Grillflächen. Diese befinden sich jeweils in der Nähe der Eingänge Tempelhofer Damm, Oderstraße und Columbiadamm.
Grillen im Mauerpark
Im Berliner Mauerpark ist das Grillen auf den dort vorgesehen Flächen ganzjährig erlaubt. Hier gibt es allerdings eine Zeitbeschränkung. Von Juni bis August darf von 12 bis 21 Uhr gegrillt werden, ganzjährig jedoch nur zwischen 12 und 20 Uhr.
Grillen in Treptow-Köpenick
Einen Grillplatz gibt es im Bezirk Treptow-Köpenick im Landschaftspark Johannisthal (ehemaliges Flugfeld) in der Nähe des Technologieparks Adlershof. Dorthin gelangt man über den Groß-Berliner Damm oder die Hermann-Dorner-Allee.
Grillen in weiteren Berliner Bezirken
In Charlottenburg darf nur am Goslarer Ufer, im Monbijoupark in Berlin-Mitte auf einer Fläche an der Oranienburger Straße gegrillt werden. In Wilmersdorf kann der Grill auf dem Rudolf-Mosse-Platz in der Mecklenburgischen Straße und im Preußenpark in der Württembergischen Straße entfacht werden.
Hier ist das Grillen in Berlin verboten
In Lichtenberg gilt seit Oktober 2022 ein generelles Grillverbot in allen öffentlichen Grünanlagen. Auch im Berliner Tiergarten (Großer Tiergarten) ist das Grillen seit 2012 verboten. Außerdem ist das Grillen in der Neuköllner Hasenheide untersagt.
Grillen in Berliner Parks – aber richtig
Grillen in der Stadt sollte allen Spaß machen und die Grillplätze intakt lassen. Das Thema Sicherheit spielt dabei eine große Rolle.
- Beim Grillen im Park oder auf der Grünfläche sollte man auf fußlose Einweggrills und Gasgrills verzichten. Diese sind ein Sicherheitsrisiko und können auch dem Rasen stark schaden. Besser sind Grills, deren Füße mindesten 25 Zentimeter lang sind. Auf manchen Grillplätzen ist die Mindesthöhe der Füße auch vorgeschrieben
- Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin sind verboten
- Feste Grillanzünder zum Beispiel aus Wachs oder Holzwolle sind erlaubt
- Asche muss richtig entsorgt werden – heiße Asche kann Plastik-Abfallbehälter zum Schmelzen bringen oder sogar in Brand setzen. Daher die Asche am besten vollständig abkühlen lassen. An manchen Grillplätzen gibt es auch spezielle Müllcontainer für die Asche
Weitere Konflikte entsteht beim Grillen in Berlin durch Essensreste, Müll sowie Lärm.
- Flaschen und Verpackungen sollten mitgenommen und entsprechend entsorgt werden
- Fachgerechtes Grillen verhindert starke und unangenehm Rauch- und Qualmentwicklung. Beispielsweise verhindert Alufolie oder Mehrweggeschirr, dass Fett auf den Grill tropft
- Der Geräuschpegel (Gespräche, Musik) sollte der Uhrzeit möglichst angepasst werden
- Essensreste, die nicht richtig entsorgt werden, ziehen Ratten und andere Schädlinge an
Grillen auf dem Balkon oder Hinterhof – was muss man beachten?
Wem der Park zu voll oder der Weg zu weit ist, grillt auch gerne mal auf dem Balkon oder im Hinterhof. Aber ist das erlaubt? Grundsätzlich ist die Antwort hier: ja. Aber es gibt auch Regeln zu beachten.
- Der Mietvertrag oder die Hausordnung können das Grillen grundsätzlich untersagen. Grillen darf die Nachbarschaft nicht stören – am besten vorher ankündigen
- Rauch und Qualm dürfen die Nachbarn nicht belästigen – Holzkohlegrills sind hier fehl am Platz. Sie sind zudem eine Brandgefahr wegen des Funkenflugs. Besser sind Kontakt- und Elektrogrills, unter Umständen auch Gasgrills
- Der Geräuschpegel (Gespräche, Musik) sollte der Uhrzeit möglichst angepasst werden
- Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldstrafe rechnen
- Wie oft man pro Woche oder gar Monat grillen darf, darüber gibt es laut Berliner Mietverein keine eindeutige Rechtssprechung
Grillen in Brandenburg - was gilt aktuell?
Wo und wie gegrillt werden darf, bestimmt jede Stadt und Gemeinde in Brandenburg selbst. Auskunft gibt es unter anderem bei der Stadt- und Gemeindeverwaltung oder auch bei der örtlichen Feuerwehr.
Grundsätzlich bestimmend ist in Brandenburg aber das Waldgesetz, Paragraf 23. Dieses legt fest, dass „im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 Metern vom Waldrand das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen sowie das Rauchen verboten“ ist. Ausgenommen davon sind Grundstücksbesitzer in Waldnähe – diese müssen dennoch 30 Meter Abstand zum Wald einhalten, wenn Sie ein Feuer anzünden. Das Verbrennen von Abfällen ist auch auf dem eigenen Grundstück verboten.
Steigt die Waldbrandgefahrenstufe in Brandenburg auf 4 oder 5, darf gar kein Feuer mehr entzündet werden. Derzeit liegt die Waldbrandgefahr in der Mehrheit der Brandenburger Landkreise bei 4, nur in wenigen noch bei Stufe 3.
Sendung: rbb|24 Inforadio, 20.05.2023, 11:37 Uhr