Interview | Erster wohnungsloser Kandidat - "Das Recht auf eine Wohnung muss in die Verfassung"

Do 23.09.21 | 06:27 Uhr
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Thomas Lindlmair kandidiert im September 2021 als Wohnungsloser für den Deutschen Bundestag. (Quelle: rbb)
Video: rbb24 | 23.09.2021 | Bild: rbb

Noch nie hat ein Mensch ohne festen Wohnsitz für den Deutschen Bundestag kandidiert - obwohl mindestens 860.000 Menschen in Deutschland wohnungslos sind. Auch weil eine Kandidatur mit hohen Hürden verbunden ist. Jetzt hat es einer geschafft.

rbb|24: Herr Lindlmair, Sie sind der erste wohnungslose Kandidat bei der Bundestagswahl. Wieso ist bis jetzt niemand anderes angetreten?

Thomas Lindlmair: Weil das mit riesigen Hürden verbunden ist. Ich wurde zum Beispiel kreuz und quer durch Berlin geschickt, weil man sich ja registrieren lassen muss. Dazu bräuchte man aber eine Wohnung. Die hab' ich aber nicht. Am Ende hab ich mich dazu entschieden in Neukölln zu kandidieren und der Wahlleiter hat dort ein polizeiliches Führungszeugnis eingefordert. Dabei ist eigentlich klar, dass man das aktive und passive Wahlrecht nicht verliert, wenn man wohnungslos ist.

Was ist denn der Unterschied zwischen wohnungslos und obdachlos?

Ich habe ein Obdach, also ich lebe nicht auf der Straße, aber ich habe derzeit keinen festen Wohnsitz. Ich habe eine Unterkunft, wo ich auf Zeit einen Mietvertrag habe, die muss ich aber pausenlos wechseln, weil es Arbeiterunterkünfte sind. Dabei muss ich sehr genau darauf achten, dass die günstig sind. Das heißt, ich presche in Lücken hinein, wo gerade eben keiner da ist und wo ein Zimmer günstig ist.

2016 gab es etwa 860.000 wohnungslose Menschen in Deutschland. Bald könnten es 1,2 Millionen sein. Welche Parteien wählen diese Menschen?

Die 860.000 Wohnungslosen in Deutschland dürfen gar nicht wählen, weil sie es höchstwahrscheinlich nicht geschafft haben, sich anzumelden. Also theoretisch ist es möglich. Praktisch ist es aber so, dass sie sich bis zum 3. September hätten registrieren lassen müssen.

Thomas Lindlmair kandidiert im September 2021 als Wohnungsloser für den Deutschen Bundestag. (Quelle: rbb)
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Zur Person

Thomas Lindlmair kandidiert für den Bezirk Neukölln als Einzelkandidat für den Bundestag. Als Person ohne festen Wohnsitz fordert er gemeinsam mit der Mieterpartei, die Verankerung des Rechts auf eine Wohnung in der deutschen Verfassung.

Wo?

In dem Bezirk, in dem sie offiziell die entscheidende Nacht vom 20. auf den 21. August aufgehalten haben. Dort kann man sich registrieren lassen. Aber woher sollen die das denn wissen? Es ist sehr schade, dass so viele Menschen von der Wahl ausgegrenzt werden. Es wurde zwar ein Flyer gedruckt, der an Obdachlose verteilt werden sollte. Wir haben aber lange gebraucht, bis wir herausgefunden haben, wo diese Flyer ausliegen.

Nur wer aktiv danach gefragt hat, der hat diesen Flyer gekriegt. Wenn aber jemand eine Sozialeinrichtung oder eine Beratungsstelle aufsucht, dann denkt er in dem Moment nicht an sein Wahlrecht. Der hat ganz andere Probleme, der hat ein Wohnungsproblem, der braucht Essen.

Deswegen müssten die Flyer überreicht werden, aktiv überreicht. Dann, nur dann wird es überhaupt wahrgenommen. Und dann muss man auch mit den Leuten reden, wenn sie ihr Wahlrecht wahrnehmen sollen. Man muss auf den Stichtag hinweisen. Die Probleme, die viele Menschen haben, sind so erdrückend, dass sie zwar ans Wahlrecht durchaus denken, aber es tatsächlich wahrzunehmen, ist eine solche Hürde, die in Berlin so hoch gehängt wurde, dass das möglicherweise verfassungsrechtliche Relevanz hat.

