Verteidigung fordert Einstellung - Prozess gegen frühere RAF-Terroristin Klette wegen Raubserie hat begonnen

Di 25.03.25 | 18:56 Uhr
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1. Prozesstag gegen Daniela Klette vor dem Landgericht Verden. Der mutmaßlichen RAF-Terroristin wird versuchter Mord und die Beteiligung an bewaffneten Raubüberfällen vorgeworfen. (Quelle: dpa/Wedel)
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Video: rbb24 | 25.03.2025 | Holger Trzeczak | Bild: dpa/Wedel

Die frühere Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette muss sich seit Dienstag vor Gericht verantworten. Dabei geht es um eine Serie von Raubüberfällen und nicht um extremistische Straftaten. Klettes Verteidigung fordert eine Einstellung des Verfahrens.

  • Strafprozesses gegen mutmaßliche frühere RAF-Terroristin Daniela Klette hat begonnen
  • Verhandelt wird eine Serie von Raubüberfällen - keine terroristische Straftaten
  • Verteidigung kritisiert Sicherheitsvorkehrungen als überzogen und vorverurteilend, fordert Einstellung des Verfahrens

Am Dienstag hat der Prozess gegen die mutmaßliche frühere RAF-Terroristin Daniela Klette im niedersächsischen Celle begonnen. Einiges aus der Anklageschrift, die zwei Staatsanwältinnen gut anderthalb Stunden vortragen, war bereits vorab bekanntgeworden. Der 66 Jahre alten Angeklagten wird versuchter Mord, unerlaubter Waffenbesitz sowie versuchter und vollendeter schwerer Raub vorgeworfen.

Um terroristische Straftaten im Zusammenhang mit der RAF geht es in diesem Verfahren nicht.

Zum Prozessauftakt meldete sich Klette erstmals persönlich zu Wort. In einer rund 15-minütigen Erklärung schloss sie sich dem Antrag ihrer Verteidiger an und forderte die Einstellung des Verfahrens. Die Angeklagte schilderte ihr politisches Weltbild und bezeichnete die Fahndung nach ihren mutmaßlichen Komplizen Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg als "hetzerisch". "Dieser Prozess wird mit politischem Kalkül geführt", sagte sie.

Verhandlung in andere Stadt verlegt

Die Verteidigung hatte zuvor auch die Aufhebung des Haftbefehls gefordert. Gegen Klette sei kein fairer, rechtsstaatlicher Prozess möglich, heißt es in dem Antrag der Anwälten. Aus ihrer Sicht ist Klettes Mitgliedschaft in der RAF nicht bewiesen.

Die Staatsanwaltschaft Verden ermittelt seit 2015 zu einer Serie von Raubüberfällen, an denen neben Klette auch die beiden anderen ehemaligen RAF-Mitglieder Burkhard Garweg (56) und Ernst-Volker Staub (70) beteiligt gewesen sein sollen [staatsanwaltschaft-verden.niedersachsen.de].

Laut Anklageschrift soll das Trio bei den 13 Raubüberfällen mehr als 2,7 Millionen Euro erbeutet haben. Den Angaben zufolge war Klette meist die Fahrerin des Fluchtautos. Klette ist zudem wegen versuchten Mordes angeklagt, weil bei einem Überfall geschossen wurde. Verletzt wurde dabei allerdings niemand.

Nach den Ermittlungen sollen Klette und ihre Komplizen von 1999 bis 2016 Geldtransporter und Kassenbüros von Einkaufsmärkten in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überfallen haben. Dabei sei das Trio "arbeitsteilig und äußerst konspirativ" vorgegangen. Die zeitintensive Planung und Ausführung der Raubüberfälle hätten die drei als ihre Arbeit angesehen, so die Staatsanwaltschaft.

Alle drei werden der sogenannten dritten Generation der linksextremistischen Rote Armee Fraktion (RAF) zugerechnet. Wo sich die beiden Männer aufhalten, ist unbekannt. Bei den Überfällen soll Klette meistens das Fluchtauto gefahren haben. 2020 wurden sie sowie Klette auf Europal auf die Liste der meistgesuchten Personen Europas gesetzt.

Verteidigung sieht Anzeichen für eine Vorverurteilung

Sicherheitsgründen wird nicht im Landgericht Verden, sondern zunächst im Staatsschutzsaal des Oberlandesgerichts Celle verhandelt. Zahlreiche Einsatzkräfte sicherten das Gebäude am Dienstagmorgen ab. Auch ein Spürhund war im Einsatz, wie eine DPA-Reporterin berichtete. Vor den Eingängen standen Justizbeamte und Polizisten mit Maschinenpistolen, Polizeiwagen parkten in der Umgebung.

