Zinnowitz (Usedom) - Kind von Seebrücke gestürzt - Geldforderung zurückgewiesen

Mo 30.09.24 | 11:24 Uhr
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Die heutige Seebrücke "Vineta", aufgenommen am 05.09.2024, wurde im Jahr 1993 errichtet und verfügt über eine Länge von 315 Metern. (Quelle: dpa-Bildfunk/Stefan Sauer)
dpa-Bildfunk/Stefan Sauer
Audio: Antenne Brandenburg | 30.09.2024 | Felicitas Montag | Bild: dpa-Bildfunk/Stefan Sauer

Eine Mutter aus dem Barnim war von einer Brücke auf Usedom ihrem kleinen Sohn hinterher gesprungen, der durch das Geländer gefallen war. Die Mutter verletzte sich daraufhin und verklagte die Gemeinde Zinnowitz - ihre Klage wurde jedoch abgewiesen.

Nach dem Sturz ihres damals zweijährigen Jungen von einer Seebrücke auf Usedom vor mehr als drei Jahren hat das Landgericht Stralsund Geldforderungen der Mutter abgewiesen. Die Seebrücke sei ausreichend sicher, heißt es in der Urteilsbegründung. Sie müsse nicht die Erwartungen etwa an einen Spielplatz erfüllen und das Herabstürzen von Kleinkindern aus jeglicher - auch ungewöhnlicher - Position verhindern.

Die damals 34-jährige Brandenburgerin hatte ein Urlaubsfoto ihrer beiden Söhne machen wollen. Beim Versuch sich hinzuhocken war der jüngere Sohn nach Darstellung der Mutter rücklings durch das Geländer gefallen. Sie war hinterhergesprungen und hatte sich verletzt, besonders schwer am linken Bein. Der Junge war unverletzt geblieben.

Die Frau forderte mindestens 35.000 Euro Schmerzensgeld und zusätzlich Schadenersatz von der Gemeinde Zinnowitz - die Seebrücke sei nicht sicher genug.

Gericht verweist auf Aufsichtspflicht der Eltern

Das Gericht befand hingegen, die Gemeinde habe davon ausgehen können, dass Eltern Kleinkinder so im Blick haben, dass diese ihrem Spieltrieb nicht unbeaufsichtigt nachgehen, auch weil die grundsätzliche Gefahr herunterzufallen erkennbar war. Die Gemeinde musste demnach nicht damit rechnen, dass Kleinkinder sich so für ein Foto vor das Geländer hocken, dass sie beim Verlust des Gleichgewichts durch die höchstens 31-Zentimeter-Lücke des Geländers fallen. Auch die Mutter habe damit nicht gerechnet.

Das Geländer entspreche den Bauvorschriften und schütze vor erwartbaren Gefahren, etwa wenn Menschen sich an- oder hinüberlehnen, um auf das Wasser zu schauen. Die Seebrücke ist mehr als 30 Jahre alt. Mehrere Seebrücken im Nordosten stammen aus dieser Zeit.

Die aus dem Barnim kommende Mutter hatte sich beim Sprung aus etwa fünf Metern Höhe ins flache Wasser unter anderem das Sprunggelenk gebrochen, war längere Zeit arbeitsunfähig und erhält weiterhin Physiotherapie. Sie muss laut Urteil die Gerichtskosten tragen. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

Sendung: Antenne Brandenburg, 30.09.2024, 13:00 Uhr

Kommentar

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58 Kommentare

  1. 58.

    @Karz:

    À propos Bauvorschriften: Das Gericht führte aus, das Geländer der Seebrücke sei stabil und sicher genug, um einen Menschen zu halten. Das Gericht betonte vor allem, dass die Seebrücke eine touristische Attraktion sei und somit nicht (!) die Anforderungen eines Spielplatzes erfüllen müsse (es geht hier übrigens auch nicht etwa um Geländer in Gebäuden, z.B. an Balkonen oder in Treppenhäusern).

    Bauliche Mängel waren also nicht ursächlich für diesen tragischen Unglücksfall.

  2. 57.

