Fragen und Antworten - So funktioniert der Berliner Mietspiegel

Do 15.06.23 | 09:19 Uhr
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Der Schatten eines Krans wird auf ein Wohnhaus geworfen. (Quelle: dpa/Hauke Schröder)
Video: rbb24 | 15.06.2023 | Material: rbb24 Abendschau | Bild: dpa/Hauke Schröder

Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat den neuen Mietspiegel veröffentlicht. Er gilt für 1,5 Millionen Wohnungen in der Stadt. Fragen und Antworten im Überblick.

Was ist der Mietspiegel?

Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die in Berlin verlangten Wohnungsmieten.

Anders als Statistiken von Immobilienportalen ist der Mietspiegel kein Abbild von Mietwohnungspreisen, die bei Neuvermietung auf dem Markt verlangt werden. Er bietet stattdessen einen umfassenden Blick auf die Preise der vermieteten Wohnungen der Stadt.

Die Mietwohnungen werden dabei nach Baujahr, Größe, Wohnlage und Ausstattung kategorisiert. So lässt sich beispielsweise ermitteln, dass zuletzt für eine 60 bis 90 Quadratmeter große Mietwohnung in einem zwischen 1965 und 1972 erbauten Haus in guter Wohnlage im Mittel eine Nettokaltmiete 7,08 Euro pro Quadratmeter gezahlt werden musste. Je nach Ausstattungsmerkmalen der Wohnung ergibt sich eine Spanne, die um diesen Wert herum liegt.

Gilt der Mietspiegel für alle Mietwohnungen?

Der Mietspiegel gilt nicht für alle, aber für die allermeisten Berliner Mietwohnungen, nämlich für rund 1,5 Millionen.

Nicht einbezogen sind jene Wohnungen, deren Mietpreis gesetzlich reguliert ist. Das trifft vor allem auf Sozialwohnungen zu, deren Miete auf dem Wohnungsmarkt nicht frei ausgehandelt werden kann.

Wie kommt der Mietspiegel zustande?

Der Mietspiegel wird alle zwei Jahre von der fürs Wohnen zuständigen Senatsverwaltung veröffentlicht. Im Normalfall werden dafür von einem beauftragten Institut mindestens zehntausend Haushalte und Eigentümer nach gezahlten und verlangten Mietpreisen befragt. Gesetzlich vorgegeben ist, dass nur Mieten einfließen dürfen, die in den vergangenen sechs Jahren verändert (also in der Regel erhöht) wurden. All diese Mietdaten werden nach wissenschaftlichen Grundsätzen aufbereitet, sodass am Ende von einem "qualifizierten Mietspiegel" die Rede ist.

Sowohl der Mietspiegel 2021 als auch der neue Mietspiegel 2023 mussten allerdings auf einem anderen Weg erstellt werden. Grund war 2021 der zuvor in Berlin geltende und vom Bundesverfassungsgericht gekippte Mietendeckel. Durch diese Mietobergrenze waren de facto alle Mietpreise in Berlin reguliert, sodass sie nicht in einen neuen Mietspiegel hätten einfließen dürfen.

Deshalb war der Mietspiegel 2021 erstmals ein sogenannter Indexmietspiegel. Das heißt, die 2019 erhobenen Mietdaten wurden anhand des Verbraucherpreisindex’ erhöht. Ein ähnliches Verfahren musste nun auch für den Mietspiegel 2023 gewählt werden. Hier hatte es einen Rechtsstreit gegeben. Bei dem bekam Berlin zwar Recht, konnte jedoch nicht mehr rechtzeitig ein Institut mit der Datenerhebung beauftragen. Dadurch verzögerte sich die Mietspiegelerstellung. Ein neuer "qualifizierter" Mietspiegel soll nun erst im nächsten Jahr erscheinen.

Wie wird der Mietspiegel angewendet?

Mieter und Vermieter können den Mietspiegel nutzen, um zu prüfen, ob ein verlangter Mietpreis bei einer Erhöhung angemessen ist. Vermieter dürfen Mieten maximal einmal im Jahr erhöhen – binnen drei Jahren um maximal 15 Prozent. Der in der Mietspiegeltabelle ausgewiesene Mietwert für eine Wohnung entsprechenden Alters und Größe gilt dabei aber als Obergrenze.

In landeseigenen Wohnungen gelten darüber hinaus weitergehende Mieterhöhungsgrenzen. Auch bei Neuvermietungen dient der Mietspiegel als Maßstab, dort in Verbindung mit der Mietpreisbremse.

Müssen sich Vermieter an den Mietspiegel halten?

Wollen Vermieter die Miete erhöhen, können sie die Erhöhung anhand des Mietspiegels begründen. Sie könnten dies laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) zwar auch anhand von mindestens drei Vergleichswohnungen oder mittels eines extra erstellten Mietengutachtens tun, was aber aufwändiger wäre.

Vor Gericht wurde der Berliner Mietspiegel in den zurückliegenden Jahren überwiegend anerkannt, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Nur vereinzelt wurde er von Richterinnen und Richtern in Zweifel gezogen. In der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen betont man aber, dass er regelmäßig in zweiter Instanz anerkannt werde.

