Vorwürfe gegen Gelbhaar - Grüne in Pankow wählen erneut Direktkandidaten für Bundestagswahl
Dem grünen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar wird Belästigung vorgeworfen. Er weist die Vorwürfe als Lüge zurück. Obwohl er bereits zum Direktkandidaten für die Bundestagswahl gewählt worden war, will der Grünen-Kreisverband Pankow neu abstimmen lassen.
Nach Belästigungsvorwürfen gegen den Bundestagsabgeordneten der Grünen, Stefan Gelbhaar, wählt der Kreisverband der Partei in Berlin-Pankow am Mittwochabend erneut einen Direktkandidaten für die Bundestagswahl.
Beworben hat sich neben Stefan Gelbhaar auch Julia Schneider. Sie ist Vizefraktionsvorsitzende der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus und wie Gelbhaar in Ost-Berlin geboren. Außerdem stellen sich Mitglieder der Parteibasis zur Wahl, die aber nur geringe Chancen haben gewählt zu werden. Der Europa-Abgeordnete der Grünen, Sergey Lagodinsky, hat seine Kandidatur inzwischen zugunsten von Julia Schneider zurückgezogen. Er war vergangene Woche der erste, der seinen Hut in den Ring geworfen hatte.
Kreisvorstand lehnt Verschiebung der Wahl ab
Der Vorstand des Grünen Kreisverbandes Pankow hatte kurz vor Weihnachten den 8. Januar als Termin für die Neuwahl des Direktkandidaten festgelegt. Stefan Gelbhaar hatte am vergangenen Montag beim Landesschiedsgericht beantragt, die Wahlversammlung zu verschieben.
Dem will der Kreisvorstand nicht folgen. Schriftlich teilt er dem rbb auf Nachfrage mit: "Die für den 08.01.2025 einberufene Wahlversammlung zur Entscheidung über die Direktkandidatur für den Bundestagswahlkreis Berlin-Pankow wird wie geplant stattfinden."
Stefan Gelbhaar war Mitte November vergangenen Jahres mit 98,4 Prozent von seinem Kreisverband zum Direktkandidaten seiner Partei gewählt worden. Einen Monat später waren Belästigungsvorwürfe gegen ihn bekannt geworden. Der rbb hat über konkrete Vorwürfe Ende Dezember berichtet. Der Anwalt von Stefan Gelbhaar bezeichnet die Vorwürfe als Lügen und Teil einer parteiinternen Intrige gegen seinen Mandanten.
Bis 20. Januar kann Kandidat nur noch mit triftigem Grund geändert werden
Die Wahl eines Bundestagsdirektkandidaten kann nach dem Bundeswahlgesetz bis zu einem bestimmten Zeitpunkt unproblematisch wiederholt werden. Auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes vom April 2017 bewertet die Rechtslage so. Parteien können danach ihre Kandidaten ohne nähere Begründung so lang austauschen, bis die Einreichungsfrist für den Kreiswahlvorschlag verstrichen ist.
Diese Frist ist in diesem Jahr der 20. Januar. Danach kann der Kandidat nur noch mit einem triftigen Grund geändert werden. Als triftiger Grund würde nach dem Bundeswahlgesetz dann lediglich der Tod des Kandidaten akzeptiert oder wenn er seine Wählbarkeit verloren hätte. Das wäre möglich, wenn ein Kandidat beispielsweise die deutsche Staatsbürgerschaft verloren hat oder er verurteilt wurde und sich in einer psychatrischen Klinik befindet. Weil im Fall Gelbhaar die Einreichungsfrist noch nicht verstrichen ist, dürfen die Grünen in Pankow die Wahl zur Direktkandidatur ohne Einschränkung wiederholen.
Sendung: rbb24 Inforadio, 08.01.2025, 10:30 Uhr