    >"Und was hat das mit der verletzten Frau zu tun? Verwirrt?"
    Also wenn Sie schon durch eine Antwort auf [Manfred] vom 30.09.2024 um 17:33 verwirrt sind...
    Vielleicht hält sich die Verwirrung in Grenzen, weil die Mutter als Grund ihrer Klage mangelde Sicherheitsvorkehrungen der Gemeinde beim Benutzen dieser Seebrücke vorbrachte. Sei es durch für Kinder ungeeignete Geländer oder Achtungshinweise, dass die Nutzung dieser Seebrücke für Kinder gefährlich sein könnte und mehr.
    Immer noch verwirrt, was Menschenverstand und unnötige Verbotsschilder mit meinem Kommentar zu tun haben?
    PS: Mit ein wenig google erfahren Sie auch die Klagegründe der Mutter. Diese waren im Zusammenhang mit dem vorherigen Verfahren in der Regionalpresse aus dem Nordenosten dort ausführlicher beschrieben.

  3. 56.

    Wir waren alle nicht dabei. Eigentlich heisst es ja immer Aufsichtspflicht erfüllt.Nur kann man nicht ständig die Verantwortung an andere übertragen und wenn gemeckert wird. Geht Euch nix an oder eben halt einen auf ich verklag Euch machen. Eigentlich ist die Seebrücke sicher, auch für Fotos. Zum Urlaub machen nur zu empfehlen. Auch mit Kindern.Da ist das Kleinkind sehr unglücklich gefallen. Vielleicht sollte man doch über eine Latte dazwischen nachdenken. Immerhin besteht an der Stelle erhebliche Verletzungsgefahr für die Retter . Oder wie erklärt man einem Kleinenkind bitte am Rettungsring festhalten?

  4. 54.

    >"Ganz Deutschland erstickt bereits in Schildern. Außerdem ließt sie eh kein ach so hipper Mensch im Jahr 2024."
    Aber wirklich! Eigentlich könnten die Hälfte aller Verbots- und Gebortsschilder weg. Grundsätzlich gilt in Deutschland: Es ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich durch Gesetze, zivilisierte Verhaltensregeln oder gesonderte Hinweise verboten ist. Es braucht vor einem Grundstück kein Schild "PRIVAT, Betreten verboten". Weil es sich nicht gehört, erkennbar nicht öffentliche Grundstücke zu betreten. Oder wie bei uns hier schon oft an den Zufahrten zu Waldwegen Schilder "Müll ablegen verboten". Weil es per Gesetz schlicht verboten ist, Müll in die Landschaft zu kippen - usw...
    >"Wo ist der gesunde Menschenverstand abgeblieben?"
    Der ging wohl samt der Selbstverantwortung fürs eigene Leben in den letzten 30 Jahren irgendwie verschütt.

  5. 53.

    Sehe ich völlig anders. Keine Schilder. Ganz Deutschland erstickt bereits in Schildern. Außerdem ließt sie eh kein ach so hipper Mensch im Jahr 2024. Wo ist der gesunde Menschenverstand abgeblieben? Genetisch zurückgebildet über die Jahre? Die oft grundsätzliche Orientierung in der Gemeinschaft am DAU finde ich ebenso falsch. Bitte auch kein Maschendrahtzaun. Es verschandelt die ganze Optik einer Seebrücke. Insofern ist dies doch ein korrekt erscheinendes Urteil. Das Leben birgt Risiken. Diese sollte jeder Mensch selbst bewältigen. Dazu gehören entsprechende Fähigkeiten und Erfahrungen. Mein subjektiver Eindruck ist, es wird immer mehr erwartet, dass der deutsche Staat eine Risikobewertung übernimmt. Fähigkeiten und Erfahrungen verkümmern. Wenn dem so ist, halte ich diesen Weg für gefährlich und falsch.

  6. 52.

    Sie haben aber gelesen, dass die Seebrücke über 30 Jahre alt ist. Da gab's auch andere Vorgaben für Autos.

  7. 51.

    Mit Verlaub: Seebrücken sind ein Kulturgut, analog des Kulturgutes von Schlössern und historischen Gärten. Entlang von allgemeingültigen Vorschriften beim Betreten von Fahrzeugen dürfte weder die Wuppertaler Schwebebahn als Hängebahn und erst recht kein Schiff betreten werden, weil der Untergrund nicht fest und das Fahrzeug als solches schlingernd ist. ;-

  8. 50.

