Brandenburger Justiz - Sechs Verdächtige wegen zu langer Verfahren aus U-Haft entlassen

Di 04.03.25 | 08:15 Uhr
  22
Symbolbild: Justizvollzugsanstalt Brandenburg, aufgenommen am 08.03.2011. (Quelle: Picture Alliance/Bernd Settnik)
Video: rbb24 | 04.03.2025 | Axel Walter | Bild: Picture Alliance/Bernd Settnik

Zahlreiche Ermittlungsverfahren in Brandenburg können nicht fristgerecht bearbeitet werden. Der Grund: Es fehlt an Richtern und Staatsanwälten, um alle Fälle zu bearbeiten. So kam es auch 2024 zu Entlassungen Tatverdächtiger ohne Urteil.

Sechs Tatverdächtige sind in Brandenburg im vergangenen Jahr wegen zu langer Verfahrensdauer aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das waren vier Entlassungen mehr als im vorangegangenen Jahr, wie das Justizministerium in Potsdam auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Damit seien seit 2019 in Brandenburg 17 mutmaßliche Täter ohne Urteil aus der U-Haft entlassen worden.

Laut Strafprozessordnung darf die Untersuchungshaft die Dauer von sechs Monaten nur unter bestimmten Bedingungen überschreiten. So zum Beispiel, wenn die Ermittlungen sehr umfangreich sind oder der Fall besonders schwierig ist. Bei vielen zu langen Verfahren ist jedoch Personalmangel bei Staatsanwaltschaften und Gerichten die Ursache. Das rechtfertigt einen Verbleib in U-Haft nicht. Die Tatverdächtigen müssen dann aus der U-Haft entlassen werden.

Neun Monate lang in Untersuchungshaft

Zwei der sechs Beschuldigten befanden sich laut Justizministerium etwa neun Monate in U-Haft, bis sie durch eine Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts auf freien Fuß kamen. Ihnen wird illegaler Drogenhandel vorgeworfen. Die Hauptverhandlung war zwischen Mai und Juli dieses Jahres angesetzt.

In den übrigen vier Verfahren wurden den Tatverdächtigen Totschlag, versuchter Diebstahl, das Einschleusen von Ausländern und Raub vorgeworfen. Eines der Verfahren ist vorläufig eingestellt. In einem weiteren Verfahren erging ein bisher nicht rechtskräftiges Urteil. Die beiden restlichen Fälle dauern noch an.

Bundesweit etwa 850.000 offene Verfahren

Laut einer Anfrage aus der AfD-Landtagsfraktion von Mitte 2023 waren in Brandenburg im Jahr 2019 bereits sieben Tatverdächtige aufgrund zu langer Ermittlungsverfahren aus der Untersuchungshaft entlassen worden. In den drei folgenden Jahren bis 2022 kamen zwei Tatverdächtige aus der U-Haft.

Nach Angaben des Deutschen Richterbundes fehlten Mitte 2023 bundesweit rund 1.500 Richter und Staatsanwälte. Dadurch sei die Zahl der offenen Verfahren in Deutschland auf fast 850.000 gestiegen. Das seien 28 Prozent mehr als Mitte 2021.

Sendung: rbb24, 04.03.2025, 13:00 Uhr

Nächster Artikel

22 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 21.

    Man kann Wohnungen stürmen wegen Posts die man absetzt, innerhalb von Tagen.
    Da weiß man wohin die Reise in diesem Lande geht.

  2. 20.

    Wenn die Justiz überlastet ist, sollten weniger Menschen in den Knast geschickt werden. Es schreckt nämlich nicht ab und ist eh zu teuer. Andere Länder zeigen, wie es viel besser geht. U-Haft ist zudem eine extrem einschneidende Maßnahme für die Beschuldigten (von denen einige auch unschuldig sind, es ist ja noch gar kein Urteil gefällt!). Es gibt dort die meisten Suizide im Vergleich zu regulärer Haft. Niemand sollte sterben, weil ihm ein Raub oder ähnliches vorgeworfen wird. Niemand.

  3. 19.

    Das Rechtssystem wird überlastet mit völlig lächerlichen Dingen wie kleinst Beleidigungen oder Memes von linksgrünen Politikern, was teilweise dann sogar zu Hausdurchsuchungen führt.
    Die richtigen Verbrecher lachen sich ins Fäustchen und kommen sogar wieder frei, unfassbar.

  4. 18.

    Prioritäten setzen: Natürlich muß wegen "Schwachkopf", "Märchenerzählerin" oder "L'amour toujours" mit aller Härte vorgegangen werden - was das BVerfG da schon vor Jahren dazu gesagt hat, darf keine Rolle spielen! Und unzählige "Meldestellen" verlangen ja auch ihre Daseinsberechtigung. Da kann man sich dann nicht auch noch um kleine Mörder, Räuber, Vergewaltiger kümmern.

  5. 17.

    Zu lange Untersuchungshaft darf es nicht geben. Wenn es am Personalmangel liegt, stellt sich die Frage nach der Arbeitsmoral und Leistungsfähigkeit der Beamten und/oder der Verwendung unserer Steuergelder seitens der Regierenden.

  6. 16.

    Aber Statista kennen Sie, oder? Ja, es geht um Anzeigen gegen "Bürger" durch Spitzenpolitiker.

  7. 15.

