Interview | Reform Paragraf 218 - "Die Botschaft ist: Was du tust, ist eigentlich verboten"

Sa 07.12.24 | 08:13 Uhr | Von Birgit Raddatz
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Archivbild: Eine junge Frau sitzt in Berlin in einem Beratungsgespräch in einer pro familia-Niederlassung. (Quelle: dpa/Britta Pedersen)
Audio: rbb24 Inforadio | 07.11.2024 | Birgit Raddatz | Bild: dpa/Britta Pedersen

Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten will Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche legalisieren und die Beratungspflicht erhalten. Im Interview erklärt eine Pro-Familia-Beraterin, was sich ihrer Ansicht nach für ungewollt Schwangere ändern würde.

Aktuell wird im Bundestag hitzig über eine Reform des Paragrafen 218 debattiert. SPD, Grüne und Linke fordern mehrheitlich eine Reform, die Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen legalisieren würde. Union und AfD lehnen eine Reform ab, die FDP mahnt zur Vorsicht und warnt vor einer übereilten Debatte.

Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hatte sich bereits für eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts ausgesprochen.

Der neue fraktionsübergreifende Gesetzentwurf sieht vor, dass Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche grundsätzlich nicht mehr strafbar sind. Die Beratungspflicht soll bestehen bleiben, aber die derzeit verpflichtende dreitägige Wartezeit zwischen Beratung und Abtreibung soll gestrichen werden. Zudem ist geplant, dass die Kosten für Abtreibungen vollständig von den Krankenkassen übernommen werden. Ob der Gesetzentwurf beschlossen wird, ist noch offen. Jutta Pliefke von Pro Familia in Berlin sieht vor dem Hintergrund ihrer Beratungsarbeit Handlungsbedarf.

Zur Person

Jutta Pliefke ist Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe. Sie arbeitet als Beraterin bei der Pro Familia in Berlin-Schöneberg.

rbb: Frau Pliefke, Sie kennen die Situation zahlreicher schwangerer Klientinnen aus der Beratung bei Pro Familia. Was würde die Reform des Paragrafen konkret ändern?

Eine ganze Menge. Im Moment muss eine Person, die ungeplant schwanger ist, eine regelrechte Odyssee auf sich nehmen: mit vielen Terminen, die sie vereinbaren muss, Adressen, die sie sich suchen muss, Fristen, die sie einhalten muss, Scheinen und Bescheinigungen, die sie besorgen muss. Das ist einfach so zeitaufwändig und belastend, dass viele Personen es gar nicht schaffen, sich mit ihrer Situation auseinanderzusetzen. Das würde sich ändern. Davon abgesehen gibt es eine große Verunsicherung, weil sich viele Schwangere kriminalisiert fühlen.

Durch eine Reform könnte sich aber auch die Situation für die Ärztinnen und Ärzte verbessern, die überlegen, Schwangerschaftsabbrüche anzubieten. Für die ist es im Moment eine sehr komplizierte Situation: In jedem Bundesland gibt es andere Regelungen, welche Papiere nötig sind und welche Qualifikation sie nachweisen müssen. Das ist so kompliziert, dass viele sich damit nicht beschäftigen wollen.

Bislang mussten zwischen dem Ausstellen der Beratungsbescheinigung und dem tatsächlichen Schwangerschaftsabbruch drei volle Kalendertage liegen, das soll sich künftig ändern. Warum werden diese drei Tage als ausschlaggebend angesehen?

Die Drei-Tage-Regel bedeutet für die ungeplant schwangere Personen oft, dass sich der Schwangerschaftsabbruch um eine Woche verschiebt, weil man ja immer das Wochenende einrechnen muss. Das ist eine große Belastung für die Klientin, wenn sie ihre Entscheidung bereits getroffen hat. Und es ist auch aus medizinischer Sicht nicht einfach, denn je später der Abbruch erfolgt, umso schwieriger wird es. Ein Termin in der Beratungsstelle wäre auch nach der Reform weiterhin vorgegeben, aber es würde eben mehr Flexibilität geben.

Was würde die Gesetzesänderung für ihre Beratung bedeuten?

Für viele Menschen ist die ungewollte Schwangerschaft eine krisenhafte Situation. Es gibt viel abzuwägen, zu unterstützen und viele Dinge im Leben zu betrachten, um eine Entscheidung zu finden, mit der die Menschen langfristig gut zurechtkommen. Das ist der Anspruch, den wir haben.

Derzeit ist es so, dass manche von vornherein mit einer gewissen Blockade in die Beratung gehen, was absolut verständlich ist. Sie fragen sich: Was muss ich denn jetzt sagen, dass ich auch dieses Papier [Beratungsbescheinigung, auch Beratungsschein, der bestätigt, dass die Schwangere eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch genommen hat, Anm.d.Red] kriege? Muss ich mir Gründe ausdenken? Kann ich ehrlich sein und auch Zweifel offenlegen? Wir würden uns wünschen, dass sie ganz offen zu uns kommen können und sich einfach beraten lassen würden.

Mit einem neuen Gesetz müssten die Personen nicht das Gefühl haben, irgendwas Bestimmtes sagen zu müssen, um eine Bescheinigung zu kriegen.

Das klingt, als würde eine gewisse Angst mitschwingen, sich strafbar zu machen?

Diese Kriminalisierung schwingt, denke ich, immer mit. Das Wissen, dass es da einen Paragrafen gibt im Strafgesetzbuch. Für viele Frauen fühlt sich ihre Lage wie eine große Ausnahme an und es macht etwas mit ihnen, wenn sie sich vor Augen führen, wie die Gesellschaft mit dem Thema umgeht. Die Botschaft ist: Was du tust, ist eigentlich verboten und bleibt nicht ohne Folgen.

In dem medizinischen Angebot scheint es ein Stadt-Land-Gefälle zu geben. Außerhalb von Berlin kann es mitunter schwierig sein, eine Praxis zu finden, die Schwangerschaftsabbrüche anbietet.

