Urteil im Mordprozess - Ex-Stasi-Offizier zu zehn Jahren Haft verurteilt

Mo 14.10.24 | 14:32 Uhr
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Prozess um Mord an Czesław Kukuczka am 14.10.2024 in Berlin. Der Angeklagte ist ein ehemaliger Stasi-Offizier. (Quelle: rbb)
Video: rbb24 Abendschau | 14.10.2024 | Norbert Siegmund | Bild: rbb

Ein heute 80 Jahre alter ehemaliger Stasi-Offizier soll vor einem halben Jahrhundert einen Mann an einem DDR-Grenzübergang heimtückisch erschossen haben. Jetzt hat ihn das Landgericht Berlin wegen Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Ein früherer Stasi-Offizier ist vom Berliner Landgericht wegen eines Mordes an der Grenzübergangsstelle im Bahnhof Berlin-Friedrichstraße im Jahr 1974 zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.

Das Gericht sah es am Montag als erwiesen an, dass der mittlerweile 80-jährige Verurteilte einen polnischen Staatsbürger bei einer Stasi-Operation im Transitbereich des Bahnhofs erschossen hatte. Es handelt sich um das erste Mordurteil gegen einen ehemaligen Stasi-Mitarbeiter. Die Staatsanwaltschaft hatte im Vorfeld zwölf Jahre Haft gefordert.

Die Brandenburger Beauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur, Maria Nooke, begrüßte das Urteil. Es entspreche der historischen Bewertung des Vorgangs, teilte Nooke mit. Der Prozess belege die Bedeutung der juristischen und gesellschaftlichen Aufarbeitung von DDR-Unrecht bis in die Gegenwart.

Ermittlungen kamen lange nicht voran

Nach Überzeugung der Anklage hat der damalige Oberleutnant am 29. März 1974 das 38 Jahre alte Opfer hinterrücks aus zwei bis drei Meter Entfernung an dem belebtesten Grenzübergang zwischen Ost und West erschossen. Der Angeklagte habe zur Tatzeit einer Operativgruppe des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit angehört und sei mit der "Unschädlichmachung" des Polen beauftragt worden, nachdem dieser mit einer Bombendrohung seine Ausreise habe erzwingen wollen.

Die Verteidigerin des deutschen Verurteilten hatte Freispruch gefordert. Der Mann hatte im Prozess geschwiegen. Seine Verteidigerin hatte zu Beginn erklärt, er bestreite die Vorwürfe.

Die Ermittlungen zu dem Fall kamen über viele Jahre nicht voran. Laut Staatsanwaltschaft Berlin gab es erst 2016 einen entscheidenden Hinweis zur möglichen Identität des Schützen aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv. Zunächst ging die Behörde jedoch von einem Totschlag aus. In diesem Fall wäre die Tat verjährt gewesen. Zuletzt sah die Staatsanwaltschaft jedoch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.

Prozess um Mord an Czesław Kukuczka am 14.10.2024 in Berlin. Der Angeklagte ist ein ehemaliger Stasi-Offizier. (Quelle: rbb)Das Opfer Czesław Jan Kukuczka

Angeklagter bestritt Vorwürfe bei Prozessauftakt

Bei dem Opfer handelte es sich der Anklage zufolge um einen Mann, der zuvor mit einer Bombenattrappe in die polnische Botschaft im damaligen Ost-Berlin eingedrungen war, um seine Ausreise in den Westen zu erzwingen. Einsatzkräfte der Staatssicherheit sollen entschieden haben, den Mann zum Schein ausreisen zu lassen. Zugleich sollen sie beschlossen haben, den 38-Jährigen währenddessen zu töten.

Laut Anklage wartete der damals 31-jährige Angeklagte, der Mitglied einer sogenannten Operativgruppe der Stasi war, im Transitbereich am letzten Kontrollpunkt hinter einer Sichtblende und schoss dem Opfer aus einem Abstand von knapp zwei Metern gezielt in den Rücken. Zum Prozessauftakt im März bestritt der 80-jährige Beschuldigte den Tatvorwurf.

Sendung: rbb|24, 14.10.2024, 13:00 Uhr

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159 Kommentare

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  1. 159.

    Der Artikel liefert (leider) keine Heimtücke-Begründung. Da fehlt noch etwas Journalistisches. So wie beschrieben war es ein Befehl. Der Angeklagte hat einen Terroristen ausgeschaltet. Aber vielleicht war es doch ganz anders...?

  2. 158.

    @Kaiserdamm: danke für die Aufklärung!
    Das macht Sinn. Schade, dass es nicht gleich auch im Artikel stand.

  3. 157.

    Da wundert es micht nicht, woher ihre Weltbild kommt. Noch viel Spaß mit den Öffentlichen!

  4. 156.

    Um das beurteilen zu können,müßte man mehr wissen.Z.B.,ob das Opfer im Zeitpunkt der Tötung
    noch über die vermeintliche Bombe verfügte.In
    diesem Falle hätte doch aller Wahrscheinlichkeit nach auch die bundesdeutsche Polizei mittels des euphemistisch so genannten " finalen Rettungs-
    schusses" gehandelt,also auch getötet.

  5. 155.

    Die NS Täter wurden in der BRD nur teilweise verfolgt, das ist richtig. Allerdings wurden auch in der DDR nicht alle NS Täter bestraft, oder? Die Mauerschützen-Prozesse sind auch ein Anzeichen dass aus der Geschichte gelernt wurde. Oder wollen Sie dass wieder Täter ungestraft davonkommen?

  6. 154.

    Klar Anbo, wenn es nach DDR-Recht in Ordnung war einem Menschen die Ausreise zu versprechen und ihn dann in den Rücken zu schießen, also heimtückisch zu ermorden, dann darf das natürlich nicht bestraft werden. War ja in der DDR in Ordnug. So läuft es glücklicherweise nicht. Sonst hätte es auch keine Nürnberger Prozesse gegeben.

  7. 153.

    Ja, es ist traurig, dass 2024 die NS Verbrecher immer noch nicht verurteilt sind. Statt dessen eine super Karriere in der BRD hatten und alle Opfer verhöhnt werden. Leider hat man immer mehr mit Menschen zu tun, die die Geschichte nach ihrem Weltbild verdrehen um keine Verantwortung für die Geschichte zu tragen. Und es gibt immer mehr Menschen, die dafür empfänglich sind, und nachquatschen ohne ihr Gehirn zu benutzen.

