Räume und Personal gestrichen - Gericht: Schröder hat keinen Anspruch auf Bundestagsbüro

Do 06.06.24 | 14:40 Uhr
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Gerhard Schröder im Oktober 2023 (Quelle: EPD/Jens Schulze)
Audio: rbb24 Inforadio | 06.06.2024 | Jürgen Buch | Bild: EPD/Jens Schulze

Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) wollte durchsetzen, dass der Bundestag ihm weiter ein Büro mit Räumen und Personal bezahlt. Bereits in erster Instanz 2023 scheiterte er damit, jetzt hat das Oberverwaltungsgericht entschieden.

Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat nach einem Gerichtsurteil keinen Anspruch auf sein früheres Büro im Bundestag. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies Schröders Klage am Donnerstag ab. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte im Mai 2022 beschlossen, Schröders Büro im Bundestag stillzulegen. Zur Begründung hieß es, der Altkanzler nehme keine Verpflichtungen im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit wahr. Eine neue Regelung hatte das im Frühjahr 2022 zur Voraussetzung gemacht.

Schröder könnte vor Bundesverwaltungsgericht ziehen

Das OVG sieht keinen Rechtsanspruch auf die Bereitstellung von Büro und Personal durch den Staat. Ein solcher Anspruch folge weder aus dem Gewohnheitsrecht noch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz, sagte der Vorsitzende Richter Boris Wolnicki zur Begründung.

Zwar stelle der Staat nach einer jahrzehntelangen Praxis Büros für Altkanzler für die Erfüllung von öffentlichen Aufgaben nach Amtsende zur Verfügung. Aus dieser Praxis könnten aber keine rechtlichen Wirkungen abgeleitet werden. "Sie begründet insbesondere keinen Rechtsanspruch des früheren Amtsinhabers", teilte das Gericht mit.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Altkanzler erwähnt auch Vermittlungsbemühungen mit Putin

Schröder kämpfte bereits in zweiter Instanz darum, dass der Bundestag ihm wieder ein Büro und Personal bezahlt. Vor dem Verwaltungsgericht hatte er in der ersten Instanz im Mai 2023 verloren.

Vor dem Entzug des Büros durch den Bundestag war Schröder wegen seiner Verbindungen zum russischen Präsidenten Wladimir Putin scharf kritisiert worden. Ausdrücklich als Grund für die Neuregelung wurde das aber nicht genannt, allerdings war von Konsequenzen "angesichts des russischen Überfalls" auf die Ukraine die Rede. Schröder war von 1998 bis 2005 Kanzler.

Schröder war am Donnerstag persönlich in der mündlichen Verhandlung in Berlin erschienen und hatte dabei betont, wie wichtig das frühere Büro mit mehreren Mitarbeitern, die vom Staat bezahlt wurden, für seine Arbeit als Altkanzler sei. Er führte dabei auch erneut Vermittlungsversuche zwischen Russland und der angegriffenen Ukraine an.

Sendung: rbb24 Inforadio, 06.06.2024, 14:40 Uhr

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61 Kommentare

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  1. 61.

    Gas-Gerd darf doch sein Geld selbst verdienen wie und wo er möchte.
    Und bekommt ja auch noch weiterhin seine regulären Bezüge als Altkanzler.

    Aber das Büro auf Steuerzahlerkosten fällt halt jetzt weg. So ein Pech aber auch.

    Das muss eine Demokratie aushalten ;)

  2. 60.

    Ich glaube nicht, dass irgendeine Partei den Ehrensold und Co. abschaffen wird. Erst recht nicht die Parteien, die vom da oben "Aufräumen" schwafeln.

  3. 59.

    Das Rückwirkungsverbot strahlt ja in die Zukunft für alle bereits eingetretenden Fälle aus. Das ist ja überhaupt Sinn und Zweck des Rückwirkungsverbots. Gerhard Schröder war bei Beschluss bereits seit 17 Jahren Altkanzler. 2005 hatte Bundeskanzler Schröder mit Übergabe seines Amtes vollumfänglichen und bedingungslosen Anspruch auf den Klagegegenstand. Er konnte auch 2005 nicht erwarten, dass sich 2022 die Dinge für ihn ändern. Auch die anderen ausnahmsweise zulässigen Ausnahmen zum Rückwirkungsverbot greifen hier nicht.
    Die Neuregelung 2022 kann daher frühestens bei Bundeskanzler Scholz und fortlaufend greifen.

  4. 58.

    Olaf Pirwitz:
    "Ich lach mich kaputt. Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder war vor 19 Jahren Bundeskanzler. Jetzt nach 19 Jahren wohl die Genugtuung per Gerichtsbeschluss. Könnt ihr euch noch erinnern? Am 25.09.2001 sprach W. Putin im Bundestag. Tosender Applaus aller Beteiligten.Alle wollten seine Hand schütteln. Nein, außer Gerhard will davon keiner mehr was wissen. Gerhard Schröder wird es überleben. Gut so."

    Falls Sie es noch nicht mitbekommen haben: Putin hat seine Politik gegenüber seinem damaligen Bundestagsbesuch radikal geändert. Und da ist es folgerichtig, dass wir auch unser Verhältnis zu Putin anpassen! Dumm wäre es, einen ehemaligen Partner, der sich zum Feind und Verbrecher gewandelt hat, immernoch als Partner zu behandeln!

  5. 57.

