Neues Gesetz geplant - Senat will landeseigene Kleingartenanlagen besser schützen - viele Ausnahmen möglich

Drei Viertel der Berliner Kleingartenanlagen sind in Landeshand. Diese will der Senat mit einem neuen Gesetz sichern. Doch die geplanten Regeln enthalten einige Ausnahmen - was zu Kritik auch aus den eigenen Reihen der Koalition führt.
- Neues Gesetz soll laut Senat öffentliche Kleingartenanlagen in Berlin schützen
- Abgeordnetenhaus soll künftig mitentscheiden, ob Parzellen weichen müssen
- Gesetzentwurf enthält allerdings verschiedene Ausnahmen
- Kritik von Grünen und SPD
Der Berliner Senat plant mit einem neuen Gesetz, Kleingärten auf öffentlichen Flächen langfristig zu erhalten. Demnach sollen landeseigene Schrebergärten nicht mehr verkauft werden dürfen.
Allerdings erlaubt der Gesetzentwurf weiterhin Ausnahmen: Eine Anlage kann aufgegeben werden, wenn das "öffentliche Interesse" an einer anderen Nutzung überwiegt. Dies betrifft insbesondere den Wohnungsbau sowie die dafür notwendige soziale und verkehrliche Infrastruktur wie Schulen, Kitas, Bushaltestellen oder Straßen. Damit bleibt eine Bebauung unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Kleingartenanlagen auf privaten Flächen sind von dem Gesetzentwurf nicht betroffen und genießen keinen zusätzlichen Schutz. Der "Tagesspiegel" [Bezahlinhalt] hatte zuerst berichtet.
Kritik von den Grünen - und innerhalb der Koalition
Eine wesentliche Neuerung ist, dass das Berliner Abgeordnetenhaus künftig zustimmen muss, wenn eine Kleingartenanlage weichen soll. Diese zusätzliche Hürde könnte Abrisse erschweren. Doch es gibt eine bedeutende Ausnahme: Wird eine geeignete Ersatzfläche gefunden, kann die Anlage umgesiedelt werden - ohne dass das Abgeordnetenhaus zustimmen muss. Ob die neue Fläche in der Nähe der ursprünglichen Anlage liegen muss, wird nicht ausgeführt.
Kritiker, darunter Turgut Altug, naturschutzpolitischer Sprecher der Berliner Grünen-Fraktion, befürchten, dass Kleingärten mit dem Gesetzesentwurf doch nicht gesichert werden. Der Begriff "öffentliches Interesse" im Gesetzestext sei das Gegenteil eines echten Schutzes. Schon bisher würden Kleingärten aufgrund von "Wohnbedürfnissen" oder "Mobilitätsbedürfnissen" umgewidmet - der Gesetzentwurf bringe daher kaum zusätzliche Sicherheit für die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner, so Altug.
Kritik gibt es auch innerhalb der schwarz-roten Koalition. SPD-Umweltpolitikerin Linda Vierecke sagte dem rbb, sie wünsche sich eine echte Sicherung der Kleingärten in Berlin - die sei mit dem aktuellen Gesetzentwurf noch nicht erreicht. Sie rechne damit, dass es noch Anpassungen geben werde. Besonders wichtig sei ihr, genauer zu definieren, was eigentlich mit "Wohn- und Mobilitätsbedürfnissen" gemeint ist. Kleingartenanlagen seien gerade in der Innenstadt wichtige ökologische Rückzugsorte und müssten erhalten bleiben.
Kleingärtner müssen wohl mit mehr Kontrollen rechnen
Zukünftig könnten allerdings stärkere Kontrollen auf Kleingärtnerinnen und Kleingärtner zukommen. Neben der Flächensicherung plant der Senat, stärker auf die Einhaltung der kleingärtnerischen Nutzung zu achten. Laut Bundes-Kleingartengesetz dient ein Kleingarten der "nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung". Wenn eine Anlage diese Vorgabe nicht erfüllt, müssen die Zwischenpächter mit Abmahnungen oder sogar Kündigungen rechnen.
Noch ist unklar, wann das Gesetz verabschiedet wird. Die Berliner Grünen fordern vom Senat vorab ein Rechtsgutachten, damit geprüft wird, ob ein landeseigenes Kleingartengesetz neben dem Bundesgesetz überhaupt zulässig ist. Der Senat müsse andere Maßnahmen ergreifen, wie etwa die Änderung des Flächennutzungsplans. Sollten sich landesrechtliche Regelungen als unwirksam erweisen, könnte dies zu neuen juristischen Auseinandersetzungen führen.
In Berlin gibt es rund 71.000 Kleingartenparzellen, verteilt auf über 850 Kleingartenanlagen mit einer Gesamtfläche von etwa 2.900 Hektar. Davon gehören etwa drei Viertel dem Land Berlin.
Sendung: rbb24 Abendschau, 18.03.2025, 19:30 Uhr