Oyoun in Berlin-Neukölln - Gericht muss sich noch einmal mit Förderstopp für Kulturzentrum befassen

Mo 22.07.24 | 16:45 Uhr
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Der Sitz des Berliner Kulturzentrums Oyoun in der Lucy-Lameck-Straße in Berlin-Neukölln.(Quelle:rbb/E.Angeloudis)
Bild: rbb/E.Angeloudis

Im Streit über einen Förderstopp des Senats hat das Neuköllner Kulturzentrum Oyoun einen ersten juristischen Erfolg verbucht. Wie der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin am Montag auf Anfrage bestätigte, muss sich das Oberverwaltungsgericht erneut mit dem Fall befassen.

Die Verwaltung von Kultursenator Joe Chialo (CDU) hatte Ende 2023 die Auszahlung von Fördergeldern in Millionenhöhe für Oyoun gestoppt, die eigentlich noch bis Ende 2025 fließen sollten.

Laut den Betreibern des Kulturzentrums waren Antisemitismusvorwürfe nach der Veranstaltung eines Israel-kritischen Vereins in den Räumen von Oyoun im November 2023 der Grund. Die Senatsverwaltung für Kultur wollte das nicht bestätigen. Die Förderung des Oyoun sei regulär ausgelaufen, erklärte sie.

Oyoun hat gegen den Förderstopp geklagt, allerdings sowohl vor dem Verwaltungs- als auch vor dem Oberverwaltungsgericht ohne Erfolg. Nun aber hob der Verfassungsgerichtshof den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom März auf und verwies den Fall zurück. Der Verein sah sein rechtliches Gehör verletzt. Dem folgten die Verfassungsrichter, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Sie ließen aber ausdrücklich offen, ob Oyoun Anspruch auf weitere Förderung hat.

Sendung: Radio 3, 22.07.2024, 18:30 Uhr

1 Kommentar

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  1. 1.

    Gut, ein kleiner Sieg für eine vielfältige Welt!

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