Gemeinsam mit ihren Anwälten sitzt Klette im Gerichtssaal in einem Glaskasten. Auch die Zuhörer sind vom Verhandlungsraum durch schusssicheres Glas abgeschirmt. Die Verteidigung konnte zum Prozessauftakt einen ersten kleinen Erfolg verbuchen: Sie wehrte sich dagegen, dass zwei Justizbeamte hinter der mutmaßlichen früheren RAF-Terroristin im Staatsschutzsaal sitzen.

Ulrich von Klinggräff, der zusammen mit Lukas Theune und Undine Weyers die Angeklagte vertritt, kritisierte, dass die Wachleute Gespräche zwischen Klette und ihrer Verteidigung mithören könnten.

Der Vorsitzende Richter Lars Engelke gab dem recht. Es werden bereits in einem Hochsicherheitssaal verhandelt, so der Richter. Daher müssten keine weiteren Justizwachmeister hinter der Angeklagten sitzen. Er wies ausdrücklich darauf hin, dass der Prozess gegen Klette "kein Staatsschutz- und kein Terrorverfahren" sei.

Festnahme in Berlin

Aus Sicht von Klettes Verteidigern weise allein das Ausmaß der Sicherheitsmaßnahmen Anzeichen eines Terrorismusverfahrens auf - und damit einer Vorverurteilung. Nach Auffassung der Verteidigung hat das Gericht die von der Staatsanwaltschaft hergestellten RAF-Bezüge bei der Zulassung der Anklage übernommen.

Die Bedeutung der Auflösung der RAF im Jahr 1998 werde bei der Bewertung der fraglichen Taten nicht berücksichtigt, so die Anwälte. Die Verteidigung wirft der Staatsanwaltschaft darüberhinaus vor, die RAF zu dämonisieren und ihre Mitglieder als skrupellose Verbrecher darzustellen.

Die untergetauchte mutmaßliche Terroristen und Bankräuberin lebte 30 Jahre lang unentdeckt und unter falschem Namen in Berlin. Vor gut einem Jahr wurde Klette in festgenommen. In ihrer Wohnung in der Kreuzberer Sebastianstraße wurden unter anderem eine Kalaschnikow und eine Panzerfaustgranate gefunden. Klette sitzt seit ihrer Festnahme im Frauengefängnis in Vechta (ebenfalls Niedersachsen). Die Untersuchungshaft wurde bereits einmal verlängert.

Verteidiger kritisieren Bundesanwaltschaft

Darüber hinaus wird Klette für einen Sprengstoffanschlag auf die JVA im hessischen Weiterstadt im Jahr 1993 verantwortlich gemacht. Laut Bundesanwaltschaft soll sie außerdem an einem RAF-Anschlag auf die US-Botschaft in der damaligen Bundeshauptstadt Bonn im Jahr 1991 beteiligt gewesen sein.

Schon vor Prozessbeginn kritisierten Klettes Verteidiger die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Diese habe den größten Teil ihrer Ermittlungen aus einem parallel laufenden Verfahren zu kurzfristig übergeben, sagte Anwalt Theune. Demnach geht es um zwölf Terabyte digitaler Dokumente oder umgerechnet zehn Millionen Aktenordner. "Wie sollen wir das noch bis zum Prozessbeginn lesen? Wie sollen wir so die Beweislage kennen und unsere Mandantin ordentlich verteidigen?", sagte Theune.

Sendung: rbb24, 24.03.2025, 13 Uhr

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39 Kommentare

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  1. 39.

    In das extreme Bild, da passen Ihe Kommentare viel besser, sie offenbaren dass Sie mit diesem Staat, insbesondere mit Teilen der Justiz, Exekutive., Parteien im "Klinsch" stehen, und die allgemeine Respektlosigkeit ist Ihr "Markenzeichen".

    Übrigens, ich bin nur auf die Sicherheitsvorkehrungen eingegangen, die von Vertedigern kritisiert wurden.

    Was den Wortschatz betrifft, da kommen Sie bequem mit 20 Hauptwörtern zu recht. keine Leistung für einen Erwachsenen.

  2. 38.

    Auch für sie gilt: Sie schreiben Unsinn. Warum lesen sie den Artikel nicht den sie kommentieren?

    "Um terroristische Straftaten im Zusammenhang mit der RAF geht es in diesem Verfahren nicht. [...]