  8. 152.

    Mit Ihrer Empfehlung sind Sie leider auf dem falschen Dampfer. Die Geschichtklitterung fand in der DDR statt. Nutzen Sie die die Bildungsprogramme der Öffentlichen.

  9. 151.

    Was ist das für ein Unsinn?! Zu Ihrem Verständnis: Weder ich, noch irgendjemand anderes, den ich ansprach, wählt die Rechtsextremisten! Ihr Kommentar lässt tief blicken! Wir sind hier nicht am Stammtisch.

  10. 150.

    Naja, 34 Jahr keine Angleichung der Gehälter, oftmals Überforderung der Vorgaben für Polizei und Justiz durch mangelnde Steureinnahmen, Perspektivlosigkeit, Armut etc... Das ist der Grund. die Bewegung zwischen Daumen und Zeigefinger.

  11. 149.

    „Der Mann handelte nach DDR Recht und wird nach BRD Recht verurteilt? Welche willkür“
    Auch in der DDR war Heimtücke strafrelevant... Der Artikel liefert (leider) keine Heimtücke-Begründung. Da fehlt noch etwas Journalistisches. So wie beschrieben war es ein Befehl. Der Angeklagte hat einen Terroristen ausgeschaltet. Aber vielleicht war es doch ganz anders...?

  12. 148.

    Lassen Sie mich raten: Sie haben nicht zufällig auch die West-Politiker der AFD gewählt?

  13. 147.

    Ich würde an ihrer Stelle erst einmal Geschichtsunterricht nehmen und mich dann noch mal melden. Auf so einen Unsinn kann man nicht antworten.

  14. 146.

    Ich bin Jahrgang 1965 und aus Eisenhüttenstadt. Und auch ich bin erschüttert über diese verherrlichenden, bzw. relativierenden und teilweise verschwörungsidiologischen Kommentare hier! Ich kann Ihnen aber nur teilweise zustimmen, sozusagen zu 99%. Denn zum Glück sind sehr viele, ich denke die Mehrheit, der ehemaligen DDR-Bürger ebenso entsetzt über die Tatsache, dass hier Menschen sind, die sich die Diktatur der DDR zurückwünschen. Und diese Mehrheit ist auch heute noch froh, dass zusammengekommen ist, was zusammengehört. In meinem gesamten Familien-, Bekannten- und Kollegenkreis schütteln alle mit dem Kopf, die so etwas hören und lesen. Und wir sind verteilt über Berlin, Brandenburg und Sachsen. Schade ist, dass man den Eindruck bekommt, der RBB findet das ganz gut, wenn hier verbal aufeinander eingeschlagen wird. Dadurch wird bei den Menschen der Eindruck erweckt, diejenigen die die DDR vermissen, seien die Mehrheit. Dabei ist es die Minderheit. Pluralistische Ignoranz!

  15. 145.

    Hat die SED-parteigruppe gerade getagt? Die 80 Mio. Toten gehen auch auf die Schultern der Deutschen in der ehemaligen DDR. Woher kennen Sie die Verfahrensweise des Gerichts?

  16. 144.

    Dieser Mensch handelte nach alles moralischen Grudsätzen falsch. Ebenso die NS Verbrecher und jeder sollte seine gerechte Strafe bekommen. Westdeutschland hatte da sicher Defizite, aber es ist 2024. Guten Tag!

  17. 143.

    Hubert, dass Du so etwas schreibst, zeigt mal wieder, wie begrenzt dein Wissen ist.
    Wenn Du mal richtig recherchieren würdest, statt hier nur - aus Prinzip - das andere Deutschland zu bashen, könntest Du noch ne Menge über die in Frage stehenden Punkte lernen und erfahren.
    Und los!

  18. 142.

    "Es wird für mich immer deutlicher, dass da was zusammengekommen ist, was nicht zusammen gehört sondern nur Schaden anrichtet."

    Das ist echt beleidigend für alle Ostdeutschen. Danke!

  19. 141.

    Wenn die Bundesdeutschen Richter mal so hinter den Naziverbrecher her wären, dann wäre dieses Deutschland ein anderes. 80 Millionen Tote Menschen zählen in diesem Deutschland nicht. Die Verbrecher hat man statt dessen in die Bundesregierung, als Minister, als Richter und Lehrer eingesetzt. Wie viele Menschen sind durch die Stasi direkt ermordet worden? Dieser Staat soll sich schämen. Der Mann handelte nach DDR Recht und wird nach BRD Recht verurteilt? Welche willkür.

  20. 140.

    Hier werden ja zwei Dinge noch mal sehr deutlich: die DDR war eine mordende Diktatur und die Mörder laufen z.T. heute noch frei rum. Zugleich wird deutlich, dass die Aufarbeitung der DDR-Zeit (und dazu zählt nicht nur die Stasi, sondern auch solche Dinge wie Zwangsadoptionen, Erziehung in Jugendwerkhöfen etc.) bisher allenfalls in den Anfängen steckt. Ebenso, dass es dort ja auch keine Alt-Nazis gab, die waren ja merkwürdigerweise alle im Westen.
    Es wird für mich immer deutlicher, dass da was zusammengekommen ist, was nicht zusammen gehört sondern nur Schaden anrichtet.

  21. 139.

    Was ist denn das für ein Kommentar? Mord bleibt Mord. Man kann auch in die Beine schießen, wenn man einen Befehl befolgen will.
    Mich widert ihre Meinung einfach nur an. Menschenleben zählt also bei Ihnen nicht.

  22. 138.

    Auf Befehlsnotstand beriefen sich schon die Nazis und Kriegsverbrecher des 2. Weltkriegs. Die Frage, welche Befehle man bereit war auszuführen, hätte er sich vor dem Eintritt in eine Laufbahn als Berufsoffizier der Staatssicherheit stellen sollen. Da ist auch der entscheidende Unterschied zum „normalen“ Grenzsoldaten, der zum Grundwehrdienst gezogen wurde. Hinzu kommt das Mordmerkmal der Heimtücke, da die Stasileute dem Opfer vorgegaukelt hatten, ausreisen zu können.

