Futter, Platz, Arztbesuche - In Brandenburger Tierheimen gelten neue Mindeststandards
Nach 28 Jahren aktualisiert die Landesregierung die Mindeststandards, die für Brandenburger Tierheime gelten. Neben mehr Einheitlichkeit soll damit auch der Tierschutz gestärkt werden.
- Neue Regelungen unter anderem für Futter, Unterbringung und Untersuchungen der Tiere sowie Mindestalter der Tierhalter
- Landestierschutzverband begrüßt "einheitlichen Maßstab"
- Neue Standards gelten ab sofort
Das Brandenburger Verbraucherschutzministerium hat am Montag einen Erlass mit neuen und zusammengefassten Mindeststandards für Tierheime veröffentlicht.
Darin sind nun deutlich ausführlichere Vorgaben festgeschrieben, wie die Tiere in den Heimen zu halten sind, etwa was Futter, Platz, Beschäftigungs- und Rückzugsmöglichkeiten angeht. Fortan müssen alle Hunde- und Katzen gechippt werden, zudem soll für je zehn untergebrachte Hunde eine Vollzeitarbeitskraft nachweisbar sein. Außerdem gilt nun die Pflicht, wöchentliche Tierarztuntersuchungen zu ermöglichen sowie eine abgetrennte Quarantänestation vorzuhalten.
Minderjährige brauchen für das Spazierengehen mit Tierheim-Hunden nun immer eine Erlaubnis der Eltern. Vermittelt werden dürfen Tiere nun mehr nur noch an volljährige Personen, zuvor galt ein Mindestalter von 16 Jahren. Neu im Erlass ist zudem, dass die Tierheime sicherstellen sollen, dass Abnehmer genügend Geld, Zeit und Raum haben für die Unterbringung, Pflege und Ernährung eines Tieres.
Vorgaben nach 28 Jahren nicht mehr aktuell
Die Landestierschutzbeauftragte Anne Zinke begründete die neuen Vorgaben damit, dass sich seit Veröffentlichung der bisherigen Vorgaben 1996 beim Tierschutz und artgerechter Haltung viel geändert habe. "Der alte Erlass war nicht detailliert genug und bot keine ausreichende Grundlage für einen einheitlichen Standard in allen Tierheimen", so Zinke.
Rico Lange, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Brandenburg, sagte: "Wir sind froh und dankbar, nun brandenburgweit einen einheitlichen Maßstab zu haben, der mehr Tierwohl garantiert." Zugleich werde mit dem Erlass großteils gelebte Praxis rechtlich verankert. Ein Ministeriumssprecher sagte gegenüber rbb|24, dass die neuen Standards ab sofort gelten. Für bestehende Tierheime würden die Veterinärämter eine verhältnismäßige Kulanz walten lassen.
Bei baulichen Herausforderungen, so Tierschützer Rico Lange, sehe er neben dem Land auch die Kommunen in der Unterstützungspflicht. Jene sind nach Tierschutzzuständigkeitsverordnung für die Erlaubnis von Tierheimen zuständig.
Staatliche Förderung für Tierheim-Investitionen
Die Landesregierung habe im vergangenen Jahr 110.000 Euro an Tierheime ausgezahlt, dieses Jahr würden bis zu 130.000 Euro für Investitionen zur Verfügung gestellt, berichtet Verbraucherschutz-Staatssekretärin Antje Töpfer. Denn: Die Situation der Tierheime sei deutschlandweit sehr angespannt. Viele seien mit Tieren überfüllt, die während der Corona-Pandemie angeschafft worden seien und nun abgegeben würden. "Nahezu alle Tierheime kämpfen an der Grenze ihrer Aufnahmekapazität", so Töpfer. Gleichzeitig hätten die gestiegenen Preise für Energie, Tierfutter und Tierarztkosten die Situation der Tierheime verschärft.
Sendung: rbb24, 19.02.2024, 16 Uhr