Das stimmt, in Berlin ist es so, dass wir in dem Bereich eine gute Versorgung haben, weil es ein teils sehr engagiertes ärztliches Netzwerk gibt, in dem sich Medizinerinnen und Mediziner mit ihren Fragen austauschen können. Auf dem Land ist das anders, da ist die Unsicherheit bei niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen oft größer. Außerdem existieren je nach Bundesland auch sehr unterschiedliche Vorgaben für die Arztpraxen. Die Medikamente werden über sogenannte Sondervertriebswege zur Verfügung gestellt. Über jede einzelne Tablette müssen komplizierte Dokumentationen erstellt werden. Das ist wirklich kompliziert. Insofern wäre es eine Vereinfachung, wenn eine Abrechnung als medizinische Leistung möglich wäre.

Wenn der Schwangerschaftsabbruch als regulärer Teil der medizinischen Ausbildung und der fachärztlichen Weiterbildung betrachtet wird, dann würde das auf der ärztlichen Seite viele offene Fragen beantworten.

Es hat in den vergangenen Jahren vor Beratungsstellen und Kliniken immer wieder Protest-Aktionen von Abtreibungsgegnern gegeben, die Frauen abgefangen und auf sie eingeredet haben. Seit einigen Wochen nun sind "Gehsteigbelästigungen" gesetzlich verboten. Macht sich das Verbot auch für Pro Familia bemerkbar?

In Berlin waren wir tatsächlich nur sehr wenig davon betroffen. Ich weiß aber von Kolleginnen bei Pro Familia in anderen Städten und von Ärzt:innen, die zum Beispiel in Pforzheim leben und arbeiten, dass wirklich sehr oft Gruppen vor der Beratungsstelle und vor der medizinischen Einrichtung standen. Für die ist es eine große Erleichterung, dass das jetzt verboten ist und in Zukunft nicht mehr passieren wird.

Vielen Dank für das Gespräch!

Das Interview führte Birgit Raddatz, rbb24 Inforadio

Hintergrund zu Paragraf StGB 218

Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland durch den Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch geregelt. Eingeführt wurde das Gesetz im Jahr 1871. Ursprünglich sah es eine Zuchthausstrafe von fünf Jahren für Frauen vor, die vorsätzlich abtrieben.

In den frühen 1900er Jahren gab es Debatten über mögliche Reformen, wobei ein Kompromiss gefunden wurde, der die Zuchthausstrafe abschaffen und das Höchstmaß auf zwei Jahre Gefängnis festsetzen sollte. Durch die NS-Zeit und die Nachkriegszeit hinweg blieb der Paragraf 218 bestehen, wobei Abtreibungen unter bestimmten Bedingungen straffrei blieben.

Heute steht der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland immer noch grundsätzlich unter Strafe - ist aber in den ersten zwölf Wochen straffrei, wenn Frauen sich vorher beraten lassen und zwischen der Beratung und dem Schwangerschaftsabbruch drei Tage vergehen. Krankenkassen übernehmen die Leistung nicht.

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Sendung: rbb24 Abendschau, 07.12.2024, 19:30 Uhr

Beitrag von Birgit Raddatz

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  1. 99.

    Nun, in diesem Fall fehlt es der hiesigen Rechtssprechung bezüglich des § 218 an der Allgemeingültigkeit innerhalb der EU, und dass ist für alle betroffenen Frauen gut so. Siehe auch das Beispiel "Polen", dass noch restrektiver ist.

  2. 98.

    Jutta Pliefke von Pro Familia in Berlin sieht vor dem Hintergrund ihrer Beratungsarbeit Handlungsbedarf.
    So ein Absatz im Artikel.

    Sehr geehrte Frau Pliefke,
    Vielen Dank für das Interview.
    Brachte es mir Klarheit, wo wir als Gesellschaft stehen.
    Auch die Rede im Bundestag zeigte deutlich den Weg, nun endlich zu handeln. Eine Änderung im Strafrecht ist der eine Schritt, der zweite gilt den Familien, die Luft zum Atmen zu geben.

  3. 97.

    Eine Religion begründet sich auf Glauben, und nicht auf wissenschaftliche Erkenntnisse,
    Theologie ist keine Wissenschaft, dd sie sich nicht wissenschaftlicher Erkenntnisse bedient, sondern ein Fach, dass sich der eigene Materie widmet um theologische Wissenschaftstheorien zu entwickeln.

  4. 96.

    Das ist Quark. Es gibt bisher nur die noch aktuelle Rechtsprechung des Verfassungsgerichts. Sie können sich als Staat nunmal nicht darum drücken, klar zu sagen, wo Leben beginnt. Und das das Leben im GG geschützt ist, ist richtig. Wenn eine Frau ohne eine Ermächtigung abtreibt, begeht sie ein Tötungsdelikt. Daher bedarf es einer gesetzlichen Grundlage für eine Abtreibung. Bisher das StGB.

  5. 95.

    Medizin und Theologie sind Wissenschaften. Sie doppeln ja die Begriffe. Und vergessen die Biologie und Jura. Worin besteht der Konsens? Das haben Sie leider nicht gesagt. Und nein, die theologische Sicht ist hier nicht vorherrschend. Und auch insgesamt nachrangig.

  6. 94.

    Nun, es gibt bei diesem Thema eine wissenschaftlich - medizinischen Konsens, oder eine theologisch begründete Sicht, und so kommt es auch innerhalb der EU zu unterschiedlicher gesetzlich geregelter Handhabung mit diesem Thema.

    Da die EU eine Gemeinschaft ist, muss man sich nicht der hiesigen weitgehend theologischen Sicht bedinunslos anschließen, und im Falle einer ungewollten Schwangerschaft kann man ohne Gewissenskonflikt einen Abbruch da vornehmen lassen, wo sich die Gesetzgebung an die Wissenschaft anlehnt.

  7. 93.

    "Nicht die Verantwortung alleine auf die Männer schieben."