  23. 137.

    Wie, was? Ihr Kumpel war am Brandenburger Tor? Für 18 Monate? Ich dachte, an den neuralgischen Punkten der Grenze standen nur die, die sich für drei Jahre verpflichtet haben?

  24. 135.

    Hi,

    das liegt hier daran, dass die Unterlagen erst seit kurzem vollständig sind. Die Akten wurden nach der Wende zum Teil vernichtet und erst in den letzten Jahren wieder aufbereitet, d.h. es wurden geshredderte Akten wieder zusammengefügt. Erst danach war klar, wer der Schütze war.

  25. 134.

    Da schlägt die Siegerjustitz gnadenlos zu. Der Mann hatte Befehle und bestimmt keine Wahl diese zu verweigern. Hätte sich die BRD mal mit ihren Nazis beschäftigt, hätte sie bis heute noch zu tun. Solche politischen Schauprozesse widern einen nur noch an.

  26. 131.

    Das Bild vom gejagten AfDler wird nur von der AfD selbst gemalt, um sich als Opfer darzustellen. Opfer sind in Wirklichkeit alle Menschen, die nicht ins rassistische Weltbild der AfD passen. Die politische Gewaltbereitschaft ist bei Anhängern der AfD am größten (Studie der Uni Bielefeld).

  27. 130.

    Also in der Armee kam mann paar Wochen in den Knast, aber bei der Stasi hättest du deutlich länger gesessen, vom Psychoterror und eventueller Folter mal ganz zu schweigen. Aber du hättest überlebt und wärst ins System eingegliedert worden. Irgendwo in der LPG. Und ein anderer hätte den Job gemacht.

  28. 129.

    Das stimmt so nicht, es mangelt nur meistens an Beweisen. Da hier aber die Stasi anscheinend alles akribisch dokumentiert hat, Pech gehabt.

  29. 128.

    "Siegerjustiz" - nicht Ihr Ernst, oder? Der Mann hat jemanden ermordet, erschossen. Irgendwann hat die Mitleids-Masche wegen der "bösen" Wiedervereinigung auch mal ein Ende. Sowas geht gar nicht. Wie kaltblütig muss man sein, Mord auch noch schönzureden.

  30. 127.

    Solch ein Quatsch, Systemtreue. Ein Freund war auch an der Mauer in Berlin. Links vom Brandenburger Tor. Er hatte auch Westverwandschaft und war nicht in der SED. Kein Stasispitzel. Er wollte nur seine 18 Monate hinter sich bringen. Dafür sind nach der Wende aus engstem Familienkreis eine Person bekannt laut Stasiakte die in den Westen abgehauen ist. Und es werden noch viele andere sein. Zu dem Fall, dieser Stasioffzier hätte nochmal 20 Jahre drauf kriegen.

  31. 126.

    Wäre das ohne tiefgreifende Konsequenzen denn möglich gewesen, so mir nichts dir nichts, einen Befehl zu verweigern ?

  32. 125.

    Haben Sie nicht die Berichterstattung vom letzten Parteitag der AfD in Essen verfolgt und was dort plakatiert wurde ? Sogar unter den Augen der Polizei. Es empfiehlt sich auch mal Böhmermann anzuschauen!

  33. 124.

    Ich frage mich nur, weshalb das immer Jahrzehnte dauert, bis es zu Anklagen kommt. Wenn überhaupt.
    Und dann hat man immer Greise im Gerichtssaal, die dem Verfahren mitunter gar nicht mehr gewachsen sind.

  34. 123.

    Befehl verweigern, Karriere beenden. Dann hätte vermutlich ein anderer gemacht.

  35. 122.

    Ganz genau! So habe ich es bei der Musterung dreimal in 15 Minuten bekunden und begründen müssen. Damit war das Thema durch.

  36. 121.

    Warum werden die Führenden und Verantwortlichen nicht verurteilt? Das ist wie nach dem WK2 auch Nazis in der Politik sassen, zB.: CDU, etc.! Zählen sie mal die Toten bei Polizeieinsätzen in DE der letzten Jahre! 10 - 12 Polizisten erschiessen Einzelpersonen gezielt bei Einsätzen! Nicht in Beine, oder andere Körperteile, nein, in Brust, Kopf, Hals, Rücken! Und meist bis zu 10- 15 Schüsse! ???

  37. 120.

    Das genannte Vorgehen gegenüber AfDlern scheint ihrer Phantasie zu entspringen. Außer Einigen, die schwarzgewandet mit Spingerstiefeln und Kapuzenjacke unterwegs sind, aber 0 % Chance haben, die Staatsmacht zu erobern, ist Ihr Geschriebenes abseits der Realität. Gegenüber einem völkischen Weltbild muss allerdings klar Einheit geboten werden.

    Feindlich-negative Elemente, Unschädlichmachung und operartive Zersetzung war allerdings die menschenverachtende Sprache der SED.

  38. 119.

    Wenn man nicht betroffen ist oder war, kann man immer große Eiier legen. Die Strafkompanie in Schwedt ist Ihnen sicher bekannt??? Oder eher nicht?

  39. 118.

    Wie kalt muss der Täter heute noch sein, gruselig.

  40. 117.

    Niemand muss einen anderen erschießen, man tut es oder man hat ein Gewissen und tut es nicht. Man hat immer die Wahl. Der Mensch, der ein Rückgrat hat, der Gut und Böse unterscheiden kann, der schießt niemanden tot. Der hinterfragt den Befehl, er hätte ja vorbei schießen können, man hat immer eine Wahl.

    Es gibt viele, die den Schießbefehl verweigerten und auf diese Art Karriere verzichteten. Das Gewissen war gesund und humanistisch geprägt.

    Verteidigen werden ihn natürlich viele Stasi-Leute, die immer noch glauben, alles richtig gemacht zu haben.


  41. 116.

    Mein Rat wäre gewesen: "Gehe nicht zur Stasi oder zu den Grenzern!" Da war nämlich klar, dass man ggf. auch Nicht-Systemtreue erschießen sollte.

  42. 115.

