Verwaltungsgericht Berlin - Sonderfahrstreifen für Busse auf der Straße Unter den Linden bleibt

Di 18.03.25 | 14:37 Uhr
  7
Archivbild: Ein Bus der Linie 100 zum Zoologischen Garten fährt auf den Boulevard unter den Linden. (Quelle: dpa/Kalaene)
dpa/Kalaene
Audio: rbb 88.8 | 18.03.2025 | Natascha Gutschmidt | Bild: dpa/Kalaene

Ein Sonderfahrstreifen für Busse auf der Straße Unter den Linden in Berlin-Mitte darf bleiben. Das hat das Verwaltungsgericht am Dienstag in einem Eilverfahren entschieden.

Die Berliner Verkehrsverwaltung hatte im März 2023 die Fahrbahn dort neu aufgeteilt. Bis dahin teilten sich Busse und Fahrradfahrer gemeinsam eine Spur, für den Autoverkehr standen zwei Spuren pro Richtung zur Verfügung. Seit der Änderung gibt es eine Spur jeweils für Autos, Busse und Radfahrer.

Gericht: Sonderfahrstreifen gewährleistet pünktlichen ÖPNV

Ein Autofahrer wollte das nicht hinnehmen und argumentierte, dass sich der Verkehr auf nur einer Autospur stark staue. Die Busspur sei in der Regel frei befahrbar. Busse und Radverkehr könnten sich eine Spur teilen, um den Kfz-Verkehr zu entlasten. Konflikte seien nicht zu erwarten, weil es dort wenige Radfahrer gebe.

Das Gericht ließ das nicht gelten und entschied, dass durch den Bussonderfahrstreifen ein pünktliches und zuverlässiges Angebot des ÖPNV gewährleistet werde. Dieser werde dadurch attraktiver und motiviere mehr Menschen, auf Bus und Bahn umzusteigen. Außerdem habe die Senatsverwaltung eine Verkehrszählung durchgeführt, um den Verkehrsfluss zu analysieren. Die daraus entstandende Verkehrsprognose, in die auch der Ausbau der U-Bahn-Linie U5 eingeflossen sei, sei nicht zu beanstanden.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Sendung: rbb 88.8, 18.03.2025, 14:30 Uhr

Kommentar

Bitte füllen Sie die Felder aus, um einen Kommentar zu verfassen.

Kommentar verfassen
*Pflichtfelder

Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Kommentare, bei denen die E-Mail-Adresse in den Feldern Name, Wohnort oder Text geschrieben wurde, nicht freigegeben. Mit Nutzung der Kommentarfunktion stimmen Sie unserer Netiquette sowie unserer Datenschutzerklärung (Link am Ende der Seite) zu. Wir behalten uns vor, Kommentare, die nicht zu einer konstruktiven Diskussion beitragen, nicht freizugeben oder zu löschen. Wir geben keine Auskunft über gelöschte oder nicht freigegebene Kommentare. Mit der Abgabe eines Kommentars erklären Sie sich mit diesen Regeln und den Kommentarrichtlinien des rbb einverstanden.

Nächster Artikel

7 Kommentare

  1. 7.

    Die Notwendigkeit mag Unter den Linden ja noch passen. An der Clayalle wohl eher nicht. Dort läuft und lief der Verkehr ohne Probleme.

  2. 6.

    Ich denke mal, der Unterschied zwischen der seinerzeit unverständlichen Gerichtsentscheidung zur Busspur in der Zehlendorfer Clayallee und der jetzigen Entscheidung Unter den Linden liegt a) in der zentralen Lage Unter den Linden und b) dass die Busspur selbstredend von Touristenbussen mit befahren wird.

    Zu wünschen bleibt, dass es eine Rückwirkung gibt von der lupenreinen Busspur Unter den Linden hin zu einer wieder eingerichteten Busspur auch in der Clayallee und dass die Anforderung, dass dort erst ein dichterer Bustakt herrschen müsse, im Sinne eines Vorausschauenden verändert und zurückgenommen wird. In der Tat handelt es sich bei der Clayallee auch um eine wichtige ÖPNV-Achse, die noch ausbaufähig ist.

  3. 5.

    Als Fußgänger, Radfahrer,ÖPNV-Nutzer und Autofahrer sage ich, korrekte Entscheidung. Busse stehen tatsächlich zu viel im Stau.

  4. 4.

    Endlich mal ein Weg zur Vernunft. Wer innerhalb des S Bahn rings freiwillig mit dem Auto fährt, ist selbst schuld. Sich dann über Stau beschweren, ist fast schon witzig.

  5. 3.

    Unfassbar. Danke im Namen aller Radfahrenden und Fußverkehrenden. Der Kläger möge sich uns anschließen, wenn er meint, er würde benachteiligt werden.

  6. 2.

    Ich könnte mir vorstellen, dass das bei vielen Autoentusiasten zu Schnappatmung führen wird.
    Da wagt es ein Gericht tatsächlich, die "Rechte" des privaten Individualverkehrs zu beschneiden.
    Ein unglaublicher Vorgang.
    Da wird sich der eine oder andere vermutlich krankschreiben lassen, wg. Burnout und seelischer Grausamkeit. ;-)))

  7. 1.

    Wieder ein Autofahrer, der die Notwendigkeit der Verkehrswende nicht einsieht und glücklicherweise vor Gericht verloren hat.l