    Diese habe den größten Teil ihrer Ermittlungen aus einem parallel laufenden Verfahren zu kurzfristig übergeben, sagte Anwalt Theune. Demnach geht es um zwölf Terabyte digitaler Dokumente oder umgerechnet zehn Millionen Aktenordner. "Wie sollen wir das noch bis zum Prozessbeginn lesen? Wie sollen wir so die Beweislage kennen und unsere Mandantin ordentlich verteidigen?", sagte Theune."

  3. 37.

    Ja, Rechtsextreme und die deutsche Sprache... dafür sind sie bekannt.

    "Schon vor Prozessbeginn kritisierten Klettes Verteidiger die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Diese habe den größten Teil ihrer Ermittlungen aus einem parallel laufenden Verfahren zu kurzfristig übergeben, sagte Anwalt Theune. Demnach geht es um zwölf Terabyte digitaler Dokumente oder umgerechnet zehn Millionen Aktenordner. "Wie sollen wir das noch bis zum Prozessbeginn lesen? Wie sollen wir so die Beweislage kennen und unsere Mandantin ordentlich verteidigen?", sagte Theune."

  4. 35.

    Die Einschätzung von @Kevin ist neutral, den Infos entsprechend oblektiv,.

    Im Gegensatz da zu kann dies von der Verteidigung nicht behauptet werden, da sie mit Unterstellungen daherkommt.
    Bei Frau Klette handelt es sich nicht um eine gewöhnliche "Bankräuberin",. sondern um mutmaßlichen Mitglied einer räuberische Bande, die sich aus ehemaliger RAF- Mirglidern im Untergrund zusammengefunden hat
    Das vorgefundene Waffenarsenal hat Frau Klette für die Überfälle nicht benötigt, also wo zu gesammelt? Wenn dem das heitige Symphatisantenpotenzial zugerechnet wird,, dann gibt es viele objektive Gründe für die getroffenen Sicherheitmaßnahmen.

  5. 34.

    Sie schreiben Unsinn. Warum lesen sie den Artikel nicht den sie kommentieren?

    "Verhandelt wird eine Serie von Raubüberfällen - keine terroristische Straftaten"

    "Verteidigung kritisiert Sicherheitsvorkehrungen als überzogen und vorverurteilend, fordert Einstellung des Verfahrens"

    Außerdem bemängelt die Verteidigung zu recht, dass ein faires Verfahren schon deshalb nicht möglich ist weil man den Verteidigern die Dokumente vorenthalten hatte.

    Btw. begehen sie selbst eine Straftat wenn sie mir eine "RAF" Sympathie unterstellen.

  6. 33.

    Einige Kommentatoren machen aus ihrer Sympathie für die RAF keinen Hehl. Genauso wie die vielen Demonstranten, die für Klette auf die Straße gehen und noch weiter Spektakel machen. Das Gedankengut ist immer noch wesentlich weiter verbreitet, als man glauben mag.

  7. 32.

    Einige Kommentatoren machen aus ihrer Sympathie für die RAF keinen Hehl. Genauso wie die vielen Demonstranten, die für Klette auf die Straße gehen und noch weiter Spektakel machen. Das Gedankengut ist immer noch wesentlich weiter verbreitet, als man glauben mag.

  8. 31.

    Warum sollte diese Frau sich nicht für Straftaten, die sie begangen hat, sofern das Gericht dies feststellt, verantworten. Die Kritik an diesem Prozess erfolgt ja nur deshalb, weil sie RAF-Mitglied war und deshalb auch nicht für vergehen zur Rechenschaft gezogen werden soll, die nichts mit ihrer Terroristentätigkeit zu tun haben. Das lässt schon auf eine gewisse RAF-Sympathie schließen, denn sie stellen bewusst und zielgerichtet diesen Zusammenhang her, obwohl das Gericht klargestellt hat, dass es im Prozess ausschließlich um Raubüberfälle geht, an denen sie beteiligt gewesen sein soll. Und warum es keinen fairen Prozess geben soll erschließt sich mir nicht, denn er wird weder von Kritikern noch von Fans der RAF geführt, sondern von einem ordentlichen Gericht.

  9. 30.

    Sie sind doch das beste Beispiel. Wer Kritikern unterstellt sie wären "Fans der RAF", der ist keinen Deut besser als diese Terroristen.

    Zumindest in der Wortwahl.

  10. 29.

    Nein, das ist doch Unsinn! Es wird einen fairen Prozess geben, all den Verschwörungsfreunden und Fans der RAF zum Trotz! Das ist der Unterschied zu den Zielen der RAF und den von ihr gewählten Mitteln.

  11. 27.