    Das ist schwer zu beantworten. Es weiß ja keiner ob er aus Überzeugung so gehandelt hat.

  43. 114.

    Da verwischen Sie die Wahrheit. Auch im Arbeiter- und Bauernstaat wurden NS-größen für den Aufbau des Staates und dem Militär intensiv genutzt. Hier nützt Ihre Propaganda nichts.

  44. 113.

    Wer hier "Siegerjustiz" ruft, der mach sich in meinen Augen gemein mit der dunkelsten Seite der DDR.

  45. 112.

    Was würde man dem Mann heute raten, was er damals hätte tun sollen ?

  46. 111.

    Von heroischer Leistung habe ich nichts geschrieben. Man musste damals schon eine gehörige Menge Mut besitzen um solch einen Befehl zu verweigern. Ich behaupte auch nicht, dass er sich nicht getraut hat den Befehl zu verweigern. An der Grenze standen eigentlich Systemtreue. Ich sage nur, dass in einer Diktatur Menschrechte nicht unbedingt an erster Stelle standen. Schon gar nicht in der Armee

  47. 110.

    Ich zitiere Sie mal frei: "Er musste schießen, sonst wäre er in den Knast gewandert..." Das ist natürlich Pech, wenn man seine Verteidigung nur auf "Ich war's nicht" aufbaut ;-)

    Es ist aber wahrscheinlich trotzdem berücksichtigt worden, denn das Gesetz kennt für Mörder eigentlich nur eine Strafe: Lebenslang (§ 211 Abs. 1 StGB). Das Strafgesetzbuch der DDR sah übrigens ein ähnliches Strafmaß auch bei Tötung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor: Lebenslang (§112 Abs. 2 Satz 1 StGB der DDR).

  48. 109.

    Heute ist ein Klassenbewusstsein auch wieder in Mode gekommen, und zwar bei den Demokraten der Mitte. Was davon abweicht ist nicht akzeptabel und wird auch nicht toleriert. In dem Zusammenhang bekommt auch der Begriff " Vogelfrei " wieder eine ganz bedeutende Relevanz, wenn nämlich öffentlich der Tod von AfDlern durch Stricke oder durch Keulen ohne Widerspruch gefordert wird. Dieses Verhalten ist mittlerweile von großen Teilen der Gesellschaft akzeptiert.

  49. 108.

    Ob dieses Urteil, zumal nach 50 Jahren, wirklich dazu angetan ist, Wunden der Vergangenheit zu heilen und den klaffenden Spalt zwischen Ost und West zu schließen, darf man sehr bezweifeln. Vielmehr scheint sich hier wieder ein westdeutsches Narrativ - Sieger vs. Besiegte - durchzusetzen und westdeutsche "Siegerjustiz" Bahn zu brechen. Die heutige Generation, die zur "Tatzeit" vielleicht noch gar nicht gelebt hat, sollte sich nicht anmaßen, diesen Fall zu "beurteilen". Nach 50 Jahren diesen Fall unter völlig anderen Umständen, aus einem völlig anderen polit. System heraus zu betrachten, ist schwierig. Was wäre die Alternative bei Befehlsverweigerung gewesen ? Stasiknast Bautzen ! Anstatt fieberhaft und wie von Sinnen in der Vergangenheit nach "Verfehlungen" und "DDR-Unrecht" zu graben, das es in der Tat gab, sollte man sich, zumal im Oktober, des einzigartigen historischen Momentes der "friedlichen Revolution" freuen und dankbar sein, dass dies völlig friedlich von Statten ging !

  50. 107.

    Wenn Sie sich mal gründlich mit den "Nürnberger Prozessen" beschäftigt haättem, dann müssten Sie doch wissen, dass diese erst nachträglich vo n den Siegern geschaffen wurden. Ein Unding im rechtlichen Sinne. Begründet wurde das damit, dass es für solche "ungeheurlichen Taten" kein entsprechendes Strafrecht gäbe. Also genauso Siegerjustiz wie bei dem jetzigen Urteil.

  51. 106.

    Jeder bekommt doch mit, was Menschen auch noch heute passieren kann, wenn Sie in einer Diktatur leben und als Armeeangehörige Befehle verweigern.

  52. 105.

    Haben Sie die gleichen moralischen Ansprüche in Bezug auf die Täter des faschistischen NS-Regimes, die in der BRD nahezu unbehelligt weiter leben durften?

  53. 104.

    Die wurden ja nicht von BGS oder Zollbeamten erschossen. Die haben eher freundlich guten Morgen oder guten Tag gewünscht.

  54. 103.

    "...und musste vor der Ausreise ins kapitalistische Ausland gestoppt werden..."
    Sehen sie und genau den Teil an ihrer Aussage verstehe ich nicht. Denn der Pole wollte ja nur die vermeindliche Bombe zünden, wenn er NICHT ausreisen darf.
    Und warum hat man die westberliner Behörden nicht im Vorfeld informiert. Da war ja nun genügend Zeit zwischen dem Ereignis in der polnischen Botschaft und dem Mord im Tränenpalast?

  55. 102.

    Wer vertritt die Meinung, dass an unseren Grenzen Menschen erschossen werden? Die Todesstrafe ist in D verboten. Mord bleibt Mord, ohne Verjährung, gut so!!!

  56. 101.

    Die haben schon unterschieden zwischen den vermeintlich klassenbewussten eigenen Leuten und den anderen, denen das Bewusstsein abgesprochen wurde, die als "Gegner des Sozialismus" ausgemacht wurden und dann fast schon als vogelfrei erklärt wurden. Den eigenen Leuten war bei so etwas die Karriere versaut und der Zeigefinger wurde erhoben - wie bei Erich Mückenberger, dessen Sohn mitsamt seinem Kumpel sogar mehrere Fluchten unternommen hatte, hin & zurück über die Grenze.

    Nur zur Stalinzeit war das anders. Da ging´s nicht nur um Posten-Absetzung und die Unterzeichnung einer Erklärung aus Krankheitsgründen arbeits- und dienstunfähig zu sein.

  57. 100.

    Ah ja, Opfer Täter Umkehr. Und hier Mitläufertum als heroische Leistung zu verkaufen, spricht nicht für Sie.

