Charlottenburg-Wilmersdorf - Bezirk verschenkt Bäume an Grundstückseigentümer

Di 09.07.24 | 11:34 Uhr
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Symbolbild: Mitarbeiter:innen einer Baumschule verpflanzen am 28.11.2021 mit einem Traktor einen Baum im Botanischen Garten Flottbek. (Quelle: Imago Images/blickwinkel/C.Kaiser)
Bild: Imago Images/blickwinkel/C.Kaiser

Das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf stellt Grundstückseigentümern kostenlos Bäume zur Verfügung. Wie das Bezirksamt mitteilte, können sich Interessierte jetzt im Rahmen der Aktion "Baum sucht Grundstück zum Altwerden" um einen odere mehrere von insgesamt 65 Bäumen bewerben.

Hintergrund der Aktion ist den Angaben zufolge, dass allein im vergangenen Jahr mehr als 1.000 Bäume in dem Bezirk aufgrund von Baumaßnahmen oder zugunsten der Verkehrssicherheit gefällt werden mussten. Bewerben können sich bis zum 1. September 2024 demnach neben Grundstückeigentümern auch Kitas, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften.

Lieferung inklusive Material und Anleitung

Die Anlieferung der Bäume erfolge ab Anfang November bis zum Pflanzloch, inklusive Baumpfahl, Bindematerial und Pflanzanleitung. Im Gegenzug sollen sich die Teilnehmenden verpflichten, für den Anwuchs und die Pflege der Bäume zu sorgen. Eine Voraussetzung ist, dass Platz von 15 bis 20 Quadratmetern zur Verfügung stehen. Weitere Informationen zu den verschiedenen Baumarten sowie das Bewerbungsformular stellt der Bezirk online zur Verfügung [berlin.de].

"In den letzten Jahren wird uns Berlinerinnen und Berlinern die Funktion der Stadtbäume vor allem durch die zunehmenden Hitzesommer bewusst. Die Baumkronen bieten in heißen Tagen nicht nur einen Schutz vor der Sonne, sondern spenden uns Stadtbewohnern durch ihren Schatten und den Verdunstungseffekt wohltuendere kühlere Luft", wird Bezirksstadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne) in der Mitteilung zitiert.

47 Kommentare

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  1. 47.

    Dass im Sinne eines gutnachbarschaftlichen Einvernehmens manches gemacht wird, wofür keine rechtliche Pflicht besteht, ist doch zu begrüßen.

  2. 46.

    Ein letztes aufbäumen. Sie zitieren richtig. Sie sind ein lieber Nachbar, wenn ich in 3m Abstand jeden (!) Baum (Linde, Eiche, Kastanie)setzen darf. Ich mag Bäume so sehr, dass ich die Beseitigung von vornherein verhindere: Durch einen Abstand, der den Endzustand berücksichtigt. Schließlich will ich es mir mit Ihnen als Nachbar nicht verderben...

    P.S. Bei mir hier ist eine Eiche gefallen, weil das Nachbargrundstück einen Keller sonst unmöglich gemacht hätte. Sie stand 4m weg.

  3. 45.

    § 910 BGB gilt nur für Überwuchs, die Mindestabstände sind in den Nachbarrechtsgesetzen der Länder geregelt. In Berlin gilt nach § 27 Nr. 1 a) NachbG Bln ein Mindestabstand von 3m, in Brandenburg sind es nach § 37 Abs.1 S.1 Nr.1 BbgNRG 4m. Und jetzt ist wirklich mal gut.

  4. 44.

    Wen eine zu große Krone/Wurzeln zu erwarten sind, kann die Neuanpflanzung verhindert werden. Sie lieferten den entsprechenden Paragraphen selbst...
    Aber jetzt ist mal gut.

  5. 43.

    Mein Beileid - einfach gesagt - man (egal wie inär) kann heute nicht mehr einfach mal soo einen Baum pflanzen weil ....... jetzt besser? Nun noch mal lesen ;-)

  6. 42.

    Die Stadt holzt ab (Baumpfleger mit Motorsäge ) und der Bürger pflanzt und pflegt damit die Stadt wieder abholzen kann.

  7. 41.

    Steht so weder im Gesetz noch gibt es entsprechende Rechtsprechung. Sie können eine Neuanpflanzung rechtlich nicht verhindern. Aber in einem Punkt haben Sie Recht: jetzt ist mal gut.

  8. 40.

