Unterlassungserklärung - AfD darf Song von Die Atzen nicht mehr verwenden
Bei einer Wahlparty der AfD in Potsdam wurde ein Song der Band Die Atzen umgedichtet. Die Berliner reagierten nun mit rechtlichen Schritten und forderten die Partei auf, das zu unterlassen. Andernfalls könnte es teuer werden.
Die AfD darf einen Song der Berliner Band Die Atzen nicht mehr verwenden. Das teilte der Vorsitzende der AfD Brandenburg, René Springer, am Dienstag den Mitgliedern des Landesverbandes mit.
Den Angaben zufolge wurde die AfD von einer Rechtsanwaltskanzlei dazu aufgefordert, eine verbindliche strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Im Falle eines Verstoßes gegen eine solche Erklärung würden empfindliche Vertragsstrafen fällig werden, heißt es weiter. " Im schlimmsten Fall würden Prozesskosten von geschätzt bis zu 36.000 Euro anfallen."
Zuvor hatten "T-Online.de" und die "Junge Freiheit" berichtet.
Nach der Landtagswahl hatten AfD-Anhänger zur Melodie des Songs "Das geht ab (Wir feiern die ganze Nacht)" von Die Atzen lautstark und minutenlang ein Lied über Abschiebungen auf der Wahlparty der Partei in Potsdam gesungen.
In der Mitteilung teilt Springer nun weiter mit, dass die AfD eine entsprechende "verbindliche strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" abgegeben habe, die ihr die Verwendung des Songs auf öffentlichen Veranstaltungen sowie in den sozialen Medien untersagt. "Im Falle eines etwaigen Vertragsverstoßes drohen uns empfindliche Vertragsstrafen", so Springer weiter.
Außerdem darf auch das Video der Wahlveranstaltung mit der entsprechenden Passage nicht mehr gezeigt oder geteilt werden. Das würde den Angaben zufolge zu Strafen für die handelnden Mitglieder führen.
Die Atzen äußerten sich bereits kurz nach der Wahlparty auf Instagram mit einem kurzen Statement. Darin hieß es: "Die Einzigen, die unseren Song umdichten dürfen, sind die Hertha BSC Ostkurve und Spongebob."
Sendung: rbb Antenne Brandenburg, 08.10.2024, 21:00 Uhr
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