Verwaltungsgericht Berlin -
Im Streit um eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Berlin-Pankow hat das Verwaltungsgericht Berlin die Baugenehmigung für zulässig erklärt. Das Bauvorhaben verstoße nicht gegen Nachbarrechte, entschied die zuständige 13. Kammer im Eilverfahren. Zuvor hätten sich die Richterinnen und Richter vor Ort einen Eindruck von der Situation verschafft, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte.
In dem Wohngebiet sollen zwei Unterkünfte mit 99 Wohnungen für 422 Geflüchtete entstehen. Dagegen haben sich nach Gerichtsangaben zwei benachbarte Wohnungseigentümergemeinschaften gewehrt.
Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich
Nach Gerichtsangaben empfinden sie das Projekt im Schlossparkkiez als rücksichtslos und haben eine erdrückende Wirkung sowie eine "Gefängnishofsituation" geltend gemacht. Dafür habe das Gericht keine Anhaltspunkte angesehen angesichts der konkreten Lage und Höhe der beiden Gebäude der Flüchtlingsunterkunft. Diese seien deutlich niedriger als die Wohngebäude der Antragsteller. Auch das Argument, es drohten unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen, war nicht erfolgreich. Ebenso wenig eine geltend gemachte Wertminderung der Immobilie.
Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden. Dies gilt auch für zwei weitere Entscheidungen, die das Verwaltungsgericht in den vergangenen Wochen zu dem Projekt in Eilverfahren getroffen hat. In den Fällen ging es jeweils darum, dass das Bezirksamt Pankow der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Gesobau verboten hatte, Bäume und Sträucher im Innenhof der Wohnsiedlung für den Bau der Flüchtlingsunterkunft zu roden. Dies war laut Gericht rechtswidrig.
Sendung: rbb24 Abendschau, 09.02.2024, 19:30 Uhr