Urteil im Mordprozess - Ex-Stasi-Offizier zu zehn Jahren Haft verurteilt

Mo 14.10.24 | 12:11 Uhr
  80
Prozess um Mord an Czesław Kukuczka am 14.10.2024 in Berlin. Der Angeklagte ist ein ehemaliger Stasi-Offizier. (Quelle: rbb)
rbb
Audio: rbb 88.8 | 14.10.2024 | Natascha Gutschmidt | Bild: rbb

Ein heute 80 Jahre alter ehemaliger Stasi-Offizier soll vor einem halben Jahrhundert einen Mann an einem DDR-Grenzübergang heimtückisch erschossen haben. Jetzt hat ihn das Landgericht Berlin wegen Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Ein früherer Stasi-Offizier ist vom Berliner Landgericht wegen eines Mordes an der Grenzübergangsstelle im Bahnhof Berlin-Friedrichstraße im Jahr 1974 zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.

Das Gericht sah es am Montag als erwiesen an, dass der mittlerweile 80-jährige Verurteilte einen polnischen Staatsbürger bei einer Stasi-Operation im Transitbereich des Bahnhofs erschossen hatte. Es handelt sich um das erste Mordurteil gegen einen ehemaligen Stasi-Mitarbeiter.

Ermittlungen kamen lange nicht voran

Nach Überzeugung der Anklage hat der damalige Oberleutnant am 29. März 1974 das 38 Jahre alte Opfer hinterrücks aus zwei bis drei Meter Entfernung an dem belebtesten Grenzübergang zwischen Ost und West erschossen. Der Angeklagte habe zur Tatzeit einer Operativgruppe des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit angehört und sei mit der "Unschädlichmachung" des Polen beauftragt worden, nachdem dieser mit einer Bombendrohung seine Ausreise habe erzwingen wollen.

Die Verteidigerin des deutschen Verurteilte hatten Freispruch gefordert. Der Mann hatte im Prozess geschwiegen. Seine Verteidigerin hatte zu Beginn erklärt, er bestreite die Vorwürfe.

Die Ermittlungen zu dem Fall kamen über viele Jahre nicht voran. Laut Staatsanwaltschaft Berlin gab es erst 2016 einen entscheidenden Hinweis zur möglichen Identität des Schützen aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv. Zunächst ging die Behörde jedoch von einem Totschlag aus. In diesem Fall wäre die Tat verjährt gewesen. Zuletzt sah die Staatsanwaltschaft jedoch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.

Prozess um Mord an Czesław Kukuczka am 14.10.2024 in Berlin. Der Angeklagte ist ein ehemaliger Stasi-Offizier. (Quelle: rbb)Das Opfer Czesław Jan Kukuczka.

Angeklagter bestritt Vorwürfe bei Prozessauftakt

Bei dem Opfer handelte es sich der Anklage zufolge um einen Mann, der zuvor mit einer Bombenattrappe in die polnische Botschaft im damaligen Ost-Berlin eingedrungen war, um seine Ausreise in den Westen zu erzwingen. Einsatzkräfte der Staatssicherheit sollen entschieden haben, den Mann zum Schein ausreisen zu lassen. Zugleich sollen sie beschlossen haben, den 38-Jährigen währenddessen zu töten.

Laut Anklage wartete der damals 31-jährige Angeklagte, der Mitglied einer sogenannten Operativgruppe der Stasi war, im Transitbereich am letzten Kontrollpunkt hinter einer Sichtblende und schoss dem Opfer aus einem Abstand von knapp zwei Metern gezielt in den Rücken. Zum Prozessauftakt im März bestritt der 80-jährige Beschuldigte den Tatvorwurf.

Sendung: rbb24 Inforadio, 14.10.2024, 11:22 Uhr

Kommentar

Bitte füllen Sie die Felder aus, um einen Kommentar zu verfassen.

Kommentar verfassen
*Pflichtfelder

Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Kommentare, bei denen die E-Mail-Adresse in den Feldern Name, Wohnort oder Text geschrieben wurde, nicht freigegeben. Mit Nutzung der Kommentarfunktion stimmen Sie unserer Netiquette sowie unserer Datenschutzerklärung (Link am Ende der Seite) zu. Wir behalten uns vor, Kommentare, die nicht zu einer konstruktiven Diskussion beitragen, nicht freizugeben oder zu löschen. Wir geben keine Auskunft über gelöschte oder nicht freigegebene Kommentare. Mit der Abgabe eines Kommentars erklären Sie sich mit diesen Regeln und den Kommentarrichtlinien des rbb einverstanden.