    Geländer haben je nach Höhe zum Boden eine ausreichende Höhezu haben, dass ist hier offenbar der Fall. Sie sollten aber bis 70 cm keine vertikalen Streben haben und die Streben müssen einen mindestabstand von 12 cm haben. Beides ist hier im Bild nicht der Fall. Der Schutz gilt den Kleinkindern, die ihren Kopf nicht durch das Geländer stecken können sollen und nicht hoch klettern können sollten. Das sind Bauvorschriften, die auch hier gelten müssten, aber es offensichtlich hier nicht tun.

  9. 49.

    Ne, ich hätte nur echt ANGST. Also ich selber fühle mich auf Seebrücken nicht wohl, mag ja der anderen Mutter anders gehen. Ich finde den Freien Raum zwischen Meer und Laufweg beängstigend, auch von unten betrachtet. Ich würde mein Kind, Kletterkurs seit der 1. Schulklasse, da nie rumlaufen lassen... mit DREI.

  10. 47.

    Mutterliebe ist, ein Kind an der Hand zu halten auf der Seebrücke und nicht zu sagen, hock dich da mal hin fürn Fotto. Und wenn gehampelt wird, streng werden.

  11. 46.

    Gehts noch!? Er äußert eine Falschaussage und bezichtigt öffentlich die Mutter einer Betrugsabsicht: ,,die Mutter, die auch noch aus ihren Versagen(Aufsichtspflicht) Profit schlagen will''! Das ist für mich Verleumdung!

  12. 45.

    Womit macht sich @Mo H. Mett strafbar? Nur, weil er Mutmaßungen äußert, die durchaus zutreffend sein können?
    Nun hat sich die Person den Knöchel gebrochen. Nicht vorzustellen, die Person wäre mit einem Kopfsprung hinterher gesprungen.

  13. 44.

    In dem Artikel geht es aber um das Gerichtsurteil. Und das ist doch korrekt und nachvollziehbar. Wie hier andere schon treffend argumentiert haben, war die Gefahrenquelle bekannt und klar ersichtlich. Die Mutter ist im vorliegenden Fall halt leider ihrer Aufsichtspflicht nicht gerecht geworden. Was ja nur menschlich ist und halt passieren kann. Nur, die Schuld dann bei anderen zu suchen, ist einfach unangebracht.

  14. 43.

    In dem Artikel geht es aber um das Gerichtsurteil. Und das ist doch korrekt und nachvollziehbar. Sie können doch nicht leugnen, dass das Verschulden für den Unfall bei der Mutter liegt. Wie hier schon andere treffend argumentiert haben, war die Gefahrenquelle klar ersichtlich. Die Mutter ist im vorliegenden Fall leider ihrer Aufsichtspflicht nicht gerecht geworden. Was ja auch nur menschlich ist und halt passieren kann. Nur, die Schuld dann bei anderen zu suchen ist einfach nicht angebracht.

  15. 42.

    Na, in der im Artikel beschriebenen Situation wäre wohl jeder Elternteil hinterhergesprungen. Aber gut, Ausnahmen (im vorliegenden Fall Sie) bestätigen die Regel. Aber es geht hier nicht um einen 30m-Sprung in die Elbe, sondern um einen Sprung aus 5m Höhe in ufernahes Gewässer. Angemerkt sei, dass ich die Brücke hier als Ufer interpretiere, von dem aus schnell geholfen werden kann, zum Beispiel durch das Werfen eines Rettungsrings. Ein zweijäriges Kind alleine im Wasser ist aber nicht in der Lage, diesen sicher zu greifen. Kurz: Dass Sie Ihrem Kind nicht nachgesprungen wären, glaube ich Ihnen zum Glück nicht. Seien Sie froh. Es wäre umso trauriger, wenn ich es Ihnen glauben müsste.

  16. 41.

    Was? Sie wären als Mutter Ihrem 2jährigem Kind nicht hinterhergesprungen? Das will verstehen, wer will, ich aber NICHT!
    Mutterliebe?

  17. 39.

