Dritter Weg und Bündnis Deutschland anerkannt -
25 Parteien dürfen in Brandenburg in diesem Jahr zur Kommunalwahl am 9. Juni antreten. Das hat der Landeswahlausschuss am Donnerstag in Potsdam entschieden, wie der stellvertretende Landeswahlleiter Thomas Nobbe mitteilte. Dabei wurden zuletzt noch die zwei Anträge des rechtsextremen "Der dritte Weg" und des konservativen "Bündnis Deutschland" geprüft. Die Parteieigenschaft sei jeweils gegeben, entschied der Wahlausschuss.
Bereits vorher zugelassen waren folgende 23 Parteien:
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
Alternative für Deutschland (AfD),
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU),
Bündnis 90/Die Grünen (Grüne),
Die Linke (Die Linke),
Freie Demokratische Partei (FDP),
Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei),
Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen / Freie Wähler (BVB/Freie Wähler),
Freie Wähler (Freie Wähler),
Basisdemokratische Partei Deutschland (Die Basis),
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die Partei),
Piratenpartei Deutschland (Piraten),
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP),
Unabhängige für bürgernahe Demokratie (Unabhängige),
Die Heimat (Heimat),
Volt Deutschland (Volt),
Die Gerechtigkeitspartei - Team Todenhöfer (Gerechtigkeit),
V-Partei³ – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³),
Deutsche Kommunistische Partei (DKP),
Partei der Humanisten (PdH),
Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD),
Familien-Partei Deutschlands (Familie),
Deutsche Konservative (Deutsche Konservative)
Diese Parteien hatten sich an der vergangenen Landtagswahl 2019 oder an der Wahl zum Deutschen Bundestag 2021 im Land Brandenburg mit einem zurechenbaren Wahlvorschlag beteiligt.
Das neu gegründete Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) tritt nicht als eigenständige Partei bei der Kommunalwahl an.
"Der dritte Weg" steht im Verfassungsschutzbericht
Der Landeswahlausschuss nahm für seine Entscheidung nicht unter die Lupe, ob "Der dritte Weg" verfassungskonform ist und bewertete das Parteiprogramm nicht. "Weder der Landeswahlausschuss noch der Landeswahlleiter sind hierzu - mangels einer gesetzlichen Grundlage - befugt", sagte Nobbe. Der Ausschuss legte als Kriterien für die Anerkennung als Partei vielmehr Struktur und Dichte der Organisation, Mitgliederzahlen und das öffentliche Auftreten zugrunde - unter dem Gesichtspunkt einer ernsthaften Einflussnahme auf die politische Willensbildung.
"Der dritte Weg" vertritt nach Einschätzung des Verfassungsschutzes Brandenburg ein "klar rechtsextremistisches Staats- und Gesellschaftsbild". Das Zehn-Punkte-Programm sei an das Gedankengut der NSDAP angelehnt, heißt es im jüngsten Verfassungsschutzbericht für 2022. Die Gruppe, laut Verfassungsschutz 60 Mitglieder umfassend (Stand: 2022), ist nach eigenen Angaben unter anderem in der Prignitz und der Uckermark vertreten. Sie kündigte auf ihrer Homepage an, sie wolle erstmals auch bei der Landtagswahl im September in Brandenburg antreten.
Die Kleinpartei "Bündnis Deutschland" wurde erst 2022 gegründet, vertritt konservative Positionen und betont das Nationale.
Frist für Wahlvorschläge endet am 4. April
Zur Kommunalwahl am 9. Juni werden in Brandenburg unter anderem 14 Kreistage, die vier Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte, mehr als 400 Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen sowie ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher gewählt.
Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen bei den zuständigen Wahlleitungen endet am kommenden Donnerstag, 4. April um 12 Uhr und gilt für alle Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen und Einzelbewerbenden.
Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 28.03.2024, 19:30 Uhr