80 Kommentare

  1. 79.

    "Die Staatssichheit hat soviel Verbrechen in den 40 Jahren in der SED-Diktatur zu verantworten."

    Sie scheinen "Insider" zu sein, zählen Sie doch mal, sagen wir 10 aktenkundige Fälle auf...

  2. 78.

    >"10 Jahre wegen Mord? Ist der Mann nach den Jugendstrafgesetz verurteilt worden?"
    Hm... gute Frage. Vielleicht noch nach altem DDR Recht, weil die Straftat zu dieser Zeit geschah? Dann wäre 10 Jahre das Mindestmaß für Mord.

  3. 77.

    Weinhold wurde letztendlich zu 5 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Was soll also diese Falschaussage „Freispruch“?

  4. 76.

    Was ist eigentlich mit den dutzenden DDR Grenzsoldaten, die heimtückisch vom BRD Staatsgebietan aus an der Grenze erschossen wurden und uhr Lebenl ießen? Wird von den Westmedien verschwiegen und bestritten und als DDR Propaganda dargestellt. Klar , dass das nicht ins Weltbild passt, typisch Westen eben.

  5. 75.

    Die Tathergangsschilderung, auf welche sich der Kommentar der Ursula S. bezieht, geht aus dem Text des Artikels nicht hervor. Sonst hätte ich meinen Kommentar in dieser Form nicht veröffentlicht. Mir ging es um das ,,in dubio pro reo" und nicht darum, einen Mörder zu verteidigen, wenn das Mordmerkmal der Heimtücke zweifelsfrei nachgewiesen worden wäre.

  6. 74.

    Absolut richtig das Urteil. Die Staatssichheit hat soviel Verbrechen in den 40 Jahren in der SED-Diktatur zu verantworten. Das ist die Spitze des Eisbergs. Ich saß selber wegen "versuchten Grenzdurchbruchs im besonders schweren Fall" fast 3 Jahre.

  7. 72.

    Der Mörder soll den Mut haben die Wahrheit zu sagen. Er hat 50 Jahre gut gelebt und einem anderen das Leben verwehrt.
    Bis vor kurzem hat er wahrscheinlich noch fröhlich und beschwerdefrei sein Leben genossen und morgen kann er aus gesundheitlichen Gründen nicht seine Haft antreten. Wie alle Stasi-Mitarbeiter wird er sich ins Fäustchen lachen.

  8. 71.

    10 Jahre wegen Mord? Ist der Mann nach den Jugendstrafgesetz verurteilt worden?

  9. 70.

    >"wenn ein Ausländer seine Flucht in die Freiheit über unsere Grenze durch eine Bombendrohung erzwingen will? Was wär er dann?"
    Dann wäre es eine Straftag nach unserem Recht. Wenn er dies mit Waffengewalt erzwingen will, nicht aufgiebt und dabei andere Menschen gefährdet, kann auch das letzte Mittel eingesetzt werden. Dies ist dann aber nicht heimtückisch, weil dem Täter dies vorher klar angesagt wird, dass von der Schusswaffe gebrauch gemacht wird, wenn er nicht aufgibt und weitere Menschen gefährdet. Ihre fiktive Situation bietet ganz andere Voraussetzungen zum Gebrauch der Schusswaffe und hat nichts mit Heimtücke zu tun und schon gar nicht mit Willkühr ohne gesetzliche oder juristische Grundlage. Sie übersehen eins: Selbst nach DDR Recht war es verboten, auf unbewaffnete Menschen zu schießen. Dieser polnische Mann hatte bei seinem Tod keine Waffe bei sich.

  10. 67.

    Wir sind nicht eingesperrt und wir werden auch nicht erschossen, wenn wir das Land verlassen, die fdGO und das GG schützen unsere Freiheit und Gleichberechtigung und Würde.

  11. 66.

    Ein Schuss in den Rücken ist jedoch nie zu rechtfertigen. Menschen haben die Wahl.