    Habe ich die Verantwortung alleine auf die Männer geschoben? Habe ich irgendwo geschrieben, dass Männer alleine dafür verantwortlich wären? Ich habe geschrieben:

    "Richtig, es gehören auch Männer dazu, dass Frauen ungewollt schwanger werden."

    Was ist an dem Wort "auch" falsch zu verstehen und warum machen Sie daraus:

    "Nicht die Verantwortung alleine auf die Männer schieben."

    Ihre Interpretation meines Kommentars ist falsch und es zeigt mir, wie Sie Kommentare lesen und verstehen (wollen).

  8. 92.
    Antwort auf [Soso] vom 08.12.2024 um 10:56

    Es wäre sinnvoll sich mit solchen Äußerungen zurückzuhalten, da immer zwei dazugehören!
    Nicht die Verantwortung alleine auf die Männer schieben. Meinen Sie das BVerfG hat sich damit nicht auseinandergesetzt?
    Und wer si argumentiert wie Sie zeigt, dass Sie es nicht schaffen eine von allen akzeptierte Definition von Leben abzugeben!

  9. 91.

    Richtig, es gehören auch Männer dazu, dass Frauen ungewollt schwanger werden. Sie brauchen jetzt allerdings nicht so zu tun, als hätten Sie irgendein Interesse an der Situation der Frauen. Ihre bisherigen Kommentare zeigen sehr deutlich, dass Ihr vorrangiges Interesse dem des Embryos dient. Dass Frauen so gut wie nie solch eine Entscheidung leichtfertig fällen werden, auf die Idee sind Sie noch nicht gekommen? Als wenn Frauen schwanger werden und dann solch eine Entscheidung leichtfertig fällen. Ich denke, das ist für die allermeisten eine wirklich schwierige Entscheidung und man(n) sollte es nicht noch schwieriger machen, als es ohnehin schon ist, das ist meine Meinung dazu.

  10. 90.

    Es geht darum, ab wann Leben zu schützen ist. Nur darum geht es. Das darf eben nicht ein einzelner Mensch individuell definieren.

  11. 89.

    Schade!
    Schade, dieses Zeilen lesen zu müssen.
    Spätestens mit Artikel zwölf und zwölf - a wird die Aussage unvollständig. Nun ist dann so.
    In den anderen Beiträgen zeigten Sie deutlich, was Sie vom Leben halten, wie für Sie der Schutz des Lebens begründet ist. Das ist Ihre Sicht auf die Dinge. Das ist Ihre Meinung. Ob Sie vollständig ist? M.E. Nein. Dieses ist meine Sicht.

  12. 88.

    Sie können argumentieren wie Sie wollen, entscheidet sich die Frau für einen Abbruch der Schwangerschaft und eine Abtreibung ist noch möglich, dann ist es ganz alleine ihre Entscheidung.
    Ihre Paragraphen sind vollkommen uninteressant und es hat auch niemanden zu interessieren warum sich die Frau dafür entscheidet.

  13. 86.

    Und da sind wir wieder bei der verfassungswidrigen Fristenlösung. Das BVerfG hat sich aus gutem Grund für die Indikationslösung entschieden, eben um Schwangerschaftsabbruch nicht als Verhütungsmittel zu Lasten der Frau einzusetzen!

  14. 85.

    „Alte weiße Männer“, das zeigt mir, aus welchem Lager Sie kommen. Soweit ich mich erinnere waren an allen drei Entscheidungen des BVerfG auf Richterinnen beteiligt! Gilt für Sie auch das sie alte weiße Männer seien?

  15. 83.

    Ihr Argument kenne ich aus allen drei Debatten. Doch das BVerfG stellt nicht auf das Schmerzempfinden als Definition für Leben ab. Lesen Sie unter BVerfGE 88, 203-366 nach!
    Ihre Argumentation erinnert mich an die Argumentation der Nazis bei der T4-Aktion!

  16. 82.

    Das ist derzeit das StGB. Könnte aber auch komplett im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. Oder ein eigenständiges Grundrecht auf Abtreibung. Es ist halt zu klären, wie Schwangerschaftsabbrüche für alle Beteiligten komplikationslos ermöglicht werden können, ohne das Recht auf Leben zu missachten.

  17. 81.

    Was har dieser Post mit meinem Hinweis auf den Geltungsbereich des Art 2GG zu tun? Nichts, er zeigt nur, dass Sie nicht im Stande sind sich mit den aus Art 2 GG erwachsenden Rechten auseinanderzusetzen!

  18. 80.

    Natürlich kann der Mensch entscheiden, ob und wie er sich fortpflanzen möchte. Der Natur freien Lauf zu lassen, hat man schon in jeder Hinsicht längst aufgegeben.

  19. 78.

    „ Aber die Biologie sieht es halt anders.“ wo haben Sie das denn her? Im Gegenteil. Stichwort DNA. Außerdem ist zu bedenken, dass die Rechte von Kindern immer mehr an Bedeutung haben, wie das Verfassungsgericht sich hierzu heutzutage äußern würde, ist unklar. Die Frage bleibt, wie und ab wann der Staat Leben schützen muss. Nur darum geht es. Dazu muss biologisch festgelegt werden, ab wann Leben existiert und juristisch wie es zu schützen ist. Das ist der Punkt. Erst Biologen, dann Juristen. Es ist keine Frage der Politik, sondern der Wissenschaft.

  20. 77.

    Für Artikel 2 GG wie für jeden Artikel des GG (außer 1 GG) gilt…. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

  21. 75.

    Sie mögen Jurist sein, doch eben keine Frau. Glauben Sie mir, das ist keine leichtfertige Entscheidung, welche man da treffen muss. Es geht sehr viel in einem vor. Beweggründe dafür oder dagegen sind individuell, kein/e Mädchen/Frau schaut dabei ins GG. Der Entschluss, einen 'Zellklumpen' zu betrachten, hilft in gewisser Weise. Seinerzeit hätte ich dem Kind nichts bieten können, noch nicht einmal den Namen des Vaters. Meine Güte, war ich dämlich damals. Andererseits war es eine Art Kehrtwende in letztlich das Leben, welches ich heute führe, mit zwei gewollten Kindern von einem gescheiten Mann, die ich vernünftig versorgen und erziehen kann.

