Bilanz für 2024 in Berlin - Justiz leitet 920 Verfahren wegen Raser-Vorfällen ein
Illegale Autorennen, Protzerei, gefährliche Fluchtfahrten mit der Polizei: Berlin gehört nach wie vor zu den Hotspots beim Thema Raserei. So wurden 2024 noch nie so viele Verfahren eingeleitet seit der Gesetzesverschärfung vor sieben Jahren.
Wegen Rasereien auf Berlins Straßen hat die Justiz so viele Verfahren eingeleitet wie noch nie seit einer Gesetzesverschärfung vor rund sieben Jahren. Insgesamt 923 Fälle bekamen die Amts- und Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr auf den Tisch, wie Oberamtsanwalt Andreas Winkelmann der Deutschen Presse-Agentur sagte. "Das ist ein neuer trauriger Rekord", so Winkelmann, der eine Spezialabteilung für verbotene Kraftfahrzeugrennen in Berlin leitet.
Der bisherige Höchststand war mit 871 Fällen im Corona-Jahr 2020. Im Jahr 2023 leitet die Justiz in Berlin nach den Angaben 811 Verfahren ein, 2022 waren es 755. Im ersten Jahr nach der Gesetzesverschärfung im Jahr 2017 gab es 345 Fälle.
Trend zu hochmotorisierten Fahrzeugen hält an
Die Entwicklung der Zahlen führt Winkelmann vor allem darauf zurück, dass der Trend zu hochmotorisierten Fahrzeugen anhält. "Junge Männer kommen viel zu leicht an solche Autos", kritisiert er. Zudem gebe es stärkere Kontrollen. "Die Polizei zeigt außerdem konsequent jede Fluchtfahrt an", schildert er.
Nicht in jedem Fall erfülle die Raserei tatsächlich die Voraussetzungen für Ermittlungen wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens. Aber in rund 40 Prozent aller Verfahren geht es laut Winkelmann um solche Fluchtfahrten. Hintergrund ist häufig, dass es sich um ein "Koks-Taxis" handelt und der Fahrer Drogen im Wagen hat.
Häufig komplexe Fälle
In etwa einem Drittel der Fälle handele es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft um "klassische Stechen", der Rest seien "Alleinraser". Die meisten Fälle bearbeitet die Amtsanwaltschaft, die als Ermittlungsbehörde kleinere bis mittlere Straftaten verfolgt.
Von den 923 Verfahren im Jahr 2024 laufen laut Winkelmann in 181 Fällen noch die Ermittlungen, die häufig komplex sind. 267 Fälle landeten vor Gericht. Eingestellt wurden 280 Verfahren, etwa weil der Fahrer nicht ermittelt oder ihm die Tat nicht nachgewiesen werden konnte. Zum Teil werden die Vorwürfe aber als Ordnungswidrigkeit weiter verfolgt.
Hotspot Berlin
Berlin gilt bundesweit als ein Hotspot bei dem Thema. Ein besonders dramatischer Fall hatte im Februar 2016 für Schlagzeilen gesorgt. Damals war ein unbeteiligter Fahrer (69) infolge eines illegalen Autorennens am Kurfürstendamm ums Leben gekommen. Mit der strafrechtlichen Bewertung der Ku'damm-Raser hatte Berlin juristisches Neuland betreten. Inzwischen sind die beiden Fahrer rechtskräftig wegen Mordes verurteilt.
Sendung: Radioeins, 05.01.2025, 08:00 Uhr