Lebenslange Haft - 33-Jähriger nach Schüssen auf Schwager wegen Mordes verurteilt

Di 10.01.23 | 18:16 Uhr
Symbolbild: Das Amtsschild vom Landgericht Berlin (Quelle: dpa/Jens Kalaene)
Bild: dpa/Jens Kalaene

Mord nach Sorgerechtsstreit: Weil ein 33-Jähriger seinen Schwager erschossen haben soll, muss er lebenslang in Haft. Der Mann machte das Opfer zu Unrecht für den Tod seiner Schwester verantwortlich.

Nach tödlichen Schüssen auf seinen Schwager ist ein 33-Jähriger zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den Mann am Dienstag des Mordes sowie des Raubes mit Todesfolge schuldig. Das 39 Jahre alte Opfer sei in einem Streit um das Sorgerecht für seine beiden kleinen Söhne erschossen worden, hieß es im Urteil.

Aus Rache habe der 33-Jährige auf seinen Schwager geschossen, den er für den plötzlichen Tod seiner Schwester verantwortlich gemacht habe. Gegen einen Mitangeklagten, der mit in der Wohnung des Opfers war, wurden wegen besonders schweren Raubes fünf Jahre Haft verhängt.

Der 33-Jährige mit libanesischer Staatsangehörigkeit soll im November 2021 mit dem Mitangeklagten und dessen Freundin vom Rheinland nach Berlin gefahren sein. Plan des Hauptangeklagten sei gewesen, den Vater seiner beiden Neffen zu überfallen und zu erschießen, stand nach viermonatigem Prozess für das Gericht fest.

Drei Schüsse auf Opfer abgefeuert

Vor der Tat sei ein Streit entbrannt um das Sorgerecht für die damals zwei und drei Jahre alten Neffen des Hauptangeklagten. Deren Mutter war im Februar 2021 an einer Herzerkrankung gestorben.

Drei Schüsse hatte der 33-Jährige laut Anklage in der Wohnung im Stadtteil Wedding abgefeuert. Der Mitangeklagte soll unterdessen in der Wohnung nach Unterlagen zu dem Sorgerechtsstreit sowie nach Bargeld gesucht haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft wegen Mordes im Fall des 33-Jährigen verlangt und zudem die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld beantragt, gegen den 39-jährigen Mitangeklagten wurde eine Strafe von fünfeinhalb Jahren gefordert. Die Verteidiger des 33-Jährigen plädierten auf einen Schuldspruch wegen Totschlags und gingen von erheblich verminderter Schuldfähigkeit aus.

Sendung: rbb24 Abendschau, 10.1.2023, 19.30 Uhr

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