Wie haben Sie sich eigentlich entschlossen zu kandidieren?

Ich habe mich zunächst bemüht, andere Kandidaten aus Berlin zu finden. Mieter, die sich auch in der Mieterpartei für den Bundestag zum Beispiel engagieren. Das war eigentlich der Traum. Da habe ich sehr viel Zeit darauf verwendet. Keiner hat sich getraut, obwohl die Hürden diesmal wirklich machbar gewesen wären. Und dann habe ich gesagt: Na ja, dann mache ich es eben selbst, mangels Alternativen.

Ich bin Kaufmann. Am liebsten wäre es mir tatsächlich gewesen, wenn sich zwölf Kandidaten gefunden hätten, und ich das Organisatorische machen könnte. So muss ich es selbst mit bescheidenen Mitteln machen. Und das funktioniert einfach nicht.

Wie viele Medien, wie viel Presse ich schon angeschrieben und angerufen habe! Dann wird es an die Redaktion weitergegeben, aber dort verliert sich das wieder. Was will da ein Lindlmair, der nicht SPD, CDU, Grüne oder sonst was ist?

Rechnen Sie sich trotzdem gute Chancen aus, einige Stimmen zu erhalten?

Ich hoffe natürlich schon, dass ich ein paar Stimmen bekomme. Es ist mir wichtig, auf das Thema aufmerksam zu machen. Deswegen werbe ich dafür, dass mir die Leute hier ihre Erststimme geben. Hier im Bezirk ist das Thema Mieten ein großes Thema. Und ich bin selbst betroffen in dem Sinne, dass ich derzeit ohne festen Wohnsitz bin und ich es als erster in Deutschland gewagt und geschafft habe, ohne festen Wohnsitz für den Bundestag zu kandidieren.

Ich möchte die Menschen hier vertreten. Über 85 Prozent wohnen hier in Neukölln zur Miete und viele Menschen haben Angst, was die nächsten Jahre passiert. Es ist zu erwarten, dass der Bezirk gentrifiziert wird, dass viele Menschen verdrängt werden, viele ihre Mieten nicht mehr bezahlen können. Häuser werden aufgekauft von irgendwelchen Spekulanten. Die wollen renovieren, die wollen Luxuswohnungen machen. Und es findet dann eben eine starke Verdrängung statt, und ich kann diese Angst total nachvollziehen. Und deswegen hoffe ich, dass ein paar Menschen mich wählen.

Was würden Sie denn als erstes im Bundestag machen?

Mein großes Ziel ist es, dass auch Leute mit weniger Einkommen eine Wohnung haben und nicht in Notunterkünften oder sonstwo unterkommen. Das kann ich machen, wenn ich in den Bundestag kommen würde. Selbst als Parteiloser oder Mitglied der Mieterpartei bin ich nur einer von vielen, aber ich kann Gesetzesentwürfe einbringen.

Und ich kämpfe dafür, dass das Recht auf eine Wohnung in die deutsche Verfassung aufgenommen wird. Alle Parteien wollen ja die Mieter schützen. Das wäre ein Offenbarungseid, das abzulehnen. Stellen Sie sich vor, die SPD stellt sich plötzlich hin und sagt. "Nein, wir wollen das nicht, dass ein Recht auf eine Wohnung in die deutschen Verfassung aufgenommen wird."

Artikel eins des Grundgesetzes sagt, die Würde des Menschen ist unantastbar. Das haben unsere Verfassungsväter völlig zurecht in die Verfassung geschrieben, gerade auch wegen unserer Vergangenheit. Ich kann aber keine Wohnung räumen, ohne die Menschenwürde anzutasten. Das ist meine tiefste Überzeugung. Das habe ich am eigenen Leib erlebt. Auch meine Wohnungen wurden verkauft. Es ist in ganz Deutschland eben so, dass eine leerstehende Wohnung wesentlich mehr Geld bringt als ein vermietete. Das ist auch ein Grund, warum so viel Leerstand-Spekulation betrieben wird. Das ist die perverse Situation, die wir heute haben.