    Nov. 2024: "Die FDP Bremen hat sich für eine Änderung des Strafrechts ausgesprochen. Kernpunkt ist die Entfernung des Tatbeständes der Politiker Beleidigung aus dem Strafgesetzbuch". In der Ampel konnte man sich damit nicht durchsetzen. "Durch eine kompromisslose Verfolgung von Straftaten (Beleidigungen) durch Spitzenpolitiker habe sich eine regelrechte "Anzeigen-Industrie" entwickelt".

  8. 14.

    Wie wäre es mal wenn die Richter einfach effizienter werden. Und mal echt 8 Std arbeiten.

  9. 13.

    Die Richter müssen sich mit zu vielen Pille Palle Fällen befassen. Ladendiebstahl, Schwarzfahren, Marihuana Besitz ( alte Fälle ). KFZ Unfälle und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Dafür werden, wenn das stimmt, siehe oben Schwerstkriminelle auf freien Fuß gesetzt.

  10. 12.

    Na, der Rechtsstaat funktioniert doch. Wenn die Medien berichten, daß manche Straftäter, denen die Beteiligung an den sogenannten „Silvester-Krawallen“ vorgeworfen werden, auch noch nach über einem Jahr angeklagt und „ verhandelt“ werden - ja dann, dann habe ich ein richtig „ gutes Gefühl“, geprägt von wachsendem Vertrauen in die Justiz.

  11. 11.

    „Zu lange“ ist aber ein dehnbarer Brgriff, also auch änderbar.

  12. 10.

    Vielleicht ist es auch so, dass diese Personen einfach besonders oft mit Beleidigungen und Bedrohungen konfrontiert wurden und deshalb sich die Strafanzeigen von eben diesen häufen? Natürlich muss man als Politiker ein dickes Fell haben, allerdings gibt es eben Grenzen, und die hören bei Hassreden und Morddrohungen auf.

    Die AfD hat hierbei sicherlich einen nicht unwesentlichen Anteil geleistet, mit der Verrohung der Sprache genau solche Straftaten zu fördern und salonfähig zu machen.

    Anzeigewürdiges Beispiel gefällig?
    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/07/drohungen-gegen-robert-habeck-afd-ortsbeirat.html

  13. 9.

    Wenn Sie schon Statistiken heranziehen, dann setzen Sie diese doch bitte in einen Kontext. Die Zahlen, die dort genannt sind, stammen von einer kleinen Anfrage der AfD und betreffen nur die Bundesressorts, also Minister, klar, dass da keine AfD-Anzeigen auftauchen.... Dass gerade Frau Baerbock und Herr Habeck viele Anzeigen tätigen liegt an gezielten Hetzkampagnen gegen sie, die Bürger gerne nutzen, um hemmungslos ihre Beleidigungen und Bedrohungen ins Netz zu schmeißen.... mal kurz drüber nachdenken statt gleich wieder zusammenhangloses Zeug zu posten.

  14. 8.

    Ja, und? Ändert nichts an der strafbaren Handlung und der entsprechenden Berechtigung, diese Menschen anzuzeigen. Ein vereinfachtes Verfahren gegen diese Individuen wäre doch viel zielführender. Keine schwere Kindheit beachten, kein persönliches Betroffensein wegen der eigenen Heizung. Beleidigung? Zack, Verurteilung und gut ist. Geht schnell. 15 Tagessätze pauschal und gut ist. Beweise dafür sind meist schwarz auf weiß auf dem Server.

    Das ist nicht der Grund, weswegen die Justiz lahmt. Bitte schieben Sie keine scheinheiligen Argumente vor, mit denen Sie bei Ihrem politischen Hassobjekten den Fehler suchen, liebe Deborah.

  15. 6.

    "Mehr als 93 Prozent der Anzeigen gegen Bürger stammen von Habeck und Baerbock" (FON v. 24.11.24 mit Berufung auf Statista)
    Und weiter:
    "Ranking der Strafanzeigen durch Bundesminister (September 2021 – August 2024):
    1. Robert Habeck (Grüne, Wirtschaft) – 805 Anzeigen
    2. Annalena Baerbock (Grüne, Außen) – 513 Anzeigen
    3. Marco Buschmann (FDP, Justiz) – 26 Anzeigen
    ..." (ebenda)
    Wo genau finden Sie hier die AfD bzw. welche Zahlen zu Anzeigen von AfD-Mitgliedern können Sie hier belegen?

  16. 5.

    Na ja, wa ..... was der deutsche Name "Deborah" sich so alles ausdenken tut ...... "überfluten" kommt woher "Deborah" und "Aha" ..... ? Nicht von ungefähr benutzen die dieselben Wörter .....

  17. 4.

    Keine Leute … keine Leute, … keine Richter!
    ein "Glück" das den Tätern nicht die Fachkräfte ausgehen (Ironie).

  18. 3.

    Sehr "gute" Schlussfolgerung! Hass und Beleidigungen dürfen nicht mehr verfolgt werden, weil es einige TäterInnen als "Meinung" sehen.
    Eine bessere Schlussfolgerung wäre, weniger Hass, Hetze, Lügen und Beleidigungen zu tätigen und die Strafverfolgungsbehörden zu entlasten und durch weitere Einstellungen zu stärken!
    JEDES Verbrechen gehört verfolgt und bestraft. Das ist Rechtsstaat! Und nicht eine Täter-Opfer-Umkehr zu betreiben!
    Noch ist es mein Recht auch Beleidigungen anzuzeigen, da es eine Straftat ist. Und auch PolitikerInnen sind Menschen mit den selben Rechten und durch ihre Öffentlichkeit erweiterten Schutzbedarf! Auch die der rechten Bubble!