Frankfurt (Oder) - Schüsse auf Ex-Frau: Landgericht muss tatsächliche Absichten prüfen

Mo 03.03.25 | 16:25 Uhr
Das Gebäude des Amts- und Landgerichts in Frankfurt (Oder) (Quelle: dpa/Patrick Pleul)
Audio: Antenne Brandenburg | 03.03.2025 | Dorett Kirmse | Bild: dpa/Patrick Pleul

Im Prozess um den versuchten Mord einer heute 59-jährigen Frau an ihrer Ex-Frau ist am Montag eine zweite Verfahrensrunde am Landgericht Frankfurt (Oder) gestartet.

Die Angeklagte hatte ihrer Ex-Frau in der Silvesternacht 2022/2023 mit zwei Pistolen aufgelauert und auf sie geschossen. Der Vorfall ereignete sich sieben Jahre nach der Trennung.

Bundesgerichtshof ordnet Prüfung an

In einem ersten Prozess war die Angeklagte wegen versuchten Mordes zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Aufgrund ihrer Beteuerungen, sie habe ihre Ex-Frau nicht töten wollen, wird das Verfahren nun zum zweiten Mal am Landgericht verhandelt.

Falls die Richter nach viertägiger Prüfung der Möglichkeit eines Rücktritts vom Tatvorhaben zustimmen, könnte die Haftstrafe verringert werden. Am 27. März soll es ein Urteil geben.

Tathergang wirft Fragen auf

Nach Angaben der Angeklagten in der ersten Prozessrunde wollte sich die Angeklagte mit ihrer Ex-Frau noch einmal aussprechen. Sie habe sich mit zwei schussbereiten Pistolen bewaffnet, um sicherzustellen, dass sie angehört werde.

Tatsächlich fielen aber insgesamt vier Schüsse. Die Geschädigte erlitt einen Durchschuss der Brust und einen Streifschuss. Dennoch konnte sie die Angeklagte bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.

Wie Gerichtssprecherin Kathleen Labitzke dem rbb mitteilte, schoss die Angeklagte zunächst auf ihre ehemalige Lebensgefährtin aus einem Abstand von circa 1,5 Metern. "Im darauffolgenden Gerangel lösten sich weitere Schüsse, durch die die Geschädigte verletzt wurde." Der Geschädigten sei es dann gelungen, der Angeklagten eine der beiden Pistolen zu entreißen. Die zweite hätte die Angeklagte dann aufgrund des festen Händedrucks der Geschädigten fallengelassen, so die Gerichtssprecherin.

Der Bundesgerichtshof hatte das ursprüngliche Urteil an das Landesgericht zurückverwiesen und ihm aufgegeben, zu prüfen, ob ein sogenannter Rücktritt vom Tatvorhaben vorliegen könnte. "Im Loslassen der zweiten Waffe könnte ein freiwilliges Aufgeben des Tatvorhabens erkennbar sein", sagte die Sprecherin des Frankfurter Landgerichts, Kathleen Labitzke, dem rbb.

Sendung: Antenne Brandenburg, 03.03.2025, 14 Uhr

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