    Sollte man Ihr das alles nachweisen können, dann wird die Staatsanwaltschaft das auch beantragen. Wenn der Richter davon überzeugt ist, dann wird sie den Rest ihres Lebens gesiebte Luft atmen! Ich lasse mich überraschen ob Revisionsgründe bei dem Prozess entstehen.

  12. 26.

    So ein Aufriss wegen fast nichts. Sollen sich mal lieber alle mit Rechtsextremisten beschäftigen.

  13. 25.

    So geht es im Rechtsstaat eben nicht! Mit solchen Forderungen bewegen Sie sich doch auch der Linie der RAF.

  14. 24.

    Einsperren bis ans Lebensende und fertig. Da gibt's doch nichts zu besprechen und verurteilen.

  15. 23.

    Eben,hier geht es um organisierte räuberische Bandenkriminalität, über Jahrzehnte verübt, plus versuchter Mord!
    Die letzte Tat soll 2016 begangen worden sein.

    Wer da auf Einstellung dieses Verfahren plädiert, der hat nicht alle Tassen im Schrank, oder noch schlimmer.

  16. 22.

    Ist mir bekannt, wissen wir alle, wollte hier nicht bis auf ein Müh ins Detail gehen!

  17. 21.

    Mord, auch versuchter Mord oder eine Beteiligung daran, verjähren in Deutschland nicht.

  18. 20.

    Ein ganz normaler Tag in den Abläufen in der Justiz.
    Ein ganz normaler Tag in den Kommentaren.
    Ich schließe mich den Worten an, die die Userin Susi Sorglos schrieb: "Ich wünsche mir einen fairen, unaufgeregten Prozess, der nachweisbare Straftaten ahndet."
    Diese Erwartungen an einem Rechtsstaat habe ich.
    Die Erklärungen der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung und der Nebenklage, sind richtig, ob vollständig, klärt nun dieses Verfahren.
    Dass es immer die Radikalen gibt, die höchsts... fordern, es ist alles politisch, es war nichts, gehört zu so einem Tag dazu.
    Das Gericht hat seine Neutralität seine Unabhängigkeit zu waren. Erst dadurch wird es glaubwürdig.
    Was für Details in den nächsten Tagen, Verhandlungstag an das Licht kommen, steht noch auch. Nicht dass Katharina, wer das auch immer ist, etwas zu erzählen hat. Und Frau Blume in den Zeugen stand gerufen wird.

  19. 19.

    In diesem Prozess geht es nicht um Links oder Rechts, es geht um die Frage, ob sie an 13 bewaffneten Überfällen auf Supermärkte beteiligt war. Das RAF-Thema wird in einem späteren Prozess behandelt. Es gibt also erst einmal überhaupt keinen Grund Freispruch, Politisches Verfahren oder Terrorismus zu rufen.

  20. 18.

    So sind sie, die Straftäter der RAF. Mit der Behauptung, der Prozess sei rein politisch geprägt, wechselt Frau K. In die Opferrolle. Hoffentlich kann im Prozess die Staatsanwaltschaft durch gute Beweisketten das Gericht von der Schuld von Frau K. überzeugen. So etwas ist der RAF fremd, die hat sofort geschossen.

  21. 17.

    Ja Ok, bis auf die Mord-Geschichte die ja keine Verjährungsfrist kennt würde ich für den Rest eine Einstellung des Verfahrens plädieren. Sollte man ihr nachweisen das sie an Morddelikten beteiligt war, droht selbstverständlich LL

  22. 16.

    Ich wünsche mir einen fairen, unaufgeregten Prozess, der nachweisbare Straftaten ahndet. Das erwarte ich von unserem Rechtsstaat. Nicht mehr und nicht weniger. Dass Menschen mit rechter Gesinnung Höchststrafe fordern und linke Genossen einen Freispruch, das war vorherzusehen. Der Prozess muss ideologiefrei durchgeführt werden.

  23. 15.

    Denkt vielleicht auch mal irgendjemand an die Opfer? Es sind schwere Straftaten, bei denen unschuldige Menschen geschädigt wurden.

  24. 13.

    Immerhin, nach etlichen Jahrzehnten Fahnung, wurde D. Klette.nicht in Rio de Janeiro oder andern illustren Orten verhaftet, sondern in der Tristesse von Kreuzberg. Jetzt kommt Knast, dann die Grundrente und die Auftritte im ZDF und Co. Dagegen hatte sogar Diogenes von Sinope ein sinnvolleres Leben, mit erheblich weniger Leid für die Mitmenschen. Aber was juckt das schon die woken "Weltverbesserer" von einst und heute.

