Frau in Berlin-Lichtenberg getötet -
Die Berliner Staatsanwaltschaft will einen 35-Jährigen wegen einer tödlichen Attacke mit einer Kettensäge und einer Machete auf dessen Nachbarin dauerhaft in einer Psychiatrie unterbringen lassen. Die Anklagebehörde habe eine entsprechende Antragsschrift eingereicht, sagte am Dienstag der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Sebastian Büchner, der rbb24 Abendschau. Über den Beginn eines sogenannten Sicherungsverfahrens muss nun das Landgericht entscheiden.
Nach einem vorläufigen psychiatrischen Gutachten sei der Mann bei der Tat wegen einer Krankheit nicht schuldfähig gewesen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Ihm werden vor dem Landgericht Totschlag, versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
Tat geschah am 6. Januar
Der Mann soll am 6. Januar seine 52-jährige Nachbarin im Lichtenberger Ortsteil Fennpfuhl mit einer Machete getötet und ihren ebenfalls 52 Jahre alten Freund mit einer Kettensäge schwer verletzt haben. Nach Angaben der Polizei soll der Verdächtige am frühen Morgen mit mehreren Werkzeugen in die Wohnung der Frau eingedrungen sein, darunter einer laufenden Kettensäge. Der Lebensgefährte der Nachbarin soll versucht haben, den 35-Jährigen dabei wegzudrängen, in die Kettensäge gegriffen und sich bereits so erheblich verletzt haben. Weitere Schnittverletzungen soll ihm der Beschuldigte dann bewusst mit der Kettensäge zugefügt haben.
In der Annahme, dass der Mann tot sei, soll der Beschuldigte dann die 52-jährige Nachbarin mit der Machete getötet haben. Die Frau starb noch vor Ort, ihr Lebensgefährte wurde schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht und dort notoperiert. Fünf Glasflaschen, die der 35-Jährige schon zuvor mit Benzin und Stoffstücken zu Molotowcocktails umfunktioniert und im Hausflur angezündet hatte, konnte die Polizei noch rechtzeitig löschen.
Der mutmaßliche Täter wurde erst zur Mordkommission gebracht, später in einem psychiatrischen Krankenhaus in Berlin untergebracht. Nach deutschem Recht kommt im Fall einer Schuldunfähigkeit ein normales Strafverfahren nicht in Betracht. Stattdessen wird in einem Sicherungsverfahren darüber entschieden, ob ein Beschuldigter wegen anhaltender Gefährlichkeit in einer Psychiatrie untergebracht werden soll. Der Aufenthalt dort ist zeitlich zunächst nicht begrenzt.
Sendung: rbb24 Abendschau, 18.04.2023, 19:30 Uhr