Unterlassungserklärung - AfD darf Song von Die Atzen nicht mehr verwenden

Di 08.10.24 | 15:53 Uhr
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Archivbild:Die Band "Die Atzen" bei einem Auftritt am 06.08.2011.(Quell:picture alliance/dpa/F.v.Erichsen)
Audio: rbb Antenne Brandenburg | 08.10.2024 | Yvonne Krause | Bild: picture alliance/dpa/F.v.Erichsen

Bei einer Wahlparty der AfD in Potsdam wurde ein Song der Band Die Atzen umgedichtet. Die Berliner reagierten nun mit rechtlichen Schritten und forderten die Partei auf, das zu unterlassen. Andernfalls könnte es teuer werden.

Die AfD darf einen Song der Berliner Band Die Atzen nicht mehr verwenden. Das teilte der Vorsitzende der AfD Brandenburg, René Springer, am Dienstag den Mitgliedern des Landesverbandes mit.

Den Angaben zufolge wurde die AfD von einer Rechtsanwaltskanzlei dazu aufgefordert, eine verbindliche strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Im Falle eines Verstoßes gegen eine solche Erklärung würden empfindliche Vertragsstrafen fällig werden, heißt es weiter. " Im schlimmsten Fall würden Prozesskosten von geschätzt bis zu 36.000 Euro anfallen."

Zuvor hatten "T-Online.de" und die "Junge Freiheit" berichtet.

Nach der Landtagswahl hatten AfD-Anhänger zur Melodie des Songs "Das geht ab (Wir feiern die ganze Nacht)" von Die Atzen lautstark und minutenlang ein Lied über Abschiebungen auf der Wahlparty der Partei in Potsdam gesungen.

In der Mitteilung teilt Springer nun weiter mit, dass die AfD eine entsprechende "verbindliche strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" abgegeben habe, die ihr die Verwendung des Songs auf öffentlichen Veranstaltungen sowie in den sozialen Medien untersagt. "Im Falle eines etwaigen Vertragsverstoßes drohen uns empfindliche Vertragsstrafen", so Springer weiter.

Außerdem darf auch das Video der Wahlveranstaltung mit der entsprechenden Passage nicht mehr gezeigt oder geteilt werden. Das würde den Angaben zufolge zu Strafen für die handelnden Mitglieder führen.

Die Atzen äußerten sich bereits kurz nach der Wahlparty auf Instagram mit einem kurzen Statement. Darin hieß es: "Die Einzigen, die unseren Song umdichten dürfen, sind die Hertha BSC Ostkurve und Spongebob."

Sendung: rbb Antenne Brandenburg, 08.10.2024, 21:00 Uhr

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33 Kommentare

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  1. 32.

    Sie sollten dringend an Ihrer Lesekompetenz arbeiten. Die Künstler wollen halt nicht das ihr geistiges Eigentum von der Afd verhunzt wird. Die sogenannte Alternative muss sich vorher erkundigen ob sie das Lied verwenden darf. Aber rumopfern ist ja das was Afdler am besten können.

  2. 31.

    Trotzdem stimmt es, dass die Migration viel besser und im Sinne unseres Landes gesteuert werden muss!

  3. 30.

    "wenn die Grünen singen würden, alle Autos abschaffen, dann wäre es völlig in Ordnung"

    Ja, das wäre völlig in Ordnung, sogar nicht nur dann, wenn es "die Grünen" singen würden.
    Autos sind nämlich Gegenstände, die haben keine Rechte. Über die kann Mensch singen, was sie/er will.

    Menschen hingegen, die sie hier mit Autos, also Gegenständen, gleichsetzen, haben diese Rechte hingegen schon. Deshalb nennt man das auch Menschenrechte.

  4. 29.

    Wieso? Ich als AfD-Wähler höre z.B. Pink Floyd, Yes, Doors, Patti Smith (die gern als links bezeichnet wird). Darf man das überhaupt als AfD-Wähler? Oder muss ich diese ekelhaften Rechten Bands hören?

