Interview | Recht auf Schutz vor Gewalt gegen Frauen - "Das Gewalthilfegesetz ist ein Meilenstein, auch wenn wir uns mehr gewünscht hätten"

Fr 14.02.25 | 13:11 Uhr
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Symbolbild:Eine Frau sitzt in einer Berliner S-Bahn und schaut aus dem Fenster.(Quelle:picture alliance/dpa/W.Steinberg)
Audio: rbb24 Inforadio | 14.02.2025 | Kerstin Reinsch | Bild: picture alliance/dpa/W.Steinberg

Nach jahrelanger Diskussion ist nun das Gewalthilfegesetz verabschiedet worden. Frauen sollen damit auch vor Femiziden geschützt werden. Ob das ausreicht, erklärt Müşerref Tanrıverdi vom Deutschen Institut für Menschenrechte.

rbb|24: Frau Tanrıverdi, am 31. Januar wurde das sogenannte Gewalthilfegesetz im Bundestag beschlossen, am 14.02. nahm es die letzte Hürde und passierte den Bundesrat. Können Sie uns bitte erklären, was dieses Gesetz ermöglicht?

Müşerref Tanrıverdi: Das Gewalthilfegesetz ist ein Meilenstein, auch wenn wir uns an einigen Stellen mehr gewünscht hätten. Das Gesetz steht für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Es formuliert erstmals einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für betroffene Frauen und ihre Kinder. Diese sollen künftig kostenfreien und niedrigschwelligen Zugang zu Schutz- und Beratungseinrichtungen erhalten.

Die Bundesländer sind nun verpflichtet, das Hilfesystem bedarfsgerecht auszubauen. Verbindliche Mindeststandards regeln dabei wichtige Aspekte wie etwa Personalausstattung und räumliche Anforderungen der Einrichtungen. Darüber hinaus stärkt das Gesetz die Präventionsarbeit durch gezielte Täterarbeit und Öffentlichkeitskampagnen. Ein weiterer wichtiger Baustein ist die systematische Vernetzung zwischen den Hilfssystemen.

Was ändert das konkret an der Situation einer von Gewalt betroffenen Frau?

Das Gesetz wird für die Betroffenen sehr viel positiv verändern, denn zukünftig wird jeder von Gewalt betroffenen Frau ein Platz im Frauenhaus sowie kostenlose Beratung gesetzlich garantiert. Das stellt eine historische Verbesserung dar. Konkret heißt das, dass Betroffene künftig bundesweit Hilfeeinrichtungen aufsuchen und Leistungen in Anspruch nehmen können, unabhängig davon, aus welcher Kommune oder welchem Bundesland sie kommen. Sie müssen nichts mehr dafür zahlen.

Bislang waren die Betroffenen nicht nur von freien Kapazitäten der Einrichtungen abhängig, sondern auch von der unsicheren Finanzierung der Plätze. Das glaubt man kaum, aber aktuell kann es vorkommen, dass eine gewaltbetroffene Frau wieder zum Täter zurückkehren muss, weil es keinen Platz für sie im Frauenhaus gibt. Manche Frauen müssen einen Platz im Frauenhaus selbst bezahlen, so etwa, wenn sie keine Sozialleistungen beziehen. In diesem Fall müssen sie oft einen Eigenanteil leisten, und das kann bis zu 100 Euro pro Tag oder pro Kind sein.

Ihre Not spielt hierbei keine Rolle. Eine weitere wichtige Neuerung ist der gesetzliche Anspruch auf kostenlose Beratung. Das ist ein entscheidender Fortschritt. Es ist sehr wichtig, dass betroffene Frauen sich frühzeitig und umfassend über ihre Handlungsoptionen informieren können und erfahren, welche konkreten Unterstützungsleistungen ihnen zustehen. Durch diese frühe Unterstützung kann eine weitere Eskalation der Gewalt verhindert und gegebenenfalls Leben gerettet werden.

Das Gesetz wird für die Betroffenen sehr viel positiv verändern, denn zukünftig wird jeder von Gewalt betroffenen Frau ein Platz im Frauenhaus sowie kostenlose Beratung gesetzlich garantiert.

Müşerref Tanrıverdi, Deutsches Instituts für Menschenrechte

Das Gesetz wurde seit über zehn Jahren diskutiert. Können Sie sich vorstellen, warum es so lange gedauert hat, es zu beschließen?