    Mein Rat an jede Betroffene: Triff deine Entscheidung mit gutem Gewissen, frei vom Gedanken an die eigentliche Strafbarkeit und bereue es nicht. Dein Leben, dein Körper.

  22. 74.

    Die Alternative für Deutschland will das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche massiv einschränken. Demnach sollen Schwangerschaftsabbrüche nur noch „bei kriminologischer oder medizinischer Indikation“ erlaubt sein, heißt es dort – also etwa nach Vergewaltigungen oder in Fällen, in denen die Gesundheit der Mutter gefährdet ist. Stattdessen will die AfD eine „Willkommenskultur für Kinder“ etablieren. Scharfe Kritik übt die AfD an der Schwangerschaftskonfliktberatung, die laut derzeitiger Rechtslage eine Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch ist. Die Beratung sei „in vielen Fällen zu einem formalen Verwaltungsakt verkümmert und befördert eine Bagatellisierung dieses schwerwiegenden Eingriffs“.

    Ihr wollt Frauenrechte einschränken? So wie alle Rechtsextremen Frauenrechte einschränken?

    Welche Frau wählt freiwillig die AfD?

  23. 73.

    Vor Beratungsstellen, Praxen und Kliniken müssen wir schwangere Frauen wirksam vor Belästigungen und unzumutbaren Einflussnahmen schützen. Hier hat Meinungsfreiheit ihre Grenzen.
    Lisa Paus, Bundesfamilienministerin

  24. 72.

    Bußgelder von bis zu 5.000 Euro können zukünftig Abtreibungsgegnern drohen, die Schwangere oder Personal vor Beratungsstellen und Praxen belästigen.
    Als Belästigung zählt nach dem Gesetzesentwurf auch, Schwangeren gegen ihren Willen die eigene Meinung aufzudrängen.
    Der Fachverband Pro Familia begrüßt das Gesetz und erhofft sich davon einen Abschreckungseffekt.

  25. 71.

    Der Embryo hat das Potential ein menschliches Leben zu werden. Dennoch sollte zwischen dem Potential und einer Person unterschieden werden. Zu der Zeit in der 97 Prozent aller Abbrüche vorgenommen werden, hat der Embryo weder ein Schmerzempfinden noch ein Bewusstsein entwickelt. Im Gegensatz dazu arbeiten Abtreibungsgegner oft mit Bildern von Spätabtreibungen, die normalen Abbrüchen nicht im Geringsten ähnlich.

  26. 70.

    Ich wünsche mir eine Regelung, das die medizinische Versorgung sichergestellt ist, drei Meter neben einem Uni Klinikum, in der kreisstadt wie auch 30, 40, 50 km um dieses Kreisstadt herum.
    Ich wünsche mir, dass die Medizinische Versorgung für meine Frau, meine Töchter und Nichten sichergestellt ist.
    Sichergestellt, dass sie selbstbestimmt und selbstbewusst entscheiden was richtig und was falsch ist.
    Achtzehn Jahre gaben wir den Kindern Werte mit.
    Achtzehn Jahre sammelten die Kinder Werte im Umfeld auf, sei es in der Schule sei es in der außerschulischen Bildung. Dann sind sie auch in der Lage zu entscheiden was richtig ist.

  27. 69.

    "... Als Jurist kann ich Ihnen nur ans Herz legen sich erst mit der Entscheidung zu beschäftigen ehe Sie so unhaltbare Äusserungen in einem Forum von sich geben! "
    So ein Teil Ihres Beitrags.
    Die Juristinn und Juristen die ich kenne, würden den o.g. Satz so nicht formulieren. Nun ist den so.
    Die Entscheidung aus dem Jahre 1993 ist jetzt volljährig.
    Ach, dieses wurde ja von 21 Jahre auf 18 Jahre gesenkt.
    Diese nennt sich Änderung der Rechtssprechung.
    Ob ein Verfassungsgericht heute genauso entscheiden würde mit den gleichen Argumente. Wir werden sehen, was es zu lesen gibt. Soviel zu dem juristisch.
    Mir sagte einmal ein Anwalt, zu der Abschätzung der Erfolgsaussichten.
    Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand.
    Gedanken Pause!
    Auf hoher See gelten die Gesetze der Physik!

  28. 68.

    Zur Meinungsfreiheit zählt auch, das man Entscheidungen alter weisser Männer kritisieren darf. Das sollten sie als "Jurist" wissen. Wenn nicht, müssen sie mit leben.

  29. 67.

    Wenn es den Frauen zu schwer gemacht wird, dann fahren diejenigen, die Geld und Informationen haben, ins Ausland, wie früher. Die anderen versuchen das Kind mit absolut schädigenden Methoden selbst wegzumachen; Folgen: eventuell dauerhafte Unfruchtbarkeit oder schwere gesundheitliche Folgen bis hin zum sogar Tod. Wollen wir das?? Und jede Verhütung kann mal versagen, auch die Pille.

  30. 66.

    Ich dachte, es geht darum, dass Abtreibung in den ersten drei Monaten legal wird. Denn derzeit ist sie noch illegal und nur unter gewissen Umständen und mit umständlicher Beratung einschließlich Wartezeit straffrei. Warum machen Sie jetzt Probleme auf, die doch gar nicht auf dem Tablett stehen?

  31. 65.

    Wie wäre es, wenn Sie mir beantworten, wann für Sie das Leben beginnt? Etwa beim Verschmelzen von Samen und Ei, bei ersten Zellteilung, bei der Nidation oder beim Herzschlag?

  32. 64.

    Artikel 2 des GG redet von der Person- nicht von einem Zellklumpen. Ich weiß ja dass Abtreibungsgegner ( zumeist Männer) gerne das ungeborene Kind über die Mutter stellen. Aber die Biologie sieht es halt anders.