  12. 65.

    Lesen auch Sie den Kommentar von Ursula, damit Sie etwas von dem Fall mitbekommen. Da geht es um keine Bombe, es geht um Heimtücke.

  13. 64.

    Naja... wenn er für einen westlichen Geheimdienst gearbeitet hätte, gabs von den Geheimdiensten andere Möglichkeiten, einen guten Agenten in den Westen zu schleusen. Da hätte er solche Aktion mit der Botschaft nicht machen müssen. Diese Mann wollte eigentlich "nur" in ein westliches Land. Wir dürfen nicht vergessen, dass Polen in 1974 auch noch ein diktatorisches Land im Ostblock war. Solchen Waffenbrüdern kam die Stasi gerne zu Hilfe. Ob diese Tat mit Abstimmung des Polnischen Staatssicherdienst SB oder gar unter seiner Aufforderung geschah, wäre auch mal interessant.
    Vielleicht kann der rbb zu diesem Vorgang mal eine zeitgeschichtliche Doku machen, wo jetzt weitere Einzelheiten im Stasiarchiv gefunden wurden und vielleicht auch in polnischen Archiven weitere Hintergründe eine Recherchemöglichkeit bieten.

  14. 61.

    Was wäre, wenn ein Ausländer seine Flucht in die Freiheit über unsere Grenze durch eine Bombendrohung erzwingen will? Was wär er dann?

  15. 60.

    ".. nach 50 Jahren...?...Wird das Opfer jetzt wieder lebendig?" ===> Seltsame Argumentation. Mordopfer werden eigentlich nie wieder lebendig, egal wie lange die Tat zurückliegt. Da Mord keiner Verjährung unterliegt, ist die Durchführung eines Verfahrens auch nach 50 Jahren vollkommen gerechtfertigt, sofern der Angeklagte verhandlungsfähig ist. Die Frage der Haftfähigkeit steht auf einem anderen Blatt.

  16. 57.

    Dann sind Sie viel schlauer und wissender als alle anderen. Waren Sie dabei?

    Das Urteil ist doch eindeutig, wollen Sie es anzweifeln? Viel Spaß

  17. 56.

    Nur gut, dass die Heimtücke längst erwiesen ist und Ihre Meinung nur Ihre Meinung bleibt. Hier im Forum vom rbb.

  18. 55.

    Der Grund für die Bombendrohung hatte sich aber bereits endgültig erledigt, als das spätere Opfer, nunmehr ausgestattet mit allen geforderten Ausreisedukumenten, die Grenzkontrollen regulär passierte. Von ihm ging keinerlei Gefahr mehr aus, als er nur einige wenige Schritte vom Ziel entfernt hinterrücks aus kurzer Distanz erschossen wurde. In Anbetracht des Vorliegens der Tatbestandsmermale war es also eindeutig Mord im Sinne des § 211 StGB, und Mord verjährt nicht.

  19. 54.

    "Der Westen hat genauso NS-Täter..." Natürlich weiß ich das, darauf bin ich aber nicht stolz, sondern ich schäme mich dafür. Für all die Herren Carstens, Filbinger, Kiesinger, Strauß, Weizsäcker und von Braun etc. etc.

    Und nur weil es die im Westen gab, werden die Ex-Nazis im Osten nicht besser.

  20. 53.

    Es gefällt mir zwar nicht, abeer ich sehe das Mordmerkmal der Heimtücke als nicht gegeben an. Der Tote drohte mit dem Zünden eines Sprengkörpers. Er musste damit rechnen, daß man versuchen würde ihn vorher unschädlich zu machen Er drohte damit, den Tod einer unbestimmten Zahl von Toten in Kauf zu nehmen, sollte man versuchen, ihn am ,,illegalen Grenzübertritt" zu hindern. Leider geht aus dem Artikel nicht hervor, ob der Mann für einen westlichen Nachrichtendienst gearbeitet hat und konkrete Gründe hatte, sich unter Androhung von Gewalt gegen Unbeteiligte, in den Westen abzusetzen. Ich würde in Revision gehen.

  21. 51.

    Sie wiederholen sich in Dauerschleife. Jemand, der einem anderen mit Vorsatz das Leben nimmt, es nie bereut und leugnet, sollte wie alle anderen Mörder bestraft werden. Oder wird der junge Mann wieder lebendig, wenn Sie auf das Alter des Täters hinweisen?

