#Wiegehtesuns? | Illegale Untermieterin - "Der Vermieter soll nicht erfahren, dass ich da wohne"

Mo 24.03.25 | 12:05 Uhr
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Ein Paar mit einem Wohnungsschlüssel. (Quelle: Picture Alliance/Westend61/Viktoryia Verstak)
Bild: Picture Alliance/Westend61/Viktoryia Verstak

Lisa* ist schon unzählige Male in Berlin umgezogen. Oft hat sie inoffiziell in WGs gelebt, manchmal war sie Untermieterin. Jetzt zieht sie zu ihrem Freund. Wieder illegal. Sonst ist das Paar die Wohnung vermutlich los. Ein Gesprächsprotokoll.

In der Serie #Wiegehtesuns? erzählen Menschen, wie ihr Leben gerade aussieht - persönlich, manchmal widersprüchlich und kontrovers. rbb|24 will damit Einblicke in verschiedene Gedankenwelten geben und Sichtweisen dokumentieren, ohne diese zu bewerten oder einzuordnen. Sie geben nicht die Meinung der Redaktion wieder.

Lisa* lebt seit 2015 in Berlin. Sie ist 40 Jahre alt, arbeitet Vollzeit im Öffentlichen Dienst und zieht gerade mit ihrem Freund zusammen.

Als ich vor zehn Jahren mit meinem Ex-Freund meine erste Wohnung in Berlin bezog, war ich da ganz normal angemeldet. In der Zeit danach war das nicht mehr möglich. Nachdem wir uns getrennt hatten, bin ich sehr häufig in Berlin umgezogen und habe dabei in verschiedenen WGs gewohnt. Manchmal war ich dort als Untermieterin mit angemeldet, manchmal war ich auch gar nicht im Mietvertrag. Allein in den letzten drei Jahren bin ich drei Mal umgezogen.

Jetzt ziehe ich gerade zu meinem Freund in dessen Wohnung. Dort werde ich leider wieder nicht als Untermieterin gemeldet sein. Das Ganze gestaltet sich diesmal besonders anstrengend. Denn wir haben beschlossen, den Umzug über einen Zeitraum von einem Monat zu strecken, damit wir nicht mit einem großen Umzugsunternehmen oder einem Transporter vorfahren müssen. Wir machen das also mit kleineren Taschen. Aber das ist im Endeffekt viel aufwändiger, als wir vorher gedacht haben. Ich gehe im Prinzip täglich nach der Arbeit in die alte Wohnung und hole Sachen. Und doppelt Miete zahle ich auch. Aber natürlich freue ich mich trotzdem, jetzt mit meinem Freund zusammenzuwohnen.

Wir möchten den Umzug nicht mit Umzugswagen oder großen Kartons machen, damit die Leute im Haus nicht mitbekommen, dass ich einziehe. Denn wir wollen nicht, dass der Vermieter erfährt, dass ich da wohne. Das alles machen wir natürlich nicht, weil es uns so viel Spaß machen würde. Im Gegenteil, ich hätte sehr gerne eine Meldeadresse, unter der ich auch wohne und wo alles ganz legal läuft. Doch in der Wohnung meines Freundes gibt es zwei Hauptmieter, die dort nicht mehr wohnen. Mein Freund selbst ist dort auch nur als Untermieter gemeldet.

Da die Wohnung drei Zimmer hat, kann ich nicht als weitere Untermieterin in den Mietvertrag, da die Wohnung sonst überbelegt wäre. Es würde auch nicht helfen, wenn einer oder beide Hauptmieter aus dem Mietvertrag gingen. Dann könnte das Mietverhältnis ganz aufgelöst werden. Dann hätten wir – bzw. mein Freund – keinen Anspruch auf die Wohnung mehr. Trotzdem wollen wir gern zusammen in genau dieser Wohnung leben. Die Miete ist aber sowieso so hoch, dass mein Freund sich die Wohnung allein dauerhaft nicht leisten kann. Er müsste ausziehen, wenn ich nicht einziehen würde. Dann hätten wir beide keine Wohnung mehr und müssten eine ganz neue finden. Zudem wissen wir ja nicht, wie teuer die Wohnung würde, wenn wir sie mit einem neuen Vertrag bekämen. Wahrscheinlich könnten wir sie uns gar nicht mehr leisten. Wir könnten uns nämlich auch vorstellen, dass der Vermieter sie nochmal saniert – dann würde der Mietpreis schnell unser Budget sprengen.

Wir haben auf dem Mietmarkt eigentlich kaum eine Chance, eine Wohnung zu bekommen, obwohl wir beide ganz ok verdienen

Lisa* aus Berlin

Wir haben natürlich überlegt, uns eine ganz neue Wohnung zu suchen. Aber bevor ich in meine jetzt gekündigte Wohnung gezogen bin, habe ich monatelang gesucht und wurde nicht mal zu Besichtigungsterminen eingeladen. Das mag daran liegen, dass ich zwar schon jahrelang beim Öffentlichen Dienst beschäftigt bin, ich aber projektgebunden angestellt bin - das heißt befristet. Die meisten Vermieter:innen suchen aber jemanden, der einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat. Obwohl das den Arbeits- und Lebensumständen in vielen Fällen heutzutage ja gar nicht mehr entspricht. Mein Partner hingegen arbeitet freiberuflich und sein Gehalt kann sich von Monat zu Monat ändern. Mit diesen Bedingungen haben wir auf dem Mietmarkt eigentlich kaum eine Chance, eine Wohnung zu bekommen, obwohl wir beide ganz ok verdienen.

Das Ganze klingt vielleicht ganz unterhaltsam, aber es macht was mit mir. Wohnen ist ja ohnehin ein Dauerthema. Egal, auf welcher Party man ist – irgendwann kommt man immer auf das Thema.

In der aktuellen Situation mache ich mit einem etwas unguten Gefühl die Tür auf, wenn es klingelt, weil ich nicht weiß, wer mich dann sieht. So versuche ich auch, das Treppenhaus möglichst nicht zu betreten, wenn jemand anderes darin ist. Den Müll bringe auch nicht gerne runter, weil gerade das ja ein sehr offensichtliches Zeichen dafür ist, dass ich da wohne.

Für uns wäre es toll, wenn sich die Mietsituation den Lebensverhältnissen der Menschen wieder annähern würde. Ungünstig ist auch, dass sobald sich etwas ändert im Leben der Mieter, leicht der ganze Mietvertrag aufgelöst werden kann. Aber Menschen trennen sich nun mal. Und wenn beide im Mietvertrag stehen und nur einer auszieht, hat man oft keine Möglichkeit, dort wohnen zu bleiben. Wir freuen uns trotzdem, dass wir einen Weg gefunden haben, gemeinsam in der Wohnung meines Freundes zu leben. Sie gefällt uns, liegt gut und wir können sie uns leisten. Mit der Zeit gewöhnt man sich sicherlich daran und in die nicht legale Mietsituation wird mehr Selbstverständlichkeit einziehen.

Gesprächsprotokoll: Sabine Priess

*Name geändert. Der richtige Name der Protagonistin ist der Redaktion rbb|24 bekannt.

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91 Kommentare

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  1. 91.

    Die Genossenschaften haben doch inzwischen Aufnahmestopp und vergeben nur noch an schon bestehende Mitglieder. Auch für diese besteht inzwischen eine Warteliste mit ca. 1000 Mitgliedern, bzw. Wohnungsgesuchen. Frei werdende Wohnungen werden ausschließlich unter den schon bestehenden Mitgliedern vergeben.
    In unserer Genossenschaft wird z.B. nur noch an Kinder von schon bestehenden Mitgliedern vermietet um die Mitglieder "zu verjüngen". Es ist leider in jeder Hinsicht eine schlimme Situation.
    Das Tempelhofer Feld sollte z.B. bebaut werden - sicher für die Anwohner ist das jetzt eine angenehme Situation, direkt in der Stadt einen freien Platz zu haben. Aber dafür haben Familien keine Wohnung und sind in Not. Was zählt hier mehr? Die Kinder der Anwohner haben Platz zum Spielen oder andere Kinder haben kein zu Hause? Ich glaube, es ist doch eigentlich klar, dass man das nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann und um die Not der anderen Familien weiß.

  2. 90.

    Der ÖPNV in Berlin ist marode, ständig Ausfälle, Streckenunterbrechungen - und es wird immer schlimmer.
    Das macht Pendeln teilweise untragbar.

  3. 89.

    Sorry, Ihr Eintrag macht mich wirklich wütend. Suchen Sie Mal eine Wohnung auf den üblichen Plattformen im Umkreis von 50km OHNE TAUSCHWOHNUNGEN. Und hoffen auf einen Besichtigungstermin. Sie kriegen eine KIAbsage. Im Umland sieht es genau so aus wie in Berlin. Darf ich fragen wann Sie das letzte Mal Wohnung gesucht haben? Ich vermute, Sie schreiben, ohne zu wissen, worum es geht. Würden Sie Zeitung lesen, wüssten Sie dass auch im Umland nur sehr fern und nur für Autofahrer noch etwas da ist. Mich machen Menschen wie Sie die jeden Bericht darüber abtun mit "die sind doch alle selbst Schuld" krank. Mietsuchende sind NICHT an der Misere Schuld.

  4. 88.

    Wer soll das sein?

    Ansonsten einfach bei einer Genossenschaft auf die Warteliste, Wohnungen werden schneller frei als sie denken.

  5. 87.

    Man könnte ja auch außerhalb von Berlin was suchen und finden. Der ÖPNV ist im Großraum von Berlin immerhin gut. ABER: Im Text steht auch etwas, was wohl einen Umzug ins Umland nicht so attraktiv macht: "Wohnen ist ja ohnehin ein Dauerthema. Egal, auf welcher Party man ist – irgendwann kommt man immer auf das Thema." Berlin ist nun halt auch mal eine Partyhochburg und wer das unbedingt braucht...

  6. 86.

    Willkommen im realen Leben. Für mich ist diese Situation nicht nachvollziehbar. Man ist seit 10Jahren in Berlin und schafft es nicht, sich eine Bleibe für dauerhaft zu organisieren? Dann hat man was nicht richtig gemacht bzw.nicht begriffen. Oder will man nur in bestimmten Gegenden leben/wohnen? Was verhindert der persönliche Egoismus möglicherweise. Das Leben ist halt nicht immer Jux & Dollerei. Mein Mitleid hält sich in Grenzen.

  7. 85.

    Willkommen im Erwachsenenleben, Lisa. Meine persönliche Auffassung ist, dass genau diese Art zu Wohnen: Wg' s und Untervermietung dazu beigetragen haben, dass Mieten explodierten. Viele junge Menschen teilen sich eine Wohnung und können damit mehr zahlen als eigentlich zu erwarten wäre. Wohnraum für Reiche gibt es ja. Nur der Otto-Normal-Verdiener findet nichts.
    Man sieht es auch an dem wie heute gebaut wird: es entstehen massig Blöcke: möbliert, wohnen auf Zeit mit Gemeinschaftsräumen zum kulturellen Austausch, 12 m2 für 700 Euro im Monat und bereits mit Warteschlange....

  8. 84.

    Mir sind die Schwierigkeiten auf dem Wohnungsmarkt auch nicht unbekannt. Wir erleben neben regelgebundenen Mietverhältnissen Eszessfällen, also Konstellationen, in denen Regeln nicht eingehalten werden. einerseits von seiten der Vermieter, andererseits wie im Beitrag dargestellt auch von seiten der Mieter. Und die Exzesse gehen auf überzogene materielle Vorstellungen zurück, einerseits indem stark überhöhte Mietpreise gefordert werden, andererseits die Kosten einer Wohnung negiert werden und man nicht einsieht, dass man für 6,50 Euro je qm einfach keine Immobilie vernünftig betreiben und insbesondere instandhalten kann. Da gibt es sicherlich viele Punkte, in denrn ein aufeinander zugehen wichtig ist. Und natürlich muss der Neubau von Wohnungen forciert werden, um das Probelm zu lösen ohne Orte aufzugeben, die für die Gemeinschaft wichtig sind.

  9. 83.

    Ich denke, das Problem ist, dass bei Neuvermietungen die neuen Mieten kräftig erhöht werden. Das dürfte dazu führen, das jeder möglichst lange versucht, in seiner Wohnung zu bleiben und sich dazu vielleicht noch etwas einfallen lässt. Aber dass die Mieten bei Neuvermietung steigen, sollte doch kein Automatismus sein. Das ist eine Schraube, an der von gesetzgeberischer Seite gedreht werden könnte. Oder habe ich da einen Denkfehler?

  10. 82.

    Ich rege mich gar nicht auf, ich bin aus dem Alter raus wo man ständig umzieht, aber ich war auch mal jung und bin von WG zu WG gezogen und habe mich mit der Auslese und den Schikanen auf dem "freien" Wohnungsmarkt herumgeschlagen... das ewige Theater mit Vertragsänderung und Ablehnung und Bescheinigung und Bewerbung und Schufa und Warteschlange und und und ... ist einfach völlig entwürdigend ganz normalen Menschen gegenüber die einfach eine Wohnung brauchen.

  11. 81.

    Wenn der Vermieter über den Einzug nicht informiert wird, ist das ein Kündigungsgrund. Es ist richtig, dass der Vermieter sich dem nicht ohne triftigen Grund widersetzen darf. Aber wenn er nicht informiert wird, ist das ein Kündigungsgrund, da der Mieter das Vertrauensverhältnis zerstört.

  12. 80.

    In diesem Fall liegt aber ja schon Vertragsbruch vor. Denn scheinbar sind die Vertragspartner ausgezogen ohne den Vermieter davon in Kenntnis zu setzen. Man kann nicht immer mehr Rechte für Mieter fordern und gleichzeitig die Rechte vom Vermieter mit Füßen treten. Irgendwann werden Privatpersonen aufhören zu vermieten. Und ich denke es wird unterschätzt, wieviel Wohnraum von diesem Personenkreis zur Verfügung gestellt wird.

  13. 79.

    "Wem wollen Sie denn kündigen?" Na dem Hauptmieter natürlich. Dessen ladungsfähige Anschrift ist ja die Wohnung selbst, da er als Mieter verpflichtet ist, Post an dieser Adresse zu empfangen. Der Untermieter hat dann das Problem, dass er im Zweifel von der Kündigung nichts weiß, aber trotzdem raus muss, weil ihm der Hauptmieter als Vertragspartner separat kündigen muss. Egal wie man es dreht und wendet, der Untermieter ist eigentlich immer am Allerwertesten, denn er hat keine Rechte, die er problemlos durchsetzen könnte. Er müsste gegen den dann ehemaligen Hauptmieter vorgehen. Die Erfolgschancen sind doch sehr überschaubar.

  14. 78.

    Das Problem bei der Untervermietung ist, dass der Mieter für eine Durchsetzung derselben gemäß § 553 BGB ein berechtigtes Interesse haben muss. Ist dies nicht gegeben, darf der Vermieter diese zu Recht verweigern. Im Zweifel müsste man dafür vor Gericht ziehen. Ganz so eindeutig ist hier die Rechtsprechung eben doch nicht, sofern der Untermieter nicht im Verwandtschaftsverhältnis oder in einer Partnerschaft zum Mieter steht. Und ja, entgegen dem erklärten Willen des Vermieters oder ohne dessen Wissen einen Untermietvertrag zu schließen, ist eine derart schwere Vertragsverletzung, dass eine Kündigung gerechtfertigt ist. Sollte man sich gut überlegen.

  15. 77.

    Nun, da haben Sie sich möglicherweise verlesen. Sicher gibt es im Grundgesetz das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Vereinfacht gesprochen: ohne Durchsuchungsbeschluss kommt der Staat nicht über die Schwelle. Aber in welchem Artikel des Grundgesetzes steht das Recht auf Wohnung? Ich wüsste gerade keinen ...

    Und nur so: Der Vermieter wird nicht unter seinen Kosten vermieten. Das wäre wirtschaftliches Harakiri und selbst wenn es gesetzliche Regelungen dazu gebrn würde, bekäme der Gesetzgeber Ärger mit Art 14 Grundgesetz und müsste möglicherweise eine Entschädigung zahlen. Aus Steuermitteln.

  16. 76.

    Mindestens 3-4 Zimmer für zwei berufstätige Personen? Das nenne ich mal Luxus! Wir leben als voll berufstätiges Paar MIT Homeofficetagen UND zwei Kindern in 2,5 Zimmern. Das kleine Kind schläft im Schlafzimmer, das Wohnzimmer wird zum Spielzimmer und das halbe Kinderzimmer ist eigentlich ein Ankleidezimmer. Rückzugsraum: null. Ruhe? Erst nach 21 Uhr.
    Leider wird für Familien nicht wirklich viel getan auf dem Wohnungsmarkt. 2.500 Euro und mehr für eine 3,5 Zimmer Wohnung… Leider auch mit guten Jobs nicht machbar! Da stapelt man sich dann eben irgendwie rein und hält es aus.

  17. 75.

    Beruhigen Sie sich wieder! Niemand hat jemals gefordert, Menschen aus rein formalen Gründen aus der Wohnung zu werfen. Unser Mietrecht ist eines der stärksten Schutzrechte überhaupt. Im Prinzip sind Mieter schon nahezu unkündbar. Ausnahmen sind nur Eigenbedarf, Nichtzahlung der Miete über einen enorm langen Zeitraum hinweg und die nicht vertragsgemäße Nutzung der Wohnung. Die andere Seite dieser Medaille ist, dass dadurch das Risiko insbesondere für kleine Vermieter derart hoch geworden ist, dass viele gar nicht mehr vermieten oder es bei Freiwerden der Wohnung nicht mehr tun werden. Für Mieter sind das keine guten Aussichten.

  18. 74.

    Okay, dann mag das vielleicht missverständlich gewesen sein, war aber nicht so gemeint, wie sie es offensichtlich aufgefasst haben. Die Lebensgestaltung an sich geht den Vermieter nichts an, im Sinne da hat er nichts mitzureden. Über den Einzug des neuen Partners, die/die dann einzieht, muss er aber eigentlich formlos informiert werden. Unterbleibt dies, hat der Vermieter aber auch kein Durchsetzungsrecht, solange die Wohnung vertragsgemäß genutzt wird, was auch eine Überbelegung ausschließt.
    Dann sollte das ja jetzt geklärt sein. :-)

  19. 73.

    Sie haben geschrieben, dass es ihm nichts angeht..
    Es tut es aber doch, so ist es gesetzlich geregelt.

  20. 72.

    Wenn der Vermieter mit dem bestehenden Vertrag, der ja auch die Möglichkeit zu regulären Mieterhöhungen beinhaltet, seine Kosten nicht decken kann, dann ist das sein Problem, das er nicht auf den Mieter abzuwälzen hat. Und das mit den Vertragspartnern ist mir schon klar, trotzdem hat das Recht auf Wohnung Verfassungsrang und nicht nur das Recht auf Eigentum, und da hat der Gesetzgeber eben die Pflicht das Mietrecht irgendwie an die Verfassung UND an die Lebensrealität vieler Menschen anzupassen, so dass nicht jemand aus seiner Wohnung geworfen werden kann aus rein formalen Gründen und damit der Vermieter mehr einnehmen kann.

  21. 71.

    Ich habe berlin verlassen tue mir das nicht mehr an whg zu suchen.man macht nur die Vermieter reich.

  22. 69.

    Ja richtig, die fristlose Kündigung aussprechen!
    Und wenn rauskommt, das die Untervermietung mehr einbrachte wie die reguläre Miete überhaupt, Schadenersatz fordern und anzeigen.

  23. 68.

    In unserem Mietvertrag ist verankert, dass ein Untermietverhältnis nur nach Zustimmung des Vermieters zustande kommt. Rechtlich ist es so, dass der Vermieter den Antrag/die Bewerbung nicht ohne guten Grund ablehnen kann. Er kann jedoch die Zuwiderhandlung durch Kündigung ahnden, wenn der Untermieter eben ohne Zustimmung einzieht. Bei unseren Nachbarn soeben geschehen. Die hatten auch ne große Klappe und meinten, sie könnten das einfach am Vermieter vorbei abziehen. Zack, rechtmäßige Kündigung.

  24. 67.

    Wem wollen Sie denn kündigen? Sie können dem Untermieter nicht kündigen, denn Sie haben nur Verträge mit den Hauptmietern, die da nicht wohnen und deren Adresse Ihnen womöglich nicht bekannt ist. Die Hauptmieter können dem Untermieter kündigen, denn nur die haben einen Vertrag mit ihm. Die große Frage ist, wie geht das mit der Post und was passiert, wenn die Hauptmieter morgen tot umfallen? Wenn es BK und NK gibt, die pro Kopf anfallen, zahlt der Untermieter für 3 Personen? Ich halte es für ratsam, eine juristische Beratung in Kauf zu nehmen und zu klären, ob die Möglichkeit besteht, die Hauptmieter aus dem Vertrag zu bekommen. Wenn ja, wäre es gut, danach das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, die Situation zu schildern und darauf hinzuweisen, dass die Miete bisher immer bezahlt wurde und zwar nicht durch Hauptmieter, die diese Wohnung gar nicht nutzen, sondern vertragswidrig weitervermieten. Ich glaube nicht, dass der Vermieter darüber erfreut ist.

  25. 66.

    Genauso ist es. Ich habe auf Mietnomaden kein Bock, und Mieter haben solch Rechte, den Stress würd ich mir nicht antun. Irgendwann zieht mein Sohn in meine Wohnung, und gut ist.

  26. 65.

    9.
    Allein in den letzten drei Jahren bin ich drei Mal umgezogen. Montag, 24.03.2025 | 08:45 Uhr
    Antwort auf [Mark] vom 24.03.2025 um 08:39

    "Und da sage einer in Berlin gibts keine Wohnungen."

    Haben Sie den Artikel überhaupt gelesen?
    Die Frau hat IMMER in prekären Untermieter-Wohnungen gelebt. Eigene Wohnung hat sie ja nicht gefunden.
    So steht es geschrieben. Warum stellen Sie eine so sinnfreie Frage?

  27. 64.

    Diese Art zu wohnen ermöglicht, dass polizeilich gesuchte Leute oder potentielle Verbrecher hier Unterschlupf finden und alles mögliche ausbrüten. M. E. gehört das bestraft, und zwar der Hauptmieter, der dort ohne Kenntnis der Eigentümer untervermietet. Abgesehen von der wahrscheinlichen Steuerhinterziehung, weil er seine Mieteinnahmen sicher nicht versteuert.
    Schön mutig, sich mit so einer Geschichte einem "Interview" zu stellen und auch noch zu jammern, wie anstrengend das alles ist.

  28. 63.

    "Ich bin mir nicht sicher, ob man dann einen Untermieter so einfach räumen darf." Das ist eben das Problem, welches der Untermieter bewusst eingeht. Er hat keinerlei Rechte gegenüber dem Vermieter, da er mit diesem kein Vertragsverhältnis hat. Erlischt der Mietvertrag mit dem Hauptmieter, dann muss er mit ausziehen. Er kann dann höchstens versuchen, sich den Schaden beim Hauptmieter erstatten zu lassen, indem er diesen juristisch belangt. Das ist aber in aller Regel nicht sein Problem, denn er ist im Zweifel erst mal obdachlos.

  29. 62.

    "Platz/Zimmer/Energie/Kommunikationsanschluß ist Anteilig von der Steuer absetzbar, oder?" Nicht unbedingt, das kommt darauf an, ob das Finanzamt die Notwendigkeit eines Arbeitszimmers anerkennt. Dies ist zum Beispiel bei Lehrern der Fall, da diese zuhause Schularbeiten prüfen müssen. Ein angestellter Sachbearbeiter kann dies nicht für sich in Anspruch nehmen, für den ist das Ganze Privatvergnügen. Zudem müssen Arbeitszimmer bestimmte Kriterien erfüllen, damit sie steuerlich anerkannt werden können. Die berühmte Ecke des Küchentisches reicht da nicht.

  30. 61.

    Damit kenne ich mich nicht aus. Es war nur ein Hinweis, warum heutzutage ein Arbeitszimmer nicht mehr unbedingt Luxus bedeutet. Bei uns soll demnächst Bürofläche reduziert und Multi Arbeitsplätze eingerichtet werden. Ich frage mich, wie das rechtlich ist. Müsste der Arbeitgeber sich dann nicht eigentlich an den Kosten , z. B. Ausstattung beteiligen, wenn er voraussetzt, dass man von zu Hause arbeitet?

  31. 60.

    …weg aus Berlin, für immer. Warum soll man sich das antun, nur damit einzelne ihren Wohlstand finanziert bekommen?

  32. 59.

    Nun, offensichtlich wohnen die Personen, mit denen der Vermieter einen Vertrag geschlossen hat, dort ja gar nicht mehr. Ich bin mir nicht sicher, ob man dann einen Untermieter so einfach räumen darf. Sicher ist aber, wenn dort Personen ohne Kenntnis des Vermieters einfach einziehe, dass das ein Grund für eine fristlose Kündigung ist. Und aus meiner Sicht zurecht, da das Vertrauensverhältnis zwischen Vermieter und Mieter zerstört ist. Also ganz schön riskant, was die beiden machen.

  33. 58.

    Platz/Zimmer/Energie/Kommunikationsanschluß ist Anteilig von der Steuer absetzbar, oder?

  34. 57.

    Haha. Nee, das geht nicht. Entweder ist eine komplette Wohnungseinheit privat ODER Gewerbe, kann aber nicht beides sein. Was Sie meinen, sind "Arbeitszimmer". Und damit hat der Vermieter nun gar nichts zu tun.
    Zudem ist "Home Office" auch nicht "Gewerbe". Wenn es "Gewerbe" wäre, würde es "Büro" heißen..

  35. 56.

    Es gibt Firmen, die reduzieren derzeit ihre Büroflächen, sodass nicht mehr jedem Mitarbeiter ein Arbeitsplatz zeitgleich zugewiesen werden kann. Dort wird schon fest das Homeoffice eingerechnet.

  36. 55.

    Stimmt. Erfordert aber auch Personaleinsatz. Aber der Senat will diesen deckeln bzw. sogar abbauen.

  37. 54.

    Wenn es so in der Satzung steht, ja.

  38. 53.

    Es ist in Berlin geübte Praxis, Wohnungen unterzuvermieten und selbst in einer anderen, gemieteten Wohnung zu leben. Das hat für den der untervermietet, den großen Vorteil, so nebenbei eine stolze Summe einzunehmen, ohne irgendwelche Risiken zu haben. Fliegt die Sache auf, ist die Wohnung weg, aber man selbst hat eine. Ein Konstrukt von Freundin usw. die da wohnt, ist schnell erzählt und für den eigentlichen Vermieter nicht kontrollierbar. In größeren Häusern fällt sowas auch nicht auf, schließlich lebt man in einer Großstadt recht anonym. Auf eBay Kleinanzeigen finden sich dort diverse Angebote, die Preise extrem hoch und offensichtlich läuft das Geschäft. Hier sollte der Staat eingreifen, die Not der Menschen wird für Geschäftemacherei perfekt ausgenutzt. Steuern und Abgaben gebrellt und der eigentliche Besitzer der Wohnung betrogen.

  39. 52.

    Warum denn nicht, mit einer kleinen Änderung ist das doch machbar. Da muss der Vermieter nur den Mietvertrag anpassen, und zwar für die Wohnräume gilt das Wohnmietrecht und für die Home Office Räume das Gewerbemietrecht.

  40. 51.

    Sie haben völlig Recht, ich kenne auch einige Eigentümer die Wohnungen für ihre Enkel und Kinder freihalten und genau aus den von Ihnen genannten Gründen nicht vermieten. Traurig aber Realität.

  41. 50.

    Wenn Sie schon belehrend auftreten, dann lesen Sie die beanstandeten Beiträge wenigstens richtig. Von der Information an den Vermieter habe ich nämlich gar nichts geschrieben. Diese Verpflichtung besteht tatsächlich, ist aber letztlich rechtlich nicht durchsetzbar und hat daher keine Konsequenzen. Solange durch den Einzug des Partners keine Überbelegung zustande kommt, wird die Wohnung nämlich vertragsgemäß genutzt und ob mit oder ohne Info, bleibt der Mietvertrag unverändert. Eine Änderung können weder Mieter noch Vermieter durchsetzen, wenn die Gegenseite dem nicht zustimmt. Eine fehlende Information alleine stellt zudem keinen Kündigungsgrund dar.

  42. 49.

    @sascha1 - Tja, ist aber leider so .....woher ich das weiß, eigene Erfahrung. Hat auch nichts mit verfallen lassen zu tun, sondern die Wohnungen dieser Eigentümer, die selbst eine eigene Wohnung besitzen irgendwo in Deutschland und dort wohnen und eine weitere Wohnung in Berlin zu vermieten hätten, welche top in Schuss sind, es sich aber nicht lohnt in Berlin wegen dem Stress und Ärger mit den Mietern und den Kosten für Reparaturen, etc.. Ein Mietnomade reicht und sie werden niemals wieder vermieten, glauben sie mir. Da verkaufen sie die Bude eher oder lassen sie einfach eine Zeit leer stehen für die Enkel als Erbe......

  43. 48.

    Entschuldigung, aber das ist natürlich Quatsch. Sicher gibt es ganz (!) vereinzelte (!) Fälle, auf die diese Konstruktion zutrifft, aber das Gros wird nicht freiwillig Wohnungen leer stehen lassen und auf unabsehbare Zeit keinen Gewinn erzielen wollen bzw die Wohnung verrotten lassen, weil sie Angst davor haben, sich den falschen Mieter auszusuchen.

  44. 47.

    Wenn mein Partner verstirbt. darf ich in der Wohnung verbleiben. So steht im Gesetz. Neu verheiratet. Mein neuer Partner muss nicht mit in den Mietvertrag.

    Das gleiche gilt für andere Angehörige, die dort wohnen bleiben möchten.

  45. 45.

    Wieso? Drei Zimmer reichen doch. Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer. Wozu noch ein Zimmer?

  46. 44.

    Das Problem liegt auch daran das es eigentlich genug Wohnungen und auch EFH Häuser gibt zur Miete, die aber bewußt leer stehen und das aus einem Grund, die Angst als Eigentümer sich einen Mieter reinzuholen, der dann nicht mehr zahlt aber nur mit hohem Aufwand wieder aus der Wohnung geklagt werden muss durch den Eigentümer ohne das es hier Unterstützung vom Staat durch eine klare Rechtssprechung gibt. Zieht derjenige dann endlich aus, sind Mietschulden in den Tausenden vorhanden und die Wohnung muss dazu noch vom Eigentümer renoviert werden. Wer tut sich denn das an für am Ende nach Steuern ein Plus von 200-300 Euro im Monat, die dann wieder zur renovierung verwendet werden muss, weil die Mieteinkünfte auch noch mit auf das eigentliche Einkommen on top dazugerechnet werden und die eigene Steuerlast erhöht. Da bleibt nichts übrig und daher wird sich daran auch nichts ändern obwohl Wohnungen vorhanden sind.

  47. 42.

    "Aber eben nicht bei gedoppelten Untermietverhältnissen." Korrekt, wenn der Lebenspartner selbst nur Untermieter ist, dann kann er/sie selbstverständlich niemanden Weiteren mit einziehen lassen, ohne dass der Vermieter zustimmen muss. Die Schutzrechte genießt eigentlich immer nur der Hauptmieter. Untermieter sind diesem mehr oder minder ausgeliefert.

  48. 41.

    Wohnungsknappheit und Vereinsamung müssen nicht so gravierend sein. Der Staat kann gegenlenken und Wohngemeinschaften fördern, z.B. durch niedrigere Steuersätze für Vermieter, weil sie wertvoll für die Gesellschaft sind, weil der Wohnungsmarkt entlastet wird, dadurch Mieten und Inflation sinken, weil sich durch Wohngemeinschaften die individuellen Kommunikationsfähigkeiten und sozialen Kompetenzen erhöhen und Sozialausgaben gespart werden, weil es Ressourcen schont.

  49. 40.

    Da sind Sie auf den Holzweg, denn, der Vermieter muss über den Einzug einer weterer Person informiert werden, den Einzug verweigern darf er nur bei trifftigen Grund, beispielsweise Überbelegung.
    Also, erst kundig machen, dann schreiben..

  50. 39.

    Da sind Sie auf den Holzweg, denn, der Vermieter muss über den Einzug einer weterer Person informiert werden, den Einzug verweigern darf er nur bei trifftigen Grund, beispielsweise Überbelegung.
    Also, erst kundig machen, dann schreiben..

  51. 38.

    Ja und bloß nicht Umschulen lassen.
    Soviel wieder zu Bequemlichkeit und "Kieztreue".

  52. 36.

    Das würde ich mir persönlich auch wünschen. Die wenigsten haben den Luxus extra Zimmer oder gar EFH. Wir sind ursprünglich auch zu Zweit in eine 3 Wohnung umgezogen. Dann kam der Nachwuchs und nun müssten wir theoretisch 4 Zimmer haben, aber unbezahlbar, da wir wegen der Schule auch nicht allzuweit weg können..

  53. 35.

    Manchmal ist es auch von Vorteil nur als Untermieter zu gelten und ein anderer ist der officielle Hauptmieter.

  54. 34.

    Hallo! - der Lebenspartner ist selber nur Untermieter + den beiden eigetragenen Hauptmietern!
    Da ist Teils nicht mal n Meerschwein erlaubt.

  55. 33.

    In diesem Fall scheint es sich um ein Luxusproblem zu handeln, an dem mal nicht die bösen Vermieter schuld sind. Dass diese klare Verhältnisse in ihren Räumen haben wollen, ist doch wohl verständlich. Das A&O sind feste Einkommen. Dann kann man sich auch Eigentum leisten, selbst in Berlin und Umgebung.

  56. 32.

    Hallo! - der Lebenspartner ist selber nur Untermieter + den beiden eigetragenen Hauptmietern!
    Da ist Teils nicht mal n Meerschwein erlaubt.

  57. 31.
    Antwort auf [Jonas] vom 24.03.2025 um 10:30

    Nun, nicht allein der Staat kann bauen, sondern auch jeder Privatmensch oder in einer Gruppe. Zugegeben, das bedeutet Aufwand, Verantwortun, Sorgfalt im Umgang mit der Wohnung und Verzicht bei anderen Konsumgütern wie Reisen, etc. Insofern: auf geht's.

  58. 29.

    Wenn der Partner mit in die Wohnung einzieht, ist dies kein Kündigungsgrund für den Vermieter. Dies gehört zur freien Lebensgestaltung, die den Vermieter nichts angeht. Die einzige Ausnahme davon wäre, wenn es dadurch zu einer Überbelegung käme, zum Beispiel weil mehrere Kinder mit einziehen. Der neue Lebenspartner ist dabei auch nicht verpflichtet, sich mit in den Mietvertrag aufnehmen zu lassen. Das lehnen aber viele Vermieter ohnehin ab, da sie bestehende Mietverträge nicht ausweiten wollen.

  59. 28.

    In der Tat: die VEREINBARTE Miete. Es gibt halt keine Vereinbarung. Und den Vermieter-innen muss es möglich sein, Finanzierungskosten und Instandhaltungsaufwand mindestens als Miete zu bekommen. Angesichts zu recht gestiegener Mindestlöhne und Materialkosten führt das zu Miezen, die deutlich höher sind als das, was der Mietspiegel vorgaukelt. Das ist das Dilemma, folgt aber unbestechlich aus Mathematik. Die Umgehungslösungen verhindern das - und bremsen den kostenintensiveren Neubau aus.

  60. 27.

    Was soll diese Aneinanderreihung von Buchstaben ohne interpunktion? Haben sie keinen Respekt vor ihren Mitmenschen, die das entziffern sollen?

  61. 26.

    Dass ein Vermieter einen auf die Straße setzten kann, nur um bei Neuvermietung mehr zu kassieren, widerspricht dem im Grundgesetz verankerten Schutz der Wohnung und muss endlich illegal werden. Wer die vereinbarte Miete bezahlt, verdient auch den vollen gesetzlichen Schutz.

  62. 25.

    ... und die Behörden, die da Kontrolle ausübeb sollten, werden zusammengespart?!? Schöne Frage an den Senat ...

  63. 24.

    Aber wir schätzen den Rechtsstaat schon, ja? Und einige der grnannten Personen haben bzw. erleben einen strafrechtlichen Prozess., nicht wahr? Ius non fit iniuria, auch nicht bei sympathischen jüngeren Leuten.

  64. 23.

    Die hier beschriebene Situation haben aus meiner Sicht keine gierigen Vermieter oder "Kapitalisten" erzeugt - sie ist eine der Folgen der nach wie vor ungeregelten illegalen Einwanderung. Viele gehen eben nicht dorthin, wo es freie Wohnungen gibt, sondern in die Metropolen.
    Den Rest besorgen die Rahmenbedingungen für's Bauen: zu hohe Standarts etc...

  65. 22.

    Nun hm ja, Ihr "Profit" besteht in der Weitergabe an eine Angehörige. Sicher werden Sie diese Vorgänge dann auch einer steuerlichen Würdigung zuführen. Und sollten Sie in der Wohnung meldetechnisch bleiben, hätten Sie eine zweite Wohnung, was ebenfalls andere steuerliche Folgen hätte. Im Übrigen sagt Ihr Beispiel nicht, dass andere Mieter nicht jenen Reibach machen, der eigentlich drm Vermieter zusteht, oder? Dann wäre es ja vielleicht auch versuchter Betrug, oder?

  66. 21.

    Nur weil jemand umgezogen ist, heißt es, nicht dass man einen Mietvertrag (eigene Wohnung) hat
    dasselbe Problem wie im Beitrag habe icke och
    Arbeit Vollzeit 160std, aber keine Wohnung
    suche seit 10 Jahren
    bin beim Freund in der Wohnung angemeldet
    Wohne aber bei meiner Mutter (habe angefangen Sie zu pflegen)

    der Anspruch für die Wohnungssuchend fällt, wenn man lang genug sucht
    aber ’ne Wohnung kriegen ist ’ne andere Sache

    Schönen Tach noch
    allesamt

  67. 20.

    Verstehen tue ich die Ängste der Mieter. Aber aus Sicht des Vermieters ist so ein Verhalten nicht hinnehmbar. Wenn mich mich ein Mieter anlügt (und as fällt für mich unter lügen), würde ich den Vertrag auch so schnell wie möglich kündigen!
    Ich lese ständig, dass sich Vermieter die Taschen vollstopfen. Das gilt sichrer für manche, aber ich wage zu behaupten, dass das eine Minderheit ist.
    Wenn wir Wohnungen verkaufen und das Geld bei der Bank anlegen würden, hätten wir deutlich mehr Ertrag! Da kleine Vermieter in Berlin immer mehr geknebelt werden, überlegen wir auch zu verkaufen. Wenn dann ein renditeorientierter Vermieter zuschlägt wird es Bitter für die Mieter.

  68. 19.

    Ist ja echt toll, Wohnraum als Büroraum nutzen.
    Und einen regulären Arbeits-/Büroplatz hat man noch synchron, stimmt doch, oder?
    Mark hätte seinen Kommentar eher weg lassen sollen.

  69. 18.

    Genossenschaftswohnungen sind keine Erbpacht, ihre Tochter muss schon selbst Genossin sein und sich auf ihre Wohnung bewerben.

  70. 17.

    Wir sind zu viert in zwei Zimmern groß geworden.

    Die Anspruchs und Erwartungshaltung steigt von Jahr zu Jahr. Alles unter 4 Zimmer im Szenekiez für 300 warm wäre ein -ismus.

  71. 16.

    Teil des Problems ist auch, dass mit alten Mietverträgen Geschäfte gemacht werden. Da wird zu Preisen untervermietet, die fernab der gesetzlichen Mieten sind. Ohne wirtschaftliches Risiko für den Hauptmieter und ohne jedes Unrechtsbewusstsein. Die Miethaie sind die anderen...

  72. 15.

    Wenn ich das lese, läuft es mir kalt den Rücken herunter. Es muss unglaublich sein, wieviel Schindluder mit den Berliner Wohnungen betrieben wird - durch den Artikel bekommt man einen winzigen Einblick in das Gestrüpp von Mietverträgen und Untermietverträgen. Was die Selbstbereicherung der einen ist die Zukunftsangst der anderen. So also bricht die Gesellschaft auseinander.

  73. 13.

    Ist ja echt toll, Wohnraum als Büroraum nutzen.
    Und einen regulären Arbeits-/Büroplatz hat man noch synchron, stimmt doch, oder?
    Mark hätte seinen Kommentar eher weg lassen sollen.

  74. 12.

    Alles gut und schön, wie man sagt. Es fehlt der Hinweis, es gibt ein Bundesmeldegesetz und auch ein Berliner. Empfehle das Berliner, insbesondere den Paragraphen 11. Ohne Meldung ist nicht vorgesehen.

  75. 11.

    Das ist konsequent, da Sie an eine Angehörige Ihre Wohnung weitergeben. Oder sogar weitervermieten? Steuerlich werden Sie das bestimmt erklären, falls es so sein sollte. Ansonsten hätten Sie ja zwei Wohnungen in Berlin, was andere steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte, nicht wahr? Aber nur, weil Sie an Ihre Tochter ohne Aufschlag die Wohnung weitergeben, heißt das ja nicht, dass andere Altmieter-innen bei Weitergabe der Wohnung jenen Reibach einstreichen, den ansonsten der/dem Vermieter-in zusteht. Indem sie selbst zu Vermietern werden. Und schwupps ist man in der Position, die hier so emsig kritisiert wird. Oder?

  76. 10.

    Ist das wirklich ein "Problem"? Ich würde es eher eine pragmatische Lösung nennen, ein aktives Ergreifen von Chancen, ein kreatives Anpacken von Herausforderungen in einem dynamischen Marktumfeld. Diese Leute haben von den Besten der Besten gelernt. Von den Schneiders, Benkos, Gröners, und wie sie alle heißen: sie wollen nicht länger Bremser und Benkenträger sein, sondern nutzen die Gelegenheiten, die sich bieten. Die einen kaufen landeseigene Grundstücke mit dem Versprechen, dort was tolles zu bauen, aber lassen sie dann jahrelang brachliegen, nur um sie mit deutlicher Rendite einfach an den nächsten nicht-Bauer zu verkaufen. Die anderen tun so, als würden sie ausziehen, behalten die Wohnung aber unter der Hand bei, und vermieten sie gegen einen gewissen Risikoaufschlag an andere Bedürftige. So läuft das halt, wenn die Leute das Warten leid sind auf den versagenden Nanny-Staat mit seinen 400.000 Wohnungen pro Jahr, die er immer nur verspricht, aber nie liefert.

  77. 9.

    Und da sage einer in Berlin gibts keine Wohnungen.

  78. 8.

    Wenn wir umziehen würden in eine neue Genossenschaftswohnung, würden wir unsere jetzige auch nicht kündigen, nicht um mit Aufschlag zu vermieten, sondern für unsere Tochter bereitzuhalten.
    Ansonsten hat unsere landesweiten eine 3 Zimmer Wohnung, 100 qm an eine einzel Person vermietet. Auch nicht nachvollziehbar. Davor mit WBS wurde nur an Familie vermietet.

  79. 7.

    2 voll berufsfähige in 2 Zimmern?

    Wir sind ebenfalls zu zweit und suchen aktuell 4 Zimmer. Da beide regelmäßig im Homeoffice sind, wir also 2 Büros haben, braucht es noch 2 reguläre Zimmer zum Wohnen. Und so gejt es vielen, die ich kenne. Man will einfach keine Aktenordnee im Wohnzimmer haben. 3 Zimmer für 2 ist absolutes Minimum. Auch wenn man sich mal zurückziehen will.

  80. 6.

    Ich wünsche dem Paar alles Gute und viel Glück. Es ist eines von vielen traurigen Beispielen, wie überhitzt der Wohnungsmarkt ist. Selbst sog. Seniorenwohnungen mit WBS sind sehr schwer zu finden. Oft gerät man bei den Wohnungsbaugesellschaften, die solche speziellen Wohnungen anbieten, auf eine Warteliste mit einer geschätzten Wartezeit von ca. zwei Jahren. Ich vermisse in Zeiten dieser Wognungsknappheit, insbesondere was günstigen Wohnraum betrifft, ein starkes politisches Statement der politisch Handelnden.

  81. 5.

    Hier zeigt sich vor allem das Problem, dass keine Wohnungen gebaut werden, obwohl es massiven Zuzug gibt. Das von Ihnen angesprochene Problem ist - sofern überhaupt existent - ein Folgeproblem.

  82. 4.

    Na wie hoch erst der Gewinnaufschlag ist, wenn der Vermieter bei offizieller Neuvermietung einen neuen Vertrag aufsetzet...

  83. 3.

    Es kann einem schon schlecht werden, wenn man auf Wohnungssuche muss. Auf der anderen Seite, es gibt Wohnungen, die 2 Vollverdiener, wie im Text beschrieben u U leisten könnten. Sie liegen halt nicht in F'hain oder Prenzlberg, sondern halt mal in Marienfelde oder Gropiusstadt. Es gibt auch in unattraktiven Bezirken noch Genossenschaftswohnungen.
    3 Zimmerwohnung ist schön, aber vlt könnte es für ein berufstätiges Paar auch eine gutgeschnittene 2 Zi Wohnung sein...nur so ein Gedanke, um sich dieser hier beschriebenen Situation entziehen zu können.

  84. 2.

    Hier zeigt sich das Problem das alte Mieter weg ziehen aber die Wohnung nicht kündigen sondern nur noch untervermieteten, vermutlich mit einem gewissen Gewinnaufschlag.

  85. 1.

    Das ist natürlich nicht schön und erschwert die Lebensplanung jüngerer Menschen.
    Leider scheint sich in absehbarer Zukunft hieran wenig zu ändern. Trotzdem wünsche ich der jungen Frau und ihrem Freund alles Gute.