  33. 63.

    Ich habe hier bereits dargestellt, dass Frauen vor allem entkriminalisiert werden müssen, wenn sie sich für eine Abtreibung entscheiden. Um nichts anderes geht es doch im Grunde in der Debatte. Ich habe auch gesagt, dass ich eine entsprechende Aufklärung zu den Pflichten, die aus einer Schwangerschaft entstehen, für alle spätestens im Jugendalter für richtig halte. Ich bin für: freie Entscheidungsmöglichkeit in den ersten drei Monaten inklusive Beratung durch die Stelle, die die Abtreibung vornimmt. Dadurch werden Wege verkürzt. Der Grund für die Abtreibung ist allein Sache der Eltern bzw. der Mutter. Beraten wird nur dazu, ob es eine Lösung für deren Problem mit der Schwangerschaft geben würde. Entkriminalisierung der Ärztinnen und Ärzte, die Abtreibung inkl. Beratung anbieten. Statt „Abtreibung ist nicht erlaubt, aber in den ersten drei Monaten straffrei“ muss es heißen „Abtreibung ist nach dem 3. Monat verboten und strafbar“. Zudem sollte man sich v.a. um die Geborenen kümmern.

  34. 62.

    Ab wann beginnt das Leben? Der grungsetzliche Anspruch muss vom Staat verwirklicht werden. Wie soll er das machen? Diese Fragen werden von denjenigen, die hier vehement den Abbruch verteidigen, ausgeklammert. Bis wann darf der Abbruch denn stattfinden?

  35. 61.

    Vielleicht einmal ehrenamtlich Frauen beraten, damit diese Abtreiben können, ohne stigmatisiert zu werden, ein Herz für Frauen, das würde Ihnen gut stehen.

  36. 60.

    Wie viele Kinder haben Sie denn persönlich ausgetragen, um Frauen werten zu wollen?

  37. 59.

    Da Sie noch nie selbst schwanger waren oder jemals schwanger werden, sollten Sie das Thema jenen überlassen, die es betrifft. Anmaßend ist es, Macht über Frauen und Ihre Körper verbal ausüben zu wollen, dazu hat niemand ein Recht. Frauen sind gleichberechtigt und niemand darf darüber entscheiden, was mit ihrem Körper passiert. Das tun Frauen allein und selbstbestimmt.

    Wer es gut mit Frauen meint, der redet anders, nämlich wissend und verstehend, helfend und unterstützend. Das Leben einer Frau ist wertzuschätzen. Das vermisse ich bei Ihren Äußerungen komplett.

  38. 58.

    Ad Eins ich bin der ehrenamtlichen Jugendhilfe tätig und ad Zwei mein Rat an Sie: beschäftigen sich mit Art 2 GG und seiner Auslegung ehe Sie meinen mir Vorhaltungen zu machen!

  39. 57.

    Besorgen Sie sich die Entscheidung des BVerfG und lesen die Entscheidungsgründe. Sie dürften erstaunt sein!
    Als Jurist kann ich Ihnen nur ans Herz legen sich erst mit der Entscheidung zu beschäftigen ehe Sie so unhaltbare Äusserungen in einem Forum von sich geben!

  40. 55.

    Liebe Frauen, lasst euch bloß nicht von Männern, die gar keine Kinder bekommen, erzählen, was ihr mit eurem Körper zu tun habt. Ihr seid selbstbestimmt und gleichberechtigt und wenn es eure Entscheidung ist, ein Kind nicht austragen zu können, dann ist das so. Euer Leben steht im Vordergrund und Ihr entscheidet. Ihr benötigt Unterstützung, ihr braucht aber keine Moralapostel, die euch noch erklären wollen, was im Mittelalter so darüber gedacht wurde.
    Ihr Frauen benötigt Männer, die euch in der Situation unterstützen und nicht stigmatisieren. Wer eine Frau in dieser schwierigen Situation nicht emotional verstehen kann und möchte, ist wahrscheinlich weniger am Wohlbefinden der Frau interessiert. Es muss endlich entkriminalisiert werden, da war der Osten übrigens Jahrhunderte voraus. Nach der Wende diese Dekadenz in der Gesellschaft. Wir waren schon mal weiter.

  41. 54.

    Sie argumentieren inbrünstig gegen Abbrüche und verweisen, entschuldigung, kaltschnäuzig auf das BVerfG. Wie wäre Ihre Argumentation angesichts der Tatsache das die meisten Fehlgeburten bis zur 12. Woche auftreten. Also bei der Abwägung von bestehendem Leben, nämlich das der Mutter, gegen das von möglicherweise entstehendem Leben.

  42. 53.

    Wenn das Embryo hierzulande so ein hohen Stellenwert hat, dann wundert es, dass bei einer spontaner Fehlgeburt dieses abgegangene Embryo doch nur als ein Abfallprodukt gilt,
    Dann scheint nur die Ratio gepaart mit der Vernunft zu "regieren", und Religion und daraus abgeleitete Konstrukte haben keinerlei Bedeutung mehr, da hat der Ruf nach Gott und nach dem irdischen Erbrecht etc keine Bedeutung mehr.

  43. 52.

    Bis zu welchem Alter sollten Ihrer Meinung nach Abbrüche erlaubt sein? Und welche Gründe? Wenn ich z.B. einen Jungen haben will, aber es ist ein Mädchen im Bauch? Abtreiben, bis es das richtige Geschlecht hat? Oder aber ich bekommen einige Wochen vor der Geburt ein tolles Jobangebot. Darf ich dann noch abtreiben? Usw….

  44. 50.

    Ich habe nicht gesagt, dass es mir nicht gefällt, ich sage nur, dass es nicht immer logisch ist. In diesem Falle bin ich der Meinung: My body, my choice, wer will hier über den Köpfen der Frauen hinweg ein Fötus-Retter sein und warum?

  45. 49.

