Neues Gesetz geplant - Senat will landeseigene Kleingartenanlagen besser schützen - viele Ausnahmen möglich

Di 18.03.25 | 18:50 Uhr
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Archivbild: Kleingartenanlage in Berlin, Laubenpieper. (Quelle: imago images/Berlinfoto)
Bild: imago images/Berlinfoto

Drei Viertel der Berliner Kleingartenanlagen sind in Landeshand. Diese will der Senat mit einem neuen Gesetz sichern. Doch die geplanten Regeln enthalten einige Ausnahmen - was zu Kritik auch aus den eigenen Reihen der Koalition führt.

  • Neues Gesetz soll laut Senat öffentliche Kleingartenanlagen in Berlin schützen
  • Abgeordnetenhaus soll künftig mitentscheiden, ob Parzellen weichen müssen
  • Gesetzentwurf enthält allerdings verschiedene Ausnahmen
  • Kritik von Grünen und SPD

Der Berliner Senat plant mit einem neuen Gesetz, Kleingärten auf öffentlichen Flächen langfristig zu erhalten. Demnach sollen landeseigene Schrebergärten nicht mehr verkauft werden dürfen.

Allerdings erlaubt der Gesetzentwurf weiterhin Ausnahmen: Eine Anlage kann aufgegeben werden, wenn das "öffentliche Interesse" an einer anderen Nutzung überwiegt. Dies betrifft insbesondere den Wohnungsbau sowie die dafür notwendige soziale und verkehrliche Infrastruktur wie Schulen, Kitas, Bushaltestellen oder Straßen. Damit bleibt eine Bebauung unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Kleingartenanlagen auf privaten Flächen sind von dem Gesetzentwurf nicht betroffen und genießen keinen zusätzlichen Schutz. Der "Tagesspiegel" [Bezahlinhalt] hatte zuerst berichtet.

Kritik von den Grünen - und innerhalb der Koalition

Eine wesentliche Neuerung ist, dass das Berliner Abgeordnetenhaus künftig zustimmen muss, wenn eine Kleingartenanlage weichen soll. Diese zusätzliche Hürde könnte Abrisse erschweren. Doch es gibt eine bedeutende Ausnahme: Wird eine geeignete Ersatzfläche gefunden, kann die Anlage umgesiedelt werden - ohne dass das Abgeordnetenhaus zustimmen muss. Ob die neue Fläche in der Nähe der ursprünglichen Anlage liegen muss, wird nicht ausgeführt.

Kritiker, darunter Turgut Altug, naturschutzpolitischer Sprecher der Berliner Grünen-Fraktion, befürchten, dass Kleingärten mit dem Gesetzesentwurf doch nicht gesichert werden. Der Begriff "öffentliches Interesse" im Gesetzestext sei das Gegenteil eines echten Schutzes. Schon bisher würden Kleingärten aufgrund von "Wohnbedürfnissen" oder "Mobilitätsbedürfnissen" umgewidmet - der Gesetzentwurf bringe daher kaum zusätzliche Sicherheit für die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner, so Altug.

Kritik gibt es auch innerhalb der schwarz-roten Koalition. SPD-Umweltpolitikerin Linda Vierecke sagte dem rbb, sie wünsche sich eine echte Sicherung der Kleingärten in Berlin - die sei mit dem aktuellen Gesetzentwurf noch nicht erreicht. Sie rechne damit, dass es noch Anpassungen geben werde. Besonders wichtig sei ihr, genauer zu definieren, was eigentlich mit "Wohn- und Mobilitätsbedürfnissen" gemeint ist. Kleingartenanlagen seien gerade in der Innenstadt wichtige ökologische Rückzugsorte und müssten erhalten bleiben.

Kleingärtner müssen wohl mit mehr Kontrollen rechnen

Zukünftig könnten allerdings stärkere Kontrollen auf Kleingärtnerinnen und Kleingärtner zukommen. Neben der Flächensicherung plant der Senat, stärker auf die Einhaltung der kleingärtnerischen Nutzung zu achten. Laut Bundes-Kleingartengesetz dient ein Kleingarten der "nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung". Wenn eine Anlage diese Vorgabe nicht erfüllt, müssen die Zwischenpächter mit Abmahnungen oder sogar Kündigungen rechnen.

Noch ist unklar, wann das Gesetz verabschiedet wird. Die Berliner Grünen fordern vom Senat vorab ein Rechtsgutachten, damit geprüft wird, ob ein landeseigenes Kleingartengesetz neben dem Bundesgesetz überhaupt zulässig ist. Der Senat müsse andere Maßnahmen ergreifen, wie etwa die Änderung des Flächennutzungsplans. Sollten sich landesrechtliche Regelungen als unwirksam erweisen, könnte dies zu neuen juristischen Auseinandersetzungen führen.

