Zahlen für 2021 -
Die Zahl der Zwangsräumungen in Berlin und Brandenburg ist im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen. Das geht aus einer Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linken zurück, die dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt.
Demnach wurden in Berlin 2021 insgesamt 1.668 Wohnungen zwangsgeräumt, im Jahr davor waren es 1.702.
In Brandenburg gab es im vergangenen Jahr 1.104 Zwangsräumungen, hier waren es im Jahr davor 1.267 gewesen. Die Zahlen werden seit dem 4. Quartal 2019 erhoben.
Bundesweit rund 29.000 Wohnungen zwangsgeräumt
Der leichte Rückgang entspricht dem bundesweiten Trend. Laut Bundesjustizministerium wurden im vergangenen Jahr insgesamt rund 29.000 Wohnungen zwangsgeräumt. Im Jahr davor waren es noch 30.731. Die meisten Räumungen gab es demnach im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen mit 8.656, die wenigsten im Saarland (286). Berlin und Brandenburg liegen den Angaben zufolge im Mittelfeld.
"Jede Zwangsräumung ist eine zu viel", kritisierte die Wohnungspolitik-Expertin der Linken im Bundestag, Caren Lay. Aus einer Wohnung geräumt zu werden, bedeute bei den derzeit angespannten Wohnungsmärkten nicht selten Wohnungslosigkeit.
Wer die Corona-Pandemie finanziell gerade so überstanden habe, solle zudem jetzt nicht während der Energiekrise auf die Straße gesetzt werden, betonte Lay. Die Politikerin forderte ein "Winterpaket für warmes und sicheres Wohnen". Kündigungen aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten müssten ausgeschlossen und Räumungen in die Wohnungslosigkeit verboten werden.
Richterbund kritisiert Vorstoß von Senatorinnen
Die Berliner Senatorinnen für Soziales und Justiz, Katja Kipping und Lena Kreck (beide Linke), hatten Mitte Oktober an die Gerichte appelliert, in den aktuellen Krisen Aufschub bei Zwangsräumungen zu gewähren. Der Deutsche Richterbund bezeichnete diesen Vorstoß als unzulässige politische Einflussnahme. Die Richter seien sich ihrer Verantwortung in Krisenzeiten bewusst, aber zu Recht und Gesetz verpflichtet, teilte der Berliner Landesvorsitzende Stefan Schifferdecker mit. "Sie dürfen sich nicht nach emotionalen Aufrufen richten und keine Streitpartei bevorteilen. Wir würden auch Appelle der Immobilienwirtschaft zurückweisen, in deren Sinn zu entscheiden."
Der Berliner Senat hatte Ende September beschlossen, dass Mieterinnen und Mietern von städtischen Wohnungsbaugesellschaften für sechs Monate nicht gekündigt werden darf. Demnach werden keine Kündigungen wegen Zahlungsrückständen ausgesprochen und auch keine Räumungen bewohnter Wohnungen veranlasst. Die privaten Vermieterinnen und Vermieter seien ausdrücklich aufgefordert, sich dem Beispiel der städtischen Wohnungsunternehmen anzuschließen, sagte Bausenator Andreas Geisel (SPD).
Sendung: rbb24 Inforadio, 04.12.2022, 13 Uhr