    Das sind doch aber keine Gründe …… Sonst bräuchten wir z.B. den Elternführerschein, der regelt, wer Kinder bekommen darf. Das ist abstrus. Daher ist eine Beratung wichtig, damit der Abbruch nicht nur aus Angst vor der Zukunft geschieht. Was wollen Sie nun eigentlich?

  46. 48.

    Es muss eine Regelung des Abbruchs geben. Anderenfalls könnte ein Mord definiert werden. Leben ist durch den Staat zu schützen, der Streit, wann Leben entsteht kann mal außen vor gelassen werden. Denn auch ungeborenes Leben steht unter dem Schutz. Wenn der Abbruch nirgends geregelt wäre, dann greift der Normalfall. Also eine Tötung eines Lebens.

  47. 47.

    Ich weiß nicht, was Sie unter „falsch aufwachsen“ verstehen, ich habe das nicht gesagt. Aber offenbar klammern Sie aus, dass es in Deutschland Kinderarmut gibt und alleinerziehende Mütter und ihre Kinder noch immer größtenteils in prekären Verhältnissen aufwachsen. Das sind Probleme, die es dringend zu lösen gilt.

  48. 46.

    Da Sie ja so vehement für das ungeborene Leben eintreten, was machen Sie persönlich für ungewollte Kinder oder für Waisen? Ich hoffe Sie reden nicht nur von Achtung für das Leben, sondern handeln auch so.

  49. 45.

    Es bleibt also grundsätzlich bei der Beratungspflicht, nur die Bedenkzeit entfällt? Und die Strafbarkeit entfällt? Ich sehe da nun keine praktischen Hindernisse. Die Kosten sind eh keiner Diskussion würdig. Die Kassen bezahlen auch andere Leistungen, darauf kommt es nun echt nicht an. Wichtig ist mir persönlich, dass eben vorher beraten wird. Denn wenn hier z.B. nur finanzielle Gründe oder eine Belastung nach der Geburt zu einem Abbruch führen sollen, würde ich anraten, sich beraten zu lassen, denn da gibt es Lösungen bis hin zur Adoption. Es geht immerhin um ein Leben, das nicht entstehen soll. Ein Abbruch ist ein Eingriff in das Leben des Kindes und sollte überlegt sein. Aber wenn nach Beratung der Entschluss steht dann sollte er so einfach wie möglich umgesetzt werden dürfen,

  50. 43.

    Verstehe die Diskussion nicht so recht. Binnen der ersten 12 Wochen Beratung, Abbruch, fertig. Hat für mich vor 25 Jahren bestens funktioniert. Mein Körper, meine Entscheidung.

  51. 42.

    Der Einen Freud‘, ist der Anderen Leid.

  52. 41.

    Unser Rechtssystem gefällt Ihnen nicht? Nichts Neues mehr in der heutigen Zeit. Traurig.

  53. 40.

    In der Logik des GG ist ein embryonaler Zellhaufen eine Person und ein ausgewachsener Elefant ein Gegenstand. Logisch...

  54. 37.

    Diese Rechtsauffassung ist nun wirklich überholt. Und Kinder kann man zur Adoption frei geben, es gibt genug, die ein Kind adoptieren wollen.

  55. 36.

    Sie wollen einen Abbruch, weil die Gefahr bestehen könnte, dass das Kind „falsch“ aufwächst? Sorry, aber auf dem Niveau diskutiere ich nicht. Schönes Wochenende

  56. 35.

    Ihre Meinung. Die Rechtssprechung hat dazu genug gesagt. Ich achte jedes Leben und möchte keines über das andere stellen. Ungeboren oder geboren. Für mich kein Unterschied.

  57. 34.

    Hat schon mal jemand dran gedacht, das durch diese mittelalterlich anmutenden Regularien Frauen auch Kurpfuschern in die Hände getrieben werden. Wer es sich leisten kann, macht dagegen mal eben "Urlaub".

  58. 33.

    Auch Frauen haben ein Anrecht auf ein selbstbestimmtes Leben, ebenso wie Männer. Sie allein tragen das Kind aus und alle damit verbundenen Folgen in gesundheitlicher, psychischer, beruflicher, finanzieller und materieller Hinsicht. Ungeborenen Wesen ohne eigenes Bewusstsein wird nach wie vor größere Beachtung geschenkt als geborenen Kindern. Man sollte sich zunächst um alle kümmern, due bereits da sind, bevor man sich dem Schutz des Lebens von Embryonen zuwendet.

  59. 32.

    Sie selbst sprechen von Verantwortung der Eltern. Deshalb geht es auch darum, Eltern gegen Kind abzuwägen und nicht nur die Mutter, die dann auch noch kriminalisiert wird. Schließlich hat der Vater sowohl Rechte als auch Pflichten an einem künftigen Kind. Und das Kind sollte ein Recht darauf haben, in einer liebevollen und gesicherten Umgebung aufzuwachsen. Ist alles nicht gegeben, muss auch ein Abbruch der Schwangerschaft möglich sein, für die die Mutter ja in jedem Fall alleine die Sorge trägt.

  60. 31.

    Leben ist es, wenn es außerhalb des Mutterleibs überleben kann. Meine Meinung.
    Auf jeden Fall hilft es dem Kind nicht, wenn es ungewollt ist.

  61. 30.

    Dann lese Sie mal Art 2GG und beantworten mir die Frage wann beginnt für Sie Leben? Wenn sich Sperma mit der Eizelle vereint, dem Beginn der Zellteilung, der Nidation ioder ab wann?
    Lesen Sie die BVerfGE 88, 105ff und beschäftigen Sie sich mit den dortigen Argumenten!

  62. 29.

    Ja, genau. Beide Seiten müssen Verantwortung tragen. Das sollte man spätestens den Jugendlichen beibringen. Es geht einfach nicht, dass am Ende den Frauen allein die Verantwortung zugeschoben wird.

  63. 28.

    Die Freiheit des einzelnen Menschen endet da, wo sie in das Leben eines anderen Menschen eingreift. Die Frau muss da zurückstehen, wo es um den Schutz des Leben ihres Kindes geht.

