Neue Leitlinie der Seniorenpolitik - Brandenburg will Senioren besser vor Altersarmut schützen

Mi 27.03.24 | 18:10 Uhr
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Symbolbild: Eine ältere Dame zählt das Geld aus ihrem Portemonnaie ab. (Quelle: dpa/Balk)
Audio: rbb24 Inforadio | 27.03.2024 | Nico Hecht | Bild: dpa/Balk

Die Brandenburger Landesregierung will Seniorinnen und Senioren besser vor Altersarmut schützen. Dieses Ziel hat Gesundheitsstaatssekretärin Antje Töpfer (Bündnis 90/Die Grünen) am Mittwoch als neue Leitlinie der Seniorenpolitik vorgestellt.

Die sechs Leitlinien sollen Senioren ein möglichst gesundes, aktives und selbstbestimmtes Altern ermöglichen. Der Seniorenbeauftragte der Landesregierung, Norman Asmus, erklärte, noch sei Altersarmut in Brandenburg nicht stark ausgeprägt. Experten rechneten aber damit, dass die Zahl der Betroffenen künftig wachse.

Die Landesregierung plant deshalb ein Monitoringsystem, um die Entwicklung zu beobachten und Gegenmaßnahmen zu entwickeln.

Viele Senioren nehmen Anspruch auf Grundsicherung nicht wahr

Auch verdeckte Altersarmut spielt dabei eine Rolle. Asmus geht davon aus, dass 40 bis 60 Prozent der Senioren, denen Grundsicherung zusteht, diese nicht in Anspruch nehmen. Gründe dafür seien oft Scham oder Anträge, die als zu kompliziert empfunden würden.

Abhilfe soll der Ausbau des Netzes von bisher 51 Familienzentren im Land schaffen. Dort sollen Betroffene Hilfe bei der Beantragung von Leistungen erhalten.

Neben dem Kampf gegen Altersarmut zielen die seniorenpolitischen Leitlinien darauf, das Leben im eigenen Wohnumfeld zu ermöglichen, Mobilität zu gewährleisten sowie Gesundheit, lebenslanges Lernen und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern.

In Brandenburg sind 650.000 Menschen 65 Jahre oder älter. Das ist rund ein Viertel der Bewohner. Brandenburg ist damit das viertälteste Bundesland.

Sendung: Antenne Brandenburg, 27.03.2024, 17:40 Uhr

26 Kommentare

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  1. 25.

    Fortsetzung:

    Wer nicht arbeitet bekommt:
    Grundbedarf + Unterkunftskosten

    Wer arbeitet bekommt mit ergänzendem Alg II / Bürgergeld:
    Grundbedarf + Unterkunftskosten + Einkommensfreibetrag
    Er bekommt also mehr als ohne zu arbeiten!

    Nur, wer mehr verdient als Grundbedarf + Unterkunftskosten + Einkommensfreibetrag, hat keinen Anspruch auf ergänzendes Alg II / Bürgergeld. Aber dann hat er ja auch mehr als diese maximalen Sozialleistungen in Höhe von Grundbedarf + Unterkunftskosten + Einkommensfreibetrag.

    Also, jeder, der arbeitet, hat mehr Geld zur Verfügung, als wenn er nicht arbeiten würde. Es gibt keinen Fall, wo jemand anfängt zu arbeiten und deshalb plötzlich insgesamt weniger Geld (vom Arbeitgeber, Jobcenter, Wohngeldamt) bekommt.

    Jeder, der weniger verdient als Alg II / Bürgergeld (Grundbedarf + Unterkunftskosten), hat einen Anspruch auf (ergänzendes) Alg II / Bürgergeld und somit niemals weniger, als wenn er nichts verdienen würde!

  2. 24.

    Da hier offenbar Grundkenntnisse fehlen, hier einige Erläuterungen zur Berechnung des Alg II / Bürgergeld:

    Alg-II-/-Bürgergeld-Anspruch = Grundbedarf + Unterkunftskosten

    anrechenbares Einkommen = Einkommen - Einkommensfreibetrag

    auszuzahlendes Alg-II/-Bürgergeld = Alg-II-/-Bürgergeld-Anspruch - anrechenbares Einkommen = Grundbedarf + Unterkunftskosten - (Einkommen - Einkommensfreibetrag)

    Wer nicht arbeitet, bekommt also:
    Grundbedarf + Unterkunftskosten

    Wer arbeitet, bekommt sein Einkommen PLUS ergänzendes Alg II / Bürgergeld:
    Einkommen + (Alg-II-/-Bürgergeld-Anspruch - anrechenbares Einkommen)
    = Einkommen + Grundbedarf + Unterkunftskosten - ([Einkommen - Einkommensfreibetrag])
    = Grundbedarf + Unterkunftskosten + Einkommensfreibetrag

    Was ist höher?
    Grundbedarf + Unterkunftskosten
    ODER
    Grundbedarf + Unterkunftskosten + Einkommensfreibetrag???

  3. 23.

