Landgericht Berlin - Berufungsprozess um Kündigung von Altmieter "Manne" startet

Di 22.10.24 | 10:13 Uhr
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Manfred Moslehner am 22.04.2024. (Quelle: rbb)
Bild: rbb

Am Landgericht Berlin II startet am Dienstag der Berufungsprozess um die Mietkündigung eines 85-jährigen Reinickendorfers. Im April hatte das Amtsgericht Wedding entschieden, dass "Manne" Moslehner sein Haus verlassen muss.

Im Streit um die Kündigung eines langjährigen Mieters in einer Reinickendorfer Wohnsiedlung beginnt am Dienstag am Landgericht Berlin II der Berufungsprozess. Im April hatte das Amtsgericht Wedding entschieden, dass der Mann sein Haus in Berlin-Reinickendorf verlassen muss, in dem er seit 85 Jahren lebt. Gegen dieses Urteil hatte sein Anwalt Berufung eingelegt.

Der 85-Jährige Manfred "Manne" Moslehner - der rbb hat bereits mehrfach über den Fall berichtet - wohnt seit seiner Geburt 1939 in der Kleinhaussiedlung "Am Steinberg". Die Siedlung war zunächst im Landesbesitz, wurde 2010 aber vom Land an private Eigentümer verkauft. Die neuen Besitzer planten vor wenigen Jahren dann die Sanierung der Häuser, darunter auch Moslehners Wohnung, mit der Folge, dass sich für Moslehner die Miete erhöht hätte. Dies lehnte er aber ab.

Viele Bewohner der Siedlung betroffen - Mietpreis teilweise vervielfacht

Moslehner gibt an, lediglich rund 1.000 Euro Rente zu beziehen. Die Eigentümer kündigten Moslehner dann mit der Begründung, dass er über Jahre hinweg die Modernisierungsmaßnahmen verweigerte. Das Amtsgericht Wedding erklärte die Kündigung im April dieses Jahres für rechtmäßig.

Eine Gerichtssprecherin erläuterte das Räumungsurteil damals so, dass Moslehner eine Räumungsfrist von drei Monaten habe. Danach sei das Urteil vollstreckbar, es sei denn, der Rentner hinterlege rund 4.300 Euro als Sicherheitsleistung - eine Art Kaution, um im Haus bleiben zu dürfen, bis der Fall durch alle Instanzen gegangen ist. In der Folge setzten sich Aktivisten und von ähnlichen Modernisierungsforderungen Betroffene für das Sammeln der Kaution ein, um dem Rentner den Verbleib bis zu einem endgültigen Urteil zu ermöglichen.

Nur wenige Altmieter können sich offenbar die neuen Mietkonditionen leisten

Von einst 50 Bewohnern der Siedlung sind seit dem Verkauf lediglich rund 20 Altmieter geblieben, die die Sanierung ihrer Häuser allerdings nicht mehr verhindern können. In den sanierten Häusern hat sich die Miete zum Teil mehr als verdreifacht - für 80 Quadratmeter auf rund 2.500 Euro und auch mehr, wie die Mieter angeben.

Sendung: rbb24 Abendschau, 22.10.2024, 19:30 Uhr

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7 Kommentare

  1. 7.

    Die Justiz ist auf einem Auge blind.
    Weil sie nicht sieht das arme, alte Menschen aus ihren Wohnungen verdrängt werden um besser zahlenden Platz zu machen.

  2. 6.

    >>>Diese Heuschrecken müßten auf die Anklagebank! <<<

    Unmoral ist kein Straftatbestand und interessiert keinen Richter. Richter hören immer beide Seiten an, das vergessen viele.

  3. 5.

    Die Justiz kann ja nicht auf einem Auge blind bleiben und Eigentümern, die Wohnraum schaffen, benachteiligen. Hinterher muss man da sich nicht beschweren.

  4. 4.

    Das ist wieder eiskalte Verdrängung, um aus den leergepressten Häusern, schnell viel Kohle zu machen. Diese Heuschrecken müßten auf die Anklagebank! Die Scham muß ihre Seite wechseln!

  5. 3.

    Wem interessiert es noch wie alt die Mieter sind. Geld regiert die Welt.
    Ich plädiere für die Erhaltung der Mietwohnung für den Herrn.

  6. 1.

    Ja also das, wurde auch langsam mal Zeit!

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