    Sie begeben sich in eine Situation, die tendenziell unlösbar ist, weil faktisch unendlich viele Möglichkeiten bestehen, durch Unachtsamkeit, Fahrlässigkeit oder auch Bewusstheit die getroffenen Sicherungsmaßnahmen zu umgehen. Kein Gitter könnte hoch genug beschaffen sein, als dass da jemand nicht noch rüberspringen könnte, keine Zugkupplung mit Absperrgittern drauf beschaffen sein, als dass da Jugendliche nicht noch obendrauf klettern würden.

    Das Problem liegt eher in der Beschaffenheit des Staatshaftungsrechts: Ein sehr guter Ansatz, damit auch staatliche Stellen für Unzulänglichkeiten in Haftung genommen werden können, wird das von etlichen Menschen ausgenutzt, um für Verhaltensweisen, die es immer gab, Schadenersatz zu erlangen.

    Ein See hat mal eingezäunt werden müssen, weil eine Sitzbank aufgestellt wurde. Damit war es offizielle Badestelle. Ein beschilderter Wanderweg mit Tal und Höh´n verpflichtet den Staat zur Wegesicherungspflicht. etc.

  18. 38.

    "... der Junge wäre fast ertrunken!" - Sie waren mehr, als hier im Artikel zu lesen war? Sind Sie die Mutter, die auch noch aus ihren Versagen(Aufsichtspflicht) Profit schlagen will oder doch nur wieder eine Ihrer kruden Kommentare, die man hier in vielen Kommentarspalten lesen darf? Oder sind Sie die Schwester von @Nick Cave der auch schon von einer "trauernden Mutter" fabulierte?

  19. 37.

    Wieso soll die Gemeinde/der Steuerzahler dafür zahlen?Das ist das Geld aller Bürger und kein Versicherungsfond für selbst verursachte Unfälle.Übertragen wir Ihre Meinung mal auf Berlin.Knapp 4 Millionen Einwohner plus zig Tausend Touristen und sonstige Besucher.Und der Senat würde jeden der ein Unfall hat,aus purer Gutmütigkeit Tausende Euros zahlen.Da würden am Tag Millionen zusammen kommen.Ab und an mal Nachdenken bevor man Geschenke verteilt,die andere erarbeiten.Gute Besserung für die Mutt

  20. 36.

    Als Elternteil ist es meine Aufgabe solch potenzielle Gefahrenquellen zu erkennen. Da lass ich ein so kleines Kind doch nicht alleine stehen. Ich kenne die Seebrücken auch und hatte immer alles im Blick bzw. das Kind an der Hand. Fahrlässig hatt sie gehandelt und dann noch zu Klagen, ist eine Frechheit. Hoffentlich hat sie was daraus gelernt.

  21. 34.

    Und am Strand ziehe ich dann am besten auch noch eine Mauer. Könnte ja sein, dass das Kind ins Wasser rennt und ertrinkt. Soll ja schon vorgekommtn sein. Ist dann auch die Gemeinde schuld, wenn die Mutter nicht aufpasst? Vollkaskogesellschaft...

  22. 33.

    Hä? Wie kommen Sie darauf? Mein Kind ging IMMER an meiner Hand in Gefahrensituationen und ich hätte nie die Gauben mit Maschendraht verkleidet, wenn nicht mein Klettermaxe potenziell gefährdet gewesen wäre :-) also bitte: Lesen bildet! Ich wäre aber tatsächlich nicht gesprungen, weil tote Mutti hilft Kind nicht...

  23. 32.

    Kann passieren dass man nicht aufpasst, aber die Verantwortung kann man nicht auf andere übertragen.
    Gerne letzte Woche habe ich beobachtet wie eine Mutter aufs Handy starrte, während ihr kleiner Junge um sie herum fur, sie hat nicht wirklich auf ihn geachtet hat.
    Liebe junge Eltern, bitte nicht aufs Handy schauen sondern auf eure Kinder. Ich weiß wie das ist, man kann nicht vorsichtig genug sein!

  24. 30.

    Nun aber Butter bei die Fische! Wenn die Öffnungen in Kleinkindhöhe kleiner wären, gäbe es keine Opfer! kann immer mal passieren, daß sich nen Kleinkind losreist oder aus der gruppe rennt, das hat nichts mit der Mutter zu tun! Unglaublich, wie sich einige hier als Richter aufspielen, als wäre diese arme Frau auch noch Schuld. Ihr solltet Euch schämen.

