Vorfall an Schule - Verfahren gegen Lehrer nach Streit um Palästina-Flagge eingestellt

Fr 24.01.25 | 15:05 Uhr
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24.01.2025, Berlin: Der angeklagte Lehrer (r) steht mit seinem Anwalt Uwe Freyschmidt (l) im Gerichtssaal.(Quelle:dpa/M.v.d.Kraats)
Video: rbb24 | 24.01.2025 | Nachrichten | Bild: dpa/M.v.d.Kraats

Ein Lehrer und ein Schüler waren nach dem Angriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023 wegen einer Palästina-Flagge aneinander geraten, auch körperlich. Der Lehrer muss nun eine Geldauflage zahlen, zu einer Hauptverhandlung kommt es nicht.

Nach einem Streit auf einem Schulhof in Berlin-Neukölln im Oktober 2023 zwischen einem Lehrer und einem Schüler ist das Verfahren gegen den Lehrer eingestellt worden. Der mittlerweile 62 Jahre alte Mann war wegen Körperverletzung im Amt angeklagt. Er soll nun innerhalb von sechs Monaten eine Geldauflage von 800 Euro zahlen, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Auseinandersetzung an Neuköllner Gymnasium

Zwei Tage nach dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel im Oktober 2023 geriet an einem Neuköllner Gymnasium der Lehrer mit einem Schüler aneinander. Der Schüler hatte eine Palästina-Flagge gezeigt. Die Anklage warf dem Lehrer vor, dem inzwischen 16-Jährigen mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen zu haben. Der Lehrer sprach im Prozess von einem reflexartigen Schlag nach einem Angriff des Schülers. Der Vorfall war seinerzeit von vielen beobachtet und auch in sozialen Medien geteilt worden.

Ursprünglich sollte der Lehrer für Sport und Geografie eine Geldstrafe von 3.000 Euro (30 Tagessätze zu je 100 Euro) zahlen. Gegen einen entsprechenden Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten hatte er jedoch Einspruch eingelegt. Darum kam es zur mündlichen Verhandlung. Der Schüler trat in dem Prozess als Nebenkläger auf und sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus.

Sendung: rbb24 Inforadio, 24.01.2025, 12:23 Uhr

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20 Kommentare

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  1. 20.

    Dann benennen Sie ihn auch so. Und zwar in diesem Artikel ohne irgendwelche Verweise. Warum tut ihr euch bei bestimmten Leuten immer so schwer? Oder stört die nähere Beschreibung hinsichtlich des Kopfstosses? Immer das gleiche bei euch.

  2. 19.

    Wenn ein Minderjähriger in dem Alter jemanden angreift, ist das vll. Schabernack? Über eine entsprechende Reaktion muss "der Knirps" sich nicht wundern und selbst die 800 Euro Geldauflage halte ich für überzogen. Ein Freispruch wäre angemessen gewesen. Ein Schüler auf einem Gymnasium sollte soviel Grips haben um zu wissen, das man niemanden schlägt. Ansonsten ist eher er selbst dort fehl am Platze.

  3. 18.

    800€ ? Lächerlich.
    Der Junge hätte dem Schulgelände verwiesen werden können, aber einfach eine Ohrfeige verpassen ist Körperverletzung und in dem Fall wurde ein Minderjähriger von einem Erwachsenen geschlagen.
    Würde gerne wissen wie der Lehrer reagiert hätte, wenn jemand seinen Sohn Ohrfeigt.

  4. 17.

    Wenn ein Schüler einen Lehrer am Kopf stößt, ist dies eine ungeheure Entgleisung und ein ungesetzlicher Vorfall. Wenn sich der Lehrer dann dagegen wehrt und dafür bestraft wird, dann ist einiges im Denken und Entscheiden von Richtern verkehrt. Die viel beschworene Unabhängigkeit der Justiz darf jedoch nicht darin münden, dass Respektpersonen wie Lehrer für ihre eigene Verteidigung bestraft werden.

  5. 16.

    Auch über dieses Detail haben wir berichtet - und zwar in dem im Text verlinkten Beitrag zur damaligen Auseinandersetzung.

  6. 15.