  58. 99.

    ein gutes Beispiel dafür, dass egal in welchem politischen System/Diktatur/Regime eine solche Tat "legitimiert" wurde: in userem Sysetm bleibt ein Mord ein Mord und verjährt nicht und gehört bestraft, wenn ein unabhängiges Gericht die Schuld feststellt. Meiner Meinung nach eine Errungenschaft einer jeglichen Demokratie.

  59. 98.

    Richtigerweise sollten Sie schreiben Staatssicherheit geht vor.
    Ohne dieses verbrecherischen System hätte es diesen und viele andere Tote nicht gegeben.

  60. 97.

    Er hätte aber auch das Opfer nur bewegungsunfähig schießen können anstatt es zu töten! Und zudem Befehlsnotstand als Rechtfertigungsgrund gibt es spätestens seit den Nürnberger Prozessen nicht mehr!

  61. 96.

    Helsinki hat die SED nie interessiert. Erst der Milliardenkredit von Strauß hat zum Abbau der Selbstschußanlagen geführt.

  62. 95.

    An einem belebten Grenzübergang schießt man also und nimmt so die Tötung Unschuldiger in Kauf, anstatt den Täter festzunehmen? Da bekannt war wo sich das Opfer aufhielt, hätte man Ihn auch durch einen Schuß ins Bein kanpfunfähig machen können. Ein tödlicher Schuß war nicht gerechtfertigt!

  63. 94.

    Gerechtigkeit, das ist doch der Hintergrund der Verurteilung. Mord verjährt nicht, als Stasi Opfer stelle ich fest: zu spät und zu gering! Aber besser so, als die Zusatzrentenversicherung für ehemalige Offiziere

  64. 93.

    Ja er hätte die Tat verweigern können, in einer Diktatur. Dann wäre er damals schon für 10 Jahre in einem der schlimmsten Gefängnisse der DDR verschwunden. Nämlich in Schwedt. Es lässt sich immer leicht reden, wenn man nicht in einer Diktatur gelebt hat.

  65. 92.

    80 Jahre alt und wird mit 90 entlassen?
    Nun gut, Mord verjährt nicht und das ist auch richtig so.

  66. 91.

    Der polnische Staatsbürger hat eine terroristische Straftat auf dem Gebiet der DDR bzw. auf dem Staatsgebiet der VR Polen (Botschaft) begangen und musste vor der Ausreise ins kapitalistische Ausland gestoppt werden. Vermutlich war man sich auf der Seite der Polizei / MfS nicht sicher, ob der polnische Täter nicht doch noch eine Waffe oder Sprengmittel bei sich hatte, um damit ein Blutbad am damaligen Grenzübergang anzurichten. Was Welche Folgen so etwas zur damaligen Zeit im Nachgang mit allierten Truppen nach sich gezogen hätte, kaum vorzustellen. Sicherheit geht nun einmal vor. Ähnlich handeln heute die Sicherheitskräfte der BRD. Sicherheit geht vor.

  67. 90.

    Verstehe den Zusammenhang nicht. Der von Ihnen konstruierte Fall zeigt dass der Täter kriminelle Absichten hat und das dagegen Notwehr gestattet ist. Die Flucht aus der DDR durch Schußwaffengebrauch zu unterbinden ist jedoch spätestens seit dem Helsinkiabkommen ein Verstoß gegen internationales Recht!

  68. 89.

    Es gab in der Tat ganz am Anfang des Mauerbaus teilweise wilde Schießereien beidseitig der Grenze. bei der ein Grenzsoldat am Berlin-Spandauer Schiffahrtskanal am Kanalufer erschossen wurde. Danach wurde sich in einer Art "Gentlemen Agreement" verständigt, dass Flüchtenden ab der Kanalmitte, wo die tats. Grenze verlief, Feuerschutz seitens West-Berlin gegeben wird. Der vermeintlich von Fluchthelfern erschossene Egon Schulz, nach dem in der DDR zahllose soziale Einrichtungen benannt wurden, wurde inmitten einer Ballerei von den eigenen Leuten erschossen, nahe des Fluchttunnels, der entdeckt wurde. Das ist vermerkt, unter Verschluss gehalten u. nach 1990 einsehbar geworden.

    Menschen auch dann noch zu erschießen, nachdem die Vorderland-Mauer überwunden wurde, diese aber vom tatsächlichen Grenzverlauf abwich, wie am Nordbahnhof, wo einer stehen blieb, offenbarte nur Eines: Lieber den unerreichbar Gewordenen töten, als dass er dem Klassenfeind in die Hände fällt.

  69. 88.

    Hä? Anscheinend wurden Sie so indoktriniert, dass Sie mehr als 150% linientreu waren und es auch jetzt noch sind. Sie glauben wohl auch noch an die Überlegenheit des Sozialismus?

  70. 87.

    Interessant dabei ist, dass der Verurteilte nach BRD-Gesetz verurteilt wurde, aber dieses Gesetz auf dem Hohheitsgebiet der DDR zu dieser Zeit nicht galt. Der Fall hätte also nach dem damals geltenen Gesetz der DDR verhandelt werden müssen.

  71. 86.

    Was heißt hier Siegerjustiz? Hätten sie es auch so beschrieben, wenn ihr eigenes Kind oder von der eigenen Verwandtschaft so heimtückisch erschossen geworden wäre?

  72. 84.

    Es sind gerade solche Begriffe wie "Unschädlichmachung" , "operative Zersetzung", "feindlich-negative ELEMENTE" (Hervorhebung von mir), die offenbaren, dass die ins Visier Geratenen staatsseitig nicht als Menschen, sondern bloß als technische Objekte betrachtet wurden. Dies markiert die kometenhafte Entfernung zwischen dem ursprünglich menschenfreundlichen Ansatz von 1949, weshalb Stefan Heym und Bertolt Brecht in die DDR und nicht in den Adenauerstaat gingen und eben solchem Tiefpunkt, der allerdings systematisch vorgezeichnet war. Insofern sind das nicht nur persönliche Verfehlungen.

    Die DDR hatte zu viele Feinde. Am Schlimmsten waren die phantasierten.

  73. 83.

    >""Für ihn war es nicht seine Tat..." Komisch, dass er sich dann dafür hat ehren lassen."
    Ja das müssen Sie den Täter fragen, ob es für ihn eine Ehre war...

