Urteil des Landesverfassungsgerichts - Maskenpflicht im Brandenburger Landtag war rechtmäßig

Mi 23.10.24 | 19:34 Uhr
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Brandenburger Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD, l) unterhält sich vor Beginn der Sitzung des Brandenburger Landtages mit einer Mitarbeiterin. (Quelle: dpa/Soeren Stache)
Video: rbb24 Brandenburg aktuell | 23.10.2024 | Diana Azzam | Bild: dpa/Soeren Stache

Abgeordnete des Brandenburger Landtags mussten während der Corona-Pandemie ab Ende September 2020 Masken tragen. Das war rechtmäßig. So hat es das Landesverfassungsgericht am 11. Oktober entschieden. Der Landtag hat diesen Beschluss am Mittwoch veröffentlicht.

Geklagt gegen die Maskenpflicht hatte die AfD

Die Maskenpflicht habe Abgeordnete nicht unangemessen in der Ausübung ihres Mandats eingeschränkt, so das Gericht. Die parlamentarische Arbeit sei gewährleistet gewesen. Die Parlamentarier und Parlamentarierinnen hätten trotz der Maskenpflicht im Landtagsgebäude beispielsweise ihre Rede-, Frage-, Antrags- oder Stimmrechte wahrnehmen können.

Auch der Austausch mit Besucherinnen und Besuchern sei größtenteils gewährleistet gewesen. Einschränkungen für Besucher, die aus politischer Überzeugung keine Masken tragen wollten und das Parlamentsgebäude deshalb nicht betreten konnten, seien in Abwägung mit den Rechten von Abgeordneten vertretbar gewesen.

Gegen die Maskenpflicht geklagt hatte die AfD.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 23.10.2024, 19:30 Uhr

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37 Kommentare

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  1. 37.

    Hinterher ist man immer schlauer aber sie wußten ja bereits alles vorher. Genau wie ihr "Verein".

  2. 36.

    Er braucht Sie nicht erhellen, weil Sie schon das gebrachte Argument ignorieren wollen. Alleine, dass Einfluss auf die Risikobewertung genommen wurde und das RKI daher entgegen aller wissenschaftlichen Fakten die Gefahr nicht herabgestuft hat, übrigens auf eine immer noch relativ hohe Warnstufe (!), reicht doch schon vollkommen als Beleg aus.

  3. 35.

    Ich habe mir die ungeschwärzten RKI-Protokolle heruntergeladen, und zu einzelnen Stichworten aus den behaupteten Zitaten eine Volltextsuche durchgeführt.

    Ich habe nichts gefunden, dass die Zitate stützen würde.

  4. 34.

    Dann bitte, erhellen Sie uns. Sie haben ja offenbar die tausenden Seiten penibel durchgearbeitet, um sich ein sachliches Gesamtbild bilden zu können.

  5. 33.

    Auch für Sie, Steffen, der Hinweis, dass das RKI klar gestellt hat, dass die Politik keinen Einfluss auf die Risikobewertung durch das RKI vorgenommen hat. Entsprechende Behauptungen sind frei erfunden oder beruhen auf aus dem Zusammenhang gerissenen Informationen.

    Was der Bevölkerung zuzumuten ist, entscheiden im Zweifel Gerichte. Und das tun sie - wie dieser Artikel beweist.

  6. 32.

    Wenn Sie zitieren, sollten Sie die Quelle angeben. Und nicht einfach welche erfinden.

    Zudem wurde die Möglichkeit einer Herabstufung damals sehr wohl öffentlich diskutiert.

  7. 31.

    Ja aber wir haben wirklich AKTUELLE und sich demnächst verschärfende Probleme, als uns mit diesem Schwachsinn: „War die Anordnung der Maskenpflicht im Brandenburger Landtag verfassungskonform oder nicht“ jahrelang zu beschäftigen.
    Aber sowas ist auch typisch deutsch. Wir verbeißen uns gerne in Nebenschauplätzen und schlafen lieber beim Wesentlichen.

  8. 30.

    Hallo, einfach mal zu den RKI Files informieren, wie die Politik Einfluss auf das RKI und dessen Veröffentlichungen genommen hat, insbesondere und gerade bei der Risikobewertung. Das war alles andere als lapidar. Wenn der Staat in Grundrechte eingreift, was er zum Schutz der Bevölkerung zweifellos darf und soll, dann muss das zwingend notwendig und verhältnismäßig sein. Wenn solche Maßnahmen auf politisch beeinflussten Bewertungen beruhen, dann muss das aufgearbeitet werden, denn unsere Freiheitsrechte sind unveräußerlich.

  9. 29.

    Aus den ungeschwärzten RKI-Protokollen geht jedoch zum Beispiel hervor, dass das RKI im Frühjahr 2022 aufgrund der Datenlage eine Herabstufung der Risikobewertung für die Bevölkerung vornehmen wollte, das BMG diese Reduzierung aber ablehnte und zu verstehen gab, dass dies politisch nicht gewollt sei, da dies als zu starkes „Deeskalationssignal“ von der Bevölkerung wahrgenommen werden könnte.

    Oder: „Die Absonderungsregeln sind aktuell Empfehlungen des Bundes und werden vom RKI lediglich ausgewiesen. (…) Sie beruhen nicht mehr primär auf Basis von Bewertung der wissenschaftlichen Evidenz durch das RKI, sondern wurden politisch durch die MPK, der GMK bzw. durch den Minister Lauterbach selbst festgelegt.“ (Februar 2022)

    Das könnte man um viele viele weitere Punkte ergänzen ...

  10. 28.