  25. 29.

    Mal bißchen nachdenken, ja!? Sie sind und waren nie Mutter, trotzdem müssen Sie sich in dielebensbedrohliche Situation einfühlen(denken!) können! Als Mutter reagiert man spontan, um alles für sein Kind zu tun!!! Und das tat diese Frau, da kann man Ihr keinen Vorwurf machen, Blödsinn.

  26. 28.

    Das wäre vielen Eltern mit Sicherheit nicht passiert. Niemand schreit hier - selbst schuld. Aber andere für die eigenen Fehler haftbar machen zu wollen , ist nun mal völliger Quatsch.

  27. 26.

    Bei allem: Wichtig wäre, zwischen (selber) Schuld und Verantwortung zu unterscheiden und diese Unterscheidung ist m. E. eine recht grundlegende:
    Selber Schuld wäre wesentlich zu hart, weil so etwas - nachlässig, wie wir Menschen manchmal sind - tatsächlich uns allen passieren könnte. Die Verantwortung dagegen trifft es schon und daran hat es bei der Mutter zweifellos gemangelt. Dafür aber andere verantwortlich zu machen, löst einen unguten Kreislauf aus.

  28. 24.

    Dass die Mutter in der nun einmal entstandenen Situation - Herunterfallen des Kindes - hinterherspringt, kann ihr ernstlich niemand verdenken.

    Sie hat aber einfach keinen Anspruch auf Schadensersatz, weil sie zum Entstehen der Situation selbst beigetragen hat (wurde hier bereits lang und breit erörtert).

  29. 23.

    Ich glaube, mit "antiautoritären Erziehungsexperimenten" hat das Ganze recht wenig zu tun, dafür eher mit dem Versuch, für die eigene Unbill, die erkennbar schichten- und einkommensübergreifend ist, vom Staat Geld zu bekommen. Deshalb bspw. mein Hinweis auf das Einziehen von Wanderwegsschildern, weil Stolpernde dort klagten und teilw. Recht bekamen, deshalb das Anbringen von Hinweisschildern, wenn von vier (überbordenden !) Beleuchtungskörpern am Mast zwei planmäßig ausgeschaltet sind, "Beleuchtung abgeschaltet".

    Kein Witz.

  30. 22.

    Sie meinen, mit einem entsprechenden Warnschild wäre die Mutter ihrem zweijährigen Kind nicht hinterhergesprungen? Vielleicht sollte jemand vor Ihrer Haustür ein Schild mit dem Hinweis aufstellen, dass zweijährige Kinder in der Regel nicht schwimmen können. Auch wenn das Gerichtsurteil völlig richtig ist, wirkt Ihr Kommentar nur zynisch und geschmacklos.

  31. 21.

    Nun, natürlich ist das eine unschöne Geschichte. Aber in dem Artikel geht es um das anschließende Gerichtsurteil. Und der Gemeinde ist nun mal keine Schuld anzulasten. Und natürlich war das Verhalten der Mutter fahrlässig, ohne dass ich Sie deswegen verurteile. Sowas kann leider passieren, wir sind alle nur Menschen und machen auch Fehler. Wir sind hier vermutlich alle froh, dass dem Kind nichts passiert ist und wünschen auch der Mutter weiterhin eine gute Genesung. Ändert aber nichts daran, dass der Vorwurf der Mutter absurd ist. Und nein, wir sind keine Hobbyrichter. Aber verständlicherweise deckt sich die Einordnung der meisten hier mit der des Gerichts.

  32. 20.

    Shit happens. Wir hatten mit unseren Kindern Glück, es ist außer einem angebrochenen Schienbein nie etwas passiert. Wir haben auch Fehler gemacht, bei denen Schlimmes hätte passieren können. Das lässt sich bei aller Achtsamkeit nicht gänzlich ausschließen. Insofern sind Vorwürfe an die Mutter unangebracht. Dass die Frau es vor Gericht probiert hat, ist ebenfalls ihr gutes Recht. Ihr Rechtsanwalt hat ihr vielleicht sogar abgeraten. Da gibt es auch solche und solche. So ein Verfahren kann halt man immer auch verlieren. Vielleicht hat sie ja Rechtsschutz?

  33. 19.

