Gerichtsurteil - Giffey-Angreifer bleibt dauerhaft in psychiatrischer Klinik

Fr 18.10.24 | 11:01 Uhr
Archivbild:24.09.2024, Berlin: Franziska Giffey (SPD), Berliner Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, steht beim Prozess wegen eines tätlichen Angriffs auf sie vor dem Sitzungssaal im Berliner Landgericht.(Quelle:dpa/B.v.Jutrczenka)
Bild: dpa/B.v.Jutrczenka

Ein polizeibekannter, psychisch kranker Mann hatte die Berliner Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) in einer Bibliothek attackiert. Er soll dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus bleiben.

Nach einem Angriff auf Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) hat das Landgericht eine dauerhafte Unterbringung des Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die Richter folgten damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das teilten die Berliner Strafgerichte am Freitag mit.

Der Verteidiger des inzwischen 75-Jährigen hatte dagegen gefordert, von einer Schuldfähigkeit seines Mandanten auszugehen und das Verfahren auszusetzen. Für eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus müsse es sich um erhebliche rechtswidrige Taten handeln, argumentierte der Anwalt. Die lägen in diesem Fall nicht vor. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 75-Jährigen gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er leide unter einer wahnhaften Störung. Es bestehe die Gefahr, dass der Beschuldigte weitere erhebliche Straftaten begehe.

Angreifer wollte Giffey "Denkzettel" verpassen

Der 75-Jährige hatte vor Gericht eingeräumt, Giffey am 7. Mai in der Gertrud-Haß-Bibliothek in Berlin-Rudow mit einem Beutel geschlagen zu haben. Er habe der SPD-Politikerin einen "Denkzettel" verpassen wollen, erklärte der Rentner. Sie habe 20 Jahre lang nicht auf Schreiben von ihm reagiert. In dem Beutel hätten sich lediglich Zeitungen befunden.

Vor Gericht bezeichnete sich der 75-Jährige als "Widerständler". Kurz nach dem Angriff auf Giffey war er gefasst worden und ist seitdem vorläufig in einem Krankenhaus des Maßregelvollzugs untergebracht. Er ist den Ermittlungsbehörden durch zahlreiche Strafverfahren unter anderem wegen Beleidigung bekannt, die wegen Schuldunfähigkeit eingestellt wurden.

Sendung: Fritz, 18.10.2024, 12 Uhr

Kommentar

Bitte füllen Sie die Felder aus, um einen Kommentar zu verfassen.

Kommentar verfassen
*Pflichtfelder

Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Kommentare, bei denen die E-Mail-Adresse in den Feldern Name, Wohnort oder Text geschrieben wurde, nicht freigegeben. Mit Nutzung der Kommentarfunktion stimmen Sie unserer Netiquette sowie unserer Datenschutzerklärung (Link am Ende der Seite) zu. Wir behalten uns vor, Kommentare, die nicht zu einer konstruktiven Diskussion beitragen, nicht freizugeben oder zu löschen. Wir geben keine Auskunft über gelöschte oder nicht freigegebene Kommentare. Mit der Abgabe eines Kommentars erklären Sie sich mit diesen Regeln und den Kommentarrichtlinien des rbb einverstanden.

Nächster Artikel