Was ist Ihnen widerfahren?

Ich bin leider mehrfach betroffen. Drei Wohnungen, in denen ich zwischen zwei und zwölf Jahre gewohnt habe, wurden verkauft. Wir haben mittlerweile Vermieter, die nutzen einen Urlaub aus, ohne Gerichtsverfahren, um Wohnungen zu räumen. Weil die Entschädigung, die man Mietern dann zahlen muss, lächerlich gering sind.

Stellen Sie sich mal vor, Sie sind eine alleinstehende Person. Sie wohnen in einer Wohnung, sind drei, vier Wochen weg. Wenn sie zurückkommen ist die Wohnungen leer. Alles weggeworfen. Dann gehen sie zu Gericht, und sie haben einen Entschädigungsanspruch auf Papier, aber wer weiß, was die Sachen wert sind? Bilder von der Mutter, die liegen längst alle im Container.

Entschuldigung. Ich möchte da eigentlich gar nicht daran erinnert werden. Aber deswegen kämpfe ich, weil ich möchte nicht, dass es anderen Leuten immer wieder so geht. Die Kosten und die Schäden für Menschen, waren bei mir, der psychiatrisiert wurde, viel höher als der Wert der Wohnung. Das hat aber die Allgemeinheit bezahlt. Der Vermieter hat ein paar tausend Euro Vorteil, aber die Schäden zahlen alle.

Die Bundestagswahl ist eine ziemlich große Nummer. Warum sind Sie nicht bei der Abgeordnetenhauswahl oder der Bezirkswahl angetreten?

Weil der Bundestag das einzige Parlament ist, wo man keinen festen Wohnsitz braucht. Bei allen anderen hätte ich einen festen Wohnsitz gebraucht. Für das Abgeordnetenhaus kandidieren die Kollegen von der Mieterpartei.

Vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Efthymis Angeloudis, rbb|24.

37 Kommentare

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  1. 37.

    Ich stimme dem Herrn zu in Sachen Menschenwürde und Wohnung. Auch das Recht auf Wohnen halte ich für eine gute Idee und im Gegensatz zu JustaBerliner auch für grundsätzlich umsetzbar, wenn man denn den Willen dazu auch hat. Dass es nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch möglich sein müsste, lese ich daran ab, dass man ja auch in der Lage war und ist, Unterkünfte für Geflüchtete "aus dem Boden zu stampfen". So hier geschehen gleich um die Ecke, is gerade fertig geworden und bezogen.
    Warum das nicht für bereits-Bürger dieses Landes möglich sein soll, entzieht sich meiner Vorstellungskraft.
    Wenn der Staat in der Lage ist, bei Grundsicherung die mindest-Lebenshaltungskosten auszurechnen (ok, ist man nicht, denn es reicht ja nicht), dann kann man auch berechnen, wie viel Wohnraum einem Menschen zustehen sollte.
    Wo der dann ist? Man kann überall, wo möglich welchen bauen/erschaffen und dann anbieten.
    Wer dann mehrfach Angebote ablehnt, ist dann wirklich selber schuld.

  2. 36.

    Sie schreiben so schön: "Oftmals liegen die Hinderungsgründe beim Bewerber, etwa [...] zu geringes Einkommen ect. ..." An der Höhe des Einkommens ist also der Mieter schuld, und wenn er dann, obwohl er sich 40 Stunden die Woche als Krankenpfleger oder Verkäufer oder Gabelstaplerfahrer oder Essenskurier oder Paketbote oder im akademischen Betrieb abrackert, nicht über 1.300 Euro netto kommt, dann soll er doch unter der Brücke schlafen? Selbst schuld, hat es nicht besser verdient?
    Was haben Sie eigentlich für ein Menschenbild? Das ist ja zum Fremdschämen.

  3. 35.

