Urteil zu Femizid in Potsdam - Mann nach Mord an seiner Ex-Freundin zu 14 Jahren Haft verurteilt

Fr 11.11.22 | 16:19 Uhr
Symbolbild: Eine Justizbeamtete im Potsdamer Landgericht. Bild: picture alliance/Christoph Soeder
Audio: Antenne Brandenburg | 11.11.2022 | Bild: picture alliance/Christoph Soeder

Im März ermordete ein Mann seine ehemalige Lebenspartnerin in Potsdam, jetzt wurde er dafür verurteilt. 14 Jahre Haft und Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Der Fall beschäftigte auch die Landespolitik.

Vor dem Landgericht Potsdam ist am Freitag ein Mann zu 14 Jahren Haft wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Er hatte seine ehemalige Lebensgefährtin mit einem Messer umgebracht und deren Tochter angegriffen.

Das Gericht sah seine Schuldfähigkeit als vermindert an, deshalb gab es keine lebenslange Haftstrafe. Wie die dpa unter Berufung auf das Gericht berichtet, soll der Verurteilte nun in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.

Femizid beschäftigte auch die Landespolitik

Im März diesen Jahres hatte der 41-Jährige seine ehemalige Lebensgefährtin in Potsdam-Waldstadt mit mehreren Messerstichen ermordet. Er stach auch auf die Tochter der Frau ein, als diese zu Hilfe kam. Sie erlitt zwar keine lebensgefährlichen Verletzungen, wurde aber auch schwer verletzt. Der Mann soll dabei unter Drogeneinfluss gestanden haben. Nach Auffassung der Anklage war das Tatmotiv Eifersucht, weil sich die Frau von ihm getrennt habe.

Der Femizid wurde zeitweise sogar in der Brandenburger Landespolitik thematisiert. Der Angeklagte war bereits zuvor im Maßregelvollzug, auch im vergangenen Jahr, von September bis Dezember, wo er in einer psychiatrischen Klinik untergebracht war. Das Landgericht Frankfurt (Oder) entschied damals allerdings, seine Zeit dort nicht zu verlängern. Vier Monate später beging er den Mord.

Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) hatte den Vorwurf möglicher Versäumnisse durch die zuständigen Behörden im Oktober im Rechtsausschuss des Landtags zurückgewiesen.

Vor der Urteilsverkündung hatte der Staatsanwalt 15 Jahre Haft für den Angeklagten gefordert sowie die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Die Verteidigung plädierte auf 12 Jahre Haft und Unterbringung in einer Fachklinik.

Die Verteidigung kündigte bereits an, das Urteil akzeptieren zu wollen. Ob die Staatsanwaltschaft in Berufung geht, soll noch nicht klar sein, berichtet die dpa.

 

Sendung: Antenne Brandenburg, 11.11.2022, 16:30 Uhr

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