Zwei Monate nach Hamas-Angriff -
Zwei Monate nach dem Hamas-Angriff auf Israel liegen der Staatsanwaltschaft Berlin mehr als 80 Verfahren im Zusammenhang damit vor. In 16 Fällen geht es dabei um Straftaten bei Demonstrationen zu dem verschärften Nahost-Konflikt, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilte.
Bei den anderen 67 Verfahren geht es demnach häufig um antisemitische Vorfälle. Die Staatsanwaltschaft ermittelt eigenen Angaben zufolge unter anderem wegen Volksverhetzung, Gewaltdarstellungen, Belohnung und Billigung von Straftaten sowie der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen. Insgesamt gäbe es derzeit rund 60 Beschuldigte, die namentlich bekannt sind.
Staatsschutz bearbeitet die meisten Verfahren
Bei Kundgebungen und Demonstrationen, insbesondere von der propalästinensischen Community, kam es in den vergangene Wochen immer wieder zu Zusammenstößen zwischen Demonstrationsteilnehmern und der Polizei oder auch zu Gewalttätigkeiten.
Ein Großteil der Verfahren liegt laut Staatsanwaltschaft noch bei der Polizei, wo sie der für politisch motivierte Straftaten zuständige Staatsschutz bearbeitet. Dort wurden laut Staatsanwaltschaft bislang 1.684 Fälle (Stand: 6.12.) registriert. Darunter sind 517 wegen Sachbeschädigung, etwa wegen gemalter oder gesprühter Parolen.
In 380 Fällen geht es um Gewaltdelikte, darunter sind 68 angezeigte Körperverletzungen. Aber auch Widerstandstaten gegen Polizisten bei Demonstrationen zählen dazu (216). 81 Mal ging es um Landfriedensbruch, 206 Mal um Volksverhetzung.
Erst eine Verurteilung
Bei der Verfolgung der Straftaten will die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben verstärkt die Möglichkeit eines beschleunigten Verfahrens prüfen. Bislang gab es allerdings erst in einem Fall eine Verurteilung: Das Amtsgericht Tiergarten sprach Mitte November einen 25-Jährigen des schweren Landfriedensbruchs, der versuchten gefährlichen Körperverletzung sowie des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte schuldig.
Das Gericht verurteilte den Italiener zu einer Strafe von acht Monaten Haft auf Bewährung, weil er einen Monat zuvor an Ausschreitungen bei einer propalästinensischen Demonstration in Berlin-Neukölln beteiligt gewesen war.