Arbeitsgericht Berlin -
Eine Kammer des Arbeitsgerichts Berlin hat die fristlose Kündigung des rbb-Produktionsdirektors Christoph Augenstein als unzulässig bewertet.
Damit muss der Rundfunk Berlin-Brandenburg seinem ehemaligen Direktor Gehalt nachzahlen, das mit der fristlosen Kündigung einbehalten wurde. Auch die Ruhegeldansprüche Augensteins bleiben bestehen. Insgesamt beläuft sich der Streitwert auf mehr als 500.000 Euro.
Zuvor hatten drei andere Kammern in den Fällen des Verwaltungsdirektors, der juristischen Direktorin und der Leiterin der Intendanz gegensätzlich entschieden und deren Kündigungen bestätigt. Die anderen Kammern hatten die Ruhegeldvereinbarungen zwischen dem rbb und seinen Direktoren als grundsätzlich sittenwidrig bewertet.
In diesen Fällen sind die betroffenen ehemaligen rbb-Führungskräfte in Berufung gegangen. Auch im Fall des Produktionsdirektors Augenstein ist eine Berufung vor dem Landesarbeitsgericht möglich. Die Berufung müsste in dem Fall der rbb einlegen. Der Sender wird Rechtsmittel prüfen, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.
Sendung: rbb24 Inforadio, 08.01.2024, 17:00 Uhr