    "Ich bin leider mehrfach betroffen. Drei Wohnungen, in denen ich zwischen zwei und zwölf Jahre gewohnt habe, wurden verkauft. Wir haben mittlerweile Vermieter, die nutzen einen Urlaub aus, ohne Gerichtsverfahren, um Wohnungen zu räumen. "

    Es ist nicht klar, ob dem wohnungslosen Kandidaten persönlich das passiert ist, dass sein Urlaub genutzt wurde, um seine Wohnung zu räumen.
    Vielleicht sollte der RBB da noch einmal nachfassen, wie das funktionieren konnte. Ich jedenfalls erlaube mir, an dieser Geschichte Zweifel anzumelden.
    Wenn ein Vermieter während des Urlaubs des Mieters in die Wohnung des Mieters eindringt ist das zunächst ein Einbruch. Wer einen Einbruch in die Wohnung eines anderen begeht, der muss gemäß § 244 StGB mit einem Strafrahmen rechnen, der eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorsieht.

  4. 34.

    Wer soll denn die Wohnung für den Herrn bauen und bewirtschaften? Für ihn steht es fest: jemand anderes. Entweder ein Privater, der anschließend am besten gleich enteignet wird, oder der Staat.

  5. 33.

    Sie scheinen schon lange nicht mehr auf Wohnungssuche gewesen zu sein. Auf eine bezahlbare Wohnung, die auch für Geringverdiener erschwinglich ist, kommen wenigstens ab 100 Interessenten zur Besichtigung. Die Chancen, die Wohnung zu bekommen, sind gleich null.

  6. 32.

    Die Frage, die sich hier stellt ist vorallem auch mit welcher "Erwerbstätigkeit" wird welcher Wohnraum "bezahlbar" - siehe zb Geldwäsche.

  7. 31.

    Der Vermieter kann nicht so einfach "von seinem Pfandrecht gebrauch machen":

    https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsvollstreckungsrecht_(Deutschland)
    "Die Verwertung der Pfandsache erfolgt in Form einer Versteigerung durch den Gerichtsvollzieher. Er kann die Versteigerung vor Ort durchführen oder über eine besondere Versteigerungsplattform im Internet.[3] Wertpapiere können zu Börsen- oder Marktpreis durch den Gerichtsvollzieher auch frei Hand veräußert werden. "

    Also wirklich fraglich, was da tatsächlich passiert ist.

    ????

  8. 30.

    Das stimmt so nicht. Wenn es nicht genug bezahlbaren Wohnraum gibt, hilft einem auch die Erwerbstätigkeit wenig.

  9. 29.

    Geräumt wird immer öfter nach dem Berliner Modell. Der Gerichtsvollzieher lässt die Wohnung des Schuldners öffnen und das Schloss wechseln. Dann macht der Vermieter von seinem Pfandrecht Gebrauch. Ist billiger als einzulagern...

    Ein Grundrecht auf Wohnen löst das Problem überhaupt nicht. Fraglich ist dann, wer das Risiko des Vermieters übernimmt? Das Grundrecht auf Wohnen würde ja bedeuten, dass man selbst bei Mietschulden nicht geräumt werden könnte..

  10. 28.

    Sebastian Czaja von der FDP hat am Dienstag im RBB Eigentumswohnungen empfohlen. Leider hat nicht jeder so ein fettes Einkommen wie die Abgeordneten !!! Das hat nichts mit Neid zu tun ! Das ist die Realität !

  11. 27.

    " Wir haben mittlerweile Vermieter, die nutzen einen Urlaub aus, ohne Gerichtsverfahren, um Wohnungen zu räumen. Weil die Entschädigung, die man Mietern dann zahlen muss, lächerlich gering sind."

    Mir kommt das auch deutlich "nicht rechtens" vor. Die einzige Erklärung was da noch passiert sein kann ist, dass "ohne Gerichtsverfahren" vielleicht laut Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsr%C3%A4umung) eine Räumungsverfügung meint.

    Denn wie Wikipedia schreibt: "Die Räumung der Wohnung ohne Einverständnis des Mieters und ohne vorher erwirkten Räumungstitel (sog. kalte Räumung[5]) stellt eine verbotene Eigenmacht des Vermieters und eine Verletzung des Besitzrechts des Mieters dar. Sie kann den Vermieter zur Zahlung von Schadensersatz[6][7] und Schmerzensgeld[8] an den Mieter verpflichten. "

    ????






