In Betriebskosten enthalten - Was die neue Grundsteuer für Mieter bedeuten könnte

Mo 13.01.25 | 06:09 Uhr | Von Anna Corves
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Collage: Hochahauses in Reinickendorf Berlin und Altbau in Prenzlauer Berg in Berlin. (Quelle: picture alliance/mageBROKER/Schoening)
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Audio: rbb24 Inforadio | 13.01.2025 | Anna Corves | Bild: picture alliance/mageBROKER/Schoening

Viele Immobilienbesitzer hatten ihren Grundsteuerbescheid schon im Briefkasten. Manche können sich über eine niedrigere Steuer freuen - andere müssen zum Teil drastische Erhöhungen schlucken. Doch was bedeutet das für ihre Mieter? Von Anna Corves

In den Briefkästen liegen schon hunderttausende Bescheide über die neue Grundsteuer, die ab 1. Januar 2025 gilt – vor. Viele Mieter fragen sich jedoch noch, ob sie für die Grundsteuer aufkommen müssen.

Gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch dürfen Immobilienbesitzer die Grundsteuer voll auf ihre Mieter umlegen. In deren Portemonnaies werden sich die Folgen der neuen Berechnung also spiegeln. Die Neuberechnung wurde nötig, weil der bisherige Grundsteuerwert auf veralteten Daten von 1935 beziehungsweise 1964 basierte, sagt Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins.

Faktoren, die einfließen würden, seien unter anderem der Bodenrichtwert, die Grundstücksfläche, die durchschnittliche Wohnfläche und ein durchschnittliches Mietniveau. "Unter anderem der Bodenrichtwert ist seit 1964 bzw. 1935 in einigen Stadtteilen natürlich stark gestiegen. Und so kann man wahrscheinlich auch sagen, dass die Lage des Grundstücks sicherlich Einfluss darauf haben wird, ob die Grundsteuer steigt oder sich moderat entwickelt", sagte Werner dem rbb.

Noch liegen nicht alle Bescheide vor

Noch liegen nicht alle Bescheide vor. Eine Abfrage bei den sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen, die 360.000 Wohnungen in Berlin vermieten, ergibt bislang ein heterogenes Bild: Die WBM verweist darauf, Grundstücke in attraktiven Innenstadtlagen zu besitzen. Daher müssten wohl die meisten Mieter mit höheren Grundsteuern rechnen. Die Gewobag erwartet hingegen bestandsübergreifend eine leichte Kostensenkung. In einigen Quartieren - etwa in Reinickendorf - könnte die sogar deutlich ausfallen, während es in anderen - beispielsweise in Prenzlauer Berg - etwas teurer werde.

Mehrere Wohnungsunternehmen, darunter die Degewo, haben Einspruch gegen Grundsteuerbescheide eingelegt. Denn in die Höhe der Grundsteuer würden Mieteinnahmen einkalkuliert, die teils nicht erzielt werden. "Also ein gutes Beispiel sind die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, aber auch die Genossenschaften, die deutlich unter dem Markt liegende Mieten ansetzen", erläutert David Eberhart vom Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen. "Von daher wird ein höherer Wert für diese Immobilien angesetzt, als sie in der Praxis tatsächlich haben."

Mit wie vielen Euro mehr oder weniger Mieter rechnen müssen, beziehungsweise dürfen, dazu wollen sich die kommunalen Unternehmen noch nicht äußern. Von Immobilienbesitzern wurden aber bereits Fälle bekannt, in denen sich die Grundsteuer halbiert hat. Oder, ein anderes Extrem, vervierfacht hat.

"Wir reden schon über mehrere hundert Euro, die das ausmachen kann. Das sind erstmal die Kosten für das gesamte Haus. Und je nach Umlageschlüssel müssen die auf den einzelnen Mieter, die einzelne Mieterin runtergebrochen werden", wagt Wibke Werner vom Mieterverein eine Beispielrechnung. "Bislang war es so, dass die Grundsteuer im Schnitt für eine 100-qm-Wohnung bei etwa 300 Euro lag im Jahr. Und das kann sich dann zukünftig durchaus um 100 bis 200, 300 Euro erhöhen."

Mieterverein: Grundsteuer mit keiner Leistung verbunden, von der Mieter profitieren

Klarheit wird erst die Betriebskostenabrechnung für 2025 bringen, die irgendwann im nächsten Jahr im Briefkasten landet. Denn die Grundsteuer zählt zu den Betriebskosten. Der Mieterverein kritisiert das. Schließlich sei mit der Grundsteuer - anders als etwa bei der Hausreinigung - keine Leistung verbunden, von der Mieter profitieren.

