Arbeitnehmerschutz bei öffentlicher Hand - SPD kritisiert fehlenden Betriebsrat bei landeseigener Grün Berlin GmbH

Sa 16.03.24 | 16:07 Uhr
  12
Archivbild: Britta Behrendt (CDU, l), Berliner Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt, und Christoph Schmidt, Geschäftsführer der Grün Berlin GmbH, stehen bei einer Pressekonferenz zu den Planungen für die zentralen Bereiche des Landschaftsparks der Tegeler Stadtheide an einem Display mit einer Animation des zukünftigen Parks. (Quelle: dpa/Jutrczenka)
Audio: rbb 88.8 | 16.03.2024 | Natascha Gutschmidt | Bild: dpa/Jutrczenka

Die Berliner SPD kritisiert, dass das zum Land Berlin gehörende Unternehmen Grün Berlin GmbH keinen regulären Betriebsrat hat. Statt dessen existiert lediglich eine sogenannte Mitarbeitervertretung.

Diese verfügt über ähnliche aber lange nicht alle Rechte eines regulären Betriebsrats. Das geht aus Antworten der Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt, Britta Behrendt, auf Anfragen der SPD hervor. Weniger Rechte hat die Mitarbeitervertretung danach unter anderem, wenn Personal eingestellt oder versetzt werden soll oder auch bei Kündigungen.

SPD: Landeseigene Betriebe haben Vorbildfuktion

Die Mitarbeitervertretung von Grün Berlin wird an Einstellungen und Ähnlichem nicht beteiligt und hat auch nicht die Möglichkeit, einer Kündigung zu widersprechen. Ein ordentlicher Betriebsrat kann das schon.

Die Berliner SPD-Abgeordneten Sven Meyer und Linda Vierecke kritisieren es als inakzeptabel, dass Grün Berlin als landeseigenes Unternehmen keinen Betriebsrat hat. Gerade die öffentliche Hand habe hier eine wichtige Vorbildfunktion. Staatssekretärin Behrendt sieht dagegen keinen Handlungsbedarf. Sie begründet das in einer Antwort auf die SPD-Anfrage damit, dass die Belegschaft weiter jederzeit das Recht habe, einen Betriebsrat zu wählen.

Sendung: rbb 88.8, 16.03.2024, 13:00 Uhr

12 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 12.

    Nach meiner Erfahrung sind die Möglichkeiten eines BR auf betriebliche Zustände Einfluss zu nehmen eher begrenzt. Der Begriff "Mitbestimmung" ist schon eine Herausforderung denn mitzubestimmen gibt's da nicht viel.
    Gegen Kündigung muss eine Kündigungsschutzklage erhoben werden. Hat der BR der Kündigung bereits zugestimmt kann man sich die eigentlich schenken.
    Dennoch sind die Bedingungen in Betrieben mit BR oft etwas besser als in Betrieben ohne .

  2. 11.

    Grün Berlin ist "Staat" und hat keinen BR? Muss also am Staat liegen! - Das scheint bei vielen schon ein Reflex zu sein.
    Die Mitarbeitendenvertretung ist Sache der dort Beschäftigten und wird nicht vom Unternehmen auf dem Silbertablett serviert. (Dann würden die nächsten meckern.) Es wäre interessant zu wissen, ob die Angestellten einen BR vermissen. Nur dann bestünde überhaupt Handlungsbedarf. Ansonsten informiert der Artikel lediglich über einen Ist-Zustand. Nicht mehr und nicht weniger.

  3. 10.

    Weg damit, das LGA reicht aus.

  4. 9.

    Eine private Berufsrechtschutz ist tausend Mal wertvoller als jeder Betriebsrat.

  5. 8.

    Genau so verstehe ich das auch! Ein Betriebsrat wird immer aus der Belegschaft gewählt/gegründet, nicht durch den Arbeitgeber.

  6. 7.

    Interessant. Ich finde es immer wirklich spannend, wie etwas bei der einen Person ankommt und wie total unterschiedlich das bei jemand anderem ankommt. Somit steht leider der Spekulation, wie es denn nun wirklich gemeint ist, Tür und Tor offen.

  7. 6.

    Sehe ich auch so. Ist denn überhaupt Bedarf einen BR zu gründen durch die Mitarbeiter?

  8. 5.

    Also für mich liest sich das wie 'wir sind so gnädig'! und werden keinen entlassen, deshalb!, weil er/sie das Recht auf einen BR wahrnehmen will! Ach ja _ ein Argument ( ;- ) ist natürlich, bekannt aus anderen Ex-und noch-Ländern - In unseren Betrieben wird sowas nicht benötigt WIR sind ein Team und nicht im kapital... W....

  9. 4.

    Eure Kommentare verstehe ich nicht - im Text steht doch: "...dass die Belegschaft weiter jederzeit das Recht habe, einen Betriebsrat zu wählen." Liest sich für mich, dass die Belegschaft sich noch nicht darum gekümmert hat, einen Betriebsrat zu gründen - aus welchen Günden auch immer. Oder verstehe ich das falsch?

    Also ist doch eigentlich die Belegschaft aufgerufen, sich zu bewegen, so sie denn überhaupt einen Betriebsrat will! Scheinbar ja nicht...

  10. 3.

    Mich hätte interessiert wie häufig Personal bei Grün Berlin gekündigt word und wer für Tarifverhandlungen zuständig ist. Das wäre hilfreich gewesen um das besser einschätzen zu können.

    Gibt es z.B. einen besonderen Kündigungsschutz wie für Angestellte im Öffentlichen Dienst. Oder andere Sonderregelungen?

  11. 2.

    Das passt 1a zu den Gründen für Berlin Recycling und Berlin Transport.
    Um die Gehälter der Angestellten zu drücken, damit sie nicht in die Vorzüge des ÖD kommen.

  12. 1.

    Passt doch. Wie soll man denn sonst klüngeln und Parteifreunde unterbringen, wenn bei Einstellungen der Betriebsrat mitreden darf.

Nächster Artikel