Landgericht Berlin - Berufungsprozess um Kündigung von Altmieter "Manne" startet

Di 22.10.24 | 10:13 Uhr
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Manfred Moslehner am 22.04.2024. (Quelle: rbb)
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Video: rbb24 | 22.10.2024 | Martin Schmitz | Bild: rbb

Am Landgericht Berlin II startet am Dienstag der Berufungsprozess um die Mietkündigung eines 85-jährigen Reinickendorfers. Im April hatte das Amtsgericht Wedding entschieden, dass "Manne" Moslehner sein Haus verlassen muss.

Im Streit um die Kündigung eines langjährigen Mieters in einer Reinickendorfer Wohnsiedlung beginnt am Dienstag am Landgericht Berlin II der Berufungsprozess. Im April hatte das Amtsgericht Wedding entschieden, dass der Mann sein Haus in Berlin-Reinickendorf verlassen muss, in dem er seit 85 Jahren lebt. Gegen dieses Urteil hatte sein Anwalt Berufung eingelegt.

Der 85-Jährige Manfred "Manne" Moslehner - der rbb hat bereits mehrfach über den Fall berichtet - wohnt seit seiner Geburt 1939 in der Kleinhaussiedlung "Am Steinberg". Die Siedlung war zunächst im Landesbesitz, wurde 2010 aber vom Land an private Eigentümer verkauft. Die neuen Besitzer planten vor wenigen Jahren dann die Sanierung der Häuser, darunter auch Moslehners Wohnung, mit der Folge, dass sich für Moslehner die Miete erhöht hätte. Dies lehnte er aber ab.

Viele Bewohner der Siedlung betroffen - Mietpreis teilweise vervielfacht

Moslehner gibt an, lediglich rund 1.000 Euro Rente zu beziehen. Die Eigentümer kündigten Moslehner dann mit der Begründung, dass er über Jahre hinweg die Modernisierungsmaßnahmen verweigerte. Das Amtsgericht Wedding erklärte die Kündigung im April dieses Jahres für rechtmäßig.

Eine Gerichtssprecherin erläuterte das Räumungsurteil damals so, dass Moslehner eine Räumungsfrist von drei Monaten habe. Danach sei das Urteil vollstreckbar, es sei denn, der Rentner hinterlege rund 4.300 Euro als Sicherheitsleistung - eine Art Kaution, um im Haus bleiben zu dürfen, bis der Fall durch alle Instanzen gegangen ist. In der Folge setzten sich Aktivisten und von ähnlichen Modernisierungsforderungen Betroffene für das Sammeln der Kaution ein, um dem Rentner den Verbleib bis zu einem endgültigen Urteil zu ermöglichen.

Nur wenige Altmieter können sich offenbar die neuen Mietkonditionen leisten

Von einst 50 Bewohnern der Siedlung sind seit dem Verkauf lediglich rund 20 Altmieter geblieben, die die Sanierung ihrer Häuser allerdings nicht mehr verhindern können. In den sanierten Häusern hat sich die Miete zum Teil mehr als verdreifacht - für 80 Quadratmeter auf rund 2.500 Euro und auch mehr, wie die Mieter angeben.

Sendung: rbb24 Abendschau, 22.10.2024, 19:30 Uhr

Kommentar

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24 Kommentare

  1. 24.

    Die Antwort heißt: Null. Natürlich darf jeder meckern und jemanden der Wohnraum zur Verfügung stellt asozial nennen. Nur zu!

  2. 23.

    Nicht zu Ende gedacht, ja die alten würden gerne in eine kleinere Wohnung umziehen, könnten Sie es sich leisten!
    Denn bis heute bietet man Ihnen nichts vergleichbares an.
    Ich rede schon lange davon und es tut sich nichts.
    Als Mieterbeirat ehemals weiß ich wovon ich rede.

  3. 22.

    Tja die Raffgier der wenigen Reichen.
    Geht auf die Straße demonstrieren gegen das Unrecht.
    Aber es müssen alle demonstrieren endlich raus aus der Comfort Zone.

  4. 21.

    Private Eigentümer sind nur an Luxussanierungen interessiert. Eine Miete, die sich nach Sanierung verdreichfacht? Das ist für mich Wucher und sollte bestraft werden.
    Wie war das doch gleich mit der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen? "...Erhöhung der Miete im Rahmen der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren um max. 20 Prozent..." sollte auch in diesem Fall gelten, weil es ja keine Neubauten sondern denkmalgeschützte, bereits vorhandene Häuser sind, die saniert werden müssen.
    Der Fall des betroffenen Mieters wäre für mich ein Härtefall, auch wenn (leider) hochbetagte Mieter, Senioren in diesem Land im Mietrecht keinen besonderen Schutz genießen. Was in meinen Augen menschenverachtend ist und dringend geändert werden sollte.

  5. 20.

    Alter allein kann für Justizia, die bekanntlich demgegenüber blind ist, kein Argument für oder wider etwas sein. Wäre der Mieter 47, wäre es kein Problem? Vom Gesetzgeber werden nunmal für Klimaschutz und co Modernisierungen bei Dämmung, Heizung, Fenstern... gefordert. Das alles muss gemacht werden und kostet Geld, was natürlich umgelegt werden muss - bauen ist sehr teuer geworden und Vermieter sind keine NGO. Wen das stört, der gehe gegen die Gesetze vor.

  6. 19.

    Über die Berliner Zeitung habe ich gelesen, dass Mane in seinem Zuhause bleiben darf. Glückwunsch!!

  7. 18.