Der Verband der Wohnungsunternehmen sieht das naturgemäß anders. "Wenn man sich ansieht, was der Sinn von Grundsteuern ist, ist es ja, dass die Stadt damit das Wohnumfeld gestaltet. Wovon die etwas haben, die dann in diesen Wohnungen wohnen", sagt David Eberhart dem rbb. Daher sei es folgerichtig, dass die Mieter die Grundsteuer zahlen, so seine Argumentation

Sendung: rbb24 Inforadio, 13.01.2025, 09:30 Uhr

 

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Beitrag von Anna Corves

98 Kommentare

  1. 97.

    Das ist falsch. Die Kosten der Gebäudefinanzierung trägt der Eigentümer. Nicht der Mieter. Wir brauchen hier echt mehr Transparenz. Mein privater Vermieter zeigt mir seine Hausgeldabrechnung, die der Hausverwalter erstellt, um die Kosten aufzuteilen. Es ist kein Wunder, dass alle das Geld lieber in Aktien anlegen statt Wohnraum zu schaffen. Oftmals zahlt der Eigentümer auch noch zu, damit er überhaupt Wohnraum anbietet, weil die Kosten für Finanzierung, Hausverwaltung etc. so stark gestiegen sind und er diese Kosten eben nicht einfach so an den Nutzer des Wohnraums weitergeben kann.

  2. 96.

    Es ist ja richtig, was Lucky schreibt. Der Vermieter zahlt für den Wohnkonsum, den er selbst in seiner Wohnung verursacht. Also ist es nur richtig, dass der Mieter an dem Ort zahlt, wo er das Gut Wohnen konsumiert. Dafür erhebt das Bundesland Grundsteuern.

  3. 95.

    Lucky hat recht. Der der die Wohnung bewohnt, sollte auch die Kosten dafür tragen müssen. Genug mit immer mehr sozialverklärter "Umverteilung". Geld fällt nicht vom Himmel. Man muss etwas dafür aktiv tun.

  4. 94.

    Sie sind sogar zum Mieterwohl verpflichtet, hier nachhaltig zu wirtschaften. Anders kann der Mieter sein Dach überm Kopf nicht behalten. Es wird immer so getan als müsste man für den Erhalt nichts investieren. Das ist wie jemand, der sich ein Haus baut und dann denkt, dass er nie wieder nachinvestieren muss in eine neue Heizung, ein neues Dach, neue Fenster... Wohin so eine Kurzsichtigkeit führt kann man vielerorts in Berlin bei einer Radtour bestaunen.

  5. 92.

    Dann sollte es aber auch für Mieter bestimmte Lenkungsmöglichkeiten geben. Dadurch würde dann vermieten auch wieder Spaß machen, wenn dieses auch auf Mieter angewendet werden könnte. Also wenn der Mieter nicht bestimmte Mindeststandards hinsichtlich Sauberkeit, Ordnung und Umsichtigkeit mit den Nachbarn einhält, sollte der Vermieter die doppelte Miete verlangen dürfen. Der Mieter müsste dann natürlich das auch monatlich dem Vermieter mit Rechnungen z.B. für Reinigungsmittel sowie Frisör und persönlicher Vorsprache nachweisen. Wenn Sie Erziehungsunterricht wollen, dann für beide Seiten. Merken Sie den Unsinn in ihrem Vorschlag...

  6. 91.

    Wir reden aneinander vorbei. Natürlich darf er das laut Gesetz machen. Hab ich gar nichts dagegen. Mich stört nur Ihre Einstellung, dass das ja wohl auch selbstverständlich sein solle.

  7. 90.

    Ja, alles gut. Mir stößt aber das Beklagen vom User Lucky ein wenig auf, dass er(wenn er es, wie Sie es sagen und auch Usus ist, nicht eh umlegen könnte) theoretisch (!)2x zur Kasse gebeten wird und er das gar nicht einsieht, als Vermieter überhaupt was zahlen zu müssen. Und das finde ich in der Formulierung ein bisschen selbstgerecht und etwas vermessen (auch wenn ihm in der Sache, wie mehrfach gesagt, der Gesetzgeber da Recht gibt).
    Naja, Sturm im Wasserglas....

  8. 89.

    "und es dürfen nicht all Kosten umgelegt werden"
    Nicht umlagefähige Kosten werden in der Kaltmiete berücksichtigt. Letztlich trägt sämtliche die Wohnung betreffende Kosten der Mieter, von der Gebäudefinanzierung über die Verwaltung bis zum Müll. Der Vermieter stellt den Wohnraum kostenneutral zur Verfügung, zuzüglich einer angemessenen Marge - und solange die angemessen ist, sollte es eigentlich keinen Diskussionsbedarf geben.

  9. 88.

