Bundesgerichtshof - Mordurteil nach Tötung von Ex-Freundin in Bunker bei Oranienburg rechtskräftig

Mo 24.06.24 | 15:33 Uhr
Archivbild: Ein Wagen der Kriminalpolizei steht in einem Wald bei Oranienburg. Hier fanden Besucher einer dortigen Bunkeranlage im Juli 2021 die Leiche einer jungen Frau. (Quelle: dpa/TNN)
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Audio: rbb24 Antenne Brandenburg | 24.06.2024 | Lisa Steger | Bild: dpa/TNN

Drei Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer Frau in einem früheren Wehrmachtsbunker bei Oranienburg (Oberhavel) ist der Täter, ihr Ex-Freund, rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Das teilte ein Sprecher des Bundesgerichtshofes am Montag mit.

Der 32-Jährige war im vergangenen Winter vom Landgericht Neuruppin wegen Mordes verurteilt worden. Dabei wurden die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe festgestellt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Deutsche die damals 26 Jahre alte Frau 2021 in der Bunkeranlage in einem Wald erstochen hatte.

Das Verfahren gegen den Mann war vom Landgericht Neuruppin im vergangenen Jahr neu aufgerollt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte nach Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage ein Urteil des Landgerichtes wegen Totschlags zu zwölfeinhalb Jahren Haft aufgehoben.

Der BGH bemängelte damals, dass im ersten Prozess viele gewichtige Indizien nicht berücksichtigt worden seien und dass statt Totschlag ein Mord vorliegen könne. Dafür müsse ein Mordmerkmal wie zum Beispiel Heimtücke erfüllt sein. Eine andere Kammer des Gerichtes entschied schließlich auf Mord. Dagegen legte der Angeklagte Revision ein. Da der BGH nun keine Rechtsfehler fand, wurde die Verurteilung rechtskräftig.

Nach Ansicht des Landgerichts in Neuruppin lockte der Täter seine Ex-Freundin unter dem Vorwand, noch einmal miteinander reden oder sich versöhnen zu wollen, in den früheren Wehrmachtsbunker am Grabowsee bei Oranienburg. "Seinem Tatplan entsprechend" habe er die Frau durch sieben Stiche mit einem Stechbeitel getötet, erklärte der BGH-Sprecher. Er habe sich von ihr betrogen gefühlt und nicht akzeptieren wollen, dass sie zukünftig andere Sexualpartner haben würde.

Sendung: rbb24 Antenne Brandenburg, 24.06.2024, 14:45 Uhr

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