Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten - Urteil gegen Chefredakteuer von "Frag den Staat" für Freitag erwartet

Fr 18.10.24 | 06:04 Uhr
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Arne Semsrott (r), Chefredakteur des Internetportals «FragdenStaat» steht am 16.10.2024 zu Beginn eines Prozesses gegen ihn im Berliner Landgericht. (Quelle: dpa/Bernd von Jutrczenka)
Bild: dpa/Bernd von Jutrczenka

Der Journalist Arne Semsrott weiß, dass er mit seinem Handeln gegen das Gesetz verstoßen hat. Als Grund nennt er, dass er eine Rechtsfrage zur Pressefreiheit klären will. Wie entscheiden die Richter?

Im Prozess gegen den Journalisten und Aktivisten Arne Semsrott wird am Freitag das Urteil erwartet. Zunächst stehen am Morgen aber noch die Plädoyers der Verteidigung vor dem Landgericht Berlin an.

Die Staatsanwaltschaft hat für den Chefredakteur des Internetportals "Frag Den Staat" eine Geldstrafe von 2.000 Euro (40 Tagessätze je 50 Euro) beantragt.

Der 36-Jährige hat im Prozess eingeräumt, drei Beschlüsse des Amtsgerichts München ins Netz gestellt zu haben zu einem laufenden Ermittlungsverfahren gegen die Klimagruppe Letzte Generation - im Wissen, dass dies laut Gesetz verboten ist. Semsrott geht es nach eigenen Angaben um die Klärung einer grundsätzlichen Rechtsfrage.

Laut Anklage hat der Journalist gegen den Paragrafen 353d im Strafgesetzbuch (Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen) verstoßen. Danach ist eine wortgetreue Veröffentlichung von Ermittlungsakten und Gerichtsentscheidungen aus laufenden Verfahren nicht zulässig.

Wegen der besonderen Bedeutung der Rechtsfrage im Hinblick auf die Pressefreiheit hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage beim Landgericht und nicht beim eigentlich zuständigen Amtsgericht erhoben.

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14 Kommentare

  1. 14.

    Der Ausgang ist vorhersehbar. Jedoch macht sich die STa mal wieder in die Hose wenn das Thema Pressefreiheit in Kontext gesetzt wird. Hier Strafbefehl und Amtsgericht und keine besondere Bedeutung. Dann wäre der Drops gelutscht.

    Natürlich dürfen in laufenden Verfahren keine Ermittlungsakten veröffentlicht werden. Wer wie wann Einsicht bekommt ist ja geregelt. Am besten noch die Klarnamen der Zeugen, die bekommen dann schöne Betonfüße von unseren Clans

  2. 13.

    Ja, das ist ja fast lächerlich. Was dieses Wort lächerlich bedeutet soll. Fragen über Fragen, Ihnen scheint es wichtig zu sein.
    Was das Wort ex lin ker bedeutet soll.
    Na die Interpretation wissen Sie wahrscheinlich. Wahrscheinlich besser.
    Jede Strafe ist für denjenigen eine Strafe.
    Für einige ist bereits ein Park knööölllchen von 30,00 oder 39.99 zuviel. Für andere 5x10^4 die Porto Kasse nicht wert zu öffnen.

  3. 12.

    "....wenn man bedenkt was andere Journalisten oder Bürger mit anderer Meinung so an Strafen abgreifen."

    Das haben Sie ja jetzt sehr allgemein gehalten. Vergleichbare Beispiele?

  4. 10.

    Hier geht es aber im Zusammenhang mit Fakenews. Im Prinzip muss das Gericht selber dafür sorgen, dass keine Unwahrheiten verbreitet werden, weil diese gefährden Personen genauso.

  5. 9.

    Erwägen Sie bei Ihrer Überlegung die Möglichkeit, dass nicht Gerichtsangehörige, sondern andere Verfahrensbeteiligte die Unterlage an den Journalisten weitergegeben haben? Überlegen Sie des Weiteren, wie ansonsten eine effiziente Strafverfolgung stattfinden möchte, zB auch um Journalist/innen zu schützen?

  6. 8.

    2000 € Strafe ist ja fast lächerlich, wenn man bedenkt was andere Journalisten oder Bürger mit anderer Meinung so an Strafen abgreifen.
    Aber weils jetzt ein linker ist wird natürlich wieder milde walten gelassen.

  7. 7.

    Es geht bei diesem Thema eher darum, dass bei Veröffentlichungen von solchen Informationen, die sich im laufenden Ermittlungsverfahren befinden, diese Verfahren dadurch behindern & im Ernstfall sogar Personen gefährdet werden können. Abgeschlossene Urteile dürfen veröffentlicht werden.

  8. 6.

    peinlich,das du dich "frei" nennst. ohne wisleblower würden einige sachen nicht ans licht kommen. sie sind auf unserer seite, ganz im Gegensatz zu dir medien Mitläufer.

  9. 5.

    Spannende Frage:
    - Was ist Presse, was ist Pressefreiheit.
    - Genauso die Frage, was ist Fakt! Und was wären alternative Faktoren. Kommt es auf die präzisen Worte an.
    -Auf der anderen Seite hat eine ZEICHNUNG auch keine Hemmungen Personen in die Öffentlichkeit zu zerren, mit
    - Soll eine Chef- Redaktion eine SMS erhalten haben, mit
    - Die Frage der tausend Talaren, wurde vor über 50 Jahren bereits gestellt.

    Also auf ein neues ausloten, was ist es.

  10. 4.

    Wie kam der Journalist denn an die Entscheidungen? Hat er den Gerichtsserver gehackt oder den Richter erpresst? Fragen über Fragen. Es gibt durchaus Entscheidungen, die im Internet von Gerichten veröffentlicht werden.

  11. 2.

    Wenn's denn alles so geheim ist, hätte wohl das Amtsgericht München die Beschlüsse unter Verschluss halten müssen. Vielleicht hätte man mal dort ermitteln sollen?

  12. 1.

    Solche Typen braucht die Presse nicht. Bewusst gegen Gesetz verstoßen. Hat nichts mit Pressefreiheit tun.

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