  5. 28.

    Nun ja, es besteht m. E. schon ein Unterschied darin, ob man auf einer offiziellen Wahlparty ein gebasteltes Schild mit der Aufschrift: MILLIONENFACH ABSCHIEBEN! vor sich herschwenkt und dazu den Partyhit von "Die Atzen" in "Hey, das geht ab, wir schieben sie alle ab!" umgedichtet herumgrölt - oder ob die Grüne Jugend ähnlich party-launig bspw. "Wir schaffen die Autos ab!" singen würde. Finden Sie nicht auch, Tai?

    https://www.rbb24.de/politik/wahl/Landtagswahl/2024/afd-wahlparty-potsdam-lied-abschiebungen-.html

  6. 27.
    Antwort auf [der Clemens] vom 08.10.2024 um 19:47

    Mal ab von Ihrer unterirdischen Orthographie und dem generell wirren Geschreibsel, ist Grönemeyer kein "linke staats", sondern ein Künstler der Fest auf dem Boden der FDGO steht und sich auch mal relevant zu Wort meldet. Im Übrigen stammt der Song, den Sie offenbar meinen, nicht von HG, sondern von Ina Deter, "der Clemens".

  7. 26.

    Ich habe irgendwie das Bedürfnis, dieses Lied jetzt ganz laut zu machen und das um zu Texten. Und lasst mich raten, wenn die Grünen singen würden, alle Autos abschaffen, dann wäre es völlig in Ordnung, weil sind ja die Grünen die dürfen ja alles.

  8. 25.

    "AfD darf Song von Die Atzen nicht mehr verwenden ... " ... merkwürdig, dabei hat doch die AfD UND Umfeld soooo tolles toitsches Liedgut zur Verfügung ... wieso nicht "schwarz braun ist die Haselnuss" von Heino ...hüstel ...

  9. 24.

    "... und sind es auch nur 7 oder 8, es sind Fans und Fans sind eine Macht. (Frank Schöbel)

  10. 22.

    Wieso sollte man "gelassen" sein, wenn Faschisten das künstlerische Eigentum anderer Leute kapern?
    Völlig egal wieviel Respekt Sie haben, oder für wie bedeutend Sie "Die Atzen" halten.

    Sie sind ein lustiger Kandidat fürs Amtsgericht. Die Begründung man habe geklaut, missbraucht, weil man den Eigentümer eh für unwichtig hält, erledigt ein Amtsgericht im 10-Minutentakt zu Ungunsten des Diebes

    Im übrigen informieren Sie sich. Die öffentliche Aufführung eines Musikstücks war schon immer Gema-Gebührenpflichtig.
    Und aus der Sicht der Gema ist eine öffentliche Aufführung schnell, was viele für eine private halten.

  11. 21.

    >>>Ich bin auch nicht sicher, ob die "Atzen" da überhaupt etwas verbieten können, wenn kein Kommerz dahinter steht.<<<

    Laden sie als Privater illegal Musik von den Atzen und lassen sich erwischen.

  12. 20.

    >>>nicht bei Privatpersonen, soweit die nicht gewerblich agieren. Als Privatperson können Sie also so ziemlich alles machen, solange Sie damit weder Geld verdienen, noch Werbung für irgend etwas oder irgendwen damit betreiben.<<<

    Diese Aussage ist falsch. Als Privatperson kassieren sie zB. beim illegalen Filesharing vom Rechteinhaber ebenso eine Unterlassungserklärung.

  13. 19.

    Erstens heißt es „Die Atzen“, zweitens haben Künstler ihre Rechte am Song. Drittens ist es unerheblich, was Die Atzen derzeit machen. Und man muss nicht jeden Künstler kennen. Dennoch hat fast jeder seine Fans.

  14. 17.