Die lange Entstehungsgeschichte des Gewalthilfegesetzes ist angesichts der steigenden Zahlen von Gewaltbetroffenen und ihrer akuten Notlage kaum nachvollziehbar. Ich denke, dass der Hauptgrund in der Finanzierung lag: Der bedarfsgerechte Ausbau von Schutz- und Beratungseinrichtungen kostet sehr viel Geld. Die zentrale Streitfrage war die Verteilung dieser Kosten zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen.

Aber es darf nicht sein, dass wirksamer Menschenrechtsschutz für die Hälfte der Bevölkerung am Geld scheitert. Und wen das nicht überzeugt, der bedenke: Gewalt gegen Frauen kommt unsere Gesellschaft viel teurer zu stehen, durch Kosten für das Gesundheitssystem und der Ausfall von Frauen am Arbeitsplatz.

Aktuell

Bundesrat stimmt Gewalthilfegesetz zu

Von Gewalt betroffene Frauen bekommen ein Recht auf Schutz und Beratung. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin dem sogenannten Gewalthilfegesetz zu, das den Rechtsanspruch ab 2032 festschreibt. Bis dahin soll sichergestellt werden, dass es ein "bedarfsgerechtes Hilfesystem" gibt, mit genügend Beratungsstellen und Plätzen in Frauenhäusern. Auch die Gewaltprävention soll ausgebaut werden.

Zuständig für Gewaltschutz und -prävention sind in erster Linie die Länder. Das Gesetz sieht vor, dass der Bund ihnen im Zeitraum von 2027 bis 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung stellt, damit sie den Ausbau der Hilfssysteme bewältigen können. Bislang variiert die Finanzierung der Frauenhäuser stark je nach Region – sie setzt sich aus einem komplexen Mix aus Landesmitteln, kommunalen Geldern, Eigenmitteln der Frauenhäuser und Spenden zusammen.

Den neuen Anspruch auf Unterstützung bekommen Frauen, die von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen oder bedroht sind. Einbezogen werden außerdem Kinder, die solche Gewalttaten miterleben.

Der Bundestag hatte das Gesetz vor zwei Wochen nach Verhandlungen zwischen Union, SPD und Grünen auf den Weg gebracht. Hintergrund sind steigende Zahlen von Gewalttaten gegen Frauen und im häuslichen Umfeld.

 

Zur Person

Müşerref Tanriverdi.(Quelle: DMIR/B. Dietl)
DMIR/B. Dietl

Müşerref Tanrıverdi ist Juristin und leitet seit dem 15. Mai 2023 die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Die Kernaufgabe der Berichterstattungsstelle ist ein menschenrechtsbasiertes Monitoring geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland, um Umfang und Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt und den Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention bewerten zu können.

Das Gesetz, so wie es jetzt verabschiedet wurde, ist abgeändert von der Fassung, wie es zuvor bereits im Koalitionsvertrag stand. Was wurde verändert?

Eine bedeutsame und meines Erachtens problematische Änderung im Gesetzestext betrifft die Definition der Anspruchsberechtigten: Während frühere Entwürfe von "gewaltbetroffenen Personen" sprachen, beschränkt sich das Gesetz nun auf "gewaltbetroffene Frauen". Damit sind zwar – entgegen manchen Behauptungen – auch transgeschlechtliche Frauen erfasst. Denn sie sind Frauen. Und schon heute nehmen Frauenhäuser sie ohne Probleme auf.

Die Einschränkung des Anwendungsbereichs schließt aber intergeschlechtliche und non-binäre Personen vom Rechtsanspruch aus. Das ist ein besorgniserregender Rückschritt in der inklusiven Gewaltschutzpolitik und steht im Widerspruch zur Istanbul-Konvention. Die Konvention definiert Geschlecht bewusst nicht rein biologisch, sondern bezieht verschiedene geschlechtliche Identitäten mit ein. Die jetzige Formulierung des Gesetzes wird diesem umfassenden Verständnis von Geschlecht und geschlechtsspezifischer Gewalt nicht gerecht.

Frauenhäuser entscheiden in der Praxis selbst, wen sie aufnehmen, das bedeutet, sie können auch trans-, intergeschlechtliche und non-binäre Personen aufnehmen. Wenn das Gesetz diese Personen aber nun ausschließt, gibt es da nicht einen Widerspruch zur Entscheidungsfreiheit der Frauenhäuser?

Einen Widerspruch zur Entscheidungsfreiheit der Frauenhäuser gibt es nicht; diese können weiterhin entscheiden, ob sie die hinreichenden Voraussetzungen haben, um eine schutzsuchende Person mit ihren besonderen Bedarfen aufzunehmen. Die entscheidende Frage ist jedoch, ob diese Menschen einen gesetzlichen Anspruch auf Aufnahme und Beratung haben, sie also die Kosten nicht tragen müssen.

Für intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen hat das erhebliche Konsequenzen: Wenn sie selbst für die Unterbringung aufkommen müssten, können sie unter Umständen keinen Schutz suchen. Diese Regelung verstärkt meines Erachtens die strukturelle Diskriminierung, indem sie Menschen, die in einer besonders verletzlichen Situation sind, von essenziellen Schutzräumen faktisch ausschließt.

Haben Sie weitere Kritik an der jetzigen Fassung des Gesetzes?

Wir hätten uns gewünscht, dass das Gesetz nicht nur die Zielgruppe breiter fasst, sondern auch alle Formen von Gewalt adäquat adressiert. Ein besonders gravierendes Beispiel ist die digitale Gewalt: Während sie in der Gesetzesbegründung genannt wird, wird sie im Gesetzestext selbst nicht ausdrücklich erwähnt. Das ist ein großes Problem, denn digitale Gewalt hat inzwischen ein alarmierendes Ausmaß erreicht. Frauen werden im Netz sexuell beleidigt und bedroht, heimlich in Saunen oder auf Toiletten fotografiert, und intime Bilder oder sogenannte Rache-Pornos werden ohne ihre Zustimmung veröffentlicht. Diese Form der Gewalt ist real, sie hat massive Auswirkungen auf die Betroffenen – und sie hätte zwingend ausdrücklich im Gesetzestext berücksichtigt werden müssen.

Auch sind Belange von gewaltbetroffenen Frauen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus im Gesetz nicht hinreichend berücksichtigt. Ein zentrales Problem in der Praxis ist die sogenannte Übermittlungspflicht nach dem Aufenthaltsgesetz. Hiernach sind alle öffentlichen Stellen verpflichtet, Informationen über Menschen ohne Aufenthaltsstatus an die Ausländerbehörden weiterzugeben.

Wir hätten uns gewünscht, dass das Gesetz nicht nur die Zielgruppe breiter fasst, sondern auch alle Formen von Gewalt adäquat adressiert. Ein besonders gravierendes Beispiel ist die digitale Gewalt.

Müşerref Tanrıverdi, Deutsches Instituts für Menschenrechte

Das führt dazu, dass betroffene Frauen aus Angst vor Abschiebung Behörden und Hilfsangebote meiden. Besonders problematisch ist, dass Frauenhäuser bei der Kostenübernahme die Daten der Betroffenen an Sozialleistungsträger übermitteln müssen – was eine zusätzliche Abschreckung darstellt. Hinzu kommen Wohnsitzauflagen sowie Residenzpflichten, die den Zugang zu Schutz und Hilfe für diese Betroffenengruppe erheblich erschweren. Hiernach dürfen betroffene Frauen ihren zugewiesenen Wohnort oft nicht verlassen – selbst dann nicht, wenn es vor Ort keine sicheren Schutzräume gibt.

Die betroffenen Frauen geraten oft in einen bürokratischen Teufelskreis: Sie benötigen eine Genehmigung zum Verlassen ihres Wohnorts, doch der Antrag dauert lange. Wenn sie ohne Erlaubnis gehen, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, und es drohen ihnen im Wiederholungsfall sogar strafrechtliche Konsequenzen. Diese Regelungen stehen im Widerspruch zum Schutzgedanken und setzen die Betroffenen weiter unter Druck, anstatt ihnen eine sichere Perspektive zu bieten.

Zahlen

2023 wurden 938 Mädchen und Frauen Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten (+1,0 Prozent, 2022: 929).

Insgesamt wurden 360 Mädchen und Frauen Opfer vollendeter Taten. Demnach gab es 2023 beinahe jeden Tag einen Femizid in Deutschland.

In Berlin sind 9.830 Frauen im Jahr 2023 als Opfer von Partnerschaftsgewalt gemeldet worden. In Brandenburg wurden 4.600 Frauen als Opfer häuslicher Gewalt gemeldet.

Jahr 2022 haben in Deutschland mehr als 13.000 Betten in Frauenhäusern gefehlt, das heißt an 277 Tagen waren die Schutzeinrichtungen komplett belegt. Es konnten etwa 15.000 Frauen und Mädchen nicht aufgenommen werden.

Gewalt gegen TIN (trans-, intergeschlechtelich und non-binäre) Personen:

Die Zahl queerfeindlicher Straftaten in Berlin erreichte mit 588 gemeldeten Vorfällen im Jahr 2023 einen neuen Höchststand. Die Zahl der Straftaten im Bereich "Sexuelle Orientierung" und "Geschlechtsbezogene Diversität" hat sich seit 2010 nahezu verzehnfacht.

 

Das Gesetz wird erst ab 2032 umgesetzt, die Finanzierung startet erst 2027. Können Sie sich erklären, warum es so lange dauert?

Die offizielle Begründung lautet, dass den Ländern Zeit gegeben werden soll, ihre Hilfesysteme entsprechend auszubauen. Solche Strukturen lassen sich nicht von heute auf morgen schaffen. Dennoch sind sieben Jahre eine lange Zeit – insbesondere für Betroffene, die bereits jetzt dringend Schutz und Unterstützung benötigen.

Und gibt es für Opfer irgendwelche anderen direkten Änderungen, wenn das Gesetz in Kraft tritt? Oder haben die betroffenen Frauen bis 2032 einfach Pech gehabt?

Nach meinem Kenntnisstand sind keine konkreten Übergangsregelungen vorgesehen. Das Gesetz ist nun beschlossen und die Länder sind angehalten, den bedarfsgerechten Ausbau der Hilfesysteme vorzunehmen. Kurzfristige Änderungen sind also nicht zu erwarten, so dass viele Betroffene bis 2032 weiterhin mit den bestehenden Lücken konfrontiert sind – und das ist natürlich sehr bedauerlich.

Besteht nicht die Gefahr, mit Blick auf die anstehenden Bundestagswahlen, dass die nächste Regierung die Finanzierung wieder kippen könnte?

Ich hoffe sehr, dass das nicht der Fall sein wird. Das Gesetz wurde im Bundestag intensiv diskutiert und mit breiter Unterstützung beschlossen. Auch CDU und CSU sowie andere Parteien haben sich klar dazu bekannt. Insofern setze ich darauf, dass das Gesetz verlässlich umgesetzt wird. Es geht schließlich um ein Kernanliegen des demokratischen Rechtsstaats: Frauen ein Leben frei von Gewalt zu sichern.

Vielen Dank für das Gespräch!

Das Interview mit Müşerref Tanrıverdi führte Anna Severinenko für rbb|24.

Sendung: rbb24 Inforadio, 14.02.2025, 13:00 Uhr

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17 Kommentare

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  1. 17.

    Zitat: "Was diesen Scheindemokraten im Bundesrat wichtig ist, sieht man immer wieder... Grüne Dogmen, linke Ideologie... Abscheuich"

    Sie halten das Gewaltschutzgesetz also für "Abscheuich" [sic] und den Bundesrat für eine Ansammlung links-grüner Scheindemokraten? Hass macht hässlich bzw. aussätzig der Gesellschaft, Sven

  2. 16.

    Wenn solche Gewalt gegen Frauen/Partner/Expartner und Gesetzte dagegen "linke" oder "grüne" Dogmen sind, was sind dann ihre Grundsätze ? "Grab the pussy" ? oder "Rape- und Hatdays" ?
    Ich will es gar nicht wissen ......

  3. 15.

    Als ob Sie das interessieren dürfte.
    Zu viel Rechte auf einmal für eine Gruppe von täglichen Opfern ? Oder wieder "dagegen" sein und gehässig zerreden ?
    Wird ja dann nur diskutiert und geredet ..... Sie hätten ja auch sagen könne, das es Ihnen nicht weit genug geht usw. und dann fragen, wer genau sich im politischen Bereich dagegen stellt, es nicht interessiert oder es einfach leugnet ?
    Aber, wie gesagt, darum geht es Ihnen ja gar nicht.

  4. 14.

    Sie kapieren es nicht! haben Sie ein Problem mit Frauen, ich frag ja nur?

  5. 13.

    Mann muß schon sehr vom Hass auf Frauen erfüllt sein, wenn man ein Gesetz negativ kommentiert, das den Zweck erfüllen soll Frauen mehr zu schützen, einfach schamlos. Dass dieser Hass die Grundlage für die im Artikel genannten „Zahlen“ darstellt, ist leider nicht mit Gesetzen regelbar. Warum wollen Männer Frauen leiden sehen, warum sind Männer so unfähig?

  6. 12.

    Hab ich mir gedacht Aber leider gibt es auch gewalttätige Frauen und Männer, lesbische Partnerinnen als Opfer. Dann meistens Opfer von psychischer Gewalt weniger physischer aber trotzdem Gewalt.

    Jedenfalls ist das Gesetz diskriminierend und nicht gedchlechtsneutral.

    Nochmal zur Klarstellung das Gesetz ist ok, es vergisst nur die Täterinnen ( als Mütter, als Ehefrauem/Partnerinnen ).

    Gewalt ist nicht gruppenspezifisch deshalb ist das Gesetz Diskriminierung.

  7. 11.

    Der Bundestag hat am 31. Januar 2025 das Gewalthilfegesetz beschlossen. Es sieht ab 2032 für Opfer von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe vor. Der Bundesrat hat noch nicht zugestimmt. 2023 wurden nach Angaben des Bundeskriminalamts 938 Mädchen und Frauen Opfer von Tötungsversuchen, 360 von ihnen starben. Mehr als 52 000 Frauen oder Mädchen wurden im vorvergangenen Jahr Opfer von Sexualstraftaten wie Vergewaltigung, sexueller Belästigung und Nötigung. Für den „häuslichen“ Frauen- und Kinderschutz sollen vom Bund über den Zeitraum von zehn Jahren, bis 2036 (erst ab 2026) insgesamt 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Laut dem letzten polizeilichen Lagebild zur geschlechtsspezifischen Gewalt wurde 2023 fast jeden Tag eine Frau von einem Mann getötet, weil sie eine Frau ist.

  8. 10.

    Und wieder versuchen hier die rechtsdrehenden und ewigen Grünenhasser die Meinungshoheit zu bekommen. Nicht füttern!

  9. 9.

    Was soll diese Verleumdung und Hetze? Das haben Sie gestern schon getan! Rbb24 - wider ein Hetzer hier, bitte löschen, das müssen wir nicht duöden, danke!

  10. 8.

    Hier und zuerst gehts um die Frauenopfer, vom prügelnden deutschen Ehemann bis zum Femizid.

  11. 7.

    Der Gesetzestext ist geschlechtsneutral verfasst. Männer sollten somit auch von diesem Gesetz geschützt werden. Zwar wird an einer Stelle davon gesprochen, dass "insbesondere Frauen" betroffen seien. Aber im restlichen Text ist es wie gesagt geschlechtsneutral.
    Wobei Männer welche Opfer häuslicher Gewalt werden es wohl wesentlich schwerer haben Unterstützung zu finden. Glaube es gibt nur ein "Männerhaus" in Deutschland.

  12. 6.

    Und Gewalt gegen Männer ist egal, toller in Gesetz gegossener Sexismus und Diskriminierung.

  13. 5.

    Weil es nicht wahr sein darf, wenn man diese BB und die anderen grünen Schwätzerinnen sieht.

  14. 4.

    Ich hätte mir gewünscht das das Gesetz auch für männliche erwachsene Opfer gilt.

  15. 3.

    Was diesen Scheindemokraten im Bundesrat wichtig ist, sieht man immer wieder... Grüne Dogmen, linke Ideologie... Abscheuich

  16. 2.

    Sehr schön und lobenswert. Aber woher sollen die Frauenhäuser und deren Finanzierung kommen. Und welcher Zeitraum ist für die Umsetzung vorgesehen?
    Wieder ein Gesetz mit Ansprüchen verabschiedet ohne für deren Umsetzung sorgen zu können. Da werden sich die Länder diverser Klagen gegenüber sehen.

  17. 1.

    Dass aber 29 % der Opfer häuslicher Gewalt Männer sind, wird durch das Gesetz wohlweislich ausgeblendet.