    Dankeschön. Der Garten bzw das Grün ist das, was mich einfach beruhigt, das ist mein Yoga ;-)

  9. 39.

    Auch das liest sich sympathisch. Sie sind nicht allein mit diesem Daumen, den man grün nennt.

  10. 38.

    Wen eine zu große Krone/Wurzeln zu erwarten sind, kann die Neuanpflanzung verhindert werden. Sie lieferten den entsprechenden Paragraphen selbst...
    Aber jetzt ist mal gut.

  11. 36.

    Wenn ihr Nachbar einen Baum in sagen wir 3m Abstand zur Grundstücksgrenze pflanzt, ist dies völlig legal und Sie können das rechtlich nicht verhindern.

  12. 35.

    Wenn ihr Nachbar einen Baum in sagen wir 3m Abstand zur Grundstücksgrenze pflanzt, ist dies völlig legal und Sie können das rechtlich nicht verhindern.

  13. 34.

    Hier haben sich aber die Baumfreunde festgebissen. Dabei geht es nur um die Suche nach Menschen, die diese Bäume vor Ihre Wohnhäuser stellen? Also manchmal verzettelt sich die rbb24-Community...

  14. 33.

    Wen das zu erwarten ist, kann die Neuanpflanzung verhindert werden. Sie lieferten den entsprechenden Paragraphen selbst...
    Aber jetzt ist mal gut.

  15. 32.

    Entfernung von Überwuchs heißt nicht Fällung sondern ggf. Kappen von Wurzeln und Ästen.

  16. 31.

    Na dann...In dem Sinne...

    P.S. Danke an den rbb, der den versuchten Nickdiebstahl, um zu manipulieren, verhindert hat.

  17. 30.

    Ich finde die Aktion von der Sache her toll, frage mich aber bei so vielen Bäumen die zwangsläufig gefällt und ersetzt werden müssen, warum man die Bäume, die man jetzt verschenken will, nicht an die Stellen setzt die wiederbepflanzt werden sollten ?

  18. 29.

    Wenn ich mir die Übersicht der angebotenen Bäume so anschaue, werden die Bäume zwar gross, aber nicht zu vergleichen mit z.B. Eiche, Buche oder Walnuß. Wenn also alles richtig gemacht wird, wünsche ich den Bäumen und Gartenbesitzern mit Nachbarn ein schönes Miteinander :)

  19. 28.

    Noch mal, es geht hier um eine Neuanpflanzung großer Stadtbäume...
    Am besten ist es, ohne tamtam, und denkt darüber nach, was „ich“ davon halte, wenn „mein“ Nachbar etwas macht, was „mich“ beeinflusst. Oder auch mit ihm darüber spricht...schadet ja nicht.

  20. 27.

    Keine Sorge, was die Natur, auch Bäume, betrifft, ist mein Horizont sehr weitreichend. Fragen Sie mal meine Nachbarn, die mögen meinen "unordentlichen Garten" eher weniger, dafür habe ich reichlich Schatten und Futter, auch speziell für die Tiere.

  21. 26.

    „Lediglich bei Überwuchs hat ein Nachbar nach § 910 BGB das Recht auf Beseitigung, sofern die Benutzung seines Grundstücks beeinträchtigt wird.“
    Was bedeutet das bei einer Neuanpflanzung? Die zu erwartende Krone, egal wie groß, wird ein Nachbar sehr erfolgreich nicht hinnehmen. DAS Argument: Der Baum müsste gefällt werden...später einmal... das muss nicht sein. Alles erlebt.

  22. 25.

    Sofern der Baum gesund und vital ist, sind nach gefestigter Rechtsprechung die von ihm ausgehenden Gefahren im Rahmen der üblichen naturverbundenen Lebensrisiken hinzunehmen (vgl. etwa OVG Berlin- Brandenburg, 11. Senat, Beschluss vom 16.02.2916, Az.: OVG 11 S 84.15). Lediglich bei Überwuchs hat ein Nachbar nach § 910 BGB das Recht auf Beseitigung, sofern die Benutzung seines Grundstücks beeinträchtigt wird.

  23. 24.

    Und eben diese Ansicht ist FALSCH - sowohl in Berlin als auch in Brandenburg kommt es ALLEIN auf den Abstand des Stammes zur Grenze an, in Berlin wie gesagt drei Meter ab Stammmitte (was im Grunde dem Abstand beim Pflanzen eines jungen Baumes entspricht). Es gibt KEIN Recht auf Fällung, wenn die Baumkrone dann später besonders üppig ausfällt.