  12. 26.

    In dem Fall würde §243 StGB greifen, Studentin.
    Schwerer Diebstahl, Auch genannt Einbruchdiebstahl.

  13. 25.

    Da sie es offenbar nicht gelesen haben hier noch einmal das Zitat aus dem Artikel:

    " Wir haben mittlerweile Vermieter, die nutzen einen Urlaub aus, ohne Gerichtsverfahren, um Wohnungen zu räumen. Weil die Entschädigung, die man Mietern dann zahlen muss, lächerlich gering sind."

    Da steht also nichts von legaler Räumung mit entsprechendem Titel.

  14. 24.

    Die Aussage ist so wenig glaubhaft: "(...) Wir haben mittlerweile Vermieter, die nutzen einen Urlaub aus, ohne Gerichtsverfahren, um Wohnungen zu räumen. (...)"
    Warum? Weil sich kein Vermieter der Gefahr nach § 123 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr aussetzt!
    Es scheint hier in Wahrheit andere Gründe für die Situation dieses armen Mannes zu geben.
    Nach dem Gesetz bedarf es für jede Räumung von Wohnraum grundsätzlich eines Räumungstitels! Als Vermieter ist man weder befugt die Mietwohnung zu betreten, noch zu räumen: Tut man dies trotzdem begeht man eine Straftat (Hausfriedensbruchs gem. § 123 StGB).

  15. 23.

    Löst das ein Problem? Nein, das neue Semester steht vor der Tür, vielleicht könnten wir uns auch mal um uns Studierende kümmern. Unsere Probleme zeigen sich im neuen Studentenwohnreport: https://mlp-se.de/presse/studentenwohnreport/

  16. 22.

    Er sagt leider nicht, was der Räumung seiner Wohnung vorausgegangen ist."
    Dat hättense ooch kürzer sagn könn:
    Selbst Schuld.
    Oder auch:
    Soo ers ma vanünftich aabeeten jeen.

  17. 21.

    Beruf Kaufmann, da sollte aber Plus und Minus nicht verwechselt werden.
    Oder ist es Liebelei plus Harz 4.

  18. 20.

    Wer hindert ihn denn daran Dich eine Wohnung zu nehmen? Was ist das für ein Quatsch. Wer an der Wahl teilnehmen möchte muss einen festen Wohnsitz haben. Wer Einkommen hat und nachweisen kann bekommt auch eine Wohnung. Man kann diesen Mist nicht anhören das ist Volksverdummung.

  19. 19.

    Das einzige Märchen das hier offensichtlich wahr wird, ist das vom immer gesetzestreuen Vermieter. Schonmal darüber nachgedacht?

  20. 18.

    Nur weil ein Vermieter das nicht darf heißt nicht, dass er es auch nicht macht. Bitte aus der Phantasiewelt in die Realität kommen.

  21. 17.

    Der Unterschied zwischen "Dürfen" und "Tun" ist doch ein alter Hut, den Sie kennen müssten. Mir hat schon vor 30 Jahren in Leipzig ein Grundstücks-InWESTor erklärt, wie man ohne Räumungstitel Wohnungen "entmietet", wie er das nannte. Im Text des Interviews wird nicht geleugnet, dass eigentlich nur der GV räumen darf, und das nur mit richterlichem Beschluss, dass aber das Gegenteil manchmal passiert, wenn es mehr Rendite bringt ("Wir haben mittlerweile Vermieter, die nutzen einen Urlaub aus, ohne Gerichtsverfahren, um Wohnungen zu räumen. Weil die Entschädigung, die man Mietern dann zahlen muss, lächerlich gering sind."). Ein halbes, aber auch nur ein halbes Fragezeichen würde ich hinter die beschriebene Rechtslage machen, die die Konsequenzen einer illegalen Räumung auf den Schadensersatz für den Schätzwert des Hausrat reduziert. Da wäre mehr drin - aber nur, wenn der StA mitspielt (was er nach dem Legalitätsprinzip eigentlich muss, aber auch nicht immer tut). C'est la vie.

