Urteil des Landesverfassungsgerichts - Maskenpflicht im Brandenburger Landtag war rechtmäßig

Mi 23.10.24 | 19:34 Uhr
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Brandenburger Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD, l) unterhält sich vor Beginn der Sitzung des Brandenburger Landtages mit einer Mitarbeiterin. (Quelle: dpa/Soeren Stache)
Bild: dpa/Soeren Stache

Abgeordnete des Brandenburger Landtags mussten während der Corona-Pandemie ab Ende September 2020 Masken tragen. Das war rechtmäßig. So hat es das Landesverfassungsgericht am 11. Oktober entschieden. Der Landtag hat diesen Beschluss am Mittwoch veröffentlicht.

Geklagt gegen die Maskenpflicht hatte die AfD

Die Maskenpflicht habe Abgeordnete nicht unangemessen in der Ausübung ihres Mandats eingeschränkt, so das Gericht. Die parlamentarische Arbeit sei gewährleistet gewesen. Die Parlamentarier und Parlamentarierinnen hätten trotz Maskenpflicht beispielsweise ihre Rede-, Frage-, Antrags- oder Stimmrechte wahrnehmen können.

Auch der Austausch mit Besucherinnen und Besuchern sei größtenteils gewährleistet gewesen. Einschränkungen für Besucher, die aus politischer Überzeugung keine Masken tragen wollten und das Parlamentsgebäude deshalb nicht betreten konnten, seien in Abwägung mit den Rechten von Abgeordneten vertretbar gewesen.

Gegen die Maskenpflicht geklagt hatte die AfD.

Sendung: rbb24 Inforadio, 23.10.2024, 19 Uhr

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4 Kommentare

  1. 2.

    Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung auch wenn es andere nicht passen tut

  2. 1.

    Die AfD nutzt jede Gelegenheit um die staatlichen Institutionen zu destabilisieren. Einfach nur ekelhaft.

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