Charlottenburg-Wilmersdorf - Bezirk verschenkt Bäume an Grundstückseigentümer

Di 09.07.24 | 11:34 Uhr
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Symbolbild: Mitarbeiter:innen einer Baumschule verpflanzen am 28.11.2021 mit einem Traktor einen Baum im Botanischen Garten Flottbek. (Quelle: Imago Images/blickwinkel/C.Kaiser)
Bild: Imago Images/blickwinkel/C.Kaiser

Das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf stellt Grundstückseigentümern kostenlos Bäume zur Verfügung. Wie das Bezirksamt mitteilte, können sich Interessierte jetzt im Rahmen der Aktion "Baum sucht Grundstück zum Altwerden" um einen odere mehrere von insgesamt 65 Bäumen bewerben.

Hintergrund der Aktion ist den Angaben zufolge, dass allein im vergangenen Jahr mehr als 1.000 Bäume in dem Bezirk aufgrund von Baumaßnahmen oder zugunsten der Verkehrssicherheit gefällt werden mussten. Bewerben können sich bis zum 1. September 2024 demnach neben Grundstückeigentümern auch Kitas, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften.

Lieferung inklusive Material und Anleitung

Die Anlieferung der Bäume erfolge ab Anfang November bis zum Pflanzloch, inklusive Baumpfahl, Bindematerial und Pflanzanleitung. Im Gegenzug sollen sich die Teilnehmenden verpflichten, für den Anwuchs und die Pflege der Bäume zu sorgen. Eine Voraussetzung ist, dass Platz von 15 bis 20 Quadratmetern zur Verfügung stehen. Weitere Informationen zu den verschiedenen Baumarten sowie das Bewerbungsformular stellt der Bezirk online zur Verfügung [berlin.de].

"In den letzten Jahren wird uns Berlinerinnen und Berlinern die Funktion der Stadtbäume vor allem durch die zunehmenden Hitzesommer bewusst. Die Baumkronen bieten in heißen Tagen nicht nur einen Schutz vor der Sonne, sondern spenden uns Stadtbewohnern durch ihren Schatten und den Verdunstungseffekt wohltuendere kühlere Luft", wird Bezirksstadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne) in der Mitteilung zitiert.

47 Kommentare

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  1. 47.

    Dass im Sinne eines gutnachbarschaftlichen Einvernehmens manches gemacht wird, wofür keine rechtliche Pflicht besteht, ist doch zu begrüßen.

  2. 46.

    Ein letztes aufbäumen. Sie zitieren richtig. Sie sind ein lieber Nachbar, wenn ich in 3m Abstand jeden (!) Baum (Linde, Eiche, Kastanie)setzen darf. Ich mag Bäume so sehr, dass ich die Beseitigung von vornherein verhindere: Durch einen Abstand, der den Endzustand berücksichtigt. Schließlich will ich es mir mit Ihnen als Nachbar nicht verderben...

    P.S. Bei mir hier ist eine Eiche gefallen, weil das Nachbargrundstück einen Keller sonst unmöglich gemacht hätte. Sie stand 4m weg.

  3. 45.

    § 910 BGB gilt nur für Überwuchs, die Mindestabstände sind in den Nachbarrechtsgesetzen der Länder geregelt. In Berlin gilt nach § 27 Nr. 1 a) NachbG Bln ein Mindestabstand von 3m, in Brandenburg sind es nach § 37 Abs.1 S.1 Nr.1 BbgNRG 4m. Und jetzt ist wirklich mal gut.

  4. 44.

    Wen eine zu große Krone/Wurzeln zu erwarten sind, kann die Neuanpflanzung verhindert werden. Sie lieferten den entsprechenden Paragraphen selbst...
    Aber jetzt ist mal gut.

  5. 43.

    Mein Beileid - einfach gesagt - man (egal wie inär) kann heute nicht mehr einfach mal soo einen Baum pflanzen weil ....... jetzt besser? Nun noch mal lesen ;-)

  6. 42.

    Die Stadt holzt ab (Baumpfleger mit Motorsäge ) und der Bürger pflanzt und pflegt damit die Stadt wieder abholzen kann.

  7. 41.

    Steht so weder im Gesetz noch gibt es entsprechende Rechtsprechung. Sie können eine Neuanpflanzung rechtlich nicht verhindern. Aber in einem Punkt haben Sie Recht: jetzt ist mal gut.

  8. 40.

    Dankeschön. Der Garten bzw das Grün ist das, was mich einfach beruhigt, das ist mein Yoga ;-)

  9. 39.

    Auch das liest sich sympathisch. Sie sind nicht allein mit diesem Daumen, den man grün nennt.

  10. 38.

    Wen eine zu große Krone/Wurzeln zu erwarten sind, kann die Neuanpflanzung verhindert werden. Sie lieferten den entsprechenden Paragraphen selbst...
    Aber jetzt ist mal gut.

  11. 36.

    Wenn ihr Nachbar einen Baum in sagen wir 3m Abstand zur Grundstücksgrenze pflanzt, ist dies völlig legal und Sie können das rechtlich nicht verhindern.

  12. 35.

    Wenn ihr Nachbar einen Baum in sagen wir 3m Abstand zur Grundstücksgrenze pflanzt, ist dies völlig legal und Sie können das rechtlich nicht verhindern.

  13. 34.

    Hier haben sich aber die Baumfreunde festgebissen. Dabei geht es nur um die Suche nach Menschen, die diese Bäume vor Ihre Wohnhäuser stellen? Also manchmal verzettelt sich die rbb24-Community...

  14. 33.

    Wen das zu erwarten ist, kann die Neuanpflanzung verhindert werden. Sie lieferten den entsprechenden Paragraphen selbst...
    Aber jetzt ist mal gut.

  15. 32.

    Entfernung von Überwuchs heißt nicht Fällung sondern ggf. Kappen von Wurzeln und Ästen.

  16. 31.

    Na dann...In dem Sinne...

    P.S. Danke an den rbb, der den versuchten Nickdiebstahl, um zu manipulieren, verhindert hat.

  17. 30.

    Ich finde die Aktion von der Sache her toll, frage mich aber bei so vielen Bäumen die zwangsläufig gefällt und ersetzt werden müssen, warum man die Bäume, die man jetzt verschenken will, nicht an die Stellen setzt die wiederbepflanzt werden sollten ?

  18. 29.

    Wenn ich mir die Übersicht der angebotenen Bäume so anschaue, werden die Bäume zwar gross, aber nicht zu vergleichen mit z.B. Eiche, Buche oder Walnuß. Wenn also alles richtig gemacht wird, wünsche ich den Bäumen und Gartenbesitzern mit Nachbarn ein schönes Miteinander :)

  19. 28.

    Noch mal, es geht hier um eine Neuanpflanzung großer Stadtbäume...
    Am besten ist es, ohne tamtam, und denkt darüber nach, was „ich“ davon halte, wenn „mein“ Nachbar etwas macht, was „mich“ beeinflusst. Oder auch mit ihm darüber spricht...schadet ja nicht.

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