  22. 16.

    Er sagt leider nicht, was der Räumung seiner Wohnung vorausgegangen ist. Kein Vermieter darf einfach so eine vermietete Wohnung öffnen und räumen. Das darf nur ein Gerichtsvollzieher. Also gab es ein gerichtliches Räumungsurteil. Weshalb? Mitschulden? Er denke, er meint eher ein Recht auf kostenfreies Wohnen. Das aber funktioniert leider nicht.

  23. 15.

    Wie wäre es denn mal mit einem Recht auf eine öffentliche Toilette? Oder einen grünen Baum unterm Fenster? Oder einen Sommer mit 5 Wochen über 30°C?!

    Mir scheint, dass irgendwie vergessen wird, dass es Rechte UND Pflichten gibt. Auf Mieterseite werden die Pflichten gern vergessen und die Vermieter dämonisiert. Wer selbst Wohneigentum hat und dieses vermietet, der weiß, worauf man sich da mitunter einstellen muss: Mietsäumige/-schuldner bekommt man ewig nicht raus, man bleibt auf Renovierungs-/Sanierungskosten sitzen etc pp. Kein Wunder also, dass die Hürden inzwischen sehr hoch liegen.

  24. 14.

    Unsere Politiker sollten endlich ihre Hausaufgaben machen.Es ist ein Skandal was auf dem Wohnungsmarkt seit Jahren Passiert.

  25. 13.

    Mit Herrn Lindlmair personifiziert sich ein auf viele Berliner zurollendes Problem. SPD, FDP, CDU haben nur schöngefärbte Investoren-Marketing-Sprüche. Linke und Grüne versacken in ihrer Ideologie.

    Danke dem rbb für diesen Beitrag!

    Vielleicht können Sie ihn ja gleich mal durchreichen an die Kollegen der ARD und ZDF. Denn Scholz, Laschet und Baerbock mit ihren Plattitüden haben wir schon einmal zu oft gesehen.

  26. 12.

    Sollte dieses Grundrecht auf eine Wohnung verankert werden, werden die "Aktivisten" selbstverständlich ein Grundrecht auf Citylage, "artgerechte" Größe und Ausstattung sowie eine Miete entsprechend den eigenen Vorstellungen ableiten bzw. fordern.
    Das Märchen vom Fischer und seine Frau wird real.

  27. 11.

    Total toll, dass Herr Lindlmair aktiv versucht, sich in die Politik einzubringen. Da habe ich großen Respekt vor.
    Inhaltlich verstehe ich seine Position aber noch nicht ganz. Was soll ein Grundrecht auf Wohnen ändern? Gerd in #7 und JustABerliner in #1 haben schon wichtige Einwände angesprochen.

    Dass einfach Privateigentum, also quasi die Existenz eines Menschen, derart entsorgt wird, wie von Herrn Lindlmair beschrieben, ist natürlich illegal. Sofern so etwas tatsächlich vorkommt, gehört das knallhart bestraft. Praktisches Problem ist hier allerdings die Bewertung des verlorenen Eigentums. Da hilft es nur, eine möglichst hohe Schadenspauschale als Mindestmaß anzusetzen. Wer so praktiziert, sollte zudem die Gewerbelizenz verlieren. Das geht gar nicht.

  28. 10.

    Also Ich finde das beeindruckend und wünsche dem Herrn alles gute und viel Erfolg.

  29. 9.

    Was nützt ein Grundrecht auf eine Wohnung, wenn es zu wenige Wohnungen gibt oder der Vermieter keinen Vertrag mit dem Bewerber abschließen will? Man kann keinen Vermieter zwingen, einen Mietvertrag mit einem bestimmz Erwerber abzuschließen.

    Oftmals liegen die Hinderungsgründe beim Bewerber, etwa schlechte Schufa, Mietschulden, zu geringes Einkommen ect

    Daran kann auch ein Grundrecht nichts ändern

  30. 8.

    Danke für diesen Artikel!! Ich kannte diesen Kandidaten nicht. Lob für Herrn Lindlmairs Engagement!

  31. 7.

