Mutmaßlicher Mord an zweifachem Vater - Ermordet wegen des Streits ums Sorgerecht?

Fr 09.09.22 | 15:40 Uhr | Von Ulf Morling
  5
Prozessauftakt Mord wegen Sorgerecht (Quelle: rbb/Ulf Morling)
Bild: rbb/Ulf Morling

In Wedding wurde im November 2021 ein zweifacher Vater mit drei Schüssen getötet. Laut Staatsanwaltschaft war der Grund das Sorgerecht seiner Kinder. Nun müssen sich vor dem Berliner Landgericht zwei Männer und eine Frau verantworten. Von Ulf Morling

Mahmed H. (32) soll in den Morgenstunden des 23. November in der Weddinger Seestraße dreimal geschossen haben. Mit dem ersten Schuss soll er in der Wohnung seines 39-jährigen Schwagers, ihn, auf dem Sofa sitzend, in die Schulter getroffen haben. Dann soll er ein Kissen auf den Kopf seines Opfers gedrückt und noch zweimal geschossen haben. Mahmoud F. war auf der Stelle tot.

Der mitangeklagte Ahmad H. (29) soll in der Zwischenzeit die Wohnung nach einer Tasche erfolgreich durchsucht haben. Laut Staatsanwaltschaft übergab er später dem mutmaßlichen Todesschützen die Tasche, in der etwa die Geburtsurkunde der beiden Kinder und auch eine schriftliche Erklärung enthalten war, in der das Opfer erklärt hatte, bei einer Trennung von der Mutter der Kinder auf das Sorgerecht zu verzichten. Neben dem Mordvorwurf gegen Mahmed H. muss sich Ahmad H. wegen Raubes mit Todesfolge verantworten. Seine 24-jährige Freundin soll Beihilfe geleistet haben, weil sie das Tatauto gemietet und die beiden Mitangeklagten nach Berlin gefahren haben soll.

Tragischer Tod der Mutter der Kinder

Den Grund für die Tat setzte nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wohl der tragische Herztod von Mirvat M.. Die Mutter der beiden Jungen, die heute zwei und drei Jahre alt sind, war mit 39 Jahren in der Familienwohnung in Spandau gestorben. Ihr jetzt wegen Mordes angeklagter Bruder und dessen Familie hatten laut Ermittlern den Verdacht, dass der getötete Mann ihrer Tochter und Schwester bei ihrem tödlichen Herzanfall nicht geholfen hatte bzw. zu spät die Feuerwehr alarmiert hatte, sodass sie gestorben war.

Die beiden Kinder waren danach Mahmoud F. zugesprochen worden. Das soll der jetzt wegen Mordes Angeklagte nicht ertragen haben und habe den Tod seiner Schwester rächen wollen. Darüber hinaus soll er Geld gebraucht haben und neben den Papieren der Kinder auch noch Geld in der Wohnung des Opfers erbeuten wollen. Seine Familie soll kurz zuvor Mirvat M. 15.000 Euro überwiesen haben. Er habe gehofft, einen Rest des Geldes in der Wohnung seines Schwagers zu finden. Deshalb sei Mahmed H. schließlich mit dem Mitangeklagten und dessen Geliebter nach Berlin gefahren, um den Schwager zu ermorden, insgesamt 700 Euro zu erbeuten und die Papiere der Kinder.

Geständnis des Mitangeklagten bei der Polizei

Die DNA des Mitangeklagten Ahmad H. hatte die Polizei am Klingelknopf der Weddinger Mordwohnung gefunden. Über eine Straftat, die drei Monate vor dem mutmaßlichen Mord in Berlin stattgefunden haben sollte, kam die Polizei auf den mutmaßlichen Schwager des Opfers als Haupttäter: drei Monate vor der Tat sollen die beiden in Bonn wohnenden Männer dort ein Spielcasino überfallen und laut Ermittlern 50.000 Euro erbeutet haben. Der Angestellte der Spielhalle soll ein Komplize gewesen sein.

Darüber hinaus hatten die beiden Männer über eine Autowerkstatt in der früheren Bundeshauptstadt Kontakt: Achmad H. arbeitete dort als KFZ-Mechatroniker, soll dort Kokain gekauft haben und der Schwager des mutmaßlich ermordeten Vaters soll dort verkehrt sein. Beide Männer saßen ohnehin in Untersuchungshaft. Als im März Ahmad H. aus seinem Gefängnis im Rheinischen schließlich die Berliner Mordkommission rief, konnte die ein Geständnis entgegennehmen. Er brauche keinen Anwalt, er wolle jetzt auspacken.