    Ich zitiere aus dieser Antwort:

    Fragender Berlin Montag, 30.09.2024 | 11:43 Uhr
    Antwort auf [Nick Cave] vom 30.09.2024 um 11:16
    [...]
    Aus meiner Sicht handelt es sich hier um Fahrlässigkeit der Mutter/ Eltern. Warum soll die Allgemeinheit für die Fehler anderer verantwortlich gemacht werden? Ich glaube uns als Gesellschaft, ist mittlerweile die Fähigkeit der Eigenverantwortung und das richtige Verhalten in der Gemeinschaft, dem Respektieren von anderen, komplett abhanden gekommen. Danke an das Gericht für diese Entscheidung.

    Kein weiterer Kommentar.

  34. 18.

    Schild: diese Seebrücke ist nicht für Antiautoritäre Erziehungsexperimente und Fotoshootings geeignet. Achten Sie bitte auf Ihre Kinder und halten Sie diese an der Hand. Sonst könnte Ihr Kind in die Ostsee fallen. Deutschland 2024.

    Wenn sich ein Kind bückt oder was für eine ungewöhnliche Position eingenommen, hilft auch kein Geländer. Es weht auf einer Seebrücke auch etwas mehr Wind.

  35. 17.

    Ein wirklich tragisches Ereignis! Allerdings kann man der Urteilsbegründung des Gerichts nur beipflichten: Eine Seebrücke ist kein Spielplatz. Kleinkinder also am besten sicher an die Hand oder auf den Arm nehmen oder in den Buggy setzen. Selbst eine kurze Windböe oder ein Stolpern könnten dort sonst fatale Konsequenzen für die Kleinen haben.

  36. 16.

    Ach, jetzt kommen die Sebsternannten Besserwisser und Hobbyrichter mit dem Spruch, selbst schuld! Gehts noch!? Das hätte jeden passieren können! Und die Frau wurde schwerverletzt! Nicht zu fassen, der Junge wäre fast ertrunken!

  37. 15.

    Springe nie in dir unbekannte, seichte Gewässer! Muss man offenbar als Schilder an Seebrücken anbringen. 5 m tief... Respekt, ich spring nicht mal vom 3er ins tiefe Becken! Glück gehabt, dass nur die Beine betroffen waren...

    An Seebrücken Kinder an der Hand führen wäre ein weiteres, sinnvolles Schild.

    Der Gemeinde empfehle ich Moschendraaahtzaun ringsum ziehen, damit habe ich tatsächlich damals jedes unserer Gaubenfenster versehen, aus gutem Grund.

  38. 14.

    Ich bin gerade erstaunt, wieso trauernde Mutter? Das Kind ist unverletzt! Aus meiner Sicht handelt es sich hier um Fahrlässigkeit der Mutter/ Eltern. Warum soll die Allgemeinheit für die Fehler anderer verantwortlich gemacht werden? Ich glaube uns als Gesellschaft, ist mittlerweile die Fähigkeit der Eigenverantwortung und das richtige Verhalten in der Gemeinschaft, dem Respektieren von anderen, komplett abhanden gekommen. Danke an das Gericht für diese Entscheidung.

  39. 13.

    Natürlich ist es bitter, wenn ein Urlaub so endet. Nur wäre es sicher möglich gewesen, einen Passanten fürs Foto um Hilfe zu bitten. So hätte die Mutter ihren 2jährigen nicht allein am Geländer zurücklassen müssen, was offensichtlich keine gute Idee war.

  40. 12.

    Welche "trauernden Mutter"?
    Der Junge blieb unverletzt.
    Oder traurig, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzte?
    Muss wohl am Nick liegen und das eine oder andere Fliegen verwechselt haben.

  41. 11.

    Welche Trauer? Das Kind ist unverletzt geblieben. Die Mutter hat nicht auf ihren Nachwuchs aufgepasst und ist dann noch ohne nachzudenken aus großer Höhe ins Flachwasser gesprungen. Warum sollte irgendwer außer ihr selbst dafür aufkommen?

  42. 10.

    Also die Holzbrücken so lassen, wie sie sind, aber bei jedem selbstverschuldeten Unfall bitte die Gemeinde zahlen lassen, oder wie? Herrlich....

  43. 9.

