Urteil im Rangsdorfer Grundstücksstreit - Nichts verbrochen – trotzdem ruiniert

Mi 28.06.23 | 13:17 Uhr | Von Lisa Steger
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Symbolbild: Aufbau einer Küche (Quelle: dpa/Ute Grabowsky)
Video: rbb|24 | 30.06.2023 | Material: rbb24 Brandenburg aktuell | Bild: dpa/Ute Grabowsky

Vor 13 Jahren ersteigert eine Familie ein Stück Land und bebaut es. Als alles fertig ist, meldet sich der Eigentümer - und der Albtraum beginnt. Tatsächlich hätte das Land nie zwangsversteigert werden dürfen. Nun wird das Urteil erwartet. Von Lisa Steger

Es ist ein Rechtsstreit, der die Familie Walter aus Rangsdorf (Teltow-Fläming) seit mehr als zehn Jahren beschäftigt. Er hat sie vor das Amtsgericht Luckenwalde geführt, vor das Landgericht Potsdam, zum Bundesverfassungsgericht und vor das Brandenburgische Oberlandesgericht.

Nun wird an diesem Donnerstag das finale Urteil erwartet. Es sieht nicht so aus, als würde es zugunsten der Walters ausfallen. Im Gegenteil: Vermutlich wird die Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts für die Familie bedeuten, dass sie aus dem Haus, das sie hat bauen lassen, ausziehen muss. Dabei hat die Familie nie etwas falsch gemacht.

Grundstück landete in der Zwangsversteigerung

Der Fall ist in der Bundesrepublik einmalig. Er begann 2010, als Kristin Walter beim Amtsgericht Luckenwalde ein Stück Land in Rangsdorf ersteigerte. Das Areal war verwildert, nur eine Laube stand darauf. Zusammen mit ihrem Mann Philipp riss sie die Laube ab, räumte das Grundstück frei und baute ein Haus darauf: 280.000 Euro hatte sich das Paar dafür bei der Bank geliehen. Zwei Jahre später zogen die Eheleute mit ihren zwei kleinen Kindern ein.

Das 1.000 Quadratmeter große Grundstück war in der Zwangsversteigerung gelandet, weil der Eigentümer Erik William S., ein deutschstämmiger Manager aus den USA, der zurzeit in der Schweiz lebt, 7.000 Euro Schulden bei der Stadt Freiburg im Breisgau hatte.

Gericht versäumte zu informieren

Im Jahr 2013 meldete sich Erik William S. plötzlich bei der Familie: Das Grundstück gehöre ihm, er habe es geerbt und stehe seit 1993 im Grundbuch. Das Amtsgericht Luckenwalde habe ihn nicht informiert, dass das Land versteigert werden sollte - er sei aber erreichbar gewesen.

Mit anderen Worten: Das Land hätte gar nicht zwangsversteigert werden dürfen. Genauso ist es, entschied im März 2014 das Landgericht Potsdam. Die Richter stellten fest: Das Finanzamt Luckenwalde besaß durchaus eine Adresse des Managers in den USA, auch wenn er einen gängigen Nachnamen trägt und oft umgezogen war. Das Amtsgericht Luckenwalde hätte S. also anschreiben können und auch müssen.

In der Konsequenz bedeut dies, dass Erik William S. der rechtmäßige Eigentümer ist. Ihm gehört nun nicht nur das Land, sondern auch das Haus, das die Familie darauf in seiner Abwesenheit gebaut hat.

Die Walters wiederum wurden über den Termin im März 2014 gar nicht informiert. Sie fanden den Gerichtsbeschluss im Briefkasten, als sie aus dem Urlaub kamen.

Eigentümer will 28.000 Euro Miete

Für Philipp und Kristin Walter war das der Beginn eines Albtraums, der bis heute andauert. Sie klagten vor dem Landgericht Potsdam, weil man sie vorab nicht benachrichtigt hatte. Doch das Gericht wies diese zurück - erst drei Jahre später, am 17. Juli 2017. Die Eheleute zogen daraufhin vor das Bundesverfassungsgericht, sagten, ihr Grundrecht auf Eigentum sei verletzt worden – auch da: kein Erfolg.

Endstation: Brandenburgisches Oberlandesgericht

Der Eigentümer ging noch weiter und verlangte Miete von der Familie für die erste Zeit nach dem Einzug, und zwar: 28.000 Euro. Diese Summe sei zu hoch angesetzt, urteilte das Landgericht Potsdam im Jahr 2020. Grundsätzlich blieb es aber dabei: Die Walters müssen ausziehen.

Gegen dieses Urteil des Potsdamer Landgerichts ging das Ehepaar in Berufung. Am 29. Juni, an diesem Donnerstag, steht nun die Urteilsverkündung im Brandenburgischen Oberlandesgericht an.

Familie Walter wird wohl unterliegen

Die Familie wird wohl unterliegen, kündigte der Vorsitzende Richter Christian Odenbreit am OLG beim Prozessauftakt im Mai 2023 an. Sie müsse alles hergeben, "sonst bleibt Eigentum eine leere Hülse", sagte er.

Die Familie Walter muss dann aus dem Rangsdorfer Haus ausziehen. Schadensersatz vom Eigentümer soll sie nicht erhalten. Im Gegenteil: Sie müssen diesem auflisten, welchen Nutzen sie aus dem Haus seit 2012 gezogen haben, stellte das Oberlandesgericht in einem Teilurteil im August 2022 fest. "Der Kläger ist Eigentümer des Grundstücks und als solcher für den Anspruch aktiv legitimiert", heißt es darin.