    Ich verstehe diese Aussage nicht. An welcher Stelle steht, dass der Schüler nicht aus einem "gut betuchen deutschen Elternhaus" kommt.
    Die Frage ist hier: Wer denkt hier in Schubladen? Bloß weil das Gymnasium in Neukölln ist.

  7. 14.

    Wenn man die Integrität von Gerichten in einer demokratischen Republik nicht anerkennt, dann will man wohl eher eine dem eigenen Gusto genehme Gesinnungsjustiz.

  8. 13.

    Das liegt daran, weil der RBB mal wieder einen wichtigen Teil unterschlägt.
    Der Lehrer hat den Schüler nicht geschlagen, weil der eine Palastina-Fahne dabei hatte,
    sondern weil der Schüler den Lehrer VORHER einen Kopfstoß verpasst hat.
    Da es ein Video davon gibt, ist dies eindeutig.

  9. 12.

    Die Flagge wurde provokativ unter Beifallsbekundungen von etwa 30 Mitschülern gezeigt. Der Lehrer untersagte dies und forderte den Schüler auf, ihn zur Schulleitung zu begleiten.
    Die Situation eskaliert (Ohrfeige versus Tritte gegen Oberkörper und Genitalbereich des Lehrers). Es wurde gefilmt, auf Social-Media gepostet und kommentiert (der krankgeschriebene Lehrer als Rassist beschimpft, man solle ihn in die Behinderung treten).
    Warum wurden diese wichtigen Details auf rbb24 nicht mitgeteilt?

  10. 11.

    Dieses Urteil hat für mich einen rassistischen Beigeschmack. Ob das auch eingestellt worden wäre, wenn es ein Kind gut betuchter Eltern aus deutschem Hause gewesen wäre? Würde mich sehr wundern. Wir sprechen hier von Körperverletzung. Und das soll ungestraft bleiben?

  11. 10.

    Ich danke immer wieder meinen Söhnen für ihren Umzug nach Brandenburg und die Einschulung ihrer Kinder in scheinbar noch funktionierende Schulen mit einem integrierbaren und integrationswilligem Anteil an Schülern. Mir fehlt in dem Artikel die Bewertung der Provokation des Schülers. Der Lehrer wird sich diese Schule wohl kaum noch lange antun, zumal in fast pensionsfähigem Alter.

  12. 9.

    Warum wurde die zu leistende Zahlung von 3000 Euro auf 800 Euro reduziert? Gewalt durch eine Lehrkraft ist nun wirklich keine Bagatelle. Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen wurden gezogen?

  13. 8.

    Hat denn der Arbeitgeber unterstützt, sich vor ihm gestellt, oder den Dingen seinen Lauf gelassen?

  14. 7.

    Es ist doch immer wieder erschreckend, wie wenig Sachkunde die Menschen haben, die nach eigener Aussage dazu berufen sind, Sachverhalte für uns„ einzuordnen“.

    Der Artikel enthält nicht nur einen Widerspruch in den Aussagen, der Lehrer habe eine Geldstrafe andererseits aber nur eine Geldauflage zu zahlen. Vielmehr war die mündliche Verhandlung, die hier beschrieben wird, bereits die Hauptverhandlung, die aber nicht mit einem Urteil, sondern mit der Einstellung des Verfahrens geändert hat.

  15. 6.

    Ist denn der Sachverhalt der damaligen Auseinandersetzung vor Gericht geklärt worden, das geht aus dem Artikel nicht hervor?

  16. 5.

    Danke Volker! Die Sachkunde bleibt des Öfteren auf der Strecke.
    @rrb bitte korrigieren, da so der Eindruck entsteht, der Lehrer sei verurteilt worden.

  17. 4.

    Er muss KEINE Geldstrafe zahlen. Dafür hätte es eine Hauptverhandlung mit Schuldspruch geben müssen. Beides ist nicht der Fall! Ganz im Gegenteil: das Verfahren wurde eingestellt (!) und er zahlt EUR 800 an eine vom Gericht bestimmte gemeinnützige Einrichtung. Das ist ein riesiger Unterschied!

  18. 2.

    Welche Folgen hatte die Auseinandersetzung für den Schüler?

  19. 1.

    Richtig so! Einige Berliner Schulen sind einfach für jegliches pädagogisches Personal eine Riesenherausforderung. Schade nur, dass sich daran wenig ändern wird.