    Steffen:
    "Antwort auf [Grobschnitt] vom 28.03.2024 um 13:04
    Wenn Sie hier schon Fake-News verbreiten, dann wenigstens korrekt. Da Sie mit Absicht die Rahmenbedingungen unter den Tisch fallen lassen, fällt Ihr Argument bereits in sich zusammen.
    Ein Geringverdiener kann sehr wohl weniger Geld erhalten. Er bekommt nämlich weder Strom, noch Miete oder Heizung bezahlt. Sind diese Kosten höher als der Durchschnitt, liegt er unter dem Bürgergeldniveau."

    JEDER, der mit seinem Einkommen unter dem Bürgergeldniveau liegt, hat er Anspruch auf ergänzendes Alg II / Bürgergeld!!!

  4. 22.

    Steffen:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 28.03.2024 um 15:17
    Dieser Freibetrag wurde als Zuverdienstmöglichkeit für Sozialgeldempfänger eingeführt, vielleicht auch mit dem Hintergrund, sie überhaupt mal wieder an Arbeit heranzuführen. Gegenüber einem Arbeitnehmer, der keine staatlichen Leistungen erhält, sind diese Zuverdiener damit massiv im Vorteil, da sie den Grundbedarf vom Staat garantiert bekommen und sich für Luxus ..."

    Dieser Luxus sind maximal 300 Euro Freibetrag, die nicht auf das Alg II / Bürgergeld angerechnet werden!

    Steffen:
    "... nur ein paar Stunden anstrengen müssen, während der normale Arbeitnehmer 40 Stunden die Woche schuftet und nicht zwingend auf das gleiche Niveau kommt. Dass also jemand, der arbeitet, immer mehr Geld zur Verfügung hat, ist schlicht falsch, insbesondere bei mehreren Kindern im Haushalt."

    Das ist und bleibt falsch!
    JEDER hat Anspruch auf Alg II / Bürgergeld, der mit Alg II / Bürgergeld mehr bekommen würde!!!

  5. 21.

    ich empfehle mal über den Tellerrand zu schauen. Was sind den all die Voraussetzungen für die Zunahme der Altersarmut wie definieren sie Altersarmut wer ist und wird in der Zukunft von Altersarmut betroffen sein. und wer hat politisch/ gesetzlich dazu beigetragen ? Wem geben sie die Schuld falls sie betroffen sind und in der Altersarmut untergehen?

  6. 20.

    Wenn Sie hier schon Fake-News verbreiten, dann wenigstens korrekt. Da Sie mit Absicht die Rahmenbedingungen unter den Tisch fallen lassen, fällt Ihr Argument bereits in sich zusammen.
    Ein Geringverdiener kann sehr wohl weniger Geld erhalten. Er bekommt nämlich weder Strom, noch Miete oder Heizung bezahlt. Sind diese Kosten höher als der Durchschnitt, liegt er unter dem Bürgergeldniveau. Sind dann noch Kinder im Haushalt vorhanden, sieht es für den Geringverdiener sehr schnell ganz schlecht aus. Das Kindergeld liegt nämlich niedriger, als die Regelleistung für das Kind und die größere Wohnung bekommt er auch nicht bezahlt, im Gegensatz zum Hilfeempfänger. Über weitere Nebenkosten schrieb ich bereits. Wenn der eine diese zwangsweise zahlen muss, der andere aber nicht, müssen die im Vergleich berücksichtigt werden. Und nicht Jeder will Aufstocker werden und sich vor dem Amt erst mal finanziell ausziehen.

  7. 19.

    Da werfen Sie aber so einiges durcheinander, um Ihre steile These zu stützen.
    Der Anrechnungsbetrag bei Sozialleistungen ist gleich noch mal eine Ungerechtigkeit gegenüber Arbeitnehmern im Billiglohnsegment, denn die bekommen den nicht. Dieser Freibetrag wurde als Zuverdienstmöglichkeit für Sozialgeldempfänger eingeführt, vielleicht auch mit dem Hintergrund, sie überhaupt mal wieder an Arbeit heranzuführen. Gegenüber einem Arbeitnehmer, der keine staatlichen Leistungen erhält, sind diese Zuverdiener damit massiv im Vorteil, da sie den Grundbedarf vom Staat garantiert bekommen und sich für Luxus nur ein paar Stunden anstrengen müssen, während der normale Arbeitnehmer 40 Stunden die Woche schuftet und nicht zwingend auf das gleiche Niveau kommt. Dass also jemand, der arbeitet, immer mehr Geld zur Verfügung hat, ist schlicht falsch, insbesondere bei mehreren Kindern im Haushalt.

  8. 18.

    Steffen:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 28.03.2024 um 00:28
    Hinzu kommt, dass Arbeitnehmer zusätzliche Kosten haben, um überhaupt arbeiten zu gehen. Der dafür nötige Teil des Einkommens (dafür ist z.B. der Freibetrag gedacht) ist damit nicht frei verfügbar."

    Ja, das stimmt.
    Der Anrechnungsfreibetrag ist zu einem Teil pauschal für die Mehrkosten durch Arbeit und zum anderen Teil als Anreiz zur Arbeitsaufnahme.

  9. 17.

    Steffen:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 28.03.2024 um 00:28
    Gewagte These!"