    Warum müssen Sie immer in Schwarz und Weiß einteilen, als gäbe es nichts dazwischen. Die wenigsten Kritiker sind Leugner der Pandemie. Diese Bezeichnung soll nur als Totschlagargument genutzt werden. Wie immer mehr heraus kommt und damit zur Tatsache war, wurden Maßnahmen eben nicht strikt auf wissenschaftlichen Grundlagen getroffen, sondern auf politischen Druck, weil der Bevölkerung nicht erklären wollte, dass die erzeugte Panik in dem Umfang übertrieben war und man gut zwei Gänge hätte zurückschalten können. Dass man am Anfang übervorsichtig war, weil man einer unbekannten Gefahr gegenüber stand, war richtig. Aber man ist einfach in diesem Modus geblieben, trotz neuer Erkenntnisse. Die Maske hat im Freien nichts gebracht, Ausgangssperren waren überzogen, ungeimpfte, aber frisch getestete Personen wurden wie Aussätzige behandelt, Kinder wurden in ihrer Entwicklung massiv gehemmt. Das alles auch noch, als man wissenschaftlich bereits wusste, dass es so nicht nötig war.

  11. 27.

    "Impfung verhindert keine Übertragung." Das war lange vorher auch schon dem RKI bekannt und trotzdem wurden 2G Regeln "beschlossen". "Der Schutz der Impfung hält nur relativ kurz an." Trotzdem wurden die Geimpften länger als "immun" betrachtet als Genesene und genesene Ungeimpfte mussten dagegen überall draußen bleiben ... Kinder waren keine Treiber und keine Risikogruppe in der Pandemie, trotzdem wurden Schulen und Kitas geschlossen und Spahn plante eine Impfkampagne für Kinder. "Ansteckung im Freien sehr gering" Trotzdem wurden Spaziergänger im Park von der Polizei gejagt oder Parks als Spielplätze ausgewiesen, damit sich dort keiner aufhält (selber des Platzes von der Polzei verwiesen). Fragwürdige Datenerhebung durch massenhaftes Testen und keine Untersuchuchungen von "an" und "mit" Corona verstorben. Das kann man weiterführen bis zu heutigen Weigerung der Politik das Ganze richtig aufzuarbeiten. Warum sitzen derzeit zwei Soldaten in Haft, da sie sich nicht impfen lassen wollen?

  12. 26.

    Detlef, Ihre Behauptungen über vom RKI zurück gehaltene und nicht öffentlich diskutierte Informationen sind unzutreffend.
    Ich weiß nicht, wo Sie das her haben.

  13. 25.

    Danke für Ihren Kommentar, dem kann ich nur zustimmen.
    Diese Leugner der Pandemie und im Nachhinein Besserwisser sind zum kotzen. Es sind wohl genügend Menschen in der Pandemie gestorben, hätten die damaligen Verantwortlichen nicht gehandelt und wären noch mehr Menschen gestorben, würden die heutigen Besserwisser wohl ähnliche, zum Teil, dumme Kommentare von sich geben. Aber wirklich engagieren in Parteien und Verbänden etc. wollen Sie sich auch nicht.

  14. 24.

    "Leider haben sich alle Kritikpunkte, die ich damals hatte, später als richtig erwiesen."

    Diese Behauptung höre/lese ich oft, aber auf Nachfrage kommt dann nichts.
    So wusste man z. B. von vornherein, dass eine Ausdünnung des Präsenzunterrichts in Schulen nicht gut für die Bildung der Kinder ist. Aber es war halt Pandemie, da muss man abwägen. Im Zweifel nehmen Gerichte die Abwägung der Grundrechte gegeneinander vor. Das ist hier geschehen.

  15. 23.

    Nun, es waren viele wissenschaftliche Fakten z. B. dem RKI bekannt, nur wurden die auf Grund der Weisungsbefugnis durch das BMG nicht offen kommuniziert und danach gehandelt. Nur weil Sie nichts hinterfragen, müssen andere das nicht aus so tun ...

  16. 22.

    Waren es nicht erst 73 Millionen Euro, die der Bund ähh die Steuerzahler für Verfahren um den Einkauf von Coronamaskenzahlen musste? Das Gesundheitsministerium hatte ein halbes Dutzend führender Anwaltskanzleien mandatiert. Die Ausgaben für die Topanwälte steigen stetig – doch vor Gericht gab es für den Bund zuletzt teure Schlappen.

    Da ist so ein Verfahren der AfD derartig pillepalle ...

  17. 21.

    Na nochmal wird sich sowas ja nicht ereignen. Wir wissen ja jetzt von Millionen Schlaumeiern, die alles von Anfang an und vor allem besser wussten. Sollten wir nochmal in die unglückliche Lage einer Pandemie geraten, werden diese Menschen sicher gern bereit sein, die entsprechende Verantwortung für die Leben der Bevölkerung zu übernehmen und sich in den entsprechenden Gremien engagieren.

  18. 20.

    Es brennt aktuell an allen Ecken und die Populisten beschäftigen die Justiz erstmal mit diesem „jahrhundertealten“ Schwachsinn.

  19. 19.

    Welchen Aufwand hat die AFD mit ihrer m.E. völlig sinnfreien Klage “produziert”?

  20. 18.

    Wenn Sie 'zu zweit joggen bis 22 Uhr, alleine bis Mitternacht' oder 'getestet (weil ungeimpft) zur Arbeit und zurück (unter vielen Menschen), aber getestet (weil ungeimpft) nicht zum Friseur dürfen (unter wenigen Menschen) plausibel als korrekte Maßnahmen erörtern könnten, wäre ich Ihnen dankbar und Sie wären den damaligen Entscheidern um Längen voraus.

    Dieses Hinterher-ist-man-immer-schlauer ist nicht das Totschlagargument, für das man es hält.

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