Verbot in Berliner Parks - Böhmermann bekommt Knöllchen für Fahrt mit E-Roller durch Tiergarten
Man sieht sie gefühlt überall in der Stadt, aber in Berliner Parks darf niemand E-Roller fahren. Jan Böhmermann hat dafür einen Strafzettel erhalten. Der ADAC stuft das als nicht sinnvoll ein. Entscheidend sei, ob es sich um einen Rad- oder Gehweg handelt.
Er war sich dessen nicht bewusst, trotzdem hat Fernseh-Moderator Jan Böhmermann am vergangenen Wochenende etwas Verbotenes getan, wie er selbst erzählt. Er ist beim E-Roller-Fahren im Berliner Tiergarten vom Ordnungsamt erwischt worden und musste dafür 55 Euro Verwarngeld zahlen. Das ist dem Verwarngeldbescheid zu entnehmen, den er auf Instagram gepostet hat.
Kein bundesweites E-Roller-Verbot in Parks
Eine bundesweite Regel, dass E-Roller nicht in Parks fahren dürfen, gibt es nicht. In Berlin sieht das anders aus: "Keinesfalls dürfen Gehwege, Fußgängerzonen und Parks befahren werden", heißt es dazu auf der Seite der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt [berlin.de]. Grundsätzlich gilt überall: Gehwege sind für E-Roller verboten, Fahrradwege sind indes erlaubt.
Das Ordnungsamt Mitte, das den Verstoß von Böhmermann geahndet hat, hat im vergangenen Jahr eigenen Aussagen zufolge 105 E-Scooter-Fahrer in Parks gestoppt. In diesem Jahr waren es demnach bislang 35 Anzeigen. Böhmermann scheint nicht der einzige zu sein, dem die Berliner Regel nicht geläufig gewesen ist. Auch mehrere User in den Kommentaren unter seinem Instagram-Post gaben an, von dem Verbot nichts gewusst zu haben.
E-Roller auf Tempelhofer Feld erlaubt
Aus Verkehrssicherheitsgründen macht die Berliner Regel laut dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC) keinen Sinn. "Auf einem Fahrradweg zu fahren, egal ob der durch einen Park führt oder nicht, da spricht ja eigentlich nichts dagegen", so ADAC-Sprecherin Katharina Luca. Lediglich das Fahren auf einem Gehweg widerspreche der Verkehrssicherheit.
Zumindest ein Berliner Park stellt zudem eine Ausnahme dar - auf dem Tempelhofer Feld ist E-Roller-Fahren erlaubt. Hintergrund ist, dass auf dem Feld ja auch Fahrradfahren erlaubt sei, wie Grün Berlin auf rbb|24-Anfrage mitteilte. Das Tempelhofer Feld sei "keine gewidmete öffentliche Grünanlage" und unterliegt deshalb nicht den gleichen Regeln wie andere öffentliche Berliner Parks. Böhmermann selbst hatte die Frage in seinem Post aufgeworfen, ob das Verbot auch auf dem Tempelhofer Feld gilt.
Sendung: rbb 88.8, 25.03.2024, 9:15 Uhr