Brandenburg - Störung der Polizei-Internetwache hält seit einer Woche an

Di 11.04.23 | 18:29 Uhr
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Ein Mann füllt eine Strafanzeige im Internet aus. (Quelle: dpa/F. Gambarini)
Audio: rbb24 Antenne Brandenburg | 11.04.2023 | Hanno Geduldig | Bild: dpa/ F.Gambarini

Die Störung des Internetportals der Polizei Brandenburg ist nach dem Cyberangriff vor einer Woche weiterhin nicht vollständig behoben. Das Innenministerium nannte am Dienstag noch keinen Zeitpunkt, wann die Online-Wache wieder normal funktionieren soll.

"Derzeit ist eine Normalisierung der Kommunikationsverbindungen festzustellen", teilte
ein Sprecher lediglich mit. Es würden weitere technische Maßnahmen geprüft, um einen sicheren Betrieb der Website zu gewährleisten.

Verdacht der Computersabotage

Das Landeskriminalamt ermittelt wegen des Verdachts der Computersabotage.

In mehreren Bundesländern hatte es in der vergangenen Woche Angriffe auf Websites öffentlicher Stellen gegeben. Am 4. April waren die Online-Services der Polizei Brandenburg offline geschaltet worden. Die Internetwache wurde dem Ministerium zufolge mehrfach attackiert. Es soll sich um Angriffe gehandelt haben, bei dem Server durch wiederholte Anfragen gezielt überlastet werden.

Sendung: rbb24 Antenne Brandenburg, 11.04.2023, 18:00 Uhr

4 Kommentare

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  1. 4.

    "Ich kann auch kein blitzerfoto einsehen. Wie soll ich in der gesetzten Frist von 10 Tagen prüfen, ob das Foto was geworden ist und wer gefahren ist?" Aber natürlich können Sie das: in dem Anschreiben zur Anhörung ist ein Link, mit dem Sie das Foto ansehen können. Außerdem ist es doch in der Anhörung enthalten, oder nicht mehr?

  2. 2.

    Mir erschliesst sich nicht der Sinn einer online-Anzeige !

    Kein verlust also ! kann man auch gern ganz eindampfen !

    Ich brauch auch keine Lidl-App um Seelenfrieden zu empfinden... ab zur Wache, Anzeigen sollte man Delikte IMMER !

    Jedenfalls dann, wenn man Aufklärung und Ahndung herbeiführen will.

  3. 1.

    Ich kann auch kein blitzerfoto einsehen. Wie soll ich in der gesetzten Frist von 10 Tagen prüfen, ob das Foto was geworden ist und wer gefahren ist?

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