    Nein! Bei Ihnen liegen hier einige Mißverständnisse vor, die ich nachfolgend bereinige:

    Steffen:
    "Der Steuerfreibetrag kommt bei sehr kleinen Arbeitseinkommen gar nicht zum Tragen."

    Es ging in meinem Kommentar nicht um den Steuergrundfreibetrag, sondern um den Anrechnungsfreibetrag beim Alg II / Bürgergeld.

    Steffen:
    "Hinzu kommt, dass Sozialleistungsempfänger automatisch von weiteren Vergünstigungen profitieren (z.B. GEZ-Befreiung, 9-EUR-Ticket), an die Arbeitnehmer gar nicht oder nur sehr erschwert herankommen."

    In meinem Kommentar ging es um Aufstocker. Die bekommen auch all diese Vergünstigungen.

    Es gibt 4 Gruppen:
    - Alg-II-/-Bürgergeld-Bezieher, die nicht arbeiten
    - Alg-II-/-Bürgergeld-Bezieher, die arbeiten, also Arbeiter (Aufstocker)
    - Arbeiter, die mehr verdienen und Wohngeld beziehen
    - Arbeiter, die noch mehr verdienen und deshalb keine Sozialleistungen beziehen können

  10. 16.

    Bin dabei! Komisch nur, dass ausgerechnet jene, die wenig leisten wollten (nicht verwechseln mit konnten!) heute viel jammern. Ich kenne einige Leute die sich angeblich mit einem Minijob (nicht mehreren nebeneinander) totgearbeitet haben wollen.

  11. 15.

    War das jetzt eine Zustimmung zu meinem Kommentar oder eine Kritik an meinem Kommentar?

  12. 14.

    "Gegenvorschlag: Das Renteneintrittsalter wird ganz abgeschafft. Dafür darf in Rente gehen, wer 45 Einzahljahre abgeleistet hat. Das belohnt die Fleißigen und Schnellen. Gerechter geht es nicht?"

    Direkt aus dem Programm der rechtsextremen AfD abgekupfert. Turbokapitalismus total.

  13. 13.

    Aha. Und woher beziehen sie ihre "Wahrheit"? Aus diversen Telegramkanälen?

    Aber sie können ihre "Wahrheit" doch gerne in die Runde stellen, ich warte gespannt. Und ganz sicher nicht alleine.

  14. 12.

    Fakten vs. Fake News.

    "Berechnungen von ifo Institut und ZEW, beides Institute für Wirtschaftsforschung, widerlegen das. "

    " Die von manchen Politikern aufgestellte Behauptung, wer nur Sozialleistungen beziehe, bekomme netto mehr als ein Geringverdiener, ist schlicht falsch."

    Andreas Peichl, Ifo Institut

  15. 11.

    "Das belohnt die Fleißigen und Schnellen. Gerechter geht es nicht?" Das wäre in der Tat die gerechteste Option und würde gleichzeitig das Problem lösen, dass viele Berufe das reguläre Rentenalter von 67 Jahren aus gesundheitlichen Gründen nur mit Mühe erreichen können. So könnte ein Dachdecker, der mit 17 schon die Lehre und damit die Rentenbeitragszahlung begonnen hat bereits mit 62 oder 63 Jahren in die verdiente Rente gehen. Viel länger zu arbeiten, ist es dem ohnehin körperlich nicht möglich. So muss er noch vier bis 5 Jahre arbeitslos sein, weil es für die Frührente auch wieder nicht reicht, was seine spätere Rente massiv drückt. Auf der anderen Seite stehen dem Akademiker gegenüber, die über Jahre studiert und danach nicht körperlich schwer gearbeitet haben, Berufseintritt so um die 25. Die sind mit 67 noch recht leistungsfähig und fit. Da könnte man das Studium vielleicht teilweise anrechnen, dass sie nicht erst mit 70 in Rente können. Aber das will die Politik nicht.

  16. 10.

    So geht Fake news. Das Internet ist voll davon! Und auch die Medien schreiben oft nur die halbe Wahrheit!

  17. 9.

    Es geht hier nicht um den "Senat". Es geht hier um die Brandenburger Landesregierung, die Seniorinnen und Senioren besser vor Altersarmut schützen will. Natürlich wird es ihr nicht gelingen, denn für die Rentenpolitik ist der Bund zuständig.

  18. 8.

    Der (Berliner) Senat ist für die Altersarmut in Brandenburg zuständig? Aha.

  19. 7.

    Ihr Wunsch, ein fast perfektes Rentenpunktesystem zu verbessern, ist nachvollziehbar. Allerdings ist es so, dass das Prinzip LANGE VIEL EINZAHLEN einfach nicht zu schlagen ist. Und es ist äußerst unsozial, wenn man sich dem Einzahlen dauernd entzieht. Es ist immer besser für die Solidargemeinschaft und für sich selber einzuzahlen als Bürgergeld zu beziehen.
    Gegenvorschlag: Das Renteneintrittsalter wird ganz abgeschafft. Dafür darf in Rente gehen, wer 45 Einzahljahre abgeleistet hat. Das belohnt die Fleißigen und Schnellen. Gerechter geht es nicht?

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