    "Dazu bedarf es meines Erachtens nicht der Mithilfe der "Atzen", einer in die Jahre gekommenden Partyschlager-Truppe. Ich hatte noch nie von den Leuten gehört und deshalb mal bei Wikipedia nachgesehen, letztere größere Chartplatzierung 2012."

    .....spielt es eine Rolle, ob die Gruppe bekannt ist oder nicht? Das Lied scheint es jedenfalls zu sein, sonst wäre es ja nicht gespielt worden oder? Wenn ein Lied von mir umgetextet und für politische Zwecke benutzt werden würde, würde ich auch versuchen, mich dagegen zu wehren. Ich finde diesen Schritt deswegen vollkommen normal und auch richtig.

  15. 16.

    Das ist kein Verbot.
    Die Atzen wollen bloß nicht, dass ihr Kunstwerk von Rechtsextremisten vereinnahmt wird.
    Aber bei AfDlern ist ja alles ein Verbot.

  16. 14.

    Bitte mehr Gelassenheit. Es gibt zahlreiche andere Melodien, wo die AfD Jugend ihre Songs entwickeln kann. Ich bin auch nicht sicher, ob die "Atzen" da überhaupt etwas verbieten können, wenn kein Kommerz dahinter steht. Dazu bedarf es meines Erachtens nicht der Mithilfe der "Atzen", einer in die Jahre gekommenden Partyschlager-Truppe. Ich hatte noch nie von den Leuten gehört und deshalb mal bei Wikipedia nachgesehen, letztere größere Chartplatzierung 2012.

  17. 13.

    Verboten ist hier nichts. Die Unterlassungserklärung ist genau genommen kein Verbot, sondern eine Maßnahme gegen unlauteren Wettbewerb und ist erst mal nur bei Firmen und Organisationen anwendbar, nicht bei Privatpersonen, soweit die nicht gewerblich agieren. Als Privatperson können Sie also so ziemlich alles machen, solange Sie damit weder Geld verdienen, noch Werbung für irgend etwas oder irgendwen damit betreiben. Alle Anderen dürfen eben nicht ungefragt Werke oder Produkte Dritter nutzen, nachahmen oder vervielfältigen.

  18. 12.

    Na ja, wichtig vielleicht nicht, dann wohl eher berechtigt (aus Sicht der Künstler). Die Unterlassungserklärung gilt aber eben nur gegen die Partei direkt, die darf es also offiziell nicht nutzen. Das gilt aber nicht generell auch für die Mitglieder, es sei denn, die würden das in offizieller Parteiamtsausführung nutzen, und gleich gar nicht für Anhänger oder für Fans des umgedichteten Liedguts. Insofern ist es nur ein Etappensieg in einem Kampf, den die Künstler nicht gewinnen können. Es geht da eher um die nachvollziehbare Distanzierung.

  19. 11.

    Jut so Atzen - wehrt Euch.

  20. 10.

    Mal schauen, welches Lied als nächstes verboten wird.

  21. 9.

    Ganz,ganz wichtige Meldung.Kommt sofort nach" Präsident Biden sagt Besuch ab".

  22. 8.

    Zu dem Schwamm habe ich von allen genannten am meisten Vertrauen.

  23. 7.

    Weidel, was geht ab? Die Atzen mahnen dich ab!!!!

  24. 6.

    Danke liebe Atzen! Wie das rechte Spektrum immer häufiger versucht populäre Songs zu ihrem eigenen Interesse umzutexten und in social Media zu verbreiten ist dreist, anmaßend und sehr perfide.

  25. 5.

    Sehr gut. Zu Hertha und Spongebob habe ich auch deutlich mehr Vertrauen.

  26. 3.

    Ich habe es so verstanden, dass es eine außergerichtliche Abmahnung war. Hier hat kein Gericht entschieden. Wichtig ist es trotzdem.

  27. 2.

    Wichtiges Urteil

  28. 1.

    Richtig So.

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