Dass die Eheleute nichts falsch gemacht haben, ist dem OLG durchaus bewusst: "Dass diese Berechtigung (das Land zu besitzen, Anm. der Redaktion) rückwirkend entfiel, wussten sie beim Besitzerwerb nicht und mussten es auch nicht wissen", heißt es in der schriftlichen Begründung des Teilurteils.

Erik William S. verlangt von den Eheleuten weiterhin, das Haus auf eigene Kosten abzureißen und trotzdem den Hauskredit noch abzuzahlen, "nebst 18 Prozent Zinsen pro Jahr", wie das Oberlandesgericht in seinem Teilurteil festhält. Denn dieser Kredit ist als Grundschuld im Grundbuch eingetragen. Demnach verlangt der Amerikaner zudem Auskunft über die "persönliche Bonität zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme" und über Einzelheiten des Kreditvertrages mit der Bank.

Keine Gründe für Revision

Familie Walter hingegen möchte in Rangsdorf bleiben; falls sie auszögen, müsse ihnen Erik William S. den Verkehrswert des Hauses bezahlen, also eine halbe Million Euro, wie die Familie beziffert.

Gegen das für den 29. Juni erwartete Urteil des OLG vorgehen können die Walters wohl nicht. Denn das Teilurteil endet mit der Feststellung: "Gründe, die Revision zuzulassen, sind nicht ersichtlich."

Anwaltskosten liegen bei 65.000 Euro

Unter anderem aufgrund der rbb-Berichterstattung hat sich im September 2022 der Rechtsausschuss des Landtages mit dem Fall beschäftigt. "Was rechtlich möglich ist, werden wir ausschöpfen", kündigte Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) im Ausschuss an und versprach eine Staatshaftung, also Schadensersatz. "Es war ein Fehler der Justiz mit schwerwiegenden Folgen", so Hoffmann im Ausschuss. Sie meinte das Amtsgericht Luckenwalde, das vor der Zwangsversteigerung geschlampt hatte.

Doch es ist unklar, wie hoch der Schadensersatz ausfallen könnte. Der Wert des Hauses ist seit dem Einzug gestiegen. Zudem ist unklar, ob das Land auch die Anwaltskosten übernehmen würde. Bisher summieren sich die Kosten auf rund 65.000 Euro, wie Kristin Walter auf rbb-Anfrage mitteilt. Philipp und Kristin Walter wollen weiterkämpfen, sagen sie. Der nunmehr seit über zehn Jahren dauernde Gerichtsmarathon habe sie sehr viel Kraft gekostet, sagt die Mutter zweier Kinder.

Spekulationsobjekt?

Der Fall hat in Brandenburg viele Menschen bewegt. Auch im Landtag. Péter Vida, Fraktionschef von BVB / Freie Wähler im Brandenburger Landtag, plädiert dafür, dem Eigentümer das Areal abzukaufen. Über den Manager sagt er: "Der spekuliert, ihm geht es um den allmächtigen Dollar." Falls es nicht gelinge, dem Manager das Land abzukaufen, müsse das Land bei der Staatshaftung großzügig sein. Auch Marlen Block (Linke) ist dafür, dass das Land dem Eigentümer Erik William S. Geld bietet.

Wie auch immer das Oberlandesgericht am Donnerstag entscheidet, der Fall ist kein Aushängeschild für das Land Brandenburg.

Sendung: Brandenburg Aktuell, 29.06.2023, 19:30 Uhr

Beitrag von Lisa Steger

84 Kommentare

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  1. 84.

    Der jetzige Eigentümer aus den USA hatte Schulden bei der Stadt Freiburg im Breisgau und stand auch im Grundbuch.
    Er erschien nur für das Gericht als "nicht erreichbar" und daher wurde zur Befriedigung der Forderung des Gläubigers die Zwangsversteigerung eingeleitet.

    Steht aber auch so im Artikel ...

  2. 83.

    Wenn das Grundstück versteigert wurde, muss es doch jemand gegeben haben, der das Geld bekommen hat. Wenn nicht, wurde es sicherlich auf einem Anderkonto zwischengeparkt. Dieses Geld kann der Alteigentümer doch bekommen.
    Ansonsten stellt sich mir die Frage, wie es zur Zwangsversteigerung kam, jemand muss doch in einer Zwangslage gewesen sein. Wer stand denn da vorher im Grundbuch?

  3. 82.

    Der Staat muss sich auf seine Bediensteten verlassen können, diese schulen und kontrollieren. Es haftet der Staat, wenn seine Bediensteten nicht zuverlässig sind. Steuern werden in Unmengen vergeudet und missbraucht. Ein angemessener Schadensersatz für die gebeutelte Familie wären peanuts. Es fehlen der Wille und die Fehlerkultur. Man kann es auch Arroganz der (Staats)Macht nennen.

  4. 81.

    Uns ging es genauso. Das Grundstück wurde zweimal verkauft. Der erste Käufer stand aber zum Glück nicht im Grundstück und die Klage wurde in zweiter Instanz gegen den ersten Käufer abgewiesen. Reines Glück. Jedoch dauerte es 8 Jahre, bis ich Rechtssicherheit hatte. All meine Investitionen, ca. 300000 € wären sonst hinüber gewesen. Man kann schnell zum Opfer schlampiger Behörden werden und unterliegt oft. Ich sehe das Land deutlich in der Haftungspflicht. Ansonsten wäre in diesem Fall ein Spendenkonto sicher sinnvoll.

  5. 80.

    Die Nachbargemeinde Blankenfelde/Mahlow findet jeden Wochenendler der am einzigen Schneetag im Jahr nicht gefegt hat, um das Bussgeld einzutreiben.