  24. 23.

    Es geht hier um eine Neuanpflanzung. Da ist der Endzustand des Baumes mehr zu beachten als der eigene Horizont...

  25. 22.

    Ich schrieb mittig pflanzen, anstatt an den Rand garantiert, dass der Baum vom Nachbarn nicht weggeklagt wird. Endzustand beachten ist wichtig. Für den Baum....

  26. 21.

    Ich finde in Ihrem Kommentar kommen zuviel ...ung vor, Fällung/Willung/Stehung/Seiung.

  27. 20.

    Es ist GENAU umgekehrt :-D
    Sie dürfen lt. BGH sogar dann Äste absägen, wenn dies den Baum als solches (bzw. dessen Standsicherheit) gefährdet, vorausgesetzt er hat Sie in erheblichem Maß (also nicht nur wegen drei Blättern) beeinträchtigt UND es handelt sich nicht um eine geschützte Art (erfordert amtl. Genehmigung).

    Bei den Kirschen sagt das BGB: so lange sie noch fest mit dem Baum verbunden sind, gehören sie dem Baumeigentümer - da hilft auch die A*** nicht. Erst, wenn sich die Kirsche auf die Reise Richtung Boden macht, darf der Nachbar sie fangen und verzehren.

  28. 19.

    Nana, mit dem Absägen herüberhängender Äste muss man schon aufpassen, dass z.b. die Standsicherheit weiter erhalten bleibt. Aber z.B. die herüberhängenden Kirschen vom Nachbarbaum, darf man pflücken, wenn man Allia..-versichert ist ;-)

  29. 18.

    Sie haben gar nix zu wollen. Der Mindestabstand des STAMMS ist in Berlin (wie übrigens auch in Brandenburg) geregelt. Ist der Stamm weit genug von der Grenze entfernt, bleibt der Baum stehen. Punkt.

  30. 17.

    Da die verschenkten Bäume wohl bei der Pflanzung, natürlich mittig eines Grundstücks, eher klein sind, dürften ein paar Jahre vergehen, ehe diese eine Gefahr sein könnten. Wenn man allerdings gleich mit solch einer Einstellung an die Sache "Bäume" herangeht, dann ist man in einer Wohnung besser aufgehoben, gelle.....?

  31. 16.

    Mit dem Berliner Nachbarschaftsgesetz haben Sie sich offenbar noch nie beschäftigt- aber rumpöbeln.

    Es ist gesetzlich festgelegt, dass der Abstand zur Grundstücksgrenze bei hohen bzw. schnellwachsenden Bäumen DREI Meter (gemessen ab Stammmitte) mind. 3 Meter beträgt. Tut er das, gibt es KEINEN Beseitigungsanspruch. Lediglich über die Grenze wachsende Äste dürfen abgesägt werden, AUSSER es handelt sich um eine geschützte Baumart (z.B. Märkische Kiefer).

    Das mag manchen Gartenzwergling ärgern, ist aber so. Punkt.

  32. 15.

    Eine gute Aktion !

    Ich hoffe doch, dass sich in den nächsten Jahren so einige rechtliche Änderungen durchsetzen werden...

    ...dass im Zweifel das GRÜN Vorrang vor den Befindlichkeiten klagewilliger Motzkis hat (und es auch ein Kostenrisiko für Klagende gibt), dass die BVG Trams nur in begründeten Ausnahmen OHNE Trassenbegrünung bauen darf, nicht umgekehrt,

    dass die zu zahlende Grundsteuer (auch) vom Baumbestand abhängt und Asphaltwüsten hier locker zu nem 10-fachen Hebesatz führen können. (Da kann die Uber-Arena sich aber mal warm anziehen!!!)

    Wenn man bedenkt, dass Menschen freiwillig das zwanzigfache gegenüber Mineralwasser für "O2" ausgeben (im Irrglauben, durch den Verdauungstrakt zu atmen) , dann ist das vermutlich eher zu wenig.

  33. 14.

    Von „meinem“ Grundstück darf keine Gefahr/Beeinträchtigung auf den Nachbarn übergehen/ausgehen... Bäume gehören dazu. Wer den Endzustand nicht beachtet, handelt egoistisch. Auch dem Baum gegenüber. Die Gegenwehr fällt entsprechend erfolgreich aus.

  34. 13.

