Revision eingelegt -
Die Serie rechtsextrem motivierter Anschläge in Berlin-Neukölln wird die Justiz weiter beschäftigen. Beide Angeklagten akzeptieren ihre Haftstrafe nicht und haben Revision gegen das Urteil eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag auf Anfrage mitteilte. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat auf Rechtsmittel verzichtet.
Anders als die erste Instanz hatte das Landgericht Berlin im Berufungsprozess ausreichend Beweise dafür gesehen, dass Sebastian T. (38) und Tilo P. (41) die Brandanschläge auf zwei Autos in Berlin-Neukölln Anfang Februar 2018 verübt haben. Neben der gemeinschaftlichen Brandstiftung verurteilte das Gericht die Männer aus der rechtsextremen Szene Mitte Dezember wegen einer Reihe weiterer Taten. Laut Urteil handelte es sich "weitgehend um politisch motivierte Taten im extremistischen Bereich".
Mehrjährige Haftstrafen für Angeklagte
Das Landgericht verurteilte T. zu drei Jahren und sechs Monaten Haft und sprach ihn unter anderem auch wegen Sachbeschädigung, Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten und Betrugs schuldig. P. verurteilte es zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten wegen Sachbeschädigung. In seinem Fall wurde eine frühere Strafe unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung einbezogen.
Mit dem Urteil war die Berufung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin in zentralen Punkten der Anklage zu den rechtsextremen Anschlägen erfolgreich. Sie hatte erst im Sommer 2021 Anklage erhoben zu dem sogenannten Neukölln-Komplex, der auch über Berlin hinaus für Schlagzeilen sorgte.
Mit den rechtsextremen Brandanschlägen, Hass-Parolen und Bedrohungen in Neukölln beschäftigt sich auch ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. Er tagt wieder am 10. Januar.
Urteil auf Verfahrens- oder Rechtsfehler überprüfen
Eine Revision ist ein Rechtsmittel, mit dem man ein bereits verkündetes Urteil auf Verfahrens- oder Rechtsfehler überprüfen lassen kann, ohne dass eine erneute Beweisaufnahme stattfindet. Man darf Revision einlegen gegen Urteile von Landgerichten oder Oberlandesgerichten als Berufungsgerichte, sowie in bestimmten Fällen gegen Urteile von Amtsgerichten, beispielsweise wenn im Strafverfahren eine Geldstrafe von mehr als 15 Tagessätzen verhängt wurde. Die Revision muss innerhalb einer Woche nach Urteilsverkündung beim Gericht, dessen Urteil angefochten wird, eingelegt und innerhalb eines Monats begründet werden, wobei die Begründung konkrete Rechtsfehler darlegen muss.
Für eine Revision wird nicht nochmal der Prozess an sich aufgerollt, sondern nur das Urteil rein rechtlich überprüft. Im Strafrecht sind die Erfolgsaussichten einer Revision laut einer Statistik am Bundesgerichtshof eher gering.
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