    Zum Glück alles verkauft! Mensch will in diesem Land nichts besitzen!

  6. 79.

    Das wird von Bundesland zu Bundesland verschieden sein -> wir (Brandenburg) bezahlen definitv an die Kommune, an das Finanzamt muss man zwar melden (siehe aktuelle Grundsteuerreform) aber die geben die Werte an die Komunen weiter und die verlangen über Hebesätze von den Eigentümern die Grundsteuer

  7. 78.

    „Wossi“ schreibt die Wahrheit. Sie haben Erfahrungen bei der tatsächlichen Staatshaftung? Schildern Sie mal einen Leistungsfall. Wie werden sehen was da folgt...
    Die Justizministerin hat auch gesagt „das rechtlich Mögliche..machen“. Übersetzung: Es haftet niemand?

  8. 77.

    Das wird von Bundesland zu Bundesland verschieden sein -> wir (Brandenburg) bezahlen definitv an die Kommune, an das Finanzamt muss man zwar melden (siehe aktuelle Grundsteuerreform) aber die geben die Werte an die Komunen weiter und die verlangen über Hebesätze von den Eigentümern die Grundsteuer

  9. 76.

    Stellen Sie sich vor, Sie besitzen ein Grundstück. Nach einigen Jahren sehen Sie nach und siehe da, da hat irgendjemand auf Ihrem Grundstück ein Haus hingestellt, von dem Sie nichts wissen. Sie finden heraus, daß Ihnen der Staat das Grundstück ohne Ihr Wissen einfach weggenommen und versteigert hat, obwohl Sie durchaus erreichbar gewesen wären. Sie möchte ich dann sehen, wie ruhig Sie bleiben würden.
    Und nicht falsch verstehen: Ich schreibe nicht gegen die arglose Familie, die dort gebaut hat. Die eigentlichen Schurken sitzen im Amtsgericht Luckenwalde.

  10. 75.

    Staatshaftung wäre zu einfach "geregelt", da damit Verwendung von Steuergeld einherginge. Hier müsste Privathaftung wegen Fahrlässigkeit oder Versicherungsleistung der obligatorischen Berufshaftpflicht greifen. Alles andere erscheint nicht gerecht und lässt sich schwerlich vermitteln.

  11. 74.

    Das wird von Bundesland zu Bundesland verschieden sein -> wir (Brandenburg) bezahlen definitv an die Kommune, an das Finanzamt muss man zwar melden (siehe aktuelle Grundsteuerreform) aber die geben die Werte an die Komunen weiter und die verlangen über Hebesätze von den Eigentümern die Grundsteuer

  12. 72.

    Nich janz so schnell mit die Pferde...
    Gemeinden erheben sehr wohl Steuern, insbesondere Grundsteuer und Gewerbesteuer, aber auch Zweitwohnungssteuer und Hundesteuer etc.
    Nur weil die Erhebung dieser Steuern in Berlin durch die Finanzämter erfolgt, kann das in anderen Bundesländern ganz anders gehandhabt werden.

  13. 70.

    Man kann auch "Steuerschulden" bei der Stadt haben (nicht nur beim Finanzamt) - die Kommune bekommt nämlich die Grundsteuer unmittelbar vom Grundstückseigentümer und wenn da Unsummen an Steuerschuld (offene Grundsteuerzahlungen) auflaufen, ist die Kommune durchaus berechtigt eine Zwangsversteigerung zu beantragen ...

  14. 69.

    " Wossi " bleiben Sie doch einfach bei der Wahrheit und setzen Sie hier keine Märchen, in die Welt.
    Das " Staatshaftungsrecht " regelt es. Die Ministerin hat schon angekündigt, dass hier geholfen wird.

  15. 68.

    Zwischen Erbe und Erblasser muss zwingend ein so gutes Verhältnis bestehen, dass die Nachricht vom Erbfall zügig beim Erben ankommt. Suchen nach Anschriften muss auf Kosten des Erben gehen.
    Ebenso muss jeder Eigentümer eines Grundstücks für die Behörden stets erreichbar sein. Die Behörden müssen eine einfach Methode liefern, Anschrift- Änderungen in Empfang zu nehmen. Eine Mitteilung für alle Behörden in Deutschland muss natürlich reichen.
    Eigentum verpflichtet, auch zur Einhaltung bürokratischer Pflichten.
    Die Gesetze müssen entsprechend geändert werden. Die derzeitige Gesetzeslafe, die solche Pannen begünstigt, ist ein Skandal.

  16. 67.

    Liebe Dagmar.
    In meinem Artikel vom August 2022 schrieb ich bereits, dass Erik S. der Schuldner war. Bitte google bemühen. Schlagzeile: "Haus weg, Land weg, Geld weg".
    BG Lisa Steger

  17. 66.

    Das Urteil ist für mich nicht nachvollziehbar, auch wenn die damalige Versteigerung nicht korrekt war.
    Hier kann nur das Amt, welches den Fehler verursacht hat, rotieren. Wieso lautet das Urteil nicht "Finanzielle Entschädigung des Erben durch das Amt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit"? Dann könnte die Familie Ihr Leben normal weiterführen und der Manager hätte sein Geld. Eine emotionale Bindung zum Erbe scheint es beim Manager nicht zu geben?
    Und stattdessen wird nun u.a. ein neues Haus abgerissen? Wie ist das mit Umweltschutz und Klimazielen vereinbar?
    Unfassbar, dass so ein Urteil möglich ist.

  18. 65.

    Suchen Sie diesen rbb-Artikel?

