Apotheke, Ersatzfreiheitsstrafen und Digitalregeln - Das ändert sich ab Februar
Der Februar ist in diesem Jahr besonders lang. Hinzu kommt, dass ab Februar neue Transparenzregeln an der Fleischtheke gelten, die Zuzahlung zu Medikamenten vereinfacht wird und die KfW-Anträgsfristen für klimafreundliche Heizungen starten.
Das Jahr 2024 ist ein Schaltjahr mit 366 Tagen. Und dieser eine Tag kommt im Februar hinzu: Diesmal gibt es wieder einen 29. Dadurch wird ausgeglichen, was in den drei Jahren zuvor versäumt wurde. Denn die Erde braucht für die Umrundung der Sonne genau 365 Tage, 5 Stunden, 48 Minuten und 46 Sekunden. Dieser Überschuss wird nun mit einem zusätzlichen Tag ausgeglichen. Das passiert alle vier Jahre und diesmal ist es soweit.
Berlin wählt - aber nicht alle: am 11. Februar
Regional begrenzt ist im Februar nur für einige Berlinerinnen und Berliner ein Wahltermin: Nach Pannen in mehreren Wahllokalen beim Urnengang im September 2021 muss in der Stadt in rund einem Fünftel der Wahlbezirke die Bundestagswahl teilweise wiederholt werden. Termin ist der 11. Februar. Nach dieser Teilwiederholung wird dann das Ergebnis der Bundestagswahl 2021 auch neu festgestellt - bundesweit unter Berücksichtigung der dann ermittelten neuen Wahlkreisergebnisse aus Berlin. Eine Veränderung der Machtverhältnisse aber ist nicht zu erwarten, kleinere Verschiebungen allerdings sind möglich. Grundlage für die Wiederholung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2023.
Zuzahlungen in der Apotheke
Rezeptpflichtige Medikamente in der Apotheke sind in der Regel mit mindestens fünf Euro zuzahlungspflichtig. Bislang galt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn die gewünschte Packungsgröße nicht vorrätig war und sie stattdessen mehrere Packungen kauften, auf jede Packung eine Zuzahlung leisten mussten. Das wird nun günstiger: Die Zuzahlung ist ab 1. Februar nur noch einmal fällig, egal ob man zum Beispiel 100 Tabletten in einer Packung oder in zwei 50er-Packungen kauft.
Neue Heizungungsförderung und reduzierte Solarvergütung
Die Förderung klimafreundlicher Heizungen durch den Bund nimmt Fahrt auf: Voraussichtlich ab 1. Februar können sich Antragsteller bei der Förderbank KfW registrieren. Ab Ende Februar sind dann Anträge auf den Förderzuschuss möglich. Die sogenannte Klimaschutz-Investitionsprämie soll dann für ab 29. Februar 2024 begonnene und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossene Investitionen gewährt werden. Die Investitionsprämie ist Teil des "Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness" (Wachstumschancengesetz), das noch vom Bundesrat verabschiedet werden muss.
Ebenfalls ab Februar soll die Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen, die ab diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen werden, leicht verringert werden: Von aktuell 8,2 Cent auf dann 8,11 Cent pro Kilowattstunde, also um ein Prozent. Das gilt für Anlagen bis einschließlich zehn Kilowatt Peak (kWp). Die Vergütung wird für einen Zeitraum von 20 Jahren plus dem Jahr der Inbetriebnahme gewährt.
Herkunftskennzeichnung an der Fleischtheke
Wer Fleisch an der Theke kauft, bekommt ab Februar mehr Transparenz: Die Herkunftskennzeichnung wird nun auch auf Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel ausgeweitet. Für verpackte Ware galt das bilang schon. Für unverarbeitetes Rindfleisch gibt es bereits seit der BSE-Krise eine Herkunftskennzeichnung.
Ersatzfreiheitsstrafen werden halbiert
Wer eine Geldstrafe nicht bezahlt, muss dafür nicht mehr so lange ins Gefängnis wie bislang. Bisher entsprach die Zahl der Tage, die der Betroffene für das Nichtbezahlen einer Geldstrafe als Ersatzfreiheitsstrafe hinter Gitter musste, den Tagessätzen, zu denen er verurteilt wurde. Künftig ist es nur noch die Hälfte der Tagessätze.
Werbung auf Amazon Prime
Kunden des kostenpflichtigen Angebotes Amazon Prime müssen sich ab dem 5. Februar auf Werbung gefasst machen, wenn sie Filme oder Serien per Streaming schauen. Wer das nicht will, muss monatlich 2,99 Euro zusätzlich zu seinen Prime-Gebühren zahlen.
Neue Digitalregeln auch für kleine Firmen
Die europäischen Regeln (Digital Services Act - DSA) für Angebote im Netz gelten vom 17. Februar an auch für kleinere Betreiber. Dieser DSA verpflichtet sie, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen. Für die Überwachung von Onlineriesen wie Google ist bereits die EU-Kommission zuständig. Für kleinere Anbieter ist das in Deutschland die Bundesnetzagentur. Der DSA schafft einen neuen rechtlichen Rahmen für das Marktverhalten von digitalen Diensteanbietern. Gleichzeitig bekommen Verbraucher:innen bessere Beschwerdemöglichkeiten, wenn Regeln verletzt werden.