  25. 12.

    Nein Motive sind nicht egal, und haben bei Aufklärung die oberste Priorität, auch wegen der Srafmaßzumessung.

  26. 11.

    Nein, sollen sie nicht.
    Beziehungstaten in pesönlichen Umfeld, die gefährden nicht die Allgemeinheit, und schon gar nicht die Sicherheheit eines Staates,
    Sie wissen doch, bei einem emotionalen Tötungsdelkt im persönlichen Umfeld, da spricht die Statistik "Bände".

  27. 10.

    Besonders wenn linke Motive eine Rolle spielen, sollte man von Strafen ganz absehen oder zumindest Milde walten lassen. Hier sind nämlich immer hehre Beweggründe und Ziele anzusetzen und im Spiel. Quasi der Robin Hood-Effekt ! Auch bei Gewalt !! Die Justiz kommt dem ja in Teilen schon entgegen. Mit harten und abschreckenden Strafen tut man sich schwer.

  28. 9.

    Nein, das sehe ich anders. Das Gericht darf, muss und wird auch in Erwägung ziehen, wie sich die Angeklagte heute zu ihren Straftaten stellt. Das wird selbstverständlich in das Strafmaß miteinbezogen. Was sie vorschlagen, Brosin, ist hingegen eine Politisierung der Rechtsprechung oder vielmehr eine Vermischung von Exekutive und Judikative. Die Gerichte müssen und sollen aber unabhängig nach ihren eigenen Kriterien urteilen und nicht nach von der Politik oder „dem Staat“ gewünschten Zeichensetzungen. Wie es anders läuft können wir derzeit leider in der Türkei sehen.

  29. 8.

    Ich glaube wohl kaum das jemand 10 Millionen Aktenordner liest. Nicht mal wenn er mehrmals wiedergeboren würde.

  30. 7.

    Politisch, ideologische und religiöse Straftaten sollen besonders hart bestraft werden?

    Was ist mit andere Motive, sollen da leichter bestraft werden?

    Oder sollen Motive nicht vielleicht egal sein? (Ich weiß es nicht)

  31. 6.

    Da zeigt sich wie wenig wir Menschen uns von Raubtieren wirklich unterscheiden. Friss oder stirb. Wer nicht so denkt, muss aussortiert werden. Frieden schafft keine Unterwürfigkeit. Macht braucht Konfrontation, nur so kommt man zur Anerkennung. Und es gibt genug, die unterwürfig sind. Davon kommen wir Menschen nicht ab.

  32. 5.

    Die Tradition setzt sich fort. Man denke an die ehemaligen Präsidenten des BKA,Dullien und Dickopf ,beide stramme Nazis und SS Angehörige.Hat ihnen aber nicht geschadet

  33. 4.
    Antwort auf [Auweia ] vom 25.03.2025 um 08:59

    Wenn ich das schon von Auweia lese, diese Frau hat mutmaßlich nur an Überfällen teilgenommen. Sind Überfälle keine Straftaten? Wieso verharmlosen sie so etwas. Natürlich muss hier die volle härte des Gesetzes angewandt werden. Und nach meinen empfinden für alle Straftaten, egal ob vom Ladendiebstahl bis hin zum Mord. Strafen Schrecken ab, auch wenn dies nicht alle glauben. Verhindern tun sie es zwar nicht, aber der eine oder andere überlegt es sich doch.

  34. 3.

    Die Überschrift suggeriert fälschlicherweise, dass es ein Strafverfahren wegen terroristischer Handlungen gâbe. Aber vielleicht ist das dennoch passend; denn die Aufmachung des Verfahrens mit maskierten Polizeispezialkräften usw. sieht genauso aus. Offenbar will hier der Staat doch noch so tun als ob es ihm gelungen wäre, die RAF zu packen, obwohl man gerade daran jahrzehntelang gescheitert ist und diese Taten deswegen nicht mehr zur Anklage bringen kann.

  35. 2.

    Mit Nazis haben wir hier kein Problem, egal woher sie kommen(NSU, Renten für Balten, Asow in Diedersdorf u.a.m.)
    Personen die gegen Nazis sind bekommen in Deutschland Schwierigkeiten!
    Und sich dann beschweren dass AfD gewählt wird.
    Der Güdel-Report lässt grüßen.

  36. 1.

    Politisch, ideologisch und religiös motivierte Gewalttaten müssen immer mit der Höchststrafe geahndet werden. In einer Zeit zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung muss der Staat ein deutliches Zeichen setzen.