  74. 82.

    Was ist eigentlich an diesem Artikel, der zugegebenermaßen viele Fragen offen lässt, so unverständlich? Der Tote war zur Tatzeit 38 Jahre alt und der MfS-Mitarbeiter 31 Jahre, also beides keine ,,jungen Männer".

  75. 81.

    Ja, schon klar, und eigentlich war die ganze Grenzanlage inklusive Selbstschussanlagen und Schießbefehl nur zum Schutz der DDR-Bürger vor Übergriffen errichtet worden. Manchmal wünschte ich mir dringend einen Kommentar wie Ihren als Scherz auffassen zu können.

  76. 79.

    "Die Staatssichheit hat soviel Verbrechen in den 40 Jahren in der SED-Diktatur zu verantworten."

    Sie scheinen "Insider" zu sein, zählen Sie doch mal, sagen wir 10 aktenkundige Fälle auf...

  77. 78.

    >"10 Jahre wegen Mord? Ist der Mann nach den Jugendstrafgesetz verurteilt worden?"
    Hm... gute Frage. Vielleicht noch nach altem DDR Recht, weil die Straftat zu dieser Zeit geschah? Dann wäre 10 Jahre das Mindestmaß für Mord.

  78. 77.

    Weinhold wurde letztendlich zu 5 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Was soll also diese Falschaussage „Freispruch“?

  79. 76.

    Was ist eigentlich mit den dutzenden DDR Grenzsoldaten, die heimtückisch vom BRD Staatsgebietan aus an der Grenze erschossen wurden und uhr Lebenl ießen? Wird von den Westmedien verschwiegen und bestritten und als DDR Propaganda dargestellt. Klar , dass das nicht ins Weltbild passt, typisch Westen eben.

  80. 75.

    Die Tathergangsschilderung, auf welche sich der Kommentar der Ursula S. bezieht, geht aus dem Text des Artikels nicht hervor. Sonst hätte ich meinen Kommentar in dieser Form nicht veröffentlicht. Mir ging es um das ,,in dubio pro reo" und nicht darum, einen Mörder zu verteidigen, wenn das Mordmerkmal der Heimtücke zweifelsfrei nachgewiesen worden wäre.

  81. 74.

    Absolut richtig das Urteil. Die Staatssichheit hat soviel Verbrechen in den 40 Jahren in der SED-Diktatur zu verantworten. Das ist die Spitze des Eisbergs. Ich saß selber wegen "versuchten Grenzdurchbruchs im besonders schweren Fall" fast 3 Jahre.

  82. 73.

    "Für ihn war es nicht seine Tat..." Komisch, dass er sich dann dafür hat ehren lassen.

  83. 72.

    Der Mörder soll den Mut haben die Wahrheit zu sagen. Er hat 50 Jahre gut gelebt und einem anderen das Leben verwehrt.
    Bis vor kurzem hat er wahrscheinlich noch fröhlich und beschwerdefrei sein Leben genossen und morgen kann er aus gesundheitlichen Gründen nicht seine Haft antreten. Wie alle Stasi-Mitarbeiter wird er sich ins Fäustchen lachen.

  84. 71.

    10 Jahre wegen Mord? Ist der Mann nach den Jugendstrafgesetz verurteilt worden?

  85. 70.

    >"wenn ein Ausländer seine Flucht in die Freiheit über unsere Grenze durch eine Bombendrohung erzwingen will? Was wär er dann?"
    Dann wäre es eine Straftag nach unserem Recht. Wenn er dies mit Waffengewalt erzwingen will, nicht aufgiebt und dabei andere Menschen gefährdet, kann auch das letzte Mittel eingesetzt werden. Dies ist dann aber nicht heimtückisch, weil dem Täter dies vorher klar angesagt wird, dass von der Schusswaffe gebrauch gemacht wird, wenn er nicht aufgibt und weitere Menschen gefährdet. Ihre fiktive Situation bietet ganz andere Voraussetzungen zum Gebrauch der Schusswaffe und hat nichts mit Heimtücke zu tun und schon gar nicht mit Willkühr ohne gesetzliche oder juristische Grundlage. Sie übersehen eins: Selbst nach DDR Recht war es verboten, auf unbewaffnete Menschen zu schießen. Dieser polnische Mann hatte bei seinem Tod keine Waffe bei sich.

  86. 67.

    Wir sind nicht eingesperrt und wir werden auch nicht erschossen, wenn wir das Land verlassen, die fdGO und das GG schützen unsere Freiheit und Gleichberechtigung und Würde.

  87. 66.

    Ein Schuss in den Rücken ist jedoch nie zu rechtfertigen. Menschen haben die Wahl.

  88. 65.

    Lesen auch Sie den Kommentar von Ursula, damit Sie etwas von dem Fall mitbekommen. Da geht es um keine Bombe, es geht um Heimtücke.

  89. 64.

    Naja... wenn er für einen westlichen Geheimdienst gearbeitet hätte, gabs von den Geheimdiensten andere Möglichkeiten, einen guten Agenten in den Westen zu schleusen. Da hätte er solche Aktion mit der Botschaft nicht machen müssen. Diese Mann wollte eigentlich "nur" in ein westliches Land. Wir dürfen nicht vergessen, dass Polen in 1974 auch noch ein diktatorisches Land im Ostblock war. Solchen Waffenbrüdern kam die Stasi gerne zu Hilfe. Ob diese Tat mit Abstimmung des Polnischen Staatssicherdienst SB oder gar unter seiner Aufforderung geschah, wäre auch mal interessant.
    Vielleicht kann der rbb zu diesem Vorgang mal eine zeitgeschichtliche Doku machen, wo jetzt weitere Einzelheiten im Stasiarchiv gefunden wurden und vielleicht auch in polnischen Archiven weitere Hintergründe eine Recherchemöglichkeit bieten.

  90. 61.

    Was wäre, wenn ein Ausländer seine Flucht in die Freiheit über unsere Grenze durch eine Bombendrohung erzwingen will? Was wär er dann?

  91. 60.