    Und wer beuteilt bei Zahlung nach Leistung wie viel ein Politiker verdienen darf? Ich denke Ihrer Meinung nach dürften die Politiker gar nichts verdienen. Da kann ich nur sagen, selbst besser machen und sich einen Job besorgen, wo man praktisch rund um die Uhr einsatzbereit sein muss und eine 80 Stunden und mehr in der Woche arbeiten muss. Viel Spaß. Das Profisportler z.T. ein Vielfaches an Geld bekommt, darüber regt sich keiner auf.

  6. 56.

    Thomas:
    "Was ist eigentlich mit dem grundlegenden Prinzip des Rückwirkungsverbots im Rechtsstaat?
    Gerhard Schröder war seit Neuregelung bereits 17 Jahre Altbundeskanzler? Ich würde an seiner Stelle Revision einlegen und auch den Gang vor das BVerfG erwägen."

    Aber es gibt doch hier keine Rückwirkung. Ihm wird dies doch nur für die Zukunft ab diesem Beschluss gestrichen, aber nicht für die Vergangenheit!

  7. 55.

    Also meine hauptsächlichen Erinnerungen an diesen BK sind seine Arroganz und dass er seine Amtszeit insbesondere dazu genutzt hat, um sein Auskommen für die Zeit danach zu sichern.

    Kann mich nicht erinnern, dass das seit den 70igern noch ein anderer BK mit soviel Engagement betrieben hat!

  8. 54.

    Ich lach mich kaputt. Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder war vor 19 Jahren Bundeskanzler. Jetzt nach 19 Jahren wohl die Genugtuung per Gerichtsbeschluss. Könnt ihr euch noch erinnern? Am 25.09.2001 sprach W. Putin im Bundestag. Tosender Applaus aller Beteiligten.Alle wollten seine Hand schütteln. Nein, außer Gerhard will davon keiner mehr was wissen. Gerhard Schröder wird es überleben. Gut so.

  9. 53.

    Es wird der Augenblick kommen, wo Deutschland froh sein wird noch einen Fürsprecher wie den Altkanzler zu haben. Wir steuern , gedankt sei unserer Regierung, auf einen Krieg zu. Auch ein Dritter Krieg gegen Rußland geht schief

  10. 52.

    Das Urteil war absehbar. Ich sehne die Zeit herbei wo auch Merkel und Scholz so behandelt werden wie jetzt Schröder.

  11. 51.

    Wenn ehemalige Bundeskanzler/innen und Bundespräsidenten/innen noch Aufgaben aus ihrem früheren Amt wahrnehmen, dann sollten sie dies nicht aus einem privaten Büro mit privatem Personal erledigen. Das ist meiner Ansicht nach eine Frage der staatlichen Sicherheit, denn für die Erledigung dieser Arbeiten muss vielleicht auch mal auf nicht öffentliches Regierungsmaterial zurückgegriffen werden. Allerdings sollte dafür ein einziges Büro mit Sekretariat und Assistenz für alle reichen, denn es werden ja nicht alle ehemaligen Amtsträger ständig und zur gleichen Zeit das Büro nutzen müssen. Aber solange sie auch noch nach ihrer Amtszeit für den Staat tätig sind, sollte der Staat ihnen auch die Mittel dafür zur Verfügung stellen.

  12. 50.

    Endlich mal eine gute Nachricht.

  13. 49.

    Was ist eigentlich mit dem grundlegenden Prinzip des Rückwirkungsverbots im Rechtsstaat?
    Gerhard Schröder war seit Neuregelung bereits 17 Jahre Altbundeskanzler? Ich würde an seiner Stelle Revision einlegen und auch den Gang vor das BVerfG erwägen.

  14. 48.

    Ich denke, es wird sich ein warmes Plätzchen in einer seiner privaten Immobilien finden. Können wir nun bitte weiter rigoros unsinnige Ausgaben kürzen? Bei Altpolitikern und bei der aktuellen Regierung gleichermaßen. Damit wäre schon viel gewonnen. Bezahlung nach Leistung würde das Ganze noch abrunden.

  15. 47.

    Es gilt für alle, bei denen kein erkennbarer Zusammenhang mehr erkennbar ist, was die staatliche Repräsentation angeht. Deshalb ist der Antrag praktisch auch personenübergreifend gestellt worden und nicht speziell auf die Person Gerhard Schröder.

  16. 46.

    Sehr gute Entscheidung. Das sollte aber auch auf alle gelten. Dazu gehört auch die Ex-Kanzlerin und Ex Bundepräsidenten.

  17. 45.

    Eine sehr gute Entscheidung des Gerichts.

    Diese sollte auf alle ehemaligen Politiker ebenfalls angewendet werden, die sich von den Steuerzahlern Büros und Angestellte finanzieren lassen.

  18. 44.

    Als "kleiner Mann von ganz unten" geniesst der Typ selbstverständlich seinen Luxus. Frei nach Ulla Schmidt: das steht ihm zu!

  19. 43.

    Ehrensold für solche, die mit dem Begriff Ehre nichts am Hut haben und hatten. Ein Anachronismus par excellence !

  20. 42.

    Home-Office! Für alle Ehemaligen! Auch der sogenannte "Ehrensold" könnte durch Stundenlohn für nachgewiesen erbrachte Leistungen ersetzt werden... das eingesparte Steuergeld könnte man sinnvoller einsetzen.

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