  64. 25.

    Wie gut dass wir das Gesetz gegen die Belästigung auf dem gehsteig haben. Meine Erfahrungen mit der Ansammlung auf dem gehsteig, vor dem Gesetz, war eine Mischung aus Ideologie und wir sind im Auftrag unterwegs.
    Mit einem rudimentäre English, us Amerikanischen English, konnt ich gut mit der Gruppe ins Gespräch kommen.
    Auch der Hinweis auf den Autor Karl Kraus, der um die Jahrhundert Wende in Wien lebt, löste erstaunen aus.
    Also, an allen Lebens- schützer-, eine Frage, wie sehen Sie die Situation nach den neun Monaten an? Überweisen Sie auch regelmäßig 1.000 EUR? Vielleicht auch das monatliche?
    Oder ist das dann das persönliche...

  65. 24.

    Wer gibt jemandem das Recht, über den Körper einer Frau zu entscheiden außer sie selbst?

  66. 23.

    Und es sind mehrheitlich Frauen, die ihr Recht auf persönliche Freiheit über das Recht des Lebens stellen. Wollen Sie auf dieser Schiene diskutieren? Denn dann könnten man das ganze Thema neu aufrollen. Und auch jeglichen Abbruch verbieten, der medizinische nicht notwendig ist. Wie stehen Sie zur Embryonenforschung?

  67. 22.

    Falsch. Es geht darum, Frau und Kind gegeneinander abzuwägen. Sie driften leider ab ihn die Ursachen der Schwangerschaft und besonders in die spätere Verantwortung der Eltern. Es geht um das Recht des Fötus, des Embryos und der Person. Jedes Leben ist schützenswert. Sie wollen z.B. Prävention betreiben, aber da stünde auch die Freigabe zur Adoption als Lösung.

  68. 21.

    Nun Männer sollten auch in die Pflicht genommen werden und nicht nur wie sagen ihren Spaß haben. Und was hatten die Frauen? Beide haben Verantwortung, wenn keine Kinder gewünscht sind! Vielleicht wäre es sinnvoll beiden mehr Verantwortungsgefühl beizubringen, anstatt zu sagen habt nur euren Spaß! Liegt vielleicht auch in der Erziehung der Eltern! Oder sind Sie der Ansicht, dass das dann Spießer sind?

    Die ethischen Abwägungen die das BVerfG hinsichtlich des Lebens des ungeborenen Lebens getroffen hat und seiner Grundrechtsfähigkeit können Sie in der amtlichen Sammlung BVerfGE 88, 203-366 nachlesen! Ich habe alle drei Reformen des § 218 mit bekommen und wenn ich hier die Argumente lese, dann habe ich das Gefühl eines Deja Vu, da sich die Argumente nicht geändert haben. Und das BVerfG dürfte wohl dann auch diese Änderung hinwegfegen und damit wäre die Chance auf Jahre vertan hier etwas zu ändern!

  69. 20.

    Lesen Sie Art 2 GG, da wird nicht unterschieden zwischen ungeborenem Leben und Leben das geboren ist. Wir hatten schon einmal ein Regime, dass sich anmaßte zu bestimmen wer leben durfte und wer nicht. Aus diesem Grund umfaßt Art 2 GG auch das ungeborene Leben.
    Nun meine Frage an Sie, wie wollen Sie definieren ab wann Leben gilt? Ab der Vereinigung von Sperma und Eizelle, der ersten Zellteilung, der Nidation, dem ersten Herzschlag oder ab wann?
    Die anderen ethischen Abwägungen die das BVerfG hinsichtlich des Lebens des ungeborenen Lebens getroffen hat können Sie in der amtlichen Sammlung BVerfGE 88, 203-366 nachlesen! Leider gibt es im Internet keine frei Verfügbare Publikation dieses Urteils, nur bei kommerziellen Anbietern!

    Aus meiner Sicht haben sowohl Männer als auch Frauen die Pflicht sich nicht nur dem Vergnügen hinzugeben, sondern auch die daraus entsehenden Verpflichtungen wahrzunehmen.

  70. 19.

    Es geht vor allem darum, dass Frauen kriminalisiert werden, während die an der Schwangerschaft beteiligten Männer unbehelligt bleiben. Männer haben den ungeschützten Spaß, aber die Folgen dürfen die Frauen allein tragen. Natürlich alles zum Wohl eines Kindes, dass dann möglicherweise in desaströse Verhältnisse hineingeboren wird. Wäre toll, wenn man sich um geborene Kinder genau so sorgen würde wie um ungeborene.

  71. 18.

    Und Sie bestimmen, dass ein Embryo getötet werden darf? Darum geht es nämlich. Das Risiko der Schwangeren mit dem Recht des Embryo auf Leben abzuwägen. Das hat nichts mit männlicher oder weiblicher Rechtsauffassung zu tun. Es geht um Leben. Und der aktuelle Kompromiss ist in Ordnung, diesen jetzt aufzureißen wäre zwar möglich, bedarf aber einer erneuten längeren Diskussion. Denn dann könnte man ner alles nochmal reden. Auch über eine Verschärfung.

  72. 17.

    Dann sollten die klugen Juristen einmal überlegen, ob man das Dogma vom "Grundrechtsräger" für 3 Monate alte Föten nicht abschaffen sollte. Es kann doch nicht sein (oder doch?), dass geschriebenes, von Männern ausgedachtes Recht über Lebenswirklichkeit triumphiert.

  73. 16.

    Vielleicht sollten Sie das einmal all den Männern erzählen, die auch heute noch glauben, Schwangerschaft und Schwangerschaftsverhütung seien allein Angelegenheit der Frauen. Denn es sind dann oft genau diese Männer, die sich aus dem Staub machen, sobald klar ist, dass ein Kind kommen wird. Und es waren Männer, die den Paragraph 218 einst beschlossen haben und es sind noch immer mehrheitlich Männer, die ihn beibehalten wollen. Alles geschieht ausschließlich auf Kosten der Frauen, die sogar kriminalisiert werden, während die an der Schwangerschaft beteiligten Männer völlig unbehelligt ihr Leben weiterleben können. Gesteht den Frauen endlich das Recht zu, ihr Leben ebenfalls frei gestalten zu können.