    Nur dass das Prinzip wie die Grundkosten, die der Wohnungsgeber dem Wohnungsnehmer in Rechnung stellen darf, Stichwort "ortsübliche Vergleichsmiete" grundlegend überarbeitet werden sollte. Eine Beschränkung beim Preis in Kombination mit immer mehr Kostenbelastung des Wohnungsgebers führt zu immer weniger Angebot beim Mietangebot zugunsten eines steigenden Angebots im Kaufmarkt. Warum? Weil es sich wirtschaftlich irgendwann einfach nicht mehr lohnt.

  10. 87.

    "Bei Thema zu bleiben, wäre der Sache dienlich, was soll also die Ablenkung?"

    Inwiefern lenke ich ab, oder bin abgelenkt, haben sich meine Netto-Kalt-Kosten um knapp 8%, meine (voraussichtlichen) Wohnkosten um 7% erhöht.
    Für die Besteuerung von Eigentum, dessen Eigentümerin ich nicht bin.
    Also für etwas, für das ich keine Mehrleistung im Sachverhalt der Preiserhöhung in diesem konkreten Vertrag über die Lieferung und Nutzung der Gebrauchtware Altbauwohnung erhalte.

    Wieso sollte ich mich alos mit der gewünschten Fachsimpelei, den Nebensachen aufhalten will ich feststellen: Meine Wohnkosten sind ohne jeden Lohnausgleich, weniger Belastung irgendwo sonst um knapp 7% - also 400 Euro im Jahr gestiegen.
    Klar zahle (auch) ich die Infrastruktur des Gemeinwesens, hier vor allem der Kommune. Aber eben der Eigentümer nur, wenn er das Eigentum selbst bewohnt. Und das sind die Wenigsten in Deutschland.
    So ist nun mal die vorliegende, nicht ausgedachte Volkswirtschaft.

  11. 86.

    Der Gesetzgeber erlaubt, den Eigentümern Kosten auf Mieter umzulegen. Warum soll ich das dann nicht machen?

  12. 85.

    Der Vermieter zahlt doch die Grundsteuer. Nur reicht er die Kosten an den Mieter weiter. So macht er das mit sämtlichen Kosten, entweder als Nebenkosten oder als Bestandteil der Kaltmiete. Wie sollte es auch sonst sein?

  13. 84.

    Wobei man da ja eine Lenkungswirkung (also Steuerung) mit einbauen könnte.

    So dass die Grundsteuer nur umgelegt werden darf, wenn gewisse Kriterien (ggf. abgestuft) erfüllt werden:
    - sozialer Vermieter (Miete unterhalb des Mietspiegels)
    - Seriosität (Vermieter ist eine reale Person und nicht nur eine Briefkastenfirma)
    - Nachhaltigkeit (Notwendige Reparaturen werden zeitnah durchgeführt)

  14. 83.

    Keine Sorge, wir vermieten die Wohnung so günstig an Studenten, die wollen da nicht so schnell raus. Als die Wohnungen noch günstig auf dem Markt waren, sind die Leute hin und her gezogen, so schnell konnte man gar nicht gucken. Vergessen Sie bitte auch nicht, dass der Eigentümer auch noch Wohngeld (und zwar nicht zu knapp) bezahlen muss, und es dürfen nicht all Kosten umgelegt werden.

  15. 82.

    "Ich höre da irgendwie Neid heraus!"

    Ach so? Na, da kann ich wohl nichts machen, außer Ihnen zu versichern, dass das nix damit zu tun hat. Ich gönne jedem alles. Die Aufzählung war nur ein sich anbietendes Beispiel zur Verdeutlichung,

    "Warum soll er für eine Wohnung, die er nicht selber bewohnt, nochmal Grundsteuer zahlen?"

    Und nochmal ganz sachlich: die Grundsteuer ist eine Eigentumssteuer. Da ist es egal, ob man es selber nutzt oder vermietet.

  16. 81.

    Sie nennen es Neid; für viele bedeutet es, dass das Geld nur für Miete, Lebensmittel und Grundsteuer reicht. 11 Euro Taschengeld noch. Wow. Die Lohnsklaven sind da.

  17. 80.

    Aufkommensneutral bedeutet alles zusammengeschüttet ergibt den selben Betrag. Dient, wenigstens theoretisch der Gerechtigkeit. Wenn man ein älteres Haus am ehemaligen Stadtrand sein Eigen nennt und es von der Stadt sozusagen überrannt wurde, hat es in der Regel auch eine überdurchschnittliche Wertsteigerung gehabt. Die dadurch entstandene Ungerechtigkeit soll, laut Gericht, ausgeglichen werden.

  18. 79.

    Weil der Eigentümer doch auch irgendwo wohnt, und dafür ebenso Grundsteuer zahlt. Warum soll er für eine Wohnung, die er nicht selber bewohnt, nochmal Grundsteuer zahlen? Beschweren Sie sich bitte bei der Kommune Berlin, wenn es Sie so stört.

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