In Berlin gibt es rund 71.000 Kleingartenparzellen, verteilt auf über 850 Kleingartenanlagen mit einer Gesamtfläche von etwa 2.900 Hektar. Davon gehören etwa drei Viertel dem Land Berlin.

Sendung: rbb24 Abendschau, 18.03.2025, 19:30 Uhr

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10 Kommentare

  1. 10.

    Die SPD wollte sich in den 80ziger Jahren unter Harry Ristock bei Kleingärten schützend vor jeden Baum stellen. Das war schon damals gelogen und daran hat sich bis heute nichts geändert. Die Lüge ist zu einem anerkannten Werkzeug, Stilmittel und Bestandteil der Politik geworden, Gestern gab es dazu eine eindrucksvolle Demonstration, die auch noch beklatscht wurde !

  2. 9.

    Die SPD wollte sich in den 80ziger Jahren unter Harry Ristock bei Kleingärten schützend vor jeden Baum stellen. Das war schon damals gelogen und daran hat sich bis heute nichts geändert. Die Lüge ist zu einem anerkannten Werkzeug, Stilmittel und Bestandteil der Politik geworden, Gestern gab es dazu eine eindrucksvolle Demonstration, die auch noch beklatscht wurde !

  3. 8.

    Ich selbst habe einen Garten und bei einer Neuverpachtung musste ich leider feststellen das als erstes von Unterpächter:innen NUR Rasen ausgesät wurde. Schnellstmöglich wurden dann Spielgeräte aufgestellt, Trampolin, Schaukel, Rutsche u.ä. Nicht zu vergessen der UNVERZICHTBARE Swimmingpool. Von einer kleingärtnerischen Nutzung keine Spur. Eigentlich sollte der Garten zur Erholung dienen aber wenn von morgens 8.00 Uhr bis in den Abendstunden man dem gekreische, geschreie und rumbrüllen der „lieben Kleinen“ ausgesetzt ist dann kann man nicht mehr von Erholung sprechen. Hier greift wieder das ungeschriebene Gesetz: „Ich habe Kinder, ich darf alles. Vorschriften und Regeln sind uns egal“. Hier sollte und müsste stärker kontrolliert werden um die Kleingärten zu erhalten.

  4. 7.

    Was ist denn nun die Änderung zur bisherigen Praxis? Wurde nur das bisherige Gemache in ein Gesetz gegossen?

  5. 6.

    Schön wäre es, wenn die jungen Neugärtner:innen echtes Interesse am Gärtnern hätten. Erfahrungsgemäß scheitern sehr viele nach kurzer Zeit oder wollen die Parzelle tatsächlich nur für Kinder, Hunde und Partys. Zum Einsatz kommen der Grill und der Rasenmäher.

  6. 5.

    Schaukeln sind allerdings nicht erlaubt! So tief darf man nicht buddeln. Und die Bäume als Halbstämme meist zu niedrig.

  7. 4.

    "Kleingärtner müssen wohl mit mehr Kontrollen rechnen" Na da bin ich mal gespannt, das erste was aufgebaut wird ist ein Pool. "Weshalb soll man sich den Rücken krumm machen wenn man die Erzeugnisse im Supermarkt viel günstiger kaufen kann?" Hört man als weiteres Argument, die meisten Vereine haben damit zu kämpfen das die kleingärtnerischen Nutzung eben nicht erfüllt wird. Wenn man es also heute schon genau nehmen würde sind viele Pachtverträge zu kündigen.

  8. 3.

    Mehr Kontrollen bzgl kleingärtnerische Nutzung sind dringend geboten. Zierrasen u fest eingebauter Riesen Pool gehören wohl nicht dazu. Und Lauben ab 20.000€ wohl auch nicht. Es warten soo viele Familien mit Kindern auf eine Parzelle. Es gibt nichts schöneres wie Buddelkasten,Planschbecken, Schaukel, Äpfel, Kirschen, Erdbeeren etc aus dem eigenen Garten für Kinder. ..wenn die Bodenbelastung geprüft wurde.

  9. 2.

    Das wird aber auch langsam mal Zeit

  10. 1.

    Die Kleingartenanlagen sollten nicht nur erhalten, sondern ihre Anzahl nicht nur in Berlin, sondern in den nächsten Jahre bundesweit schrittweise über neue Ersatzflächen stetig zunehmen, denn der Eigenanbau dient der Volks- und Bodengesundheit und die Nachfrage an solchen Flächen ist wesentlich höher als das Angebot.

    Diese Nutzungen sparen Gelder ein, weil dem Bewegungsmangel begegnet wird. Der Privatanbau macht von Importen unabhängiger und das kann speziell in Kriegszeiten existentiell sein. Außerdem nimmt Artenvielfalt nicht weiter ab.

    Ich kann mir zusätzlich sehr gut Flächen vorstellen, in denen klimaneutrale Tinyhouses stehen dürfen, um, zumindest in Modellversuchen, mit geringengen Mieten die Binnennachfrage steigern zu können und den Wohnungsmarkt zu entlasten.