    Die Durchsetzung der Fällung durch Nachbarn sollten nicht meine Willung betreffen. Falls auf meinem Grundstück die Stehung des Baumes ist, gibt es meine Entscheidung, dass die Seiung des Baumes bleibt.

  35. 12.

    Bei genehmigungspflichtigen Fällungen auf Privatgelände sagt dir die Behörde genau wieviel und welche Sorten nachgepflanzt werden müssen. Nur wenn es um Gelände der öffentlichen Hand und Straßenbäume geht ist der Sachverhalt anders, weil es ja Geld kostet was gerade nicht verfügbar ist.

  36. 11.

    Sorry, aber es fällt mir sehr schwer, Ihrem Kommentar zu folgen. :-(

  37. 10.

    Eigentlich müssten für jeden gefällten Baum zweie nachgepflanzt werden, wenn Alter, Wachstum und Beschädigung/Zerstörung mit einberechnet werden.
    65 Bäumchen sind der Tropfen auf den heißen Stein. Träger von Baumaßnahmen sollten zum Ersatz der gefällten Bäume gesetzlich verpflichtet werden. Und durch den Verkehr geschädigte Bäume muss der Bezirk ersetzen.

  38. 9.

    Sind Sie im ÖD o. nur der normale deutsche Michel o. schreiben sie mit Wollust satirisch 'das deutsche Regelwerk v. Kleingarten zum Staatswald hdb in 10 Bänden 13456 S.', - nur wer baut nun sein Haus um an die Grundstücksgrenze ob Baum mittig, u. da kommt der Nachbar von wg. Haus zu nah und ja auch ansonsten - Das Laub u. die Äste, falls auf die Strasse fallend - keine BSR - Unwetter/Sturmversicherung nicht vergessen, invasive Arten dürfen nicht am Baum zugelassen werden usw. usw - eben das deutsche Regelwerk .... ;-) -........kleingedrucktes entdeckt - freier zugang für kitas, rentner, abgeprdnete

  39. 8.

    Ja, das blöde Argument kann ich auch nicht mehr hören und es zeugt von Dummheit. Wenn Sie mal ältere Ansichtskarten/Fotos von Strassen und Wegen in der DDR sehen: paradiesisch! Da waren die Bäume noch nicht ,,verkehrsgefährdent“ oder wurden ,,vorsorglich“ gefällt! Und es dadurch nicht tausende Todesopfer vom Baum erschlagen!
    Strassenzüge mut kleinen Vorgärten waren üppig begrünt und wurden nicht jede Woche beschnitten und gemäht! Alles überflüssige Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen von diesen ,,Bauhöfen“ die die Natur als ewigen Feind sehen!

  40. 7.

    Die meisten, auch in unserer Siedlung, wollen keine Bäume, zu viel Dreck und viel zu gefährlich. Auweia :(

  41. 6.

    Bei 1000 gefällten Bäumen machen die fünf Dutzend natürlich alles wieder gut.

  42. 5.

    Das müßte es auch hier in Angermünde geben, bei den Wohnblocks fehlen viele Bäume, kaum Schatten. Es wird nur radikal gekürzt und gemäht, aber nicht neu gepflanzt!

  43. 4.

    Das ist dann eine gute Idee, wenn die Grundstücksbesitzer den Endzustand erwachsener Bäume berücksichtigen und, anstatt verantwortungslos gegenüber den Baum, die Grundstücksgrenze dann besser die Grundstücksmitte zu wählen.

    P.S. Die hier erwähnten 15-20 m2 beziehen sich auf das Pflanzloch und riskieren die Fällung des Baumes, wenn er Ärger macht. Die Nachbarn können das durchsetzen bei Pflanzung...

  44. 3.

    Was helfen da etwas über 60 Stadtbäume wenn man sieht welche Betonwueste in der Heidestr entstanden ist

  45. 2.

    Das finde ich eine tolle Idee. Da sollten noch mehr Bezirke mitmachen.

  46. 1.

    Eine gute Idee! Leider sind viele Besitzer von Mehrfamilienhäusern heimlich sehr froh darüber, dass der Baumbestand reduziert wurde. Das spart Geld. Aber trotzdem ist diese Aktion sehr gut. Die Bäume werden hoffentlich schöne Plätzchen finden. Leider nicht bei uns. Hier war vor 20 Jahren auch ein reichhaltiger Baumbestand. Mittlerweile ballert die Sonne runter.

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