    Hier wird kein Wohnraum geschaffen, der Wohnraum existierte bereits im Jahr 1939, wie im Artikel beschrieben. Der Mann wohnt da sein gesamtes 85 Jahre dauerndes Leben. Wenn man den Mann umbringen will, dann sollte man das nicht vorher durch Gerichtsprozesse rechtssicher machen wollen. Menschen aus ihren Wohnungen zu werfen ist so selbsterklärend niederträchtig. da braucht es auch kein Gericht dafür um das zu erkennen. Wenn der Senat durch den Verkauf diesen Skandal möglich gemacht hat, dann soll dieser auch die "angepasste" Miete von 2500 Euro übernehmen.

  8. 17.

    Wie kann man ein denkmalgeschütztes Gebiet - und das ist die Kleinhaussiedlung Am Steinberg - überhaupt jahrzehntelang vernachlässigen? Bis in die 1980er Jahre war die landeseigene Wohnungsverwaltung zuständig, danach übernahm die GSW Immobilien AG, seit 2013 Deutsche Wohnen! Das sagt ja schon alles. Offenbar wurde denen die Instandhaltung/Sanierung zu teuer, so dass eben diese Siedlung an Privatinvestoren verkauft wurde. Eine Schande für Berlin - wieder einmal billig Tafelsilber zu verscherbeln. Wenn in der Vergangenheit landeseigen instandgehalten bzw. saniert worden wäre, wären die Mieten moderat geblieben und eine nun teure Sanierung vom Privatinvestor, der auch nur Dollarzeichen im Auge hat, nicht notwendig. Wo bleibt der Schutz für hochbetagte Mieter, die sich dann die teuren Mieten nicht mehr leisten können? Menschenverachtender geht´s kaum. Man stelle sich mal vor: Dein alter Vater, Opa muss deshalb seine Wohnung aufgeben und landet auf der Straße...Schämt euch!

  9. 16.

    Naja Leute... mal ein wenig Rationalität walten lassen. Sicher ist es immer bedauerlich, wenn ein Jahrzehnte lang gewohntes Umfeld sich verändert. Auch weil man einen alten Baum eben nicht verpflanzen kann.
    Aber es gibt auch die Rechte des Eigentümers. Ein Eigentümer muss sich sogar mit Instandhaltung und Modernisierung um sein Eigentum kümmern. Und ja... der Mieter muss ihm dafür Zutritt zur Wohnung einräumen und dies auch zulassen. Da kommt ein Mieter nicht drumherum. Eben dies hat "Manne" wohl nicht getan bzw. verweigert, wenn ich die Artikel alle so richtig verfolgt habe. Dass wie Wohnung dann teurer wird, ist kein Grund, dem Eigentümer den Zutritt für Instandhaltung und Modernisierung zu verweigern.
    Muss man trotz aller menschlichen Tragik auch mal so festhalten nach Recht und Gesetz. Recht und Gesetz sind nicht für Moral zuständig.

  10. 14.

    Naja soviel ich weiß, ist die Siedlung ziemlich runtergerockt und muss saniert werden.
    Das kostet!
    Es gibt eben angenehme, faire Vermieter/Eigentümer und extrem raffgierige.
    Allerdings frage ich mich schon, warum der alte Mann alleine eine so große Wohnung braucht.
    Da könnte gut eine Familie rein. Ich denke, man hat ihm bestimmt angeboten bei der Suche zu helfen.
    Hier wohnt auch seit kurzem eine 80-jährige, die eben sehr lange in Köpenick gelebt hat.
    Jetzt ist sie umgezogen und lebt auch noch.

  11. 12.

    Welches Menschenrecht ist hier betroffen?

    Wohnen ist weder Grund- noch Menschenrecht.

    Natürlich muss jeder Eigentümer die volle Verfügungsgewalt über sein Eigentum haben. Vermietung bedeutet aktuell keine Verfügungsgewalt.

  12. 11.

    Was soll denn die Frage?
    Wenn man nicht selbst sozialverträglich vermietet, darf man sich über asoziale Vermieter nicht äußern?

    Manne hat übrigens gewonnen!

  13. 9.

    "Diese Heuschrecken müßten auf die Anklagebank!" Wieviel Wohnraum haben Sie denn geschaffen und vermieten ihn sozialverträhglich?

  14. 8.

    Hier würde ich bis zum EuGH gehen. Das Menschenrecht muss Vorrang haben vor wirtschaftlichen Interessen.

  15. 7.

    Die Justiz ist auf einem Auge blind.
    Weil sie nicht sieht das arme, alte Menschen aus ihren Wohnungen verdrängt werden um besser zahlenden Platz zu machen.

  16. 6.

    >>>Diese Heuschrecken müßten auf die Anklagebank! <<<

    Unmoral ist kein Straftatbestand und interessiert keinen Richter. Richter hören immer beide Seiten an, das vergessen viele.

  17. 5.

    Die Justiz kann ja nicht auf einem Auge blind bleiben und Eigentümern, die Wohnraum schaffen, benachteiligen. Hinterher muss man da sich nicht beschweren.

  18. 4.

    Das ist wieder eiskalte Verdrängung, um aus den leergepressten Häusern, schnell viel Kohle zu machen. Diese Heuschrecken müßten auf die Anklagebank! Die Scham muß ihre Seite wechseln!

  19. 3.

    Wem interessiert es noch wie alt die Mieter sind. Geld regiert die Welt.
    Ich plädiere für die Erhaltung der Mietwohnung für den Herrn.

  20. 1.

    Ja also das, wurde auch langsam mal Zeit!

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