    Zahn um Zahn ist etwas anderes, als unschuldige Menschen geplant und heimtückisch von hinten zu erschießen.

  22. 50.

    In der Bundesrepublik bauten NS Täter den Staat auf. Siehe Globke, der Verfasser der Nürnberger Gesetze, als Staatssekretär von Kanzler Adenauer oder Kanzler Kiesinger der Nazirichter,
    Der noch in den letzten Kriegstagen Todesurteile sprach und vollstrecken ließ.

  23. 49.

    >"Und er hat nicht einmal den Mut, zu seiner Tat zu stehen."
    Für ihn war es nicht seine Tat, sondern eine Tat auf Befehl. Das ist für den Täter eine andere Reflektion. Sicher auch als eine Art "moralischer Selbstschutz".

  24. 47.

    Mich nicht, weil so leider viele Ossis ticken/denken. War doch alles so schön in der "DDR". Danke, 15 Jahre "DDR"-Erfahrung reichen mir. Muss ich nicht nochmal haben.

  25. 46.

    Siegerjustiz

  26. 44.

    19. Und was ist mit den vielen Nazis die ihre Uniformen ausgezogen haben und in sämtliche Ämter der BRD eingezogen sind. Dort jahrelang tätig gewesen sind und noch hohe Renten bezogen haben.

  27. 42.

    Das hat zwar wenig mit dem Fall hier zu tun, aber Werner Weinhold wurde wegen Totschlags verurteilt, damit wäre es eine Verleumdung ihrerseits, ihn als Mörder zu bezeichnen...

  28. 39.

    Ja, das wird sehr gerne bewusst "vergessen". Es war auch in der SBZ und später in der "DDR" mit der sogenannten Entnazifizierung nicht allzu weit her. Auch da konnte man die Ex-Nazis noch sehr gut gebrauchen.

  29. 38.

    Und die großen lässt man wieder laufen.
    Da waren doch Vorgesetzte die Befehle erteilt haben.
    Oder waren das Bitten, bzw. Vorschläge…

  30. 36.

    Ich haben den Tränenpalast durchlaufen. Man wollte die Sache anscheinend sauber und eher abseits der Öffentlichkeit abwickeln. Im Tränenpalast waren sicher zu viele Menschen, die den Mord mitbekommen hätten. Die Schülerinnen aus Hessen waren als Zeuginnen bestimmt nicht eingeplant. Zum Glück hat die Stasi ja selbst über den Mord genau Buch geführt. Darauf konnten sich die Richter jetzt verlassen.

  31. 35.

    Der Westen hat genauso NS Täter in Behörden übernommen, da sollte man im Westen ganz ruhig sein. Ansonsten verurteile ich natürlich das Grenzregime der DDR, andererseits wusste jeder das ein Grenzübertritt lebensgefährlich ist.

  32. 33.

    Also, mich berührt erstmal dieser junge Mann sehr, er hatte Träume und ein ganzes Leben vor sich. Das Leben wollte er frei leben können, er träumte wie viele andere Menschen auch.

    Und dann gibt sich einer dafür her, freiwillig, ihm einfach von hinten eine Kugel in den Kopf zu jagen. Einfach so.

    Was war ein Menschenleben in der DDR wert?
    Was ging in den Köpfen der Täter eigentlich vor?

  33. 32.

    Jetzt können sich die Stasi-Vereine ja wieder so richtig an ihrem verdrehten Rechtsverständnis hochziehen. Deren Geschichtsverklitterung wird wohl nie aufhören.

  34. 30.

    ... nach 50 Jahren...?
    Wird das Opfer jetzt wieder lebendig?
    Oder "Auge um Auge, Zahn um Zahn"?

  35. 28.

    Dann wollen wir nicht hoffen, dass Sie mal in die Verlegenheit kommen, eine Uniform anziehen zu müssen. Das hängt aber zum Großteil vom Russen ab. Ausschließen kann man es nicht, oder ?

  36. 27.

    Man ließ ihn nicht gehen, sonst hätte jeder die Masche nachgemacht. Trittbrettfahrer sagt man heute wohl. Es ging nicht gegen den Mann, sondern gegen die Idee der Freiheit.

