Zur Bundestagswahl zugelassen -
Zur Bundestagswahl am 26. September können in Berlin 24 Parteien und in Brandenburg 19 antreten. Die Landesausschüsse beider Länder haben deren Landeslisten bei ihren Sitzungen am Freitag zugelassen. Das teilten die Landeswahlleitungen beider Länder mit.
Dazu gehören die bereits im Bundestag vertretenen Parteien CDU, Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, AfD und FDP, die bei der Wahl auf den Stimmzetteln oben stehen.
Unter den zugelassenen Parteien ist auch die Deutsche Kommunistische Partei (DKP). Der Bundeswahllausschuss hatte sie zunächst nicht als Partei anerkannt, dagegen hatte die DKP erfolgreich Beschwerde erhoben: Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag entschieden, dass die DKP zur Bundestagswahl zugelassen werden muss.
Zwei Parteien nicht zugelassen - Beschwerde möglich
Nicht zugelassen wurden den Angaben zufolge in Berlin die Landesliste der Basisdemokratischen Partei Deutschland (dieBasis) und der Partei diePinken/BÜNDNIS21. Eine Begründung dafür nannte die Landeswahlleitung nicht. Gegen die Entscheidung könne innerhalb von drei Tagen Beschwerde beim Bundeswahlausschuss eingelegt werden, über die dann bis zum 5. August entschieden werden müsse.
In Brandenburg wurden alle Parteien zugelassen, die Landeslisten eingereicht hatten. Allerdings musste der Landeswahlausschuss bei der Landesliste der Tierschutzpartei eine Kandidatin sowie bei der Landesliste von Die PARTEI zwei Kandidaten streichen, weil bei ihnen die gesetzlich geforderten Unterlagen nicht vorlagen.
Die Landeslisten sind maßgeblich für die Verteilung der Sitze im Bundestag auf die Parteien. Die Frist zum Einreichen der Wahlvorschläge für die Bundestagswahl endete Mitte Juli. Die Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin hat die Landeslisten mit den eingereichten Unterlagen anschließend geprüft.
Sendung: Inforadio, 30.07.2021, 14:20 Uhr