Sendung: rbb24 Abendschau, 15.06.23, 19:30 Uhr

7 Kommentare

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  1. 7.

    Ein Fehler. Es müssen 6 Jahre Marktmieten in den Mietspiegel einfließen. Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.4.2021 den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt. Inklusive Fristen für Mieterhöhungen, könnte es, überhaupt frühestens erst 2021 + 6 Jahre Mietmarkt + Fristen für Erhöhungen nach dem Urteil des BVerfG, erst den nächsten Mietspiegel geben. Also 2027 / 2028. WENN da nicht noch die Tatsache wäre, dass es bis heute keine Marktmieten gibt, da Mieterhöhungen laut Mieterverein ja wegen fehlendem Spiegel nicht erhöht werden dürfen. Weder 6 Jahre noch überhaupt Marktmieten gibt es und kann es sie so auch nie wieder geben. Da kann man nur das Gesetz ändern oder 6 Jahre alles aussetzen, was auch eine Gesetzesänderung erfordert. Oder ein entsprechendes Urteil, wenn jemand nicht wegen Mieterhöhung sondern wegen der Unsinnigkeit des Gesetzes klagen würde.

  2. 6.

    Es kommen "nur" 4,5% heraus, weil die Gerichte ihren Job nicht erfüllen. Der RotGrünRote Senat hat mit dem Mietendeckel die Grundlagen für einen Mietspiegel zerstört. Blöderweise ist genau dies ein Punkt im BGB, der bei der Mieterhöhung zu berücksichtigen ist (nicht über oü Vergleichmiete/die gibts aber jetzt nicht mehr). Daneben noch Vergleichswohnungen oder Gutachten. Vergleichswohnungen sind alleine wegen der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) nicht gerichtsfest ermittelbar, da das wegen Personenbezogener Daten strafbar wäre, diese Daten an dritte weiter zu geben. Gutachter gibt es wegen jahrelangen Mietspiegels kaum noch und die wenigen sind hoffnungslos ausgebucht und können sowieso nur einen Künstlichen "gedeckelten" Markt begutachten. Hier hätten die Gerichte handeln müssen und diese Kriterien für Realitätsfern erklären müssen, da sie nicht erfüllbar sind. Es hat nie jemand damit gerechnet, dass es mal einen Senat gibt, der so fundamental versagt wie der letzte.

  3. 5.

    Entschuldigung aber nach geltendem Recht, kann es in Berlin nie wieder einen qualifizierten Mietspiegel geben, da die Voraussetzungen dafür nie wieder vorliegen werden. Also was redet ihr Kommentatoren und berichtet die Presse hier für ein Wunschdenken? Das kann jeder schwarz auf weiß nachlesen. Erforderlich sind dafür nämlich ua 2 Jahre Marktübliche Mieten. Keine Deckelmieten und verhinderte Miterhöhungen. Wann gab es die zuletzt oder wann wird es die je wieder geben? Antwort: vor dem ersten Mietspiegel und, seit dem nicht mehr. Seit nach dem Deckel der Mietspiegel unter anderem auch genau deswegen keinen Bestand mehr hatte, neben der rechtswidrigen Fortschreibung des RRG Senates, gibt es keine Marktmieten mehr, da Mieterhöhungen mangels Spiegel nicht stattfinden konnten. Das ist ein Paradoxon was RRG uns da eingebrockt hat. Und die Gerichtsbarkeit hat dabei voll mitgewirkt, indem sie Mieterhöhungen ohne Mietspiegel ja ausschloß. Ergo keine Marktmieten. Ergo kein Mietspiegel.

  4. 4.

    Ist schon richtig so. Da Energie inkl. Wärme zu den Nebenkosten gehören wurden die enormen Preissteigerungen bei z.B. Strom und Gas herausgerechnet. Die Mieter müssten sonst ja 2x draufzahlen und der Vermieter würde überproportional profitieren.
    Wenn es fair zugehen würden, müssten Mieten in deflationären Zeiten (das Risiko ist groß wie nie - siehe China) übrigens sinken - passiert aber garantiert nicht.

  5. 3.

    Warum kommen da eigentlich nur 5,4 % als Erhöhung raus. Es müsste doch eigentlich entsprechend der Inflation hier angepaßt werden.

  6. 2.

    Egal, ob die Mietpreissteigerung an den "M. Spiegel, irgendein Verbrauchsindex oder Inflation gekoppelt wird, öffnet es alle Türen für fortwährende Steigerungen. Denn der Vermieter darf ja erhöhen. Und das meist ohne Gegenleistungen, denn in die Mietsache selbst wird wenig/nichts investiert. Wenn ist es eine Modernisierung, die auch der Mieter "lebenslang" zu bezahlen hat. Nebenkosten sind da eh außen vor.

  7. 1.

    Nur Mieten, die in den letzten 6 Jahren verändert = erhöht wurden, dürfen einfließen. So ist es gesetzlich vorgegeben. => Es ist ein MIETSTEIGERUNGS-SPIEGEL.

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