    Es tut mir für die Mutter leid, dass sie durch diesen Sprung ein körperliches Leiden erfahren musste und dieses immer noch mit sich trägt. In der Panik um sein Kind hört man auf logisch zu denken und handelt einfach. Jedoch wird das Kind nicht einfach so reingefallen sein. Ich selbst bin Mutter und es gab schon so viele knappe Situationen. Einfach ein zweijähriges Kind aufs Geländer zu setzen oder zu weit weg von ihm sein, ist nicht nachgedacht und man hat sich aufs "Ach, wird schon nix passieren" verlassen. Wenn Eltern vorsichtig sind, wird ihnen unterstellt, Helikoptereltern zu sein. Geben sie Kindern Freiheiten, um etwas zu entdecken, sind die Eltern verantwortungslos. Als Eltern, speziell Mütter, macht man eh alles für die Gesellschaft falsch. Dann lieber etwas vorsichtiger sein, damit Murphys Gesetz nicht zu oft greift.

  44. 8.

    Gut, dass ich das Kind nicht verletzt hat, sonst hätte eventuell die Mutter noch wegen Verletzung der Aufsichtspflicht beklagt werden können, denn was sie selbst gemacht hat, das fotoshooting, war zumindest fahrlässig.

  45. 6.

    Das Verhängnisvolle in der heutigen Zeit ist leider, dass ein freiwillig zugestandenes Schmerzensgeld zwei, drei Jahre später vom Landesrechnungshof als nicht notwendige Geldausgabe bezeichnet und von Claqueren dies auch noch bestätigt wird. Zum anderen berufen sich dann auch anderweitig Betroffene genau darauf und beklagen im Versagensgrund eine Benachteiligung.

    So furchtbar das klingt: Es liegt allein ein Versagen der Mutter vor, ihr Kind auf diese Weise unabgesichert vor das Brückengeländer zu setzen, dass es dort hindurchfallen kann. Auf die Fensterbank ihrer Wohnung bei geöffnetem Fenster hätte sie ihr Kind ja auch nicht gesetzt.

    Zu "früheren Zeiten" wären die Eltern in sich gegangen und hätten auch ihr Fehlverhalten erkannt. Heute ist jemand anders dafür verantwortlich - bis hin zum umgeknickten Pfennigabsatz vor der Oper in Frankfurt am Main, aufgrund des dort verlegten Kopfsteinpflasters. (Übrigens auch dort per Gericht abgewiesen.)

  46. 5.

    Trauernde Mutter? Sie haben schon gelesen, dass das Kind unverletzt war? Ich finde, für die Verletzung der Aufsichtspflicht steht der Mutter kein Geld zu.

  47. 4.

    Dieser ganze Vorgang riecht so derart nach "Kapital aus einem Unfall schlagen wollen". Einfach mal froh sein, dass nichts Schlimmeres passiert ist. Baulich war ja wohl alles in Ordnung.

  48. 3.

    Unglaublich: das eigene Kind durch eigene Dummheit gefährden, dann selbst sehenden Auges 5 Meter nach unten springen und schließlich Geld von der Gemeinde fordern.

    Die Gemeinde sollte vielleicht mal das Heimat-Jugendamt bezüglich Kindeswohl kontaktieren. Wer weiß, ob das Kind Zuhause nicht auch am Badewannenrand mit dem Föhn spielen darf...

  49. 2.

    Die Schilderung ist nur sehr knapp und im Ergebnis für alle Beteiligten leider ein tragischer Unfall! Sofern die Seebrücke den geltenden Bauvorschriften genügt, besteht keine Schadensersatzpflicht, denn es wurde keine nicht vorhersehbare Gefahr durch den Betreiber/Erbauer geschaffen und die Gemeinde muß so ein Bauwerk nicht gegen jegliche noch so abwegige allgemeine Lebensrisiken absichern.

  50. 1.

    Das ist schlecht, sehr schlecht von der Gemeinde! Sie hätte der trauernden Mutter ohne Gericht ein Schmerzensgeld so zugestehen können! Armutszeugnis von Mitgefühl! Und die Gerichtskosten müßte die Gemeinde auch bezahlen!
    Ansonsten bitte die Seebrücken so lassen (Holz), sie sind schön.

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