Der 29-Jährige bereits polizeibekannte Straftäter schilderte den Polizeibeamten der 2. Mordkommission den Mord an dem Berliner Vater und Schwager seines Bekannten und mutmaßlichen Haupttäters. Die insgesamt über fünfstündige Vernehmung des Verdächtigen ist am Freitag eine der wichtigsten Grundlagen der Anklage: "Er wollte einen Idioten wie mich dabeihaben!", sprudelte es aus dem Verdächtigen heraus. Er habe ohne Handschuhe an der Wohnungstür des Opfers geklingelt und habe auch danach keine Handschuhe getragen, ganz im Gegensatz zu dem Schwager des später Getöteten.

Er habe dessen Wohnung nach Papieren durchsucht und Mahmoud F. habe zu dem Bruder seiner Frau gesagt: "Jetzt weiß ich, warum deine verstorbene Schwester so verrückt war! Weil dein Vater und Du krank seid, ihr seid eine kranke Familie!" Mahmed habe lediglich einen Grund gesucht, seinen Schwager zu töten und er habe dann dreimal geschossen. Seine Geliebte und jetzt Mitangeklagte Zena A. (24), habe sie zwar im Auto nach Berlin gefahren, sie wisse aber weder etwas vom Kauf des Revolvers, mit dem das Opfer erschossen wurde, noch von dem Plan des Mordes. Auch er habe nichts davon gewusst.

Familie des Opfers im Gerichtsaal

Viele Familienangehörige des Getöteten Mahmoud F. waren zum Prozessauftakt im Gerichtssaal, der bis auf den letzten Platz gefüllt war. Viele von ihnen trugen schwarze T-Shirts mit einem Foto ihres Bruders und Verwandten. "Unser Bruder war kein Krimineller", so einer der Zuschauer. "Er war zum Maschinenbaustudium nach Berlin gekommen." Zwei Brüder des Getöteten betreiben in der Hauptstadt ein Umzugsunternehmen, Mahmoud F. habe vor allem die Büroarbeit erledigt.

Die beiden Kinder der an einer Herzkrankheit verstorbenen Mutter und ihres mutmaßlich ermordeten Vaters sind seit der Tat Vollwaisen. Das Familiengericht in Bonn habe inzwischen entschieden, dass die Kinder zu einer Tante kommen, so Nebenklageanwalt Markus Lehmann, der zwei Brüder des Getöteten vertritt. Die Familie des Hauptangeklagten habe aus seiner Sicht gewonnen, so der Bruder: die Tante, die die kleinen Kinder des Opfers jetzt offiziell betreuen darf, sei schließlich eine Schwester des jetzt angeklagten mutmaßlichen Mörders.

25 Prozesstage sind bis zum 9. Dezember geplant.

Sendung:

Die Kommentarfunktion wurde am 10.09.2022 um 11:29 Uhr geschlossen. Die Kommentare dienen zum Austausch der Nutzerinnen und Nutzer und der Redaktion über die berichteten Themen. Wir schließen die Kommentarfunktion unter anderem, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt.

Beitrag von Ulf Morling

5 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 5.

    Wie bitte was ist das denn für eine dämliche Aussage. Sie sollten mal darüber nachdenken bevor Sie sowas von sich geben!!!

  2. 4.

    Ich wünsche der Familie des Opfers viel Kraft in dieser schweren Zeit und hoffe, dass es den Kindern nun gut gehen wird.

    @rbb: Der Artikel wimmelt - wieder einmal - von orthographischen Fehlern. Ich würde mich freuen, wenn Sie die Artikel vor dem veröffentlichen qualitätssichern werden. Das wird in letzter Zeit immer schlimmer.

  3. 3.

    Lieber Herr Ulf Mohrling (Redakteur)!
    Dieser Beitrag ist wirklich mit der heißen Nadel gestrickt und sprachlich eine Katastrophe! Zugegeben, das Thema ist nicht das Wichtigste - aber immerhin wurde der Artikel veröffentlicht.

  4. 2.

    Na dann ist doch Alles geregelt !
    Was mischt deutsche Justiz sich da noch
    ein ? ? ?

  5. 1.

    Es ist bitter, aber am Ende hat der Gangster mit Hilfe der deutschen Behörden sein Ziel erreicht. Ob es da keine andere Lösung gab? Hoffen wir, dass das Gericht eine findet.

Nächster Artikel