    Sehr geehrte Karin B.,
    genau meine Worte. Sie haben mir mit Ihrem Kommentar aus der Seele gesprochen.
    Liebe Grüße aus Lichtenberg

  32. 6.

    Zur Frage, was als angemessen gilt, gibt es bereits ausreichend Vorschriften, die jedoch nur als Richtwerte gelten:
    1 Person 45-50 m² / 2 Personen ca. 60 m². Für jede weitere Person + 15 m²...Wer schon einmal Wohngeld bzw. im Jobcenter Unterstützung beantragen musste, wird das wissen.
    Die tatsächliche Größe hängt dann von weiteren Faktoren ab, z.B. dem tatsächlichen Gesamteinkommen.
    Wichtig ist jedoch in erster Linie, dass dieses Grundrecht auf Wohnraum gesetzlich festgeschrieben wird. Step by Step also.
    Je nachdem, wie dieses Gesetz formuliert wird, kann damit evtl. das Piratentum von Immobilienspekuanten verhindert werden.
    Ich persönlich wünsche dem wohnungslosen Hr. Lindlmair viel Erfolg.

  33. 5.

    "Stellen Sie sich mal vor, Sie sind eine alleinstehende Person. Sie wohnen in einer Wohnung, sind drei, vier Wochen weg. Wenn sie zurückkommen ist die Wohnungen leer. " Diese Geschichte ist wenig glaubhaft. In drei Wochen wird nirgends ein Räumungstitel erwirkt. Da fehlt in der Darstellung doch Wesentliches in der zeitlichen Abfolge.

  34. 4.

    Grundrechte sind Schutzrechte ggü. dem Staat. Ergo, könnte dann nur vom Staat verlangt werden, dass er jedem eine Wohnung beschafft, stellt oder was auch immer. Heißt das dann aber, der Staat müsste diese Wohnung kostenlos zur Verfügung stellen? Recht auf eine Wohnung klingt grundsätzlich gut, aber wie soll das ausgestaltet werden? Es klingt utopisch. Denn wie erfüllt man dann diese Ansprüche? Warum sollte dann noch jemand etwas selbst anmieten oder kaufen? Oder muss jeder Vermieter jeden Menschen nehmen? Wer bezahlt? Ach, eigentlich ist das ein schönes Thema für eine Klausur in Sachen Staatsrecht ;-)

  35. 3.

    Die Idee hinter einem "Grundrecht auf Wohnraum" ist ja nachvollziehbar, aber wie soll die praktische Ausgestaltung aussehen?"
    Beim lesen Ihres Beitrags ging mir unwillkürlich durch den Kopf, das, wenn man alle Ihre Bedenken auf das Recht auf Eigentum angewendet hätte, hätten wir heute keines.

  36. 2.

    Der wahre Grund warum er nicht in Berlin antritt:
    Verfassung von Berlin:
    "Artikel 28
    (1) Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum. Das Land fördert die Schaffung und Erhaltung von angemessenem Wohnraum, insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen, sowie die Bildung von Wohnungseigentum. "

    Würde es etwas ändern, wenn das auch im Grundgesetz steht?
    Solch ein Grundrecht würde durch Gesetze beschränkt sein.


  37. 1.

    Die Idee hinter einem "Grundrecht auf Wohnraum" ist ja nachvollziehbar, aber wie soll die praktische Ausgestaltung aussehen?

    Wie groß soll eine Wohnung mit minimalen Anforderungen sein? 5 oder 500 m² pro Person?
    Einzel-Wohnung, Einzel-Zimmer oder Gemeinschaftsunterkunft?
    Wo muss der Wohnraum bereitgestellt werden?
    In Citylage oder JWD ?
    Kudamm, Marzahn, Eberswalde oder Polen? (wir sind ja Europäer ...)
    Neubau, Altbau oder Containersiedlung?

    Oder hat man die Wahl, wo und was man als "seinen" Wohnraum einfordert?
    Also ich hätte dann gern Penthouse am Kudamm, Villa in Grunewald oder Finca auf Mallorca...

    Oder sollten wir einfach mehr Notunterkünfte bauen, um Wohnungslose von der Straße zu holen?

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