    "Grundstücksstreit in Rangsdorf
    Justizministerin sagt Familie nach Justizpanne Schadensersatz zu"
    Do 01.09.22 | 16:48 Uhr | Von Lisa Steger

    https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/09/brandenburg-rangsdorf-grundstuecksstreit-land-zahlt-schandensersatz.html

  19. 64.

    Eine eventuell haftende Versicherung wie die KSA schmettert alles ab. Kennen Sie einen Fall wo gezahlt wurde? Die kleinste Mitschuld unterstellt, reicht für die Ablehnung. Zu 100%!
    Die Familie kann nur die Kosten für die Grunderwerbssteuer u.a. Verwaltungskosten rechtmäßig zurückbekommen.

    Damals in den NBL bei redlichen Erwerb eines Hauses ohne Grund und Boden wurde das gezahlte Ostmarkgeld 1:2 abgewertet und ohne Zinsen zurückgezahlt. Damit war die Lebensleistung eines Ostgehaltes für immer zerstört! Das sitzt tief.

  20. 63.

    "UPDATE;Wegen eines Fehlers bei einer Zwangsversteigerung verliert eine Rangsdorfer Familie ihr Grundstück und das daraufstehende Haus. Das hat das Brandenburgische Oberlandesgericht jetzt letztinstanzlich entschieden.
    Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) hatte bereits im Rechtsausschuss des Landtags angekündigt, dass das Land die Familie wegen des Fehlers des Amtsgerichts entschädigen werde."

  21. 62.

    Versuchen sie mal persönlich einen Mitarbeiter einer Behörde zu belangen. Zwecklos, mein Chef erhielt eine fehlerhafte Baugenehmigung und musste auf eigene Kosten dann nachbessern als die Korrektur eintrudelte. Aber hier ging es nur um einen Werkstattanbau.

  22. 61.

    Steuerschulden hat man bei Finanzamt, und nicht bei der Stadt.
    Seinerzeit und auch heute nach dem OLG Urteil liest man von Schulden bei der Stadt.
    Heute, im Artikel zu OLG Urteil, erfährt man,dass er selbst der Schuldner bei Stadt Freiburg war.
    Vor ca. 11/2 Jahren stand es im rbb24 Artikel anders,
    Schade, dass man diesen Artikel nicht mehr finden kann.
    Der rbb24 sollte nur gesicherte Fakten möglichst korrekt verfasst veröffentlichen,

  23. 60.

    Was denken Sie, hat die Familie gemacht die letzten 10Jahre? Däumchen gedreht?
    Überhaupt sich mit dem Fall ansatzweise befasst?
    Oder nur mal Einen raushauen?

  24. 59.

    In meinen Augen ist es auch ein Justizskandal ohnegleichen. Die Familie hat es guten Glaubens bei einer Zwangsversteigerung käuflich erworben. Das hat schon Geld gekostet. Dann der Bau des Hauses war auch nicht ohne. Die Anwaltskosten und dann sollen die es womöglich auch die Abrisskosten selber tragen? Und der plötzlich aufgetauchte soll auch noch entschädigt werden? Da kann man sich wirklich nur noch an den Kopf fassen. Eher müsste es umgekehrt sein. Er hat zu zahlen. Oder das Gericht gibt der Familie alles investierte zurück. Was ist wenn die schon ordentlich Steuern darauf gezahlt haben? Bekommen die es auch erstattet? Ich glaube da sehen die keinen Cent. Leider. Und das im Namen des Volkes.

  25. 58.

    Ich habe keine Ahnung in wie weit man frühere Artikel zurückverfolgen kann, aber dieser Artikel ist schätzungsweise vor 1!/2 Jahren erschienen.

  26. 57.

    Kennen Sie denn einen Fall wo eine Haftung eingetreten ist? Selbst der redliche Erwerb von Häusern in den NBL wurde so geregelt bei Rückgabe: gezahltes Geld zurück, abgewertet 1:2 in DM und dann ohne Zinsen. Solche Erfahrungen sitzen sehr tief! Sie sind nicht zu verdrängen. (An der Wahlurne?)
    Es gibt eine Kommunale Haftungsversicherung: KSA Berlin oder WGV. Die „schmettern“ alles ab. Oder ist jemals ein Fall bekannt geworden, wo gezahlt wurde? Es werden auch keine Zahlen oder Anzahl der Fälle wo man tatsächlich haftet bekannt. Weil es diese gar nicht gibt?

  27. 56.

    So entscheiden, dass der Familie kein weiterer Schaden und weitere Kosten entstehen und dem Eigentümer kein Gewinn!
    Wenn er also das Haus und sonstige Verbesserungen haben will, muss er dafür zahlen. Wenn er es nicht haben will, muss das Land für den Abriss bezahlen. Miete gibts schon mal gar nicht, warum denn auch? :D Wenn er weder Gelände noch Haus will, kriegt er das Geld der Zwangsversteigerung zum fair value.
    Außerdem steht der Familie unabhängig von allem Schadensersatz zu! Und natürlich muss der Erik auch die Schulden beim Land bezahlen, wovon ich ausgehe, dass dies bereits geschehen ist.

    Fertig, nächster Fall bitte.

  28. 55.

    Das hat der rbb24 seinerzeit anders dargestellt, und daran hält man sich als Leser.
    Hier in Forum wird viel behauptet, und vieles stimmt nicht.
    Ergo, ich glaube nicht Foristen, die plötzlich mit Behauptungen um die Ecke kommen.
    Übrigens,dass das Grunstück ein Erbe ist, und nicht selbst gekauft wurde, das tut hier nichts zu Sache!

  29. 54.

