Trotz Nachtflugverbots -
Am Flughafen BER gibt es nach wie vor erheblichen Flugverkehr zwischen 23 und 6 Uhr. Vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Juli 2024 gab es fast 5.000 Flugbewegungen vom späten Abend bis in die Morgenstunden. Das geht aus einer Antwort der Brandenburger Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor.
Ein ähnliches Ergebnis hatte bereits eine Anfrage vor zwei Jahren gebracht.
Zahl der Verstöße gegen Nachtflugverbot unklar
In den angefragten 13 Monaten 2023/24 gab es zwischen 23 und 6 Uhr 4.938 Flugbewegungen am BER, die weitaus meisten davon (4.181) im gewerblichen Linien- und Gelegenheitsverkehr.
370 Post- und Frachtflüge wurden registriert, der Rest entfiel auf Ambulanz- und Rettungsflüge, Vermessung, Militär, Grenzschutz und Polizei sowie Überführungs- und Schulflüge. Not- beziehungsweise Ausweichlandungen gab es nur eine. Weitere Angaben, etwa über einzelne Fluggesellschaften, Flugnummern oder genaue Start- oder Landezeiten, wurden nicht gemacht.
Damit sind auch keine Aussagen darüber möglich, wie viele Flüge gegen das strikte Nachtflugverbot verstoßen haben, das am BER zwischen 0 Uhr und 5 Uhr gilt. Zwischen 5 und 6 Uhr sowie zwischen 23 und 24 Uhr ist eine begrenzte Anzahl von Flugbewegungen zulässig.
Von 23:30 Uhr bis 24 Uhr und von 5 Uhr bis 5:30 Uhr dürfen zwar grundsätzlich keine planmäßigen Flüge stattfinden, Verspätungen sind davon jedoch ausgenommen.
Ausgenommen vom Nachtflugverbot sind außerdem Notfälle, Post-, Regierungs- und Polizeiflüge.