  37. 24.

    Weil genau dieser Mann einem jungen Mann das Leben nahm. Heimtückisch von hinten erschossen.

    Und er hat nicht einmal den Mut, zu seiner Tat zu stehen.

  38. 23.

    Scheinbar sind sehr viele hier nie über Bf. Friedrichstr. ein- und ausgereist. Klipp ging die Tür auf und man kam zur Passkontrolle, Tür hinter einem zu. Klapp andere Tür auf und der Weg zu den Bahnsteigen war frei. Also, warum klapp und Schuß in den Rücken?

  39. 22.

    Das Wort Freiheit hat für Sie keine Bedeutung? Sie konnten gut mit der Unterdrückung damals leben? Und Sie wollen heute noch die Morde an der Grenze mit "selbst schuld" kommentieren? Mich erschüttert Ihre Denkweise zutiefst!

  40. 19.

    Ein typischer Whataboutismus. Soll ich mal mitmachen? Wissen Sie was die Stasi mit NS-Tätern machte? Sie baute die einfach in ihr Unterdrückungssystem ein:

    Googeln Sie mal: NS-Täter in der DDR

  41. 15.

    Ich frage mich wieso man einen 80 jährigen Mann nach 50 Jahren noch vor Gericht stellen muß um zu verurteilen, davon wird der Andere Mann auch nicht wieder lebendig.

  42. 14.

    Heimtücke ist, wenn man genau plant, jemanden zu ermorden und man dann feige denjenigen von hinten erschießt.

    Oder was dachten Sie, was Heimtücke ist?

  43. 13.

    Er drohte mit einer Bombe. So einen würde man heutzutage Terrorist nennen. Würde man nicht auch im Westen damals auf jemanden, der mit einer Bombe droht, schießen, bevor er einen belebten Bahnhof betreten kann?

    Ich will so einen Stasi-Killer nicht verteidigen. Von mir aus soll er sein restliches Leben im Knast sitzen. Aber Mord, also Tötung aus Heimtücke, finde ich hier nicht angemessen. Er hat als Mitarbeiter einer Behörde den Befehl ausgeführt, einen potentiellen Attentäter aufzuhalten.

  44. 12.

    Die Heimtücke wird doch genau erklärt. Heimtückisch geht man vor, wenn man den Betroffenen wissentlich in die Falle laufen lässt, die man extra für ihn ausgelegt hat, um ihn dann zu töten. Eine geplante und heimtückische Tat.

    Man hätte ihn nicht töten müssen.

  45. 11.

    Komisch, teilweise nachvollziehbar. Alte SS-Offiziere wurden in Westdeutschland nicht des Mordes angeklagt. Komisch, nicht nachvollziehbar. Beide haben auf Befehl gehandelt. Es gibt eben nach wie vor "gute" und "böse" Mörder. Willkommen im Rechtsstaat!

  46. 10.

    Ich möchte nicht über Sinn oder Unsinn der Sicherung der Grenze debattieren. Und sicher ist jeder Tote ein Toter zu viel.
    Aber heimtückisch erschossen? Es hat doch jeder gewusst, dass und wie die Grenze gesichert ist bzw. war.

  47. 9.

    Späte Gerechtigkeit für ein Mörder, aus einem kranken Regime.

  48. 7.

    Rechtfertigt keinen heimtückischen Mord. Einen Befehlsnotstand kann bei dem ehemaligen Grenzregime auch nicht geltend gemacht werden.

  49. 5.

    Das ist in meinen Augen doch sehr einfach zu beantworten: Der Mann war ja schon fast in der Freiheit. Er hätte den Sprengsatz sicher nicht gezündet, sondern den westdeutschen Grenzbehörden abgegeben. Die Stasi musste verhindern, dass das Modell Mode machen würde. Da wurde der - nach Aussage der Anklage - arglose Mann heimtückisch ermordet. Das war dem Täter meines Erachtens sonnenklar.

  50. 3.

    Was wäre eigentlich passiert, wenn der Sprengsatz in der Aktentasche echt gewesen wäre ?

  51. 1.

    Das Urteil ist viele Jahre überfällig. Es gibt offenbar doch noch Gerechtigkeit.

Nächster Artikel