  74. 15.

    Stimmt. Das Recht des ungeborenen Menschen muss auch gewahrt sein. Wer gibt jemandem das Recht, Umgeborene zu töten?

  75. 14.

    "Natürlich gehört ein Schwangerschaftsabruch legalisiert" schon dieser Satz zeigt, dass Sie anscheinend nicht Begriffen haben, dass bei einem Schwangerschaftsabruch die Grundrechte der Mutter und des Fötus gegeneinander abgewogen werden müssen. Ich habe in meinem Leben nun schon alle drei recht kontrovers geführten Diskussionen über die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruch mitbekommen und die zum teil verwunderlichen Argumentationen der Personen, die den § 218 restlos abschaffen wollen. Als Jurist verwundert mich, dass diese Personen sich nicht im klaren sind, dass das BVerfG den Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Umständen legalisiert hat, aber auch in seiner letzten Entscheidung sehr deutlich gemacht hat, dass auch das ungeborene Leben Grundrechtsträger ist und daher nicht über diese Grundrecht hinweggegangen werden darf.
    Wer jetzt mit der Axt an den § 218 will, der muß sich bewußt sein, dass dieses Gesetz, würde es beschlossen sofort vorm BVerfGscheitern würde!

  76. 12.

    "Krankenkassen übernehmen die Leistung nicht." – Was macht eine (z. B. junge) Frau ohne Finanzpolster? Ich nehme an, in die ePA wird es aber schon eingetragen, lebenslang?

    "Heute steht der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland immer noch grundsätzlich unter Strafe - ist aber in den ersten zwölf Wochen straffrei, wenn Frauen sich vorher beraten lassen und zwischen der Beratung und dem Schwangerschaftsabbruch drei Tage vergehen." – Und wenn nicht, ab ins Zuchthaus?!?

  77. 11.

    Deshalb gehört diese Beratung in den verpflichtenden Schulunterricht für alle:

    … krisenhafte Situation. Es gibt viel abzuwägen, zu unterstützen und viele Dinge im Leben zu betrachten, um eine Entscheidung zu finden, mit der die Menschen langfristig gut zurechtkommen.

  78. 10.

    Kontrolle über "die Frau", das löst sich sooo langsam. Abscheulich! Nur dazu dienen solche Regelungen.
    Die Beratung gehört in die Schulen, und zwar für alle. Um ein Kind zu zeugen, braucht es auch Samen.
    Der ethische Aspekt gehört in diesen Beratungsunterricht. Also das, was sich aktuell nur die Frauen in der Notsituation anhören müssen. Auch die Männer müssen verinnerlichen, was die Folgen ihres Handelns sein können und welche Wege es dann gibt, was das bedeutet.
    Schwangerschaftsvermeidung sollte zur Grundausrüstung gehören – im Wissen, bzgl. Armut/Überfluss, also (kostenloser) Zugang zu entsprechenden Mitteln.

  79. 9.

    Ich nehme mal an Sie sind ein Mann?
    Schwangerschaft und Geburt sind ein gesundheitlichen Hochrisiko für Frauen bis hin zum Tod, obwohl schwere Psychosen nun auch nicht lustig sind. Würden Männer einen derartigen Eingriff in ihre gesundheitliche Unversehrtheit akzeptieren? Ich denke nein.
    Natürlich gehört der Schwangerschaftsabbruch legalisiert.

  80. 8.

    Die Beratungspflicht soll bleiben. Und was soll passieren wenn sich eine Frau nicht an diese Pflicht hält? Darüber steht in dem Artikel nichts.

  81. 7.

    Abschaffen! Sofort!

  82. 6.

    Allein die Tatsache, dass eine Frau, die sich entscheidet, ein Kind nicht zu bekommen, kriminalisiert wird, ist ein Unding! Ein mehr als hundert Jahre alter Paragraph, der, wie sollte es anders sein, von alten Männern manifestiert wurde, gehört abgeschafft, mindestens jedoch grundlegend reformiert. Dieser alte Paragraph ist diskriminierend und frauenfeindlich. Die Frau sollte ALLEIN dürfen, selbstverständlich nach Beratung ihres Arztes.

  83. 5.

    Das was Gier gefordert wird ist schon 3x beim BVerfG gescheitert und zwar aus gutem Grund, da auch das ungeborene Leben Grundrechtsträger ist. Vielleicht liest man sich bei rbb24 die entsprechenden Abwägungen des BVerfG in BVerfGE 88, 105ff einmal durch, anstatt hier eine Entscheidung derart in Frage zu stellen!

  84. 4.

    Ein Paragraph aus der Kaiserzeit, von dem schon Käthe Kollwitz wusste, dass er viel Elend für die Frauen bedeutet, wird im Jahr 2024 von den konservativen Parteien noch immer verteidigt. Es wird Zeit, dass der 218 endlich abgeschafft wird!

  85. 3.

    Schafft endlich diesen Paragrafen 218 ab.
    Es ist unfassbar, was es in unserer ach so aufgeklärten Gesellschaft noch solche Gesetze gibt. Lasst die Frauen endlich alleine über ihren Körper entscheiden.
    Ach ja, das Gesetz wurde ja mal von Männern gemacht.

  86. 2.

    Der Paragraph 218 ist ein typisches Beispiel für einen Rückschritt der mit der deutschen Einheit einherging. Da war das DDR-Recht wesentlich fortschrittlicher und menschlicher.

  87. 1.

    Und es ist nicht zu fassen, dass eine ungewollte Schwangerschaft einer Beratung bedarf! Es liegt doch im Interesse der Frauen, zu entscheiden für eine Unterbrechung. Als Frau ist es bereits eine Notlage, wenn ich ungewollt schwanger werde und ich muss mich dafür rechtfertigen!