    ".. nach 50 Jahren...?...Wird das Opfer jetzt wieder lebendig?" ===> Seltsame Argumentation. Mordopfer werden eigentlich nie wieder lebendig, egal wie lange die Tat zurückliegt. Da Mord keiner Verjährung unterliegt, ist die Durchführung eines Verfahrens auch nach 50 Jahren vollkommen gerechtfertigt, sofern der Angeklagte verhandlungsfähig ist. Die Frage der Haftfähigkeit steht auf einem anderen Blatt.

  92. 59.

    Bei der Stasi waren ja viele, die wahrscheinlich heute noch Partei für den Täter äußern.

  93. 58.

    Lesen Sie in aller Ruhe den Kommentar von Ursula durch. Da steht alles, was Sie nicht wissen wollen.

  94. 57.

    Dann sind Sie viel schlauer und wissender als alle anderen. Waren Sie dabei?

    Das Urteil ist doch eindeutig, wollen Sie es anzweifeln? Viel Spaß

  95. 56.

    Nur gut, dass die Heimtücke längst erwiesen ist und Ihre Meinung nur Ihre Meinung bleibt. Hier im Forum vom rbb.

  96. 55.

    Der Grund für die Bombendrohung hatte sich aber bereits endgültig erledigt, als das spätere Opfer, nunmehr ausgestattet mit allen geforderten Ausreisedukumenten, die Grenzkontrollen regulär passierte. Von ihm ging keinerlei Gefahr mehr aus, als er nur einige wenige Schritte vom Ziel entfernt hinterrücks aus kurzer Distanz erschossen wurde. In Anbetracht des Vorliegens der Tatbestandsmermale war es also eindeutig Mord im Sinne des § 211 StGB, und Mord verjährt nicht.

  97. 54.

    "Der Westen hat genauso NS-Täter..." Natürlich weiß ich das, darauf bin ich aber nicht stolz, sondern ich schäme mich dafür. Für all die Herren Carstens, Filbinger, Kiesinger, Strauß, Weizsäcker und von Braun etc. etc.

    Und nur weil es die im Westen gab, werden die Ex-Nazis im Osten nicht besser.

  98. 53.

    Es gefällt mir zwar nicht, abeer ich sehe das Mordmerkmal der Heimtücke als nicht gegeben an. Der Tote drohte mit dem Zünden eines Sprengkörpers. Er musste damit rechnen, daß man versuchen würde ihn vorher unschädlich zu machen Er drohte damit, den Tod einer unbestimmten Zahl von Toten in Kauf zu nehmen, sollte man versuchen, ihn am ,,illegalen Grenzübertritt" zu hindern. Leider geht aus dem Artikel nicht hervor, ob der Mann für einen westlichen Nachrichtendienst gearbeitet hat und konkrete Gründe hatte, sich unter Androhung von Gewalt gegen Unbeteiligte, in den Westen abzusetzen. Ich würde in Revision gehen.

  99. 52.

    Nach vielen Jahren sollte ihm bewusst sein, dass er geschossen hat, nur er allein.

  100. 51.

    Sie wiederholen sich in Dauerschleife. Jemand, der einem anderen mit Vorsatz das Leben nimmt, es nie bereut und leugnet, sollte wie alle anderen Mörder bestraft werden. Oder wird der junge Mann wieder lebendig, wenn Sie auf das Alter des Täters hinweisen?

    Zahn um Zahn ist etwas anderes, als unschuldige Menschen geplant und heimtückisch von hinten zu erschießen.

  101. 50.

    In der Bundesrepublik bauten NS Täter den Staat auf. Siehe Globke, der Verfasser der Nürnberger Gesetze, als Staatssekretär von Kanzler Adenauer oder Kanzler Kiesinger der Nazirichter,
    Der noch in den letzten Kriegstagen Todesurteile sprach und vollstrecken ließ.

  102. 49.

    >"Und er hat nicht einmal den Mut, zu seiner Tat zu stehen."
    Für ihn war es nicht seine Tat, sondern eine Tat auf Befehl. Das ist für den Täter eine andere Reflektion. Sicher auch als eine Art "moralischer Selbstschutz".

  103. 47.

    Mich nicht, weil so leider viele Ossis ticken/denken. War doch alles so schön in der "DDR". Danke, 15 Jahre "DDR"-Erfahrung reichen mir. Muss ich nicht nochmal haben.

  104. 46.

    Siegerjustiz

  105. 45.

    Ich denke, der die Tat ausgeführt hat, hätte sich anders entscheiden können.

  106. 44.

    19. Und was ist mit den vielen Nazis die ihre Uniformen ausgezogen haben und in sämtliche Ämter der BRD eingezogen sind. Dort jahrelang tätig gewesen sind und noch hohe Renten bezogen haben.

  107. 42.

    Das hat zwar wenig mit dem Fall hier zu tun, aber Werner Weinhold wurde wegen Totschlags verurteilt, damit wäre es eine Verleumdung ihrerseits, ihn als Mörder zu bezeichnen...

  108. 40.

    "Auge um Auge, Zahn um Zahn?" Nein ,der Täter wird nicht erschossen, er ist nur verurteilt worden.

  109. 39.

    Ja, das wird sehr gerne bewusst "vergessen". Es war auch in der SBZ und später in der "DDR" mit der sogenannten Entnazifizierung nicht allzu weit her. Auch da konnte man die Ex-Nazis noch sehr gut gebrauchen.

  110. 38.

    Und die großen lässt man wieder laufen.
    Da waren doch Vorgesetzte die Befehle erteilt haben.
    Oder waren das Bitten, bzw. Vorschläge…

  111. 37.

    Müsste man nicht die Befehlskette nach oben mit bestrafen ?

  112. 36.

    Ich haben den Tränenpalast durchlaufen. Man wollte die Sache anscheinend sauber und eher abseits der Öffentlichkeit abwickeln. Im Tränenpalast waren sicher zu viele Menschen, die den Mord mitbekommen hätten. Die Schülerinnen aus Hessen waren als Zeuginnen bestimmt nicht eingeplant. Zum Glück hat die Stasi ja selbst über den Mord genau Buch geführt. Darauf konnten sich die Richter jetzt verlassen.

  113. 35.

    Der Westen hat genauso NS Täter in Behörden übernommen, da sollte man im Westen ganz ruhig sein. Ansonsten verurteile ich natürlich das Grenzregime der DDR, andererseits wusste jeder das ein Grenzübertritt lebensgefährlich ist.

  114. 34.

    Sie würden den Mörder ihres Sohnes nicht bestraft wissen wollen? Ich schon.

  115. 33.

    Also, mich berührt erstmal dieser junge Mann sehr, er hatte Träume und ein ganzes Leben vor sich. Das Leben wollte er frei leben können, er träumte wie viele andere Menschen auch.

    Und dann gibt sich einer dafür her, freiwillig, ihm einfach von hinten eine Kugel in den Kopf zu jagen. Einfach so.

    Was war ein Menschenleben in der DDR wert?
    Was ging in den Köpfen der Täter eigentlich vor?

  116. 32.

    Jetzt können sich die Stasi-Vereine ja wieder so richtig an ihrem verdrehten Rechtsverständnis hochziehen. Deren Geschichtsverklitterung wird wohl nie aufhören.

  117. 31.

    Wie im Westen ! Wer da alles in der NSDAP Mitglied war und problemlos eingegliedert wurde.

  118. 30.

    ... nach 50 Jahren...?
    Wird das Opfer jetzt wieder lebendig?
    Oder "Auge um Auge, Zahn um Zahn"?

  119. 28.

    Dann wollen wir nicht hoffen, dass Sie mal in die Verlegenheit kommen, eine Uniform anziehen zu müssen. Das hängt aber zum Großteil vom Russen ab. Ausschließen kann man es nicht, oder ?

  120. 27.

    Man ließ ihn nicht gehen, sonst hätte jeder die Masche nachgemacht. Trittbrettfahrer sagt man heute wohl. Es ging nicht gegen den Mann, sondern gegen die Idee der Freiheit.

  121. 26.

    Nein, das wäre heute auch kein Terrorist. Der Mann wollte nur die Landesgrenze überqueren.

  122. 24.

    Weil genau dieser Mann einem jungen Mann das Leben nahm. Heimtückisch von hinten erschossen.

    Und er hat nicht einmal den Mut, zu seiner Tat zu stehen.

  123. 23.

    Scheinbar sind sehr viele hier nie über Bf. Friedrichstr. ein- und ausgereist. Klipp ging die Tür auf und man kam zur Passkontrolle, Tür hinter einem zu. Klapp andere Tür auf und der Weg zu den Bahnsteigen war frei. Also, warum klapp und Schuß in den Rücken?

  124. 22.

    Das Wort Freiheit hat für Sie keine Bedeutung? Sie konnten gut mit der Unterdrückung damals leben? Und Sie wollen heute noch die Morde an der Grenze mit "selbst schuld" kommentieren? Mich erschüttert Ihre Denkweise zutiefst!

  125. 21.

    Ähm, weil der Mann ein nun verurteilter Mörder ist??

    Ich kann das nur begrüßen. Ob 80 oder 16 Jahre alt.

  126. 19.

    Ein typischer Whataboutismus. Soll ich mal mitmachen? Wissen Sie was die Stasi mit NS-Tätern machte? Sie baute die einfach in ihr Unterdrückungssystem ein:

    Googeln Sie mal: NS-Täter in der DDR

  127. 15.

    Ich frage mich wieso man einen 80 jährigen Mann nach 50 Jahren noch vor Gericht stellen muß um zu verurteilen, davon wird der Andere Mann auch nicht wieder lebendig.

  128. 14.

    Heimtücke ist, wenn man genau plant, jemanden zu ermorden und man dann feige denjenigen von hinten erschießt.

    Oder was dachten Sie, was Heimtücke ist?

  129. 13.

    Er drohte mit einer Bombe. So einen würde man heutzutage Terrorist nennen. Würde man nicht auch im Westen damals auf jemanden, der mit einer Bombe droht, schießen, bevor er einen belebten Bahnhof betreten kann?

    Ich will so einen Stasi-Killer nicht verteidigen. Von mir aus soll er sein restliches Leben im Knast sitzen. Aber Mord, also Tötung aus Heimtücke, finde ich hier nicht angemessen. Er hat als Mitarbeiter einer Behörde den Befehl ausgeführt, einen potentiellen Attentäter aufzuhalten.

  130. 12.

    Die Heimtücke wird doch genau erklärt. Heimtückisch geht man vor, wenn man den Betroffenen wissentlich in die Falle laufen lässt, die man extra für ihn ausgelegt hat, um ihn dann zu töten. Eine geplante und heimtückische Tat.

    Man hätte ihn nicht töten müssen.

  131. 11.

    Komisch, teilweise nachvollziehbar. Alte SS-Offiziere wurden in Westdeutschland nicht des Mordes angeklagt. Komisch, nicht nachvollziehbar. Beide haben auf Befehl gehandelt. Es gibt eben nach wie vor "gute" und "böse" Mörder. Willkommen im Rechtsstaat!

  132. 10.

    Ich möchte nicht über Sinn oder Unsinn der Sicherung der Grenze debattieren. Und sicher ist jeder Tote ein Toter zu viel.
    Aber heimtückisch erschossen? Es hat doch jeder gewusst, dass und wie die Grenze gesichert ist bzw. war.

  133. 9.

    Späte Gerechtigkeit für ein Mörder, aus einem kranken Regime.

  134. 7.

    Rechtfertigt keinen heimtückischen Mord. Einen Befehlsnotstand kann bei dem ehemaligen Grenzregime auch nicht geltend gemacht werden.

  135. 5.

    Das ist in meinen Augen doch sehr einfach zu beantworten: Der Mann war ja schon fast in der Freiheit. Er hätte den Sprengsatz sicher nicht gezündet, sondern den westdeutschen Grenzbehörden abgegeben. Die Stasi musste verhindern, dass das Modell Mode machen würde. Da wurde der - nach Aussage der Anklage - arglose Mann heimtückisch ermordet. Das war dem Täter meines Erachtens sonnenklar.

  136. 3.

    Was wäre eigentlich passiert, wenn der Sprengsatz in der Aktentasche echt gewesen wäre ?

  137. 1.

    Das Urteil ist viele Jahre überfällig. Es gibt offenbar doch noch Gerechtigkeit.

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