Apotheke, Ersatzfreiheitsstrafen und Digitalregeln - Das ändert sich ab Februar

Di 30.01.24 | 06:46 Uhr
  5
Illustration: Das ändert sich im Februar 2024. (Quelle: dpa/rbb)
Bild: dpa/rbb

Der Februar ist in diesem Jahr besonders lang. Hinzu kommt, dass ab Februar neue Transparenzregeln an der Fleischtheke gelten, die Zuzahlung zu Medikamenten vereinfacht wird und die KfW-Anträgsfristen für klimafreundliche Heizungen starten.

Das Jahr 2024 ist ein Schaltjahr mit 366 Tagen. Und dieser eine Tag kommt im Februar hinzu: Diesmal gibt es wieder einen 29. Dadurch wird ausgeglichen, was in den drei Jahren zuvor versäumt wurde. Denn die Erde braucht für die Umrundung der Sonne genau 365 Tage, 5 Stunden, 48 Minuten und 46 Sekunden. Dieser Überschuss wird nun mit einem zusätzlichen Tag ausgeglichen. Das passiert alle vier Jahre und diesmal ist es soweit.

Berlin wählt - aber nicht alle: am 11. Februar

Regional begrenzt ist im Februar nur für einige Berlinerinnen und Berliner ein Wahltermin: Nach Pannen in mehreren Wahllokalen beim Urnengang im September 2021 muss in der Stadt in rund einem Fünftel der Wahlbezirke die Bundestagswahl teilweise wiederholt werden. Termin ist der 11. Februar. Nach dieser Teilwiederholung wird dann das Ergebnis der Bundestagswahl 2021 auch neu festgestellt - bundesweit unter Berücksichtigung der dann ermittelten neuen Wahlkreisergebnisse aus Berlin. Eine Veränderung der Machtverhältnisse aber ist nicht zu erwarten, kleinere Verschiebungen allerdings sind möglich. Grundlage für die Wiederholung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2023.

Zuzahlungen in der Apotheke

Rezeptpflichtige Medikamente in der Apotheke sind in der Regel mit mindestens fünf Euro zuzahlungspflichtig. Bislang galt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn die gewünschte Packungsgröße nicht vorrätig war und sie stattdessen mehrere Packungen kauften, auf jede Packung eine Zuzahlung leisten mussten. Das wird nun günstiger: Die Zuzahlung ist ab 1. Februar nur noch einmal fällig, egal ob man zum Beispiel 100 Tabletten in einer Packung oder in zwei 50er-Packungen kauft.

Neue Heizungungsförderung und reduzierte Solarvergütung

Die Förderung klimafreundlicher Heizungen durch den Bund nimmt Fahrt auf: Voraussichtlich ab 1. Februar können sich Antragsteller bei der Förderbank KfW registrieren. Ab Ende Februar sind dann Anträge auf den Förderzuschuss möglich. Die sogenannte Klimaschutz-Investitionsprämie soll dann für ab 29. Februar 2024 begonnene und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossene Investitionen gewährt werden. Die Investitionsprämie ist Teil des "Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness" (Wachstumschancengesetz), das noch vom Bundesrat verabschiedet werden muss.

Ebenfalls ab Februar soll die Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen, die ab diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen werden, leicht verringert werden: Von aktuell 8,2 Cent auf dann 8,11 Cent pro Kilowattstunde, also um ein Prozent. Das gilt für Anlagen bis einschließlich zehn Kilowatt Peak (kWp). Die Vergütung wird für einen Zeitraum von 20 Jahren plus dem Jahr der Inbetriebnahme gewährt.

Herkunftskennzeichnung an der Fleischtheke

Wer Fleisch an der Theke kauft, bekommt ab Februar mehr Transparenz: Die Herkunftskennzeichnung wird nun auch auf Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel ausgeweitet. Für verpackte Ware galt das bilang schon. Für unverarbeitetes Rindfleisch gibt es bereits seit der BSE-Krise eine Herkunftskennzeichnung.

Ersatzfreiheitsstrafen werden halbiert

Wer eine Geldstrafe nicht bezahlt, muss dafür nicht mehr so lange ins Gefängnis wie bislang. Bisher entsprach die Zahl der Tage, die der Betroffene für das Nichtbezahlen einer Geldstrafe als Ersatzfreiheitsstrafe hinter Gitter musste, den Tagessätzen, zu denen er verurteilt wurde. Künftig ist es nur noch die Hälfte der Tagessätze.

Werbung auf Amazon Prime

Kunden des kostenpflichtigen Angebotes Amazon Prime müssen sich ab dem 5. Februar auf Werbung gefasst machen, wenn sie Filme oder Serien per Streaming schauen. Wer das nicht will, muss monatlich 2,99 Euro zusätzlich zu seinen Prime-Gebühren zahlen.

Neue Digitalregeln auch für kleine Firmen

Die europäischen Regeln (Digital Services Act - DSA) für Angebote im Netz gelten vom 17. Februar an auch für kleinere Betreiber. Dieser DSA verpflichtet sie, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen. Für die Überwachung von Onlineriesen wie Google ist bereits die EU-Kommission zuständig. Für kleinere Anbieter ist das in Deutschland die Bundesnetzagentur. Der DSA schafft einen neuen rechtlichen Rahmen für das Marktverhalten von digitalen Diensteanbietern. Gleichzeitig bekommen Verbraucher:innen bessere Beschwerdemöglichkeiten, wenn Regeln verletzt werden.

5 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 5.

    Unfair bleibt nur, dass der selbst nicht verbrauchte und eingespeiste Strom dann für den hohen Preis weiterverkauft wird. Der Ankaufspreis müsste doch dem Herstellpreis der Versorger (zumindest ohne die Zuschläge) nahekommen. Da reibt sich dann doch wer sie Hände!

  2. 4.

    Ist echt ein Witz, aber typische Verasche in D. In den Niederlanden wird kein Unterschied zwischen Verbrauch und Einspeisung gemacht. So muss das sein.

  3. 3.

    Worauf ist diese Antwort? Ich kann die genaue Frage nicht mehr sehen?

  4. 2.

    Die Intention hinter einer absinkenden Vergütung ist ja, dass du als Betreiber den erzeugten Strom möglichst vor Ort verbrauchst. Mit einem Speicher kannst du diesen Grad an Selbstversorgung noch erhöhen. Je mehr du veräußerst, desto mehr Aufwand hast du auch mit der Abrechnung. Das wollen viele nicht. Somit lohnt sich die Anlage natürlich, weil die Sonnenstrahlen sind gratis, du zahlst nur deine Anlage ab :)

  5. 1.

    Das ist echt unverschämt, dass die Solarstromvergütung so minimal ist.
    Man bekommt 6,2 oder 8,11 cent.
    Und wenn man den Strom kauft, zahle ich 42 Cent.
    Da lohnt sich eine PV Anlage ja richtig

Nächster Artikel