    Den Fehler hat das Land gemacht und muss als solches dafür Haftbar gemacht werden.
    Alles andere wäre ein Skandal.
    Ich wünsche dem Anwalt das er alles mobilisiert um hoffentlich doch noch zu gewinnen.
    Der Amerikaner täte gut daran eine Abfindung für sein Grundstück zu erhalten.

  30. 53.

    @Kandmeyer
    Mich überrascht immer wieder, welche Kommentare hier zugelassen werden und welche unveröffentlicht bleiben.

    Was würden Sie machen, wenn Sie ein Grundstück erben und feststellen müssen, dass da wer - wenn auch unbeabsichtigt - illegal drauf gebaut hat? Denen das Grunstück schenken? Denen lebenslanges Wohnrecht einräumen ohne Ausgleich?
    Nein, würden Sie auch nicht.

  31. 52.

    „Dreistigkeit“ Wenn sie ein Grundstück geerbt haben aber dort nicht in der Nähe wohnen und irgendwann mit bekommen das Leute dort wohnen und ein Haus drauf gebaut haben, dann ist es ja normal das man Miete dafür verlangt. Warum die Familie nicht gleich das Amt verklagt ist merkwürdig. Scheint so, dass das Amt sich hier versucht raus zu schlängeln.

  32. 51.

    Klare Sache, Staatshaftung und zwar sehr groß und zügig! Den Fehlentscheidern im Amt lebenslang das Gehalt empfindlich kürzen.

  33. 50.

    Liebe Dagmar,
    lieber angra,
    Erik William S hatte die Steuerschulden in Freiburg nicht geerbt. Sehr wohl aber das Grundstück in Rangsdorf. Eine kinderlose Großtante hatte es ihm vermacht.
    Grüße
    Lisa Steger

  34. 49.

    An Dreistigkeit nicht zu toppen. Plötzlich taucht der ursprüngliche Eigentümer auf, nachdem er sich jahrelang nicht um das Grundstück gekümmert hat. Und nanu, da steht ein Haus auf meinem Grundstück, der Garten ist gepflegt.....na dann werde ich mal Miete kassieren??? Was dachte er denn, wie das Haus da hingekommen ist? Anstatt sich mit den Menschen zu einigen, die sich dort im guten Glauben, ein Grunstück ersteigert zu haben ein kreditfinanziertes Haus aufbauen, giert der Herr nach Geld und fordert sogar noch Miete ! Ich hoffe, die Familie kann eine Entschädigung durch das fehlerhaft arbeitende Gericht durchsetzten. Was leider noch mal Kosten für sie bedeutet......Die Hoffnung, dass der Gierhals eine gute Lösung anbietet, scheint ja geplatzt. Was für ein A.......

  35. 48.

    Also egal ob man den Sachbearbeiter verklagt, man verklagt das Finanzamt als solches. Aber hier würde man eigentlich den Sachbearbeiter gleich mit verklagen. Gibt ja nicht umsonst eine Beamtenversicherung. Wenn dieser keine abgeschlossen hat, dann hat der Sachbearbeiter ein Problem. Der Klagegrund ist aber nicht, dass man das Grundstück bekommt, sondern das alle Kosten die entstanden sind, erstattet bekommt.

  36. 47.

    So ein Unsinn. Wo haben Sie Jura studiert um die Qualität der Rechtsprechung beurteilen zu können? Übrigens wird das Urteil immer von Richtern gesprochen. Meine Kollegen und ich haben die Aufgabe, dass Recht nach eigenem Ermessen und anhand der Gesetze auszulegen. Nennt man Richterrecht.

    Jeder Anwalt weiß, dass man von Gericht kein Recht, sondern nur ein Urteil bekommt. Eine Partei fühlt sich immer ungerecht behandelt.

    Klar ist die Lage der Kläger misslich. Aber so ist das Gesetz nun mal. Eine Änderung würde jetzt auch nichts mehr nutzen

  37. 46.

    " Wossi " Das ist so nicht richtig , was Sie geschrieben haben. " Behörden machen keine Fehler und haften auch nicht " Es gibt in Deutschland , das " Staatshaftungsrecht " dort ist ( fast ) alles geregelt, wenn Behörden, Fehler unterlaufen.

  38. 45.

    Keiner der beteiligten Beamten vom Finanzamt und dem Amtsgericht Luckenwalde wird sich jemals dafür verantworten müssen, was sie durch ihr Versagen: Inkompetenz oder Faulheit oder Fahrlässigkeit, der Familie angetan haben, schließlich haben sie sich nicht selbst bereichert. Diese anonymen unkündbaren deutschen Beamten zerstören in der Tradition des preußischen Obrigkeitsstaats das Leben einfacher Bürger - und es ist ihnen egal. Hier wäre doch mal eine Namennennungsdebatte angebracht, oder?

    Sorry für meine Wortwahl, aber ich bin wütend, und das bin ich selten. Schließllich geht es hier um eine Familie mit kleinen Kindern, die sich einfach nur ein Heim schaffen wollten.

  39. 44.

    Rückkgabeansprüche können nicht grenzenlos geltend gemacht werden. Am 1.1.2002 trat eine 10-Jährige Frist in Kraft, sie lief am 31.12.2012 aus. Der Alteigentümer betrat erst 2013 die Bühne, damit kam er zuspät. Er hatte seit 1990 Zuggriff auf das Grundstück, warum er abgewartet hat, bis das Haus bezugsfertig ist, bleibt sein Geheimnis.

  40. 43.

    „zuständige Stelle in Luckenwalde verklagen“
    Behörden machen keine Fehler und haften auch nicht. Selbst im Verwaltungsrecht kann man bei den kleinsten Dingen dies erleben. Warum haben Bauamtsmitarbeiter ein Auftreten wie sie es eben haben. Das Sein bestimmt das Bewusstsein. Keiner kann einem Sachbearbeiter dort Fehler nachweisen und gegebenenfalls heilen. Wer es versucht wird sein „blaues Wunder“ erleben.
    Eine Reform ist überfällig. Aber keiner hat dieses mächtige Instrument „im Auge“... den man dann wählen könnte.

  41. 42.

    Wenn man jetzt davon ausgeht, dass der ursprüngliche Eigentümer auch nach der durch das brandenburgische Amtsgericht vollzogenen Zwangsversteigerung des Grundstücks immer noch Eigentümer ist, auch trotz Eintragung der gutgläubigen Erwerber ins Grundbuch dann zwar deshalb, weil der öffentliche Glaube über die Richtigkeit eines Grundbucheintrags aufgrund einer ZV rechtlich nicht greift, ändert mMn aber nichts daran, dass der seit Jahrhunderten gültige Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben, welcher dazu seit gut 20 Jahren als Gesetz ins BGB aufgenommen wurde, recht fragwürdig seitens eines Gerichts außer Acht gelassen wurde. Selbstverständlich hat hier das Land Brandenburg eine für die Beteiligten annehmbare Wiedergutmachung in die Wege zu leiten.

  42. 41.

    Gesetze entstehen oder werden geändert im Diskurs. Der Verursacher haftet. Hier das Amtsgericht Luckenwalde. Die Lücke ist zu schließen. Warum wird das nicht zu Ende diskutiert/eingefordert, ja sogar mittels Festkleben? Statt dessen hat man den Eindruck, dass irgendeine „Marotte“ wichtiger ist. In der Berichterstattung.

  43. 40.

    Vielen Dank für die Aufklärung, Dagmar! Ein Link zum früheren Artikel wäre großartig.
    Dieser Artikel scheint inhaltlich jedenfalls hinsichtlich der Aussage zu den Verbindlichkeiten des Eigentümers doch arg zu hinken bzw. wurde freestyle etwas zusammengefasst/gekürzt!?

  44. 39.

    Unsere DEUTSCHE Rechtssprechung kann man vergessen...
    Ich wünsche der Familie weiterhin ganz VIEL KRAFT!!!!

  45. 38.

    nein, bei einer ZV wird der Erwerber von Amts wegen als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Ohne Auflassungsvormerkung etc. Das Amtsgericht schreibt ihn einfach ein. Erst danach kann er einer Bank die Grundschuldeintragung erlauben. Steht ja auch drin, dass sie das Grundstück zuerst erwarben, vermutlich mit eigenem Geld.

  46. 37.

    Er hatte in Freiburg keine Schulden, sondern seine Verwandschaft, und er war als gesetzlicher Erbe in Frage gekommen.
    Freiburg hat sich an Luckenwalde gewendet, und die Dinge nahmen Ihnen Lauf, ohne das der Eigentümer etwas geahnt hatte.

  47. 36.

    Das stand in früheren Artikel zu dem Thema, warum es zu der Zwangsversteigerung überhaupt kam.

  48. 35.

    Bitte nochmal richtig lesen: 7.000 € Schulden bei der Stadt Freiburg im Breisgau.
    Wie hätte es ohne gesicherte Forderung im Grundbuch sonst zur Zwangsversteigerung kommen sollen?

  49. 34.

    Ganz meine Meinung. Moralisch gesehen ,unterste Schublade .

  50. 33.

    Klarer Fall für die Staatshaftung. Alles andere wäre traurig.

  51. 32.

    Der Stast muss hier voll für den gemachten Fehler haften. Anders kann es doch garnicht sein. Wenn das nicht so wäre, würde die Rechtsstaatlichkeit zur Farce.

  52. 31.

    Wo steht denn, dass er die Schulden geerbt hat?
    Ich habe darauf hin den Artikel noch einmal gelesen - aber nix gefunden.

  53. 30.

    Hallo,
    Das ist wirklich eine schei….

    Ich drücke der Familie ganz doll beide Daumen, dass sie noch zu ihrem Recht kommen und für sich und die Kinder ein schönes zu Hause bekommen.

    Aus meiner Sicht, muss für den Schaden der Verursacher aufkommen - also das Land.

  54. 29.

    Danke für Ihre Information!
    Jedoch für Ihr "Bitte erst informieren, dann Meinung verbreiten." muss ich widersprechen.
    "Meinung" kann man äußern und auch verbreiten, es ist halt eine Meinung ...

  55. 28.

    18 Prozent Zinsen sind es nicht., aber das ist nur ein kleiner Trost. Entscheidend ist der Zinssatz im Darlehenvertrag. Mehr ist aus der Grundschuld nicht herauszuholen. Der hohe Zinssatz dort ist üblich, um die Kosten zu decken,, die im Rahmen einer Vollstreckung entstehen können.

  56. 27.

    Der Eigentümer hat keine Schulden gemacht, sonderh hat diese in Freiburg geerbt haben sollen, ohne davon was erfahren zu haben..

  57. 26.

    So wie unserer Familie, ging es unmittelbar nach der Wende vielen Ostdeutschen. Sie hatten sich auf westdeutschen Eigentum niederlassen müssen, wurden den Grundstücken zugewiesen, pflegten diese, bauten drauf, investierten ihr Geld und steigerte den Wert. Das war vertraglich geregelt, notariell beglaubigt oder sogar von Seiten der Eigentümer so gewollt und gutgeheißen. Doch urplötzlich hatten die Westdeutschen Zugriff auf ihr Vermögen, was zuvor verloren schien, war nun ein Wert mit der Möglichkeit der Profiterlangung. Nicht die Einheimischen hatten Chancen und Rechte, fanden keinerlei Berücksichtigung. Sie verloren nicht nur ihre alten Rechte, sondern ihre Heimat, ihren Halt, so wie unsere Kinder, die den Ort ihrer Kindheit verloren und das in einem Land mitten in Europa zu Friedenszeiten. Ein Grund heute festzustellen, dass schon da die deutsche Einheit scheiterte.

  58. 25.

    Dem Eigentümer soll nicht sein Besitz "weggenommen" werden.
    Warum kann man nicht - nach 13 Jahren - eine Lösung finden?
    Der "Alt-Eigentümer" hat m.E. nach dem Artikel (Grundstück verwildert, lebt in der Schweiz, hat Schulden) wenig Interesse an dem Grundstück. Da wird doch wohl etwas mit der "richtigen Summe" zu machen sein?!

    P.S.: Es ist mir ziemlich schnurz, ob Stadt oder Land ... wenn es Ländersache ist, dann muss das Land zahlen.

  59. 24.

    Ich finde, dass auch den Alteigentümer eine Mitschuld trifft: Warum machte er 7000 Euro Schulden, ohne die die Zwangsversteigerung nie stattgefunden hätte? Warum ließ er jahrelang sein Grundstück verwildern ind kam damit wohl kaum seinen Pflichten als Eigentümer nach?

  60. 23.

    Ich verstehe es nicht. Wie kann die Behörde erst davon ausgehen daß der „ehem.“ Besitzer nicht auffindbar ist und plötzlich meldet er sich? Irgendjemand musste doch gewusst haben wo er sich aufhält. Denke ich mir jedenfalls. Ansonsten kann er doch davon nichts mitbekommen haben. Oder liege ich da falsch?

  61. 22.

    Oh Gott, das ist ja der blanke Horror :O.
    Da würde ich dann wohl die zuständige Stelle in Luckenwalde verklagen auf Schadenersatz seitens der Häuslebauer.
    Ich drücke die Daumen!
    Der Eigentümer könnte an sich dasselbe tun.
    Hoffe, es findet sich ein Verantwortlicher.

  62. 21.

    Die Ersteherin wurde nach der Zwangsversteigerung ins Grundbuch eingetragen, denn das Amtsgericht ging ja fälschlicherweise davon aus, dass der bis dahin im Grundbuch eingetragene Herr S. unauffindbar sei.

  63. 20.

    Die Sache ist im Brandenburgischen Oberlandesgericht unter dem Aktenzeichen 5 U 81/22 anhängig.
    Das erstinstanzliche Urteil des Potsdamer Landgerichts aus dem Jahr 2020 finden Sie in der Datenbank unter dem Aktenzeichen 1 O 330/14.
    Der Beschluss des Landgerichts aus dem Jahr 2014 trägt das Aktenzeichen 1 T 103/13.
    Die Zwangsversteigerung im Jahr 2010 im Amtsgericht: Aktenzeichen 17 K 312/08.
    Die erfolglose Verfassungsbeschwerde schließlich bearbeitete das Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2126/17.
    Für den Leser mit wenig Zeit empfiehlt sich das Teilurteil des OLG (August 2022) unter dem erwähnten Aktenzeichen 5 U 81/22, dieses fasst das Geschehen der letzten zehn Jahre relativ bündig in nur elf Seiten zusammen:

    https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/20656

    Mit freundlichem Gruß
    Lisa Steger, RBB

  64. 19.

    Es wird zunächst eine Auflassungsvormerkung zu Gunsten der Erwerber in Abt. II eingetragen. Die Bank lässt ihr Grundpfandrecht im Range vor der Vormerkung eintragen. Damit ist es für die Bank im Verwertungsfall egal, wer der Eigentümer ist. Das Grundpfandrecht hat den ersten Rang. Allerdings hätten die Erwerber schon darauf achten müssen, dass sie auch irgendwann als Eigentümer eingetragen werden. Sicherlich haben sie auch die Grunderwerbsteuer gezahlt und somit war der Weg frei für die Eigentumsumschreibung. In dem hier dargelegten Fall hat die Behörde, die die Versteigerung veranlasst und durchgeführt hat, offensichtlich rechtswidrig gehandelt und muss dafür entsprechend handeln, d.h. Schadenersatz leisten.

  65. 18.

    der Fall ist interessant toller Artikel nur das Az.fehlt . Ich glaube der ehemalige rechtmäßige Eigentümer ist ins Grundbuch wieder eingetragen worden?oder wird dort eingetragen werden

  66. 16.

    Das ist eine schreckliche Geschichte. Reine Gier - dass der eigentliche Landbesitzer plötzlich eine Nachzahlung für die Miete verlangt.

  67. 15.

    Stand Sie wirklich drin oder war nur eine Auflassung vorgemerkt? Für den Kredit reicht eine Auflassung. Aber es wäre schon naiv, wenn die Familien die Umschreibung so lange nicht veranlasst hat. Sehr nebulös

  68. 14.

    Justiz ist Ländersache. Was hat die Stadt damit zu tun.
    Bitte erst informieren, dann Meinung verbreiten.

  69. 13.

    Warum sollte es denn dem eigentlichen Eigentümer weggenommen werden? Es ist ein Versagen des Landes Brandenburg. Das muss für den Schaden aufkommen. Heißt aber nicht, nun den falschen Eigentümer ins Grundbuch einzutragen.

  70. 12.

    Nein, würde ja bedeuten, er müsste enteignet werden. Der Fehler liegt beim Staat. Der Schaden ist der Familie vom Staat zu ersetzen. Wohl ein echt einzigartiger Fall.

  71. 11.

    Hier müssen ja Mitarbeiter und Vorgesetzte des Amtsgerichtes Luckenwalde grob fahrlässig gehandelt haben (-> Mitarbeiterhaftung).
    Kann der Grundbucheigentümer nicht zum heutigen Verkehrswert entschädigt werden?

  72. 10.

    Für die Schadensersatzklage im Fall einer Amtshaftung sind lt. GVG und ZPO die Landgerichte örtlich und sachlich zuständig und nicht das Amtsgericht in dem die rechtswidrige Amtshandlung stattgefunden hat. Es haftet also das Land (deswegen Staatshaftung)bei dem die Rechtspfleger ja auch angestellt sind und nicht die Gemeinde in der zufällig das zuständige Amtsgericht steht. Alles andere wäre nun wirklich hanebüchen.

  73. 9.

    Ich dachte immer das Grundbuch ist Gesetz? Wer da drin steht dem gehört der Grund und Boden?!? Wie kann die Familie da drin stehen und der Ursprüngliche Besitzer auch?

  74. 8.

    Muss ich vollkommen zustimmen. Noch Miete von einer Familie haben zu wollen, die das Haus sogar selbst bezahlt haben, widerspricht ja wohl jedem Gerechtigkeitsempfinden. Als hätte ihm die Familie etwas weggenommen. Es kann doch nicht sein, dass hier die Familie für Fehler ihre ganze Existenz verlieren soll, die sie zu keinem Zeitpunkt gemacht hat. Wenn man den Verfahrensabläufen unserer Gerichte nicht mehr trauen kann, kann man den Laden auch gleich ganz zumachen. Es geht ja hier nicht mal "nur" darum, das Zuhause zu verlieren. Dazu soll auch noch jegliche finanzielle Existenz zerstört werden. Unfassbar. Da muss das Land ran. Punkt

  75. 7.

    Hier muss wie überall der Schuldige Haften, also das Gericht. Es wurde quasi gestolene Ware verkauft. Aber wer verurteilt ein Gericht zum Schadenersatz? Die Leute "da oben" müssen endlich genauso für ihr Handeln haften wie die "da unten"
    Ich frage mich wo war der hochbezahlte Notar, der die Rechtmäßigkeit prüft und beurkundet und die Eintragung im Grundbuch beauftragt. Und wie schon richtig angemerkt wurde, wieso steht nach 10 Jahren immernoch der alte Eigentümer/Erbe im Grundbuch? Da liegt doch ein Komplettversagen aller Beteiligten vor außer der betroffenen Familie.

    Ich finde die Begründung des Gerichtes vor dem Hintergrund der Enteignungsphantasien in Berlin hörenswert.

  76. 6.

    Typisch Bbg. Sämtlichen zwielichtigen Investoren wird das Geld hinterhergeworfen, aber selbst verursachte Schäden bei den eigenen Bürgern werden nicht reguliert. bbg hat keine Zukunft.......

  77. 5.

    genau das verstehe ich auch nicht. Ohne Grundbucheintrag bekommt man doch imho gar keinen Kredit oder?

  78. 4.

    Wer hier zahlen muss ist wohl klar ersichtlich. Das Amtsgericht Luckenwalde hat einen Fehler begangen und muss in diesem Präzedenzfall gerade stehen und Schadenersatz an die Familie zahlen. Das alles ohne Gericht, einfach alles zusammenrechnen inkl. Anwaltskosten und Wertsteigerung Haus mit Grundstück und das an die Familie unbürokratisch auszahlen. Das Leid das die Familie seit 10 Jahren hat kann man nicht in Geld aufwiegen, da kann man leider keinen Schadenersatz dazu bezahlen, aber ggf. ein Grundstück aus Landes- Stadtbesitz der Familie in Rangsdorf zur Verfügung stellen um dort nochmal neu anfangen zu können. Was den Besitzer angeht, der in der Schweiz wohnt und hier auf sein recht pocht koste was es wolle ohne mit der Familie einen Vergleich anzustreben für ihren Verbleib, kann man nur sagen, dass solch ein Verhalten, auch wenn rechtlich einwandfrei, einfach unsozial und verachtend ist.

  79. 3.

    "er habe es geerbt und stehe seit 1993 im Grundbuch"
    Warum stehen nicht die Familie bzw. die kreditgebende Bank nach Erwerb im Grundbuch?
    Ansonsten kann man der Familie nur weiterhin viel Kraft und einen zumindest finanziellen Ausgleich durch das Land wünschen.

  80. 2.

    Wenn ich es richtig verstehe, ist einzig und allein, dass Amtsgericht Luckenwalde für diesen jahrelangen Streit zuständig.
    Also muss m.M. die Stadt Luckenwalde den Alt-Eigentümer "auszahlen", der Familie alle Gerichtskosten ect. erstatten und sie im ihrem selbsterbauten Haus in Ruhe leben lassen.
    Eine andere "Rechtsprechung" wäre - nach meinem Verständnis - einfach unzumutbar/unmenschlich und hätte auch nicht zwingend etwas mit "Recht" zu tun.

  81. 1.

    Sein Eigentum zurückhaben zu wollen, ist keine Spekulation und auch nicht verwerflich und 'nen Dollar zu verdienen auch nicht.
    